Beten in der Schule?
Berliner Gericht erlaubt Mittagsgebet in der Schule - Senat geht in Berufung
17.12.2009
Die Berliner Schulverwaltung hatte einem muslimischen Schüler das Beten in der Schule untersagt - woraufhin dieser vor Gericht zog. Ende September erging dann das Urteil, demzufolge der Schüler das Recht hat, sein Mittagsgebet in der Schule zu verrichten. Allerdings, so das Verwaltungsgericht, nur außerhalb der Unterrichtszeiten, in einem separaten Raum und vorausgesetzt, dass damit keine größeren Beeinträchtigungen des Schulbetriebs verbunden sind. Ausschlaggebend für die Entscheidung war dabei die grundgesetzlich verbürgte Religionsfreiheit.
Gegen das Beten an der Schule hatte das Land Berlin vor Gericht mit der Verpflichtung öffentlicher Schulen zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität argumentiert. Zudem könnten muslimische Schüler, die nicht beten wollen, unter Rechtfertigungsdruck gesetzt werden - davor seien sie zu schützen. Außerdem sei mit weiteren Klagen muslimischer Schüler zu rechnen.
Newsletter Jugendkultur, Islam und Demokratie
Dieser Beitrag erschien ursprünglich im Newsletter "Jugendkultur, Islam und Demokratie",
Ausgabe Nr. 15/Dezember 2009. Der Newsletter wird im Auftrag der bpb erstellt durch ufuq.de - Jugendkultur, Medien und politische Bildung in der Einwanderungsgesellschaft e.V.
Während das Urteil vor allem von den Kirchen, den muslimischen Verbänden aber auch einzelnen Parteivertretern begrüßt wurde, stieß es bei anderen Beobachtern auf entschiedene Kritik. So berichtete das Portal »islam.de« über die positiven Stellungnahmen der religionspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, den Grünen sowie der FDP. Dagegen sagte der Berliner CDU-Integrationspolitiker Kurt Wansner gegenüber dem »Tagesspiegel«, das Urteil befördere "individualistische Wege (...), die bereits in der Schule zu Separierung führen". Özcan Mutlu, Bildungspolitiker der Grünen in Berlin, sprach im »Deutschlandfunk« von einem "integrationspolitisch falschen Signal" und äußerte zudem die Befürchtung, streng gläubige Schüler könnten ihre nichtbetenden Mitschüler unter Druck setzen.
Auch an den Schulen ist die Stimmung uneinheitlich - das zeigen Medienberichte wie Beiträge des »Tagesspiegels« der Berliner Zeitung sowie Nachfragen der Redaktion: Während einige Schulleiter erklären, dass das Beten in der Schule für die muslimischen Schüler gar kein Thema sei, fürchten andere nun weitere Klagen und die Zunahme religiöser Aktivitäten im Umfeld von Schule. Inzwischen hat der Berliner Senat Berufung gegen das Urteil eingelegt - somit müssen sich erneut Gerichte mit der Gebetsfrage befassen.
Abgesehen von der ausstehenden endgültigen Entscheidung im Berliner Verfahren könnte sich für die Schulen indes ein pragmatischer Umgang empfehlen - etwa nach dem Hamburger Vorbild: "Wir empfehlen unseren Lehrern, den Schülern, die beten wollen, den Schlüssel für gerade leer stehende Klassenräume zu geben", erklärte eine Sprecherin der Hamburger Schulverwaltung gegenüber der »Berliner Zeitung«. Daraus ließe sich folgende Praxis ableiten: Wenn der Schulbetrieb es erlaubt und religionsmündige Schüler es explizit wünschen, könnte gemeinsam nach einfachen Lösungen gesucht werden, um ihnen das Beten in der Schule zu ermöglichen.
Dafür spricht sich auch Bülent Ucar, Professor für Islamische Religionspädagogik, gegenüber der »NRZ« aus: "Für das Gebet brauchen Muslime zur Mittagszeit nur zehn bis 15 Minuten. Verrichtet werden kann es überall - es muss nur einen sauberen und ruhigen Ort geben. Ein leerer Klassenraum reicht völlig für ein Gebet in der Pause." Allerdings müsse dies für alle Religionen gleichermaßen gelten und grundsätzlich geklärt werden, wie viel Platz Religion in einer staatlichen Schule haben solle.
Einen konkreten Vorschlag machte dazu der Vorsitzende des Essener Integrationsbeirates Muhammet Balaban: Schulen könnten einen Raum für alle Religionen gemeinsam einrichten. Bei Universitäten und in Krankenhäusern "funktioniert das schon lange", wird Balaban in der »NRZ« zitiert.
Gerade an Schulen jedoch, so ließe sich dem hinzufügen, sollten Lehrer und Eltern besonders darauf achten, dass es im Fall der Einrichtung eines solchen Gebetsraums nicht zu Konflikten, Ausgrenzungen oder Missionierungsbestrebungen unter den Schülern kommt.
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