Islamische Bademode

Shia-Forum diskutiert die Todesstrafe


4.9.2007
In einem deutschsprachigen Online-Forum für Schiiten diskutieren User über die Legitimation der Todesstrafe. Dabei geht es nicht nur um die umstrittene abschreckende Wirkung, es wird auch die Frage aufgeworfen, ob und wie die Verse des Koran von Laien ausgelegt werden dürfen.

Das Shia-Forum (shia-forum.de) wendet sich gezielt an deutschsprachige Schiiten. In den "Forenregeln" wird als eines der Ziele die Einheit der Muslime genannt. Gegenseitiger Respekt sei daher "geboten", Beleidigungen anderer und ihrer Heiligtümer hingegen "verboten". Außerdem werde nicht akzeptiert, dass "Gott, Gelehrte, Maraje und Persönlichkeiten, die sich um den Islam und um den Kampf gegen Unrecht verdient gemacht haben, wie z.B. [der iranische Präsident] Dr. Ahmadinejad, beleidigt oder beschimpft werden. Fatwas dürfen nicht kritisiert oder als haram [verworfen] werden, da niemand hier das nötige Wissen dafür besitzt."

Newsletter Jugendkultur, Islam und Demokratie

Dieser Beitrag erschien ursprünglich im Newsletter "Jugendkultur, Islam und Demokratie", PDF-Icon Ausgabe Nr. 1/August 2007. Der Newsletter wird im Auftrag der bpb erstellt durch ufuq.de - Jugendkultur, Medien und politische Bildung in der Einwanderungsgesellschaft e.V.



Vor dem Hintergrund der jüngsten Hinrichtungen im Iran entwickelte sich in dem Forum eine Diskussion um die Legitimation der Todesstrafe. Weitgehende Einigkeit bestand zunächst, dass die Todesstrafe mit dem Islam vereinbar und als Strafmaß für schwere Sünden vorgesehen sei. Maßgebend für die Positionierung in der Debatte sind dabei weniger ethische, pragmatische, politische oder auch religiös motivierte Abwägungen unter den Diskutanten, sondern der meist formal bleibende Verweis auf Bestimmungen des islamischen Rechts. Dies gilt auch, wenn auf vom islamischen Recht ermöglichte Alternativen zur Todesstrafe wie Entschädigungszahlungen hingewiesen wird.

Der Teilnehmer "IslamicREV" schreibt hierzu: "Die Todesstrafe ist für einen Mörder vorgesehen. Diese Strafe ist aber auch vorgesehen für Menschen die 'Unruhe stiften'. Darunter fallen Sünden, die der gesamten Gesellschaft schaden oder destabilisieren, wie z.B. Terrorismus, Ehebruch, Homosexualität, ... Die Strafen können nur von einem muslimischen Gericht verhängt werden."

Als Begründung für die Todesstrafe verweist "Azad" auf die damit verbundende Abschreckung: "In Saudi herrscht (mehr oder weniger) auch die Shariat. Ich habe mal gehört, dass [zu Gebetszeiten] die Händler ihre Läden einfach offen lassen, da sowieso keiner klaut, da ja sonst die Hände abgehackt werden. (…) Das sind die Gesetze Gottes, die wohl sehr sinnvoll klingen." Unter Berufung auf einen Imam gibt "Azad" zwar zu bedenken, man solle vielleicht doch nur die Finger abhacken, der Islam sei "schließlich die Religion der Barmherzigkeit und Nachsicht", aber nur "Sobhan" weicht von solch formalreligiösen Denkmustern ab, indem er zynisch fragt: "Und was ist dann mit illegalem runterladen... auch arm abhacken??"

"Rajaa" erinnert daran, dass umstritten sei, wie abschreckend Körperstrafen wirklich seien: "Das sollte nicht das vordergründige Element sein. Es gibt in der Sharia sehr drastische Höchststrafen, die beweisen, wie groß die jeweilige Verfehlung eingeschätzt wird. Genau das soll mit dem Gesetz jedem gezeigt werden - wie verwerflich diese Taten sind! Über die Höchststrafen kann dabei nicht hinausgegangen werden, letztlich kann aber entschieden werden, dass auch darunter geblieben werden kann, bzw. Strafen an bestimmte Umstände angepasst werden. Auch die Reue spielt eine Rolle. (…) Aber ich denke, dass die Rechtsgelehrten diesbezüglich im Lauf der Zeit gewiss immer neue Lösungen finden werden, die vor allem den Opfern nützlich sind."

Damit spricht sie einen zentralen Punkt der Auseinandersetzung um islamisches Recht und moderne Gesellschaft an. Meist berufen sich Diskutanten auf die uneingeschränkt Gültigkeit beanspruchende Scharia (und weniger auf eine eigenständige Beurteilung des konkreten Sachverhalts), räumen aber gleichzeitig ein, dass ja eigentlich "keiner hier ein Gelehrter ist und keiner sich befähigt sieht solche Urteile auszusprechen."

Die Konsequenz lautet daher, den religiösen Gelehrten die Übertragung und konkrete Umsetzung der Scharia zu überlassen. So antwortet "IslamicREV" auf eine entsprechende Frage: "Eine Interpretation der [Koran-]Verse ist nicht zulässig und religiös gesehen ist dir das auch gar nicht gestattet, da dir die nötige Qualifikation fehlt. (…) Es geht hier nicht darum sich gegenseitig Hadithe und Quranverse um den Kopf zu werden, sondern um die richtige Interpretation anhand des Qurans und der Ahlulbayt. Der Inhalt einer Überlieferung muss im islamischen Kontext gesehen, d.h. im Zusammenhang mit anderen Überlieferungen zum Thema und im Zusammenhang mit den Quranversen betrachtet werden. Du und ich sind für solch eine Kontexteinordnung überhaupt nicht geeignet. Du und ich besitzen nicht die Kompetenzen, um islamische Regeln aus zwei drei Überlieferungen abzuleiten (…). Das können die Gelehrten besser als ich und du."

Diese Einschätzung wird mehrheitlich geteilt, bleibt aber nicht ganz unwidersprochen. So meint "Israfil": "Sicherlich ist keiner hier ein Gelehrter. Aber wir haben das Wort Gottes welches uns den weg zeigt. Und wir haben unseren Verstand, den uns der Schöpfer gegeben hat. Wenn wir ohne eigene politische Orientierung an die Sache herangehen, ist diese Frage lösbar. [Oder] sollten wir alle aufhören zu lesen und zu lernen und nur das tun was andere uns sagen?"



 

Dossier

Der Islamist Metin Kaplan in Bonn, 7. Februar 1999. Kaplan wurde nach seiner Inhaftierung in Deutschland in die Türkei abgeschoben. Dort wurde er am 20. Juni 2005 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Islamismus

Seit 9/11 hat ein Wort Hochkonjunktur: Islamismus. Wer sind seine Wortführer? Welche Ziele verfolgen sie? Das Dossier führt ein in Vergangenheit und Gegenwart der extremistischen Herrschaftstheorie, die die Welt des 21. Jahrhunderts vor große Herausforderungen stellt. Weiter... 

Fereshta Ludin, Vordergrund rechts, und ihr Anwalt Hansjoerg Melchinger, Vordergrund links, verfolgen die Urteilsverkündung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am Mittwoch, 24. September 2003. Nach dem Urteil aus Karlsruhe kann das Land Baden-Württemberg einer muslimischen Lehrerin das Tragen eines Kopftuches nur verbieten, wenn es dafuer ein neues Gesetz verabschiedet.Debatte

Konfliktstoff Kopftuch

Darf eine muslimische Lehrerin in deutschen Schulen ein Kopftuch tragen? Die Debatte um das Kopftuch zeigt eine Gesellschaft auf der Suche nach ihrer Identität. Weiter...