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Migrationspolitik – April 2018 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – April 2018

Vera Hanewinkel

/ 6 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Protest gegen die Änderungen im Asyl- und Einwanderungsrecht in Toulouse/Frankreich, 07.04.2018. (© picture-alliance, NurPhoto)

12.600 Asylanträge im März

Im März hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 12.622 Asylanträge Externer Link: entgegengenommen, davon 10.712 Erstanträge. Die Zahl blieb damit etwa auf dem Niveau des Vormonats. Insgesamt registrierte die Bundesbehörde in den ersten drei Monaten des Jahres 2018 46.826 Asylanträge, 13.331 Anträge weniger als im Vorjahreszeitraum. 41 Prozent aller Personen, die erstmals 2018 einen Asylantrag in Deutschland stellten, kamen aus nur drei Ländern: Syrien, Irak und Nigeria. Auch im März waren dies die drei bedeutendsten Herkunftsländer. Das BAMF entschied im März über 22.714 Asylanträge; 6.936 davon wurden positiv beschieden, der Antragsteller erhielt also einen Interner Link: Schutzstatus. Damit lag die Gesamtschutzquote bei 30,5 Prozent. Die Zahl der anhängigen Verfahren verringerte sich auf 51.968 und erreichte damit in etwa das Niveau von Ende 2012 (49.811 anhängige Verfahren). Zum Vergleich: Ende 2016 hatte die Zahl nicht vollständig bearbeiteter Asylanträge noch 433.719 betragen.

Deutschland beteiligt sich an EU-Neuansiedlungsprogramm

10.000 Flüchtlinge aus Afrika und dem Nahen Osten dürfen auf legalem und sicherem Weg nach Deutschland kommen. Das verkündete die Europäische Kommission nach einer entsprechenden Zusage der deutschen Bundesregierung, die sich damit am aktuellen Externer Link: EU-Programm zur Neuansiedlung von Flüchtlingen (Interner Link: Resettlement) beteiligt. Die Kommission hatte im Interner Link: September 2017 Externer Link: empfohlen, bis Ende Oktober 2019 insgesamt mindestens 50.000 Geflüchtete über Resettlement in der EU aufzunehmen. Die Mitgliedstaaten können sich freiwillig am Programm beteiligen. Die EU unterstützt die Aufnahmeländer mit 500 Millionen Euro. Neben Deutschland beteiligen sich auch andere EU-Staaten bei der Flüchtlingsaufnahme. So will Frankreich demnach 10.200 Schutzbedürftig aufnehmen, Schweden 8.750 und Großbritannien 7.800. Insgesamt bestehen bereits Zusagen für die Aufnahme von mehr als 40.000 Menschen. Das Interner Link: UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) Externer Link: beziffert den tatsächlichen weltweiten Bedarf an Resettlement-Plätzen auf derzeit 1,2 Millionen. Zwischen 2012 und 2015 hat Deutschland 1.402 Flüchtlinge über Resettlement Externer Link: aufgenommen.

Ausländische Bevölkerung wächst

Ende 2017 lebten in Deutschland 10,6 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit. Das bedeutet einen Anstieg um 585.000 Personen bzw. 5,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das Wachstum der ausländischen Bevölkerung befand sich damit wieder in etwa auf dem Niveau des Jahres 2013, vor Beginn der hohen Fluchtzuwanderung in die BRD. Das Externer Link: ergab eine vom Statistischen Bundesamt durchgeführte Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR). Rund 5,92 Millionen Ausländerinnen und Ausländer stammen aus Staaten, die nicht zur EU gehören. Bei den übrigen 4,68 Millionen handelt es sich EU-Bürger. Das Wachstum der ausländischen Bevölkerung um 585.000 Personen darf nicht als alleiniger Wanderungsüberschuss des Jahres 2017 interpretiert werden, da in vielen Fällen bereits in den Vorjahren nach Deutschland zugewanderte Personen erst 2017 im AZR registriert worden sind. Zudem tragen auch Geburten zum Wachstum der ausländischen Bevölkerung bei.

EU-28: Deutlich weniger Asylsuchende

Nachdem Interner Link: 2015und Interner Link: 2016 jährlich etwa 1,3 Millionen Asylanträge in der EU-28 gestellt worden waren, fiel diese Zahl 2017 auf rund 705.000 und erreichte damit wieder in etwa das Niveau von 2014. Das Externer Link: teilte die europäische Statistikbehörde Eurostat mit. Der Rückgang ist vor allem auf die verringerte Fluchtzuwanderung von syrischen, irakischen und afghanischen Staatsangehörigen zurückzuführen. Gleichwohl bilden alle drei Länder weiterhin die Hauptherkunftsstaaten von Asylbewerbern in der EU. Im Vergleich der 28 EU-Mitgliedstaaten ist Deutschland weiterhin das Hauptzielland von Asylsuchenden, gefolgt von Italien und Frankreich. Insgesamt wurden 2017 in der EU 538.000 Menschen in erster Instanz als schutzberechtigt anerkannt, gut 60 Prozent davon (325.370) in Deutschland.

Urteil des EuGH erleichtert Familiennachzug zu minderjährigen Flüchtlingen

Minderjährige unbegleitete Geflüchtete, die während des Asylverfahrens volljährig werden, haben ein Recht darauf, Familienangehörige nachzuholen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Mitte März Externer Link: entschieden. In solchen Fällen liege die Entscheidung über eine Familienzusammenführung nicht im Ermessen der Mitgliedstaaten. Damit muss wohl auch Interner Link: Deutschland den Familiennachzug zu Interner Link: unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen großzügiger gestalten. Bislang wird ein Nachzugsvisum für deren Eltern und minderjährige Geschwister nur ausgestellt, solange das Kind noch keine 18 Jahre alt ist. Im vorliegenden Fall hatte ein Mädchen aus Eritrea geklagt, das minderjährig unbegleitet in die Niederlande eingereist, während des Interner Link: Asylverfahrens aber volljährig geworden war. Die niederländischen Behörden lehnten ihren Antrag auf den Nachzug ihrer Eltern und ihrer drei minderjährigen Brüder ab, da sie sich aufgrund ihrer Volljährigkeit nicht mehr auf das EU-Vorzugsrecht Minderjähriger auf Familienzusammenführung berufen könne. Der EuGH widersprach dieser Einschätzung. Er stufte mit seinem Urteil auch diejenigen Personen als minderjährig ein, die während des Asylverfahrens die Volljährigkeit erreichen und denen später der Interner Link: Flüchtlingsstatus zuerkannt wird.

Syrische Flüchtlinge verlassen Deutschland in Richtung Türkei

Eine zunehmende Zahl syrischer Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland versucht, in die Türkei zurückzukehren. Das ist das Ergebnis von Recherchen der NDR-Sendung Panorama und des investigativen Reportageformats STRG_F. Ein zentraler Grund für die "umgekehrte Flucht" sei die erschwerte Familienzusammenführung für Menschen, die in Deutschland Interner Link: subsidiären Schutz erhalten. Mit dem im März 2016 in Kraft getretenen Asylpaket II war der Nachzug von Familienangehörigen zu subsidiär Geschützten für zwei Jahre ausgesetzt worden. Im Interner Link: Februar 2018 hatte der Bundestag eine Verlängerung des Nachzugsverbots beschlossen. Ab dem 1. August sollen dann monatlich 1.000 Familienangehörige zu subsidiär Geschützten nachziehen dürfen. Hinzu kommen sogenannte Härtefälle. Bislang ist allerdings unklar, nach welchen Kriterien ausgewählt werden soll, wer in welchem Monat nachkommen darf. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat im April einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach der Nachzug abgelehnt werden darf, wenn Angehörige in Deutschland auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Österreich: Kabinett billigt Asylrechtsverschärfung

Österreichs Bundesregierung hat eine Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Ziel sei die Verhinderung von Asylmissbrauch. Wie in Deutschland sollen Behörden zukünftig die Handys von Asylbewerbern auslesen dürfen, um die Angaben zur Migrationsroute zu prüfen. Zudem sollen Geflüchtete, die Bargeld mit sich führen, bis zu 840 Euro als Beitrag zur Deckung der Asylverfahrenskosten zahlen. Geflüchtete, die eine Straftat begehen, sollen umgehend in Abschiebehaft genommen und konsequent abgeschoben werden. Dies gelte auch für jugendliche Straftäter. Darüber hinaus soll Asylberechtigten, die für einen Urlaubsbesuch in ihr Herkunftsland zurückkehren, das Bleiberecht in Österreich entzogen werden. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zeigte sich angesichts der vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen zufrieden. Mittel- bis langfristig wolle er aber dafür sorgen, dass Flüchtlinge keinen Asylantrag mehr in Europa stellen können. Die Asylrechtsverschärfung soll noch vor der Sommerpause im Parlament beschlossen werden.

Frankreich: Nationalversammlung verschärft Asyl- und Einwanderungsrecht

Die französische Nationalversammlung hat ein Interner Link: Gesetzespaket zur Verschärfung des Asyl- und Einwanderungsrechts verabschiedet. Damit wird etwa die Frist für das Einreichen eines Asylantrags verkürzt. Zudem sollen Behörden schneller über Asylanträge entscheiden. Das Gesetz kürzt die Fristen zum Einlegen von Widerspruch gegen einen negativen Asylbescheid und verlängert die mögliche Dauer der Abschiebhaft. Zudem droht zukünftig bei einem illegalen Grenzübertritt bis zu ein Jahr Gefängnis. Während rechte Parteien wie der Front National das Gesetz nicht restriktiv genug finden, halten linke Parteien die neuen Bestimmungen für unmenschlich. Mit der Gesetzesnovelle reagiert die Regierung von Präsident Emmanuel Macron (La République en Marche) auf eine steigende Asylzuwanderung nach Frankreich. 2017 registrierte das Land erstmals Externer Link: über 100.000 Asylanträge und damit einen Anstieg um 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Israel stoppt Ausweisung afrikanischer Flüchtlinge und Migranten

Die israelische Regierung hat ihre Pläne zur Abschiebung Tausender Migranten aus Afrika aufgegeben. In einem Schreiben an den Obersten Gerichtshof des Landes räumte sie ein, dass es keine rechtliche Möglichkeit gebe, die Betroffenen ohne deren Einwilligung auszuweisen. Zudem seien Drittländer nicht bereit, die zumeist aus Eritrea, Sudan und Südsudan stammenden Migranten aufzunehmen. Insgesamt wollte Israel 40.000 im Land lebende Afrikaner ausweisen. Im Interner Link: Februar hatte die Einwanderungsbehörde bereits damit begonnen, entsprechende Ausweisungsbescheide zu verteilen. Das Interner Link: UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) kritisierte das Vorhaben. Im März wurde es von Israels Oberstem Gericht gestoppt. Noch Anfang April hatte Ministerpräsident Benjamin Netanyahu erklärt, dass Israel und die Vereinten Nationen vereinbart hätten, die Hälfte der afrikanischen Migranten über Interner Link: Resettlement in westlichen Staaten anzusiedeln, u.a. in Deutschland. Aufgrund massiver Kritik aus dem In- und Ausland gab Netanyahu dieses Vorhaben allerdings kurze Zeit später bereits wieder auf.

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de