Migrationspolitik - Oktober 2017
Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.
Zahl anhängiger Asylverfahren sinkt
Die Zahl der Asylanträge, über die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch nicht entschieden hat, ist weiter gesunken. Ende September 2017 standen noch 99.334 Asylentscheidungen aus. Zum Jahresende 2016 betrug die Zahl der Altfälle 433.719. Der Abbau der anhängigen Verfahren war nicht zuletzt aufgrund der rückläufigen Fluchtmigration nach Deutschland möglich.Im September wurden 14.688 Asylsuchende registriert, die vor allem aus Syrien, dem Irak und der Türkei stammten. Insgesamt wurden beim BAMF 16.520 förmliche Asylanträge gestellt. Das Bundesamt hat im selben Monat über 35.127 Anträge entschieden. Die Gesamtschutzquote lag bei 39,7 Prozent. Die Anerkennungsquoten von Asylsuchenden variieren dabei von Bundesland zu Bundesland, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervorgeht. So lag beispielsweise die Gesamtschutzquote für afghanische Asylbewerber im ersten Halbjahr 2017 in Bremen bei 63,3 Prozent, in Brandenburg hingegen nur bei 28,7 Prozent. Eine im Frühjahr veröffentlichte Studie von Wissenschaftlern der Universität Konstanz kam zum gleichen Ergebnis: Demnach nähmen die BAMF-Mitarbeiter bei ihren Entscheidungen Rücksicht auf die wahrgenommenen "Befindlichkeiten" des jeweiligen Bundeslandes, in dem sich die Außenstelle der Bundesbehörde befinde. So führe beispielsweise die Anzahl fremdenfeindlicher Übergriffe, die in einem Bundesland verübt werden, im Folgejahr zu sinkenden Anerkennungsquoten. Das BAMF widersprach diesem Befund: Jedes Asylverfahren werde "individuell und bundesweit auf gleicher Rechtsbasis geprüft und entschieden."
Weitere Verlängerung der Binnengrenzkontrollen
Die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Landesgrenze und auf Flugverbindungen von Griechenland nach Deutschland werden für weitere sechs Monate verlängert. Das hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière entschieden. Er begründete diese Entscheidung mit der Gefahr terroristischer Anschläge, den weiterhin bestehenden Defiziten beim EU-Außengrenzschutz sowie dem "erheblichen Maß illegaler Migration" im Schengenraum. Die Kontrollen an der Grenze zu Österreich waren im September 2015 angesichts der hohen Fluchtzuwanderung über die sogenannte Balkanroute durch eine Sonderregelung auf der Grundlage des Schengener Abkommens eingeführt worden und hätten im November auslaufen sollen. Neben Deutschland kündigten auch Frankreich und Dänemark eine Verlängerung der Kontrollen an ihren Grenzen an.CDU und CSU einigen sich im Streit um Obergrenze bei Flüchtlingsaufnahme
Die Unionsparteien haben sich auf einen Kompromiss zur von der CSU geforderten Obergrenze bei der Aufnahme von Schutzsuchenden geeinigt. In einer gemeinsamen Erklärung der beiden Parteien, aus der Medien zitieren, heißt es: "Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen (darunter Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschützte und der Familiennachzug) die Zahl von 200.000 Menschen im Jahr nicht übersteigt." Damit geben CDU und CSU einen Richtwert zur Begrenzung der Fluchtzuwanderung an. Um eine starre Obergrenze handelt es sich jedoch nicht. Zum einen sollen in die Zielmarke Menschen eingerechnet werden, die freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren oder abgeschoben werden. Würden innerhalb eines Jahres zum Beispiel 40.000 Menschen auf diesen Wegen Deutschland verlassen, könnten im selben Zeitraum 240.000 neuzuwandernde Schutzsuchende aufgenommen werden. Zum anderen heißt es in der gemeinsamen Erklärung, dass der Richtwert für die Fluchtzuwanderung vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen auf Beschluss von Bundesregierung und Bundestag nach unten oder oben angepasst werden könne. Die Beilegung des unionsinternen Streits galt als wichtig, um den Weg für eine Regierungskoalition mit FDP und Grünen zu ebnen. Beide Parteien sind gegen die Einschränkung des Asylrechts durch eine Obergrenze. Im Oktober liefen erste Sondierungsgespräche zwischen den Parteien.Jamaika-Sondierung: Streitpunkt Familiennachzug
Beim Thema Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungspolitik vertreten CDU/CSU, FDP und Grüne zum Teil sehr unterschiedliche Positionen. Ein zentraler Streitpunkt ist die Frage des Familiennachzugs. Dieser ist für subsidiär Geschützte noch bis März 2018 ausgesetzt. Die Unionsparteien haben sich bereits für eine Verlängerung dieser Frist ausgesprochen. Die Grünen wollen dies nicht. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken heißt es: "Wissenschaftlich belegbare Zahlen, wie viele Familienangehörige der Kernfamilie im Schnitt zu einem in Deutschland anerkannten international Schutzberechtigten nachziehen, gibt es nicht."Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beziffert die Zahl möglicherweise nach Deutschland nachziehender Familienangehöriger in einer neuen Studie auf maximal 180.000 und damit durchschnittlich 0,28 Nachzügler pro Flüchtling. Die Forscher haben berechnet, wie viele nachzugsberechtigte Ehepartner und minderjährige Kinder von in Deutschland Schutzberechtigten sich überhaupt noch im Ausland aufhalten und kommen dabei auf 100.000-120.000 Familienangehörige von anerkannten Flüchtlingen und nochmals 50.000-60.000 von Personen mit subsidiärem Schutzstatus. Viele Flüchtlinge lebten bereits mit Partner und Kindern in Deutschland, so die Autoren der im Oktober veröffentlichten Studie. Im Gesamtjahr 2016 waren rund 50.000 Familienangehörige von Geflüchteten im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen.
Wegen der Unstimmigkeiten beim Thema Zuwanderung verschoben die Unionsparteien, FDP und Grüne diesen Punkt der Sondierungsgespräche nach hinten und wollen erst im November darüber beraten.