Nichts essen, nichts trinken - und trotzdem Klausuren schreiben?
Fasten in der Schule während des Ramadan
Der Fastenmonat Ramadan ist für junge Muslime etwas Besonderes, eine Art Initiationsritus. In der Schule kann die Enthaltsamkeit zu Problemen führen: Sie beeinträchtigt die Konzentration. Meist lassen sich Lösungen finden - Patentrezepte gibt es jedoch nicht.Der bevorstehende Fastenmonat Ramadan (21. August – 20. September 2009), auf Türkisch Ramazan, ist heute in jedem Schulkollegium ein Begriff. Das zeigt zunächst einen Wissenszuwachs unter Lehrern über die größte religiöse Minderheit an deutschen Schulen: die Muslime. Zwar mögen Lehrerinnen und Lehrer über die religiösen Hintergründe oder die praktischen Einzelheiten des Tagesablaufes während des Ramadan sehr unterschiedlich informiert sein – aber auch ohne dieses Expertenwissen ist es für Pädagogen möglich, einen angemessenen Umgang mit dem Ramadan und den fastenden Schülerinnen und Schülern im Schulalltag zu finden. Nicht zuletzt in Ermangelung umfassender Handreichungen und Empfehlungen etwa seitens der Schulbehörden sollen deshalb im Folgenden einige Hintergründe und Hinweise vermittelt werden, die den Schulalltag erleichtern können.
Zunächst setzt dies bei Schule und Lehrern ein Grundverständnis voraus: Der Ramadan ist für die meisten Muslime kein Zwang und keine Last, sondern wird – wie Weihnachten – als besondere Festzeit erlebt. Das Fasten ist meist eine abwechslungsreiche und lustvolle Zeit mit der Familie. Oft wird den ganzen Tag über für den Abend gekocht – und zwar feiner und üppiger als zu anderen Zeiten. Zum abendlichen Fastenbrechen, dem "Iftar", werden Familienmitglieder, Freunde und Nachbarn eingeladen, und es wird ausgiebig gegessen, Filme angesehen und getratscht. Gegen Morgen wird in vielen Familien noch einmal zum Essen geladen. In Schlafanzügen sitzen nun die Familienmitglieder in der Küche und essen und trinken, um bis zum Sonnenuntergang durchzuhalten.
Newsletter Jugendkultur, Islam und Demokratie
Dieser Beitrag erschien ursprünglich im Newsletter "Jugendkultur, Islam und Demokratie",
Ausgabe Nr. 13-14/August 2009. Der Newsletter wird im Auftrag der bpb erstellt durch ufuq.de - Jugendkultur, Medien und politische Bildung in der Einwanderungsgesellschaft e.V.
Gerade für Kinder und Jugendliche ist diese
Zeit etwas Besonderes. Das Fasten mit
den Erwachsenen macht ihnen Spaß und
ist für Jugendliche zudem ein Initiationsritus
in den Kreis der "Großen". Und das
werden sie sich auch von ihren nichtmuslimischen
Lehrern nicht nehmen lassen.
Auf der anderen Seite kann das Fasten zu
erheblichen Problemen im Schulalltag führen.
Zwar gibt es dazu keine empirischen
Erhebungen, die Erfahrungen von Pädagogen
in Schulen mit einem wachsenden
Anteil von muslimischen Schülern ähneln
sich jedoch: Einige ihrer Schülerinnen und
Schüler fasten über Wochen und werden
von Tag zu Tag unkonzentrierter, müder,
blasser, kurz: "lernunfähig". Einige Schulen
berichten von spektakulären Fällen, von
Zwölfjährigen, die im Sportunterricht umkippten
oder von Schülern, die aufgrund
von Schwächeanfällen den Unterricht
abbrechen mussten. Besonders bedenklich
ist, dass heute immer wieder schon
achtjährige Grundschüler fasten – mit dem
Ergebnis, dass sie nicht nur unfähig sind,
am Sportunterricht teilzunehmen, sondern
im Grunde dem Unterricht insgesamt nicht
mehr angemessen folgen können.
Je nachdem, wie groß die Zahl der fastenden
Schüler in der Klasse ist, kann das zu
einer erheblichen Beeinträchtigung des
Schulalltags führen. Dabei fühlen sich die
Pädagogen oft hilflos – auch weil sie befürchten,
sie könnten den Jugendlichen
wegen ihrer religiösen Überzeugung Unrecht
tun. Andererseits ist es nicht hinnehmbar,
wenn der Unterricht für alle
Schüler durch die religiösen Bräuche Einzelner
belastet wird.
Beginn des Ramadan
Der Streit zwischen religiösen Führern aus der Türkei und aus Saudi-Arabien über den genauen Beginn des Monats Ramadan sorgte immer wieder auch an deutschen Schulen für Unruhe. Im Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland (KRM) haben sich 2008 die großen muslimischen Dachverbände darauf verständigt, ein einheitliches Datum für Anfang und Ende des Ramadan festzulegen. Zum Ende der Fastenzeit, das zu Beginn des zehnten Monats, dem "Schawwal", mit dem Zuckerfest (arab. Id al-Fitr, türkisch: Seker Bayrami) gefeiert wird, haben Schüler die Möglichkeit, sich für einen der drei Feiertage freistellen zu lassen. Dazu kann ein förmlicher Antrag bei der Schule erforderlich sein – andernorts reicht es, die Schule vorab zu informieren. Auch zum Opferfest (arab. Id al-Adha, türk. Kurban Bayrami) genehmigen die Bildungsministerien muslimischen Schülern auf Antrag eine eintägige Beurlaubung vom Unterricht.
Es ist daher sinnvoll, sich zunächst einige
Hintergründe des Fastens zu vergegenwärtigen:
Das Fasten im Ramadan gehört
(neben Glaubensbekenntnis, fünfmaligem
Gebet, Pilgerfahrt und Almosenabgabe)
zu den fünf Säulen des Islam. Die meisten
Muslime sehen es deshalb als eine
religiöse Verpflichtung. Theologisch wird
das Fasten mit innerer Einkehr im Gedenken
an die Offenbarung des Korans in
Verbindung gebracht. Es beschränkt sich
nicht auf die Nahrungsaufnahme, sondern
umfasst eine allgemeine Enthaltsamkeit.
Außerdem sollen sich Muslime während
des Ramadan besonders moralisch verhalten
und sich ganz bewusst Verleumdungen,
Lügen oder Beleidigungen enthalten.
Verpflichtet zum Fasten ist nach
traditioneller Lehre jeder Muslim, der in
vollem Besitz seiner Geisteskräfte ist, die
Geschlechtsreife erreicht hat und physisch
dazu in der Lage ist.
Zahlreiche religiös begründete Ausnahmen
erlauben Muslimen jedoch im Alltag
einen flexiblen Umgang mit dem Fasten:
So heißt es im Koran über das Fasten im
Krankheitsfall: "Gott will es euch leicht machen,
nicht schwer. Macht darum (durch
nachträgliches Fasten) die Zahl (der vorgeschriebenen
Fastentage) voll und preiset
Gott dafür, dass er euch rechtgeleitet hat!
Vielleicht werdet ihr dankbar sein." (Koran:
Sure 2, Vers 185; Erläuterungen in Klammern
nach der "klassischen" Koranübersetzung
von Rudi Paret)
Es gibt also Situationen, die nach der
gängigen islamischen Lehre die Nichteinhaltung
des Fastens rechtfertigen:
Schwangere Frauen und Kranke, Soldaten
und Schwerstarbeiter, Kinder vor der Geschlechtsreife,
Mädchen und Frauen während
der Menstruation sowie Reisende
müssen nach gängiger Lesart nicht fasten.
In der Schule kann es zunächst sehr hilfreich
sein, an diese Ausnahmen zu erinnern,
um etwa eine zehnjährige Schülerin
davon abzuhalten, während der Schulzeit
zu Fasten. Dazu können – so an der
Schule vorhanden – interkulturelle Mittler eingeschaltet werden, die aufgrund ihrer
Kenntnisse der religiösen und kulturellen
Hintergründe das Vertrauen der muslimischen
Schüler und Eltern genießen.
Über diese auch von allen religiösen Institutionen
anerkannten Ausnahmeregelungen
hinaus haben viele Muslime ihren
eigenen Umgang mit dem Ramadan in der
Schule gefunden: Für sie genießen Schule
und insbesondere Prüfungen Priorität vor
dem Fastengebot. Dies entspricht im Übrigen
auch der offiziellen Praxis in der Türkei.
Auch säkulare Einrichtungen wie der
Türkische Elternverein Berlin-Brandenburg
geben entsprechende Empfehlungen an
die Eltern. Sie sollten ihre Kinder aus gesundheitlichen
Gründen und wegen mangelnder
Konzentration in der Schule nicht
fasten lassen, fasst der ehemalige Vorsitzende
Safter Çinar die Position des Vereins
auf Nachfrage zusammen.
Wünschenswert wäre es, wenn auch die
religiösen muslimischen Organisationen
in Deutschland zu flexibleren Auslegungen
des Fastengebots finden würden. Die
DITIB als größter Dachverband von Muslimen
türkischer Herkunft in Deutschland
empfiehlt, vom "islamischen Prinzip der
Erleichterung" Gebrauch zu machen – zumindest
im Fall von Prüfungen. Muslimische
Jugendliche wüssten, so heißt es in
einer Erklärung der DITIB, dass sie das
Fasten aussetzen können, wenn sie sich
auf eine Prüfung vorbereiten müssen und sie das Fasten zu sehr schwäche. Dem
Gläubigen selbst obliege es, zu entscheiden,
"an welchem Punkt diese Schmerzgrenze
für ihn erreicht ist". Lieber mit dem
Fasten aussetzen und es später nachholen,
so die DITIB, "als eine Prüfung nicht
oder nur schlecht zu bestehen".
Andere lehnen solche Interpretationen
der Ausnahmeregelungen ab. In einer
Erklärung des Zentralrats der Muslime in
Deutschland (ZMD) heißt es zum Beispiel,
dass das Fasten in der Regel keine negativen
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit
von Schülern habe. Auch andere große
Verbände wie die Islamische Gemeinschaft
Milli Görüs sehen solche Ausnahmen vom
Fastengebot für Schüler nicht vor. ("Das
Fasten im Ramadan", »igmg.de«). Der
Interkulturelle Rat in Deutschland e.V. hat
weitere Stellungnahmen religiöser Verbände
zum Fasten in der Schule auf seiner
Website zusammengetragen.
Vor diesem Hintergrund sollten Schule und
Lehrer durchaus eine Auseinandersetzung
mit dem Fasten bei Schülern, Eltern oder
örtlichen Imamen anregen und sie – nicht
zuletzt angesichts ihrer Erfahrungen im
Unterricht – für diese Problematik sensibilisieren.
Schon eine solche offene Thematisierung
kann – auf beiden Seiten – zu
einer flexibleren Haltung und zu einem
pragmatischen Umgang mit dem Fasten
von Schülern führen.
Hilfreich kann es auch sein, sich mit dem Fasten nicht nur bei akuten Problemen im
Monat Ramadan zu beschäftigen. Vielmehr
könnten in der Schule die unterschiedlichen
Fastengebräuche verschiedener
Religionen nebeneinander gestellt
und besprochen werden. Das islamische
Fasten verlöre dann etwas von seiner
Funktion als Alleinstellungsmerkmal.
Direkt intervenieren muss die Schule indes,
wenn einzelne Schüler und Eltern
argumentieren, dass Ausnahmen vom
Fasten grundsätzlich nicht zulässig seien;
oder falls nicht fastende Mitschüler im Namen
des Islam sozial und moralisch unter
Druck gesetzt werden. Wenn sich dann
Schüler zur Kontrolle und zum Nachweis
des Fastens gegenseitig die Zunge zeigen,
zeigt sich darin nicht zuletzt eine fragwürdige
identitätspolitische Dimension des
Fastens: Es wird hier zum Kriterium, ob
man die Regeln befolgt und damit zur Gemeinschaft
dazugehört.
Bei einer solchen Praxis – einige Schüler
sehen sich auch gezwungen, heimlich zu
essen – steht nicht mehr die rechtlich geschützte
individuelle Glaubenspraxis im
Mittelpunkt. Vielmehr geht es in solchen
Fällen darum, eine bestimmte Alltagskultur
oder gar Gesellschaftsordnung durchzusetzen,
nach der sich alle Muslime unabhängig
von ihrer persönlichen Überzeugung
in allen Lebensbereichen zu richten
hätten.
Auf solche Formen von Einflussnahme und
Bevormundung müssen Schule und Lehrer
achten und gegebenenfalls ihre Verbreitung
unterbinden, um Schüler davor
zu schützen. Hier gilt es – ggf. auch unter
Hinzuziehen von Eltern und Elternvertretern
– deutlich zu machen, dass niemand
zum Fasten gezwungen werden darf und
es der individuellen Entscheidung jeden
Muslims überlassen bleibt, ob und in welcher
Form er fastet.
Einfache Lösungen im Konflikt zwischen
religiöser Freiheit und der Beeinträchtigung
von Unterrichtsleistungen durch das
Fasten gibt es nicht. Als "best practice"
hat sich eine Haltung von Schule und Lehrern
erwiesen, die von Rücksichtnahme,
Respekt und Offenheit gegenüber religiös
begründeten Verhaltensweisen geprägt ist und nach pragmatischen Lösungen sucht.
So lassen sich Klausuren, Exkursionen
oder Klassenfeiern oftmals so legen, dass
sie nicht in die Fastenzeit fallen.
Dennoch gibt es Grenzen der Rücksichtnahme:
Bei zentralen Prüfungsterminen
oder größeren Schulveranstaltungen
kann auf die unterschiedlichen religiösen
Bedürfnisse der Schülerschaft keine
Rücksicht genommen werden. Das hat
praktische und prinzipielle Gründe: Die Interessen
Einzelner können an einer öffentlichen
Schule nicht maßgebend für den
schulischen Kalender und die Organisation
des Schulalltags sein. Außerdem droht
die Rücksichtnahme auf religiöse Überzeugungen
immer auch in Widerspruch
mit der weltanschaulichen und religiösen
Neutralität der Schule zu geraten.
Im Rahmen grundlegender Auseinandersetzungen,
die über den Stellenwert und
die Grenzen religiöser Bedürfnisse von
Einzelnen und Gruppen an öffentlichen
Schulen geführt werden sollten, sind daher
– neben den Schulen – auch die islamischen
Institutionen gefordert: Bisher, so
erklärt die Deutsche Muslim Liga, würde das Problem nicht als vorrangig eingestuft,
weshalb es noch keine "fundierte Empfehlung
(…) zur Lösung des Spannungsverhältnisses
von muslimischer Pflicht und
schulischer Leistung" aus religiöser Sicht
gebe. Das mag für die Mehrzahl der Muslime,
die einen eher individuellen Umgang
mit ihrer Religion pflegen, auch nicht besonders
bedeutsam sein. Gerade den
sehr religionsbewussten Jugendlichen
könnten jedoch Wege aufgezeigt werden,
wie sie die Befolgung von religiösen Geboten
und Traditionen, die sie als verbindlich
erachten, mit den Erfordernissen des
Schulalltags verbinden können.
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