Staatlicher, freiwilliger und kultureller Schutz
Zum Jugendschutz gehört neben Gesetzen und der freiwilligen Selbstkontrolle auch der kulturelle Schutz: Eltern müssen die Medien ihrer Kinder verstehen und über ethische und ästhetische Kriterien verfügen.Die USK wird derzeit als gemeinnützige Gesellschaft zwischen dem Wirtschaftsverband BIU und den Bundesländern neu aufgestellt, nachdem ihr unter anderem vorgeworfen wurde, ihre Unabhängigkeit von der Wirtschaft sei nicht eindeutig genug. Reicht diese Umorganisation?
Die USK war als eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle lange vor der Neuregelung des gesetzlichen Jugendschutzes entstanden. Sie hatte Altersempfehlungen vergeben, die tatsächlich durch die USK und durch ihren Träger, den fjs e.V. zu verantworten waren. Dass die USK schon in dieser Situation gut und sorgfältig gearbeitet hatte, wird u.a. daran deutlich, dass von insgesamt 8.000 Titeln unter "18" in neun Jahren insgesamt nur vier indiziert worden sind.
Seit Inkrafttreten des Jugendschutzgesetzes in der Fassung von 2003 sind die Obersten Landesjugendbehörden zuständig für die gesetzliche Freigabe und Kennzeichnung von Computerspielen. Dabei werden sie durch die USK logistisch und fachlich unterstützt.
Es ist allerdings nicht gelungen, diese neue Verantwortung gegenüber der Politik und Öffentlichkeit zu verdeutlichen. Nach wie vor richtete sich die Kritik an den Altersfreigaben und beispielsweise am Zusammenwirken mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien an die USK und ihren Träger.
Ein wesentlicher Angriffspunkt war allerdings auch das vom fjs vertretene Konzept von der kulturellen Kontrolle des Mediums. Die Nutzung von Computerspielen ist wie bei anderen kulturprägenden Medien nicht allein mit den Mitteln des gesetzlichen Jugendschutzes zu kontrollieren. Kulturelle Kontrolle über das Buch bedeutet beispielsweise, dass Eltern und Erzieher nicht nur in der Lage sind, die Bücher ihrer Kinder zu lesen, sondern dass sie auch über ethische und ästhetische Kriterien verfügen, um ihre Kinder zu einem sinnvollen Medienverhalten zu erziehen.
Darauf hinzuwirken war bisher immer eine wichtige Seite der Arbeit der USK und des fjs. Jugendschutz für ein kulturelles Medium ist eben nicht vergleichbar mit Jugendschutz vor Nikotin und Alkohol. Es kann nicht darum gehen, Kinder und Jugendliche total vor den Wirkungen des Mediums zu schützen. Diese sind ja weitgehend erwünscht für ihre Entwicklung. Das entsprach allerdings nicht jener Auffassung von Jugendschutz, die von bestimmten Kritikern vertreten wurde. So gesehen wird die neue Trägerschaft der USK zu einem klareren Profil und zu einer deutliche Zuordnung der Verantwortung für die Alterskennzeichen führen.
Dass die Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendlichen nicht an die Einrichtung delegiert werden kann, die die Alterskennzeichnung durchführt, dürfte allerdings auch klar geworden sein. Die Realität des global vernetzten Kinderzimmers und der vorwiegend hier angesiedelten Mediennutzung bleibt. Und die Kontrolleure des Kinderzimmers sind die Eltern, die Erzieher und natürlich auch die Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen selbst. Diese müssen zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Medium angeregt und befähigt werden.
Intransparente Prüfkriterien, uneinheitliche Qualität der Gutachten, zu niedrige Alterseinstufungen, nicht immer optimale Abstimmung mit der Prüfung durch die BPjM lauteten weitere Vorwürfe an die USK. Muss die jetzige Begutachtungspraxis geändert werden?
Ja und nein. In den letzten Jahren ist das Interesse der Öffentlichkeit und der Politik an den sozialen Wirkungen des Mediums Computerspiel und demzufolge auch am Jugendschutz in diesem Medien deutlich gewachsen. Das war für die Einrichtung, die dabei in die Kritik geriet, nicht immer bequem. Für den Jugendschutz ist das ein Gewinn. Die USK ist eine Agentur des öffentlichen Interesses am Jugendschutz im Medium Computerspiel. Sie muss kritische Hinweise aus Öffentlichkeit, Politik und Wissenschaft begrüßen, als Chance, sich weiterzuentwickeln.
Hinter der "Killerspieldebatte" stehen ja so wichtige Fragen wie die nach den ethischen Mindeststandards, die die Gesellschaft gegenüber dem neuen Medium geltend machen will. Denn natürlich geht es beim Jugendschutz nicht nur um die Wirkungsvermutungen. Wenn das so wäre, müssten die Vorstellungen über das Schützenswerte in Europa sehr einheitlich sein. Wir haben eine Wertediskussion in Deutschland und müssen uns interessiert an ihr beteiligen. Das heißt einerseits, die eigenen Kriterien zu prüfen und andererseits diese Kriterien für den Alltag der Eltern und Erzieher transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Dabei muss allerdings auch vermittelt werden, dass Jugendschutz beim Computerspiel, ebenso wie in anderen Medien kulturelle Grenzziehung ist. Er kann nicht im Abarbeiten von Kriterienlisten bestehen.
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