Islamische Bademode

Der Streit um das Gebet

Eine Kontroverse über den Alltag in der Schule
Redaktion ufuq.de



Schülerinnen und Schüler (© AP)

Im September 2009 erstritt sich ein muslimischer Schüler in Berlin vor Gericht das Recht, an seiner Schule zu beten. Die Schulleitung hatte ihm dies zuvor untersagt. Mit dem Urteil wurde die Schule aufgefordert, dem Schüler hierfür einen Raum zur Verfügung zu stellen. Der Berliner Senat ging in Berufung. Im Mai 2010 hob das Oberverwaltungsgericht Berlin das Urteil vom September 2009 auf und ermöglicht es den Schulleitungen seither, das öffentliche Beten in der Schule zu verbieten, wenn es den Schulfrieden stören könnte.

Die Meinungen zum Urteil sind geteilt: Für die einen geht es um das Recht auf Religionsausübung auch in der Schule, für die anderen um die religiöse Neutralität der Schule. Der Streit dürfte bis zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gehen. Jenseits von juristischen, politischen oder theologischen Debatten stellt sich aber die Frage, wie die Schulen im Alltag mit Gebetswünschen von Schülern umgehen können.

Aiman Mazyek vom Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) macht sich für das Beten in der Schule stark, Sanem Kleff von Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage lehnt dies ab.

Aiman Mazyek

Religion als Chance

Gerade an einer Schule mit vielen Religionen und Konfessionen könnten Jugendliche einen natürlichen Umgang mit gesellschaftlicher Pluralität einüben, so Aiman Mazyek. Er macht sich für das Beten in der Schule stark. Weiter...

Sanem Kleff

Rückzug zum Gebet isoliert

Die öffentliche Schule könne nicht zugleich neutral sein und die Möglichkeit zum öffentlichen Gebet gewähren, so Sanem Kleff. Sie lehnt das Beten in der Schule ab. Weiter...

Dossier

Der Islamist Metin Kaplan in Bonn, 7. Februar 1999. Kaplan wurde nach seiner Inhaftierung in Deutschland in die Türkei abgeschoben. Dort wurde er am 20. Juni 2005 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Islamismus

Seit 9/11 hat ein Wort Hochkonjunktur: Islamismus. Wer sind seine Wortführer? Welche Ziele verfolgen sie? Das Dossier führt ein in Vergangenheit und Gegenwart der extremistischen Herrschaftstheorie, die die Welt des 21. Jahrhunderts vor große Herausforderungen stellt. Weiter... 

Fereshta Ludin, Vordergrund rechts, und ihr Anwalt Hansjoerg Melchinger, Vordergrund links, verfolgen die Urteilsverkündung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am Mittwoch, 24. September 2003. Nach dem Urteil aus Karlsruhe kann das Land Baden-Württemberg einer muslimischen Lehrerin das Tragen eines Kopftuches nur verbieten, wenn es dafuer ein neues Gesetz verabschiedet.Debatte

Konfliktstoff Kopftuch

Darf eine muslimische Lehrerin in deutschen Schulen ein Kopftuch tragen? Die Debatte um das Kopftuch zeigt eine Gesellschaft auf der Suche nach ihrer Identität. Weiter...