Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Migrationspolitik – Februar 2019 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – Februar 2019

Vera Hanewinkel

/ 8 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Rettungswesten hängen am Seenotrettungsschiff "Lifeline". (© picture-alliance/dpa, Zentralbild)

Leichter Anstieg der Asylbewerberzahl

Im Interner Link: Januar 2019 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 14.534 Erstanträge auf Asyl Externer Link: entgegengenommen, 1.627 mehr als im Vorjahresmonat (Januar 2017: 12.907 Erstanträge). Hinzu kamen 2.517 Folgeanträge auf Asyl, sodass sich die Gesamtzahl der Asylanträge auf 17.051 belief (Interner Link: Januar 2018: 15.077). Die meisten Asylanträge wurden von syrischen, irakischen und nigerianischen Staatsangehörigen gestellt. Insgesamt hat das BAMF im Januar über die Asylanträge von 19.921 Personen entschieden. In 37,5 Prozent der Fälle wurde ein Schutzstatus vergeben. Derzeit sind beim BAMF noch 59.158 Asylverfahren anhängig, über die noch nicht entschieden wurde.

Regierung will Verlängerung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die 2016 eingeführte Wohnsitzauflage entfristet werden soll. Damit soll Menschen mit Interner Link: Schutzstatus auch in Zukunft vorgeschrieben werden können, wo sie wohnen müssen. So soll einer Konzentration Geflüchteter in wenigen Städten entgegengewirkt werden. Der Bundestag muss über den Entwurf noch abstimmen.

Verschiedene Verbände von Städten, Gemeinden und Landkreisen begrüßten den Vorstoß der Bundesregierung, die Wohnsitzauflage dauerhaft festzuschreiben. Kritiker sehen hingegen einen Verstoß gegen die Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention, die für anerkannte Flüchtlinge eine freie Wohnortwahl vorsehe. Das Justizministerium wies diese rechtlichen Bedenken zurück. Es sei bereits geprüft worden, ob der Gesetzentwurf verfassungskonform sei.

Die Wohnsitzauflage war mit dem am 6. August 2016 in Kraft getretenen Interner Link: Integrationsgesetz zunächst befristet für die Dauer von drei Jahren (bis August 2019) eingeführt worden. Sie sieht vor, dass Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Geschützte, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und Sozialleistungen beziehen, über einen Zeitraum von drei Jahren in dem Bundesland leben müssen, dem sie als Asylsuchende nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesen wurden. Die Landesbehörden können ihnen wiederum innerhalb des Landes einen Wohnort zuweisen oder den Zuzug in bestimmte Kommunen untersagen. Dabei müssen sie in jedem Einzelfall nachweisen, Interner Link: dass die Zuweisung der Integration der Betroffenen nicht im Wege steht. Flüchtlinge müssen am zugewiesenen Wohnort also beispielsweise Möglichkeiten haben, am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt teilzunehmen.

Seenotrettung: Hilfsorganisationen fordern sichere Häfen

50 europäische Nichtregierungsorganisationen haben in einem Externer Link: offenen Brief an Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katharina Barley (SPD) gefordert, sich zügig um verlässliche europäische Regelungen für die Ausschiffung von aus Seenot geretteten Geflüchteten zu bemühen. Sie kritisieren, dass bei jedem Schiff mit geretteten Menschen an Bord, langwierig verhandelt werde, welche europäischen Staaten zur Aufnahme bereit seien. Die Organisationen forderten von den EU-Staaten, Such- und Rettungsaktionen zu unterstützen, anstatt diese zu behindern, und Rückführungen von Schutzsuchenden ins bürgerkriegsgeschüttelte Libyen zu beenden.

Mit dem Brief reagierten die Organisationen auf Entwicklungen seit Antritt der populistischen italienischen Regierung unter Ministerpräsident Giuseppe Conte im Juni 2018. Das Land setzt seitdem zunehmend auf eine Politik der Abschottung gegenüber Migranten. Schiffen zivilgesellschaftlicher Organisationen mit aus Seenot geretteten Geflüchteten an Bord ist es nicht mehr erlaubt, Interner Link: in italienische Häfen einzulaufen. Auch Malta weigert sich zunehmend, diese Schiffe anlanden zu lassen. Beide Staaten fordern von den anderen EU-Mitgliedsländern eine stärkere Beteiligung bei der Aufnahme von Schutzsuchenden. Laut Interner Link: Dublin-Verordnung müssen diese ihren Asylantrag in der Regel in dem EU-Staat stellen, in den sie als erstes einreisen. Damit tragen die Staaten an den EU-Außengrenzen die Hauptverantwortung bei der Flüchtlingsaufnahme.

Zahl der Abschiebungen 2018 auf Vorjahresniveau

2018 wurden etwa so viele ausländische Staatsangehörige aus Deutschland Interner Link: abgeschoben wie im Vorjahr. Das geht aus einer Externer Link: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor. Demnach wurden 2018 Interner Link: 23.617 Personen abgeschoben, etwas weniger als im Vorjahr (2017: Externer Link: 23.966). Hinzu kamen nach vorläufigen Angaben 15.962 Personen, die Deutschland über das Rückkehrförderungsprogramm REAG/GARP Interner Link: freiwillig verlassen haben (Externer Link: 2017: 29.522), darunter 9.802 ausreisepflichtige Personen.

Zu den häufigsten Zielstaaten von Abschiebungen zählen neben den EU-Mitgliedstaaten Italien, Polen, Frankreich und Spanien, in die im Rahmen von Interner Link: Dublin-Überstellungen abgeschoben wird, auch die als "Interner Link: sichere Herkunftsstaaten" geltenden Länder Albanien, Serbien, Kosovo und Mazedonien. Hinzu kommen Georgien, Marokko und Algerien. Zusammen mit Tunesien waren diese drei Länder im Interner Link: Januar vom Bundestag als "Interner Link: sichere Herkunftsstaaten" eingestuft worden. Die notwendige Zustimmung im Bundesrat sollte im Februar erfolgen. Sie wurde vertagt, da es in der Länderkammer bislang keine Mehrheit für die Einstufung der vier Staaten als "sicher" gibt.

Während die Gesamtzahl der Abschiebungen stagnierte, ist die Zahl der in die drei Maghreb-Staaten sowie nach Georgien abgeschobenen Personen 2018 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Mit Ausnahme von Tunesien existieren mit diesen Staaten bereits seit Jahren Externer Link: bilaterale Rückübernahmeabkommen, die Rückführungen in diese Länder erleichtern sollen.

Seehofer will Abschiebungsregeln verschärfen

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will Interner Link: Abschiebungen weiter erleichtern und damit die Zahl der Abschiebungen erhöhen. Um dies zu erreichen, hat er einen Externer Link: Entwurf für ein "Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" vorgelegt. Demnach sollen ausländische Staatsangehörige aus Deutschland abgeschoben werden können, wenn sie wegen Rauschgiftdelikten oder Sozialleistungsbetrug verurteilt wurden. Wer versucht, sich seiner Abschiebung zu entziehen, beispielsweise durch Untertauchen oder Nicht-Preisgabe der Identität, dem sollen die Sozialleistungen gekürzt werden. Zudem sollen Ausreisepflichtige unabhängig vom Verdacht auf Fluchtgefahr zukünftig bis zu zehn Tage in "Ausreisegewahrsam" genommen werden können. Vorgesehen ist auch die Aufhebung der bestehenden Trennung von Abschiebehaft und Strafhaft. Personen in Abschiebehaft könnten so zukünftig in Gefängnissen untergebracht werden, in denen auch verurteilte Straftäter einsitzen. Menschenrechtsorganisationen und Privatpersonen, die Ausreisepflichtige beraten oder den Termin der Abschiebung bekannt geben, um damit Interner Link: Unterstützungsaktionen gegen die Abschiebung zu ermöglichen, würden sich nach dem Gesetzentwurf strafbar machen.

Der Gesetzentwurf reagiert damit auf Medienberichte, wonach 2018 jede zweite Abschiebung angesagt wurde oder etwa am Widerstand von Betroffenen und ihren Unterstützern scheiterte. Einer Externer Link: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag zufolge scheiterten in den ersten acht Monaten 2018 2.172 Abschiebungen bei oder nach der Übergabe der abzuschiebenden Person an die Bundespolizei – häufig aufgrund von passivem Widerstand gegen die Zwangsrückführung. Einige Rechtsexperten Externer Link: kritisieren die vorgesehenen Verschärfungen und dringen stattdessen u.a. auf eine verbesserte Kooperation mit den Herkunftsstaaten.

Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus: Kontingent (fast) ausgeschöpft

Das monatlich zur Verfügung stehende Kontingent von 1.000 Visa, die für den Nachzug von Angehörigen zu bereits in Deutschland lebenden Menschen mit Interner Link: subsidiärem Schutzstatus ausgestellt werden dürfen, ist inzwischen (fast) ausgeschöpft. Laut einer Externer Link: Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke), haben deutsche Botschaften im Januar 2019 insgesamt 1.096 Visa für den Familiennachzug erteilt. Allerdings beziehen die Zahlen auch Visaverfahren aus dem Vormonat mit ein. Das Bundesverwaltungsamt, das entscheidet, ob ein Visum für den Familiennachzug ausgestellt werden darf, erteilte den Botschaften im Januar beispielsweise nur 877 Genehmigungen zur Ausgabe eines Visums. Die Nachfrage nach Visa für den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten übersteigt die monatlich zur Verfügung gestellten Visa. Noch immer warten tausende subsidiär Geschützte in Deutschland darauf, Ehepartner oder minderjährige Kinder nachholen zu können. Ende Januar lagen rund 36.000 Terminanfragen zum Familiennachzug bei den deutschen Botschaften.

Zwischen 17. März 2016 und 31. Juli 2018 hatten Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus kein Recht darauf, Familienangehörige nach Deutschland zu holen. Seit 1. August 2018 ist der Nachzug in begrenztem Umfang wieder möglich. Allerdings wurde in den ersten Monaten nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes das monatlich zur Verfügung stehende Nachzugskontingent aufgrund schleppender Verwaltungsabläufe nicht ausgeschöpft. 5.000 Angehörige hätten 2018 einreisen dürfen. Tatsächlich waren es nach Angaben des Auswärtigen Amts nur 2.612. Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) forderte Ende Februar einen flexiblen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Monatskontingenten: Ungenutzte Plätze aus dem Jahr 2018 sollten auf das laufende Jahr übertragen werden.

IS-Kämpfern soll deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden

Die Bundesregierung will Kämpfern und Unterstützerinnen von Terrororganisationen wie dem "Islamischen Staat" (IS) mit Interner Link: doppelter Staatsangehörigkeit den deutschen Pass entziehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will sie zeitnah vorlegen. Bereits im Externer Link: Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode hatten sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, dass "Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann". Auf deutsche Frauen und Männer, die sich dem IS angeschlossen haben und sich derzeit in Syrien oder Irak aufhalten, wird die Regelung des Passentzugs aber wohl nicht anwendbar sein, da nach Einschätzung von Juristen voraussichtlich das sogenannte Rückwirkungsverbot gilt. Demnach droht Passentzug nur denjenigen, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes Terrorgruppen im Ausland anschließen.

In Syrien und Irak befinden sich derzeit Externer Link: zahlreiche deutsche IS-Mitglieder in Gefangenschaft. Medienberichte sprechen von rund 120 inhaftierten deutschen Anhängern der Terrormiliz. Seit Monaten wird darüber diskutiert, was mit ihnen geschehen soll. Die von Kurden dominierten Syrian Democratic Forces, in deren Lagern europäische IS-Kämpferinnen und -kämpfer einsitzen, fordern von europäischen Staaten, diese zurückzunehmen. Bislang hat nur Frankreich klar signalisiert, IS-Mitglieder mit französischem Pass zurücknehmen zu wollen. Die deutsche Bundesregierung hält sich hingegen bedeckt. Neben praktischen Problemen bei der Durchführung der Rückführung– etwa einer fehlenden konsularischen Vertretung in Syrien – gibt es auch Sicherheitsbedenken. Zudem ist unklar, ob sich alle Rückkehrerinnen und Rückkehrer Interner Link: vor Gericht verantworten müssen.

Venezuela: Abwanderung steigt

Rund 3,4 Millionen Staatsangehörige Venezuelas haben ihr Heimatland Externer Link: verlassen. Dort findet derzeit ein von Massenprotesten gegen die Regierung Nicolás Maduro begleiteter Interner Link: politischer Machtkampf statt. Mehr als 2,4 Millionen von Venezolaner haben nach Externer Link: Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) seit 2014 Zuflucht in den Nachbarstaaten gesucht – die meisten in Kolumbien (ca. eine Million) und Peru (500.000). Die kolumbianische Regierung hat die deutsche Bundesregierung bereits im November 2018 um weitere Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen der Aufnahme venezolanischer Flüchtlinge und Migranten gebeten. 2018 hatte Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sieben Millionen Euro für die Unterstützung kolumbianischer und ecuadorianischer Gemeinden, die Geflüchtete Venezolaner aufgenommen haben, zur Verfügung gestellt. Insgesamt Externer Link: beteiligte sich die Bundesregierung 2018 mit 11,66 Millionen Euro an Hilfsprojekten für venezolanische Flüchtlinge und Migranten, um die aufnehmenden Länder in der Region zu entlasten. Im Hauptaufnahmeland Kolumbien kam es Interner Link: aufgrund des Jahrzehnte währenden Konflikts zwischen der Regierung und FARC-Rebellen lange Zeit selbst zu umfangreichen Vertreibungen. Mit 7,9 Millionen Vertriebenen – darunter 7,7 Binnenvertriebene – war es 2017 das Land, das nach Syrien (12,6 Millionen Vertriebene) die größte Zahl vertriebener Menschen Externer Link: aufwies.

Die Interner Link: Situation in Venezuela spitzt sich derweil weiter zu. Seit August 2018 geht die Regierung unter Präsident Nicolás Maduro gegen die Opposition vor, die Maduro vorwirft, die Rechte des Parlaments zu untergraben und das Land diktatorisch zu regieren. Bei Massenprotesten gegen die Regierung kamen mehrere Menschen ums Leben. Im Januar Interner Link: erklärte sich Oppositionsführer Juan Guaidó zum Übergangspräsidenten. Er wird von den USA und vielen lateinamerikanischen und europäischen Staaten, darunter auch Deutschland, unterstützt. China, Russland, Kuba, Bolivien und Nicaragua stehen hingegen an der Seite des Interner Link: amtierenden Präsidenten Maduro.

Fussnoten

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de