Der Streit um das Gebet
Eine Kontroverse über den Alltag in der Schule
Redaktion ufuq.de
Im September 2009 erstritt sich ein muslimischer Schüler in Berlin vor Gericht das Recht, an seiner Schule zu beten. Die Schulleitung hatte ihm dies zuvor untersagt. Mit dem Urteil wurde die Schule aufgefordert, dem Schüler hierfür einen Raum zur Verfügung zu stellen. Der Berliner Senat ging in Berufung. Im Mai 2010 hob das Oberverwaltungsgericht Berlin das Urteil vom September 2009 auf und ermöglicht es den Schulleitungen seither, das öffentliche Beten in der Schule zu verbieten, wenn es den Schulfrieden stören könnte.
Die Meinungen zum Urteil sind geteilt: Für die einen geht es um das Recht auf Religionsausübung auch in der Schule, für die anderen um die religiöse Neutralität der Schule. Der Streit dürfte bis zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gehen. Jenseits von juristischen, politischen oder theologischen Debatten stellt sich aber die Frage, wie die Schulen im Alltag mit Gebetswünschen von Schülern umgehen können.
Aiman Mazyek vom Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) macht sich für das Beten in der Schule stark, Sanem Kleff von Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage lehnt dies ab.



