Aussiedlermigration in Deutschland
15.3.2005
Aussiedlerinnen und Aussiedler sind zahlenmäßig eine der größten Zuwanderergruppen in Deutschland - und dies schon seit vielen Jahren. Der Text behandelt die zentralen Fakten der Aussiedler- und Spätaussiedlermigration und erklärt die rechtlichen Grundlagen des Zuzugs.
Zahlen und Fakten
Freizeit: Nach der Berufsschule verbringt der Kasache Artur die Zeit mit seiner Freundin in der Wohnsiedlung Kanadaring in Lahr. (© Dirk Gebhardt für Körber-Foto-Award 2003)Von 1950 bis Mitte der 80er-Jahre übersiedelten etwa 1,5 Mio. Aussiedler in die Bundesrepublik - abgesehen von einem kurzen Hoch 1957/58 relativ gleichmäßig über die Jahre verteilt. Gegen Ende des Jahrzehnts stiegen die Aussiedlerzuzugszahlen - parallel zu jenen von Asylsuchenden - stark an. Ab Sommer 1989/90 trugen ferner die zahlreichen deutsch-deutschen Übersiedler aus Ostdeutschland zu einer hohen Gesamtzahl an Einwanderern bei. Dies sorgte für politischen Diskussionsstoff im "De-facto-Einwanderungsland" der Bundesrepublik Deutschland. 1990 reisten fast 400.000 Aussiedler bzw. ihre Familienangehörigen ein. In der Asyldebatte 1992/1993 wurde daher die Forderung nach einer Quotierung der Gesamteinwanderungszahl laut. Das hatte auch Konsequenzen für die Aussiedlermigration: pro Jahr sollten nicht mehr als 200.000 bis 220.000 von ihnen einwandern. In den letzten Jahren haben sich die Zuzugszahlen weiter verringert. Im Jahr 2000 wurde das jährliche Kontingent nochmals halbiert. Seither ist die Spätaussiedlermigration fast zum Erliegen gekommen: 2006 siedelten weniger als 8.000 Menschen nach Deutschland aus.
Herkunftsländer von Spätaussiedlern
Trotz Maßnahmen zur Begrenzung des Zuzugs sind seit 1990 über 3 Millionen Spätaussiedler zugewandert, die meisten von ihnen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion. In den letzten Jahren reisten ca. drei Viertel der umgangssprachlich oft Russlanddeutsche genannten Zuwanderer als Familienangehörigen von Spätaussiedlern in die Bundesrepublik ein. Die Bundesregierung ging 2003 davon aus, dass nur noch jeder fünfte Einreisende über Deutschkenntnisse verfügt.
Man rechnet mit mehreren hunderttausend Deutschstämmigen, die noch in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion leben, aber in die Bundesrepublik kommen wollen. Die Anzahl potenzieller Spätaussiedlerfamilien in den übrigen ost- und südosteuropäischen Staaten ist dagegen relativ gering. So ist in Rumänien beispielsweise ein Auslaufen der Aussiedlung zu beobachten. Ihr Höhepunkt war im Jahr nach der politischen Wende von 1989. Heute leben dort aufgrund familiärer oder anderer Verwurzelung geschätzte 100.000 "deutsche Volkszugehörige". Auch in Polen ist die Aussiedlermigration rückläufig: von 250.000 im Jahr 1989 (66,4 Prozent der Gesamtaussiedlerzahl) auf jährlich unter 5.000 seit 1996. Der Hauptgrund liegt darin, dass der 1991 geschlossene, deutsch-polnische Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit umfangreiche Minderheitenrechte festschrieb. Dazu gehören: der freie Gebrauch der Muttersprache, das Recht auf Bildungs-, Kultur- und Religionseinrichtungen sowie Vereinigungsfreiheit. Dies bremste unter den Berechtigten den Willen zur Aussiedlung. Daneben wirkten der allgemeine wirtschaftliche Aufschwung und der anstehende Beitritt Polens in die EU.
Aussiedleraufnahme in den 1990er-Jahren
Als wichtigste Variable für den Rückgang der Aussiedlerzahlen gilt das 1993 in Kraft getretene Kriegsfolgenbereinigungsgesetz. Danach wird nur noch bei Deutschstämmigen aus den Ländern der Ex-UdSSR ein Kriegsfolgeschicksal bzw. ein daraus resultierender Vertreibungsdruck angenommen. In allen anderen Ländern müssen potenzielle Aussiedler einen solchen Druck selbst nachweisen. Das gelingt jedoch nur in wenigen Fällen. Seit 2000 reisen jährlich nur noch zwischen 400 und 600 Spätaussiedler aus Polen ein.
Die Zahl der Aussiedler aus Ungarn, Tschechien, der Slowakei, dem ehemaligen Jugoslawien und den baltischen Staaten tendiert aus ganz ähnlichen Gründen seit einigen Jahren immer mehr gegen Null. Die Verbliebenen sind entweder assimiliert, durch Akzeptanz und Förderung als Volksgruppe weitgehend in die jeweilige Gesellschaft integriert oder nicht berechtigt, in die Bundesrepublik auszusiedeln.
Aussiedler als deutsche Volkszugehörige
Die Immigration der deutschen Volkszugehörigen (im Sinne des Art. 116 GG) und ihrer Nachkommen in die Bundesrepublik hält aus verschiedenen Gründen bis heute an. Als so genannte Aussiedler (seit 1993 "Spätaussiedler") sind sie berechtigt, in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten und verschiedene Eingliederungshilfen in Anspruch zu nehmen. In §1 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG) wird ihnen aufgrund eines angenommenen Vertreibungsdruckes, der in den Ostgebieten auf ihnen lastet, der Vertriebenenstatus zugeschrieben. Deutscher Volkszugehöriger ist nach § 6 BVFG, wer von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt, wem in der Familie die deutsche Sprache, Erziehung, Kultur vermittelt worden ist und wer sich im Herkunftsgebiet als Deutscher bekannt hat.
Restriktive Anerkennungspraxis in den Herkunftsländern
Die Aussiedlerzahl wurde in den 1990er-Jahren nicht nur dadurch reduziert, dass man die pro Jahr zu behandelnden Anträge begrenzte. Man änderte auch einige Rechtsgrundlagen, die zu einer restriktiveren Anerkennungspraxis in den Herkunftsländern und einer Beschränkung von Integrationsmaßnahmen in der Bundesrepublik führten.
Seit 1990 ist die Einreise nach Deutschland nur möglich, wenn bereits vor dem Verlassen der Aussiedlungsgebiete auf Antrag vorläufig geprüft worden ist, ob der Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllt. Erst dann kann ein Aufnahmebescheid erteilt werden. 1993 wurde das sog. Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KFBG) verabschiedet, nachdem Antragsteller in den osteuropäischen Staaten einen Vertreibungsdruck glaubhaft machen müssen, der aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auf ihnen lastet. Diese Benachteiligungen aufgrund von Kriegsfolgen waren bei Antragstellenden aus Staaten wie Polen, Rumänien oder der Tschechischen Republik nach dem Fall der Ost-West-Grenzen nur sehr schwer nachzuweisen. Bei Spätaussiedlern aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion dagegen werden sie pauschal gesetzlich vermutet.
Die Zugehörigkeit zum deutschen Volk wurde außerdem mit ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen verknüpft. Diese müssen seit 1996 bereits im Herkunftsland durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Die Pflicht zu einem Sprachtest galt bis 2004 nur für die Antragsteller selbst, nicht für ihre ebenfalls einreiseberechtigten Angehörigen. Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetz müssen sich seit Januar 2005 alle Migrationswilligen einem Sprachtest unterziehen - es reicht aber der Nachweis von "Grundkenntnissen". Daneben wurden in den 1990er-Jahren die Eingliederungshilfen für Spätaussiedler und deren Angehörigen, hauptsächlich im Bereich der Sprachförderung, schrittweise verringert. Heute haben Spätaussiedler den gleichen Rechtsanspruch auf Integrationsleistungen wie sonstige Ausländerinnen und Ausländer nach dem Aufenthaltsgesetz.
Deutsche "Bleibehilfen" für die Minderheiten in den Herkunftsländern
Diamant, russisches Lebensmittelgeschäft am Schlüssel in Lahr im Schwarzwald. (© Dirk Gebhardt für Körber-Foto-Award 2003)Im Zuge einer Reduzierung der vorgesehenen Haushaltsmittel hat sich in den letzten Jahren die Ausrichtung der Hilfsmaßnahmen verändert: Die Bundesregierung führt keine aufwändigen Infrastrukturmaßnahmen und investive Großprojekte im Bereich der Wirtschaft und der Landwirtschaft mehr durch. Stattdessen fördert man verstärkt Maßnahmen, die den Menschen konkrete Perspektiven in ihren angestammten Wohngebieten eröffnen. Als "Hilfe zur Selbsthilfe" konzentriert sie sich auf kulturelle Breitenarbeit nach § 96 BVFG, Förderung der Selbstorganisation, Begegnungsstättenarbeit, Sprachkurse, Jugendarbeit, Aus- und Fortbildung sowie Städtepartnerschaften. Ihr regionaler Schwerpunkt liegt seit Jahren vor allem in Russland und Polen.

