Shia-Forum diskutiert die Todesstrafe
4.9.2007
Das Shia-Forum (shia-forum.de) wendet sich gezielt an deutschsprachige Schiiten. In den "Forenregeln" wird als eines der Ziele die Einheit der Muslime genannt. Gegenseitiger Respekt sei daher "geboten", Beleidigungen anderer und ihrer Heiligtümer hingegen "verboten". Außerdem werde nicht akzeptiert, dass "Gott, Gelehrte, Maraje und Persönlichkeiten, die sich um den Islam und um den Kampf gegen Unrecht verdient gemacht haben, wie z.B. [der iranische Präsident] Dr. Ahmadinejad, beleidigt oder beschimpft werden. Fatwas dürfen nicht kritisiert oder als haram [verworfen] werden, da niemand hier das nötige Wissen dafür besitzt."
Newsletter Jugendkultur, Islam und Demokratie
Dieser Beitrag erschien ursprünglich im Newsletter "Jugendkultur, Islam und Demokratie",
Ausgabe Nr. 1/August 2007. Der Newsletter wird im Auftrag der bpb erstellt durch ufuq.de - Jugendkultur, Medien und politische Bildung in der Einwanderungsgesellschaft e.V.
Vor dem Hintergrund der jüngsten Hinrichtungen
im Iran entwickelte sich in dem Forum
eine Diskussion um die Legitimation der
Todesstrafe. Weitgehende Einigkeit bestand
zunächst, dass die Todesstrafe mit dem Islam
vereinbar und als Strafmaß für schwere Sünden
vorgesehen sei. Maßgebend für die Positionierung
in der Debatte sind dabei weniger
ethische, pragmatische, politische oder auch
religiös motivierte Abwägungen unter den
Diskutanten, sondern der meist formal bleibende
Verweis auf Bestimmungen des islamischen
Rechts. Dies gilt auch, wenn auf vom islamischen Recht ermöglichte Alternativen
zur Todesstrafe wie Entschädigungszahlungen
hingewiesen wird.
Der Teilnehmer "IslamicREV" schreibt hierzu:
"Die Todesstrafe ist für einen Mörder vorgesehen.
Diese Strafe ist aber auch vorgesehen
für Menschen die 'Unruhe stiften'. Darunter
fallen Sünden, die der gesamten Gesellschaft
schaden oder destabilisieren, wie z.B. Terrorismus,
Ehebruch, Homosexualität, ... Die
Strafen können nur von einem muslimischen
Gericht verhängt werden."
Als Begründung für die Todesstrafe verweist
"Azad" auf die damit verbundende Abschreckung:
"In Saudi herrscht (mehr oder weniger)
auch die Shariat. Ich habe mal gehört,
dass [zu Gebetszeiten] die Händler ihre Läden
einfach offen lassen, da sowieso keiner
klaut, da ja sonst die Hände abgehackt werden.
(…) Das sind die Gesetze Gottes, die
wohl sehr sinnvoll klingen." Unter Berufung
auf einen Imam gibt "Azad" zwar zu bedenken,
man solle vielleicht doch nur die Finger
abhacken, der Islam sei "schließlich die Religion
der Barmherzigkeit und Nachsicht", aber
nur "Sobhan" weicht von solch formalreligiösen
Denkmustern ab, indem er zynisch
fragt: "Und was ist dann mit illegalem runterladen...
auch arm abhacken??"
"Rajaa" erinnert daran, dass umstritten sei,
wie abschreckend Körperstrafen wirklich seien:
"Das sollte nicht das vordergründige Element
sein. Es gibt in der Sharia sehr drastische
Höchststrafen, die beweisen, wie groß
die jeweilige Verfehlung eingeschätzt wird.
Genau das soll mit dem Gesetz jedem gezeigt
werden - wie verwerflich diese Taten sind!
Über die Höchststrafen kann dabei nicht hinausgegangen
werden, letztlich kann aber entschieden
werden, dass auch darunter geblieben
werden kann, bzw. Strafen an bestimmte
Umstände angepasst werden. Auch die Reue
spielt eine Rolle. (…) Aber ich denke, dass die
Rechtsgelehrten diesbezüglich im Lauf der
Zeit gewiss immer neue Lösungen finden
werden, die vor allem den Opfern nützlich
sind."
Damit spricht sie einen zentralen Punkt der
Auseinandersetzung um islamisches Recht
und moderne Gesellschaft an. Meist berufen
sich Diskutanten auf die uneingeschränkt
Gültigkeit beanspruchende Scharia (und weniger
auf eine eigenständige Beurteilung des
konkreten Sachverhalts), räumen aber
gleichzeitig ein, dass ja eigentlich "keiner hier
ein Gelehrter ist und keiner sich befähigt
sieht solche Urteile auszusprechen."
Die Konsequenz lautet daher, den religiösen
Gelehrten die Übertragung und konkrete Umsetzung
der Scharia zu überlassen. So antwortet
"IslamicREV" auf eine entsprechende
Frage: "Eine Interpretation der [Koran-]Verse
ist nicht zulässig und religiös gesehen ist dir
das auch gar nicht gestattet, da dir die nötige
Qualifikation fehlt. (…) Es geht hier nicht darum
sich gegenseitig Hadithe und Quranverse
um den Kopf zu werden, sondern um die
richtige Interpretation anhand des Qurans
und der Ahlulbayt. Der Inhalt einer Überlieferung
muss im islamischen Kontext gesehen,
d.h. im Zusammenhang mit anderen Überlieferungen
zum Thema und im Zusammenhang
mit den Quranversen betrachtet werden. Du
und ich sind für solch eine Kontexteinordnung
überhaupt nicht geeignet. Du und ich besitzen
nicht die Kompetenzen, um islamische
Regeln aus zwei drei Überlieferungen abzuleiten
(…). Das können die Gelehrten besser als
ich und du."
Diese Einschätzung wird mehrheitlich geteilt,
bleibt aber nicht ganz unwidersprochen. So
meint "Israfil": "Sicherlich ist keiner hier ein
Gelehrter. Aber wir haben das Wort Gottes
welches uns den weg zeigt. Und wir haben
unseren Verstand, den uns der Schöpfer gegeben
hat. Wenn wir ohne eigene politische
Orientierung an die Sache herangehen, ist
diese Frage lösbar. [Oder] sollten wir alle
aufhören zu lesen und zu lernen und nur das
tun was andere uns sagen?"
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