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Terroranschläge und die anhaltende Diskussion um kriminelle Geflüchtete | Das Jahr 2016: Migration und Migrationspolitik im Fokus – Ein Rückblick | bpb.de

Das Jahr 2016: Ein Rückblick Globale Flüchtlingskrise hält weiter an Diskussion um kriminelle Geflüchtete Europa Literatur

Terroranschläge und die anhaltende Diskussion um kriminelle Geflüchtete

Anna Flack Vera Hanewinkel Viktoria Latz

/ 6 Minuten zu lesen

Nach dem Schock über die Terroranschläge in Deutschland beginnt eine mediale und politische Diskussionen über die Konsequenzen aus den Taten. Das Thema der Flüchtlingsaufnahme spaltet dabei die Gesellschaft. Die Stimmung in der Bevölkerung gegenüber Geflüchteten ist zwar deutlich positiver als vielfach angenommen. Gleichzeitig gibt es eine Minderheit, die eine klare Abschottung fordert.

Überwachungszentrale für Straftäter, die eine elektronische Fußfessel tragen müssen, in Bad Vilbel. (© picture-alliance, Ulrich Baumgarten)

Auftrieb erhielt die Diskussion um Abschiebungen im Kontext der 2016 durch Flüchtlinge und Asylbewerber verübten terroristischen Anschläge in einem Regionalzug bei Würzburg, auf einem Musikfestival in Ansbach (beide im Juli) und insbesondere auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz. Bei diesem wurden im Dezember zwölf Menschen getötet und rund 50 weitere schwer verletzt, als der aus Tunesien stammende und mit einer Interner Link: Duldung in Deutschland lebende Anis Amri einen LKW absichtlich in die Menge steuerte. Amri war 2015 als Asylsuchender nach Deutschland eingereist und wurde bereits im Februar 2016 von den deutschen Sicherheitsbehörden als "Gefährder" eingestuft. Wegen fehlender Papiere war es nicht gelungen, seine Abschiebung nach Tunesien durchzusetzen.

Unmittelbar nach dem Anschlag wurden Forderungen laut, die Abschiebehaft für abgelehnte Asylbewerber zu verlängern. Bereits vor dem terroristischen Anschlag lag ein Gesetzentwurf vor, der zwischen geduldeten Ausreisepflichtigen unterscheidet, die selbstverschuldet oder aber unverschuldet nicht ausreisen können. Dieser sah auch die Schaffung eines Haftgrundes wegen der "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" vor. Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas einigten sich im Januar 2017 auf Externer Link: schärfere Sicherheitsmaßnahmen für ausreisepflichtige Ausländer wie strengere Wohnsitzauflagen, erleichterte Abschiebehaft und elektronische Fußfesseln für diejenigen, die als Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingestuft werden.

Bereits vor dem Berliner Attentat waren Maßnahmen ergriffen worden, um abgelehnte Asylbegehrende leichter in ihre Herkunftsstaaten zurückschicken zu können. Nach dem Externer Link: Vorbild des EU-Türkei-Abkommens bestehen seit Juni sogenannte Migrationspartnerschaften mit einigen afrikanischen Staaten wie Externer Link: Nigeria, Mali, Niger, Senegal und Äthiopien. Die Abgrenzung von Migrationspartnerschaften zu anderen Externer Link: Ansätzen im Bereich Migration und Mobilität, wie Rücknahmeabkommen und Mobilitätspartnerschaften, ist nicht trennscharf: Migrationspartnerschaften beinhalten Rückübernahmeabkommen oder sollen diesen den Weg ebnen. Migrations- und Mobilitätspartnerschaften verbinden migrations- und entwicklungspolitische Ziele miteinander. Während Mobilitätspartnerschaften im Gegenzug für Rücknahmen unerwünschter Migranten aus Europa Visaerleichterungen und Entwicklungshilfe versprechen, beinhalten Migrationspartnerschaften Entwicklungshilfe und Investitionsprogramme bzw. deren Kürzung, sollten die Vereinbarungen nicht erfüllt werden. Migrationspartnerschaften sind somit weiterentwickelte Mobilitätspartnerschaften, in denen sich der zunehmende politische Druck spiegelt, die Zahl irregulärer Migranten – vor allem aus Afrika – zu reduzieren. So Externer Link: fordert der Europäische Rat "unter Einsatz aller einschlägigen – auch entwicklungs- und handelspolitischen – Maßnahmen, Instrumente und Hilfsmittel der EU, die erforderliche Hebelwirkung zu erzeugen und zu nutzen." Von der Opposition und verschiedenen Nichtregierungsorganisationen wird Externer Link: kritisiert, dass die Bundesregierung die Bereitstellung finanzieller Mittel von der Rücknahme von Flüchtlingen abhängig machen könnte. Außerdem würden zum Teil Externer Link: Regierungen unterstützt, Externer Link: die selbst eine Fluchtursache darstellten. Darüber hinaus sei zu befürchten, dass Asylsuchende mit Zwang von der Weiterreise nach Europa abgehalten werden sollen.

Die in medialen und politischen Diskussionen im Fokus stehenden terroristischen Anschläge und Straftaten von Geflüchteten – wie die Vergewaltigung und Tötung einer Studentin in Freiburg mutmaßlich begangen durch einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling im Oktober – erwecken in der Öffentlichkeit den Anschein, als stellten Geflüchtete eine besondere Bedrohung der öffentlichen Sicherheit dar. Laut Umfragen von Meinungsforschungsinstituten befürchtet eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung eine Zunahme der Kriminalität durch Zugewanderte. Statistisch lässt sich dies allerdings nicht belegen. Laut Bundeskriminalamt (BKA) sind Zugewanderte nicht krimineller als deutsche Staatsangehörige. Aus dem Externer Link: aktuellen Lagebericht für die ersten drei Quartale 2016 geht hervor, dass die Zahl der durch Zuwanderer verübten Straftaten im Jahresverlauf gesunken ist. Die meisten Straftaten (29 Prozent) seien Bagatelldelikte wie Schwarzfahren. Die überwiegende Mehrheit der Zuwanderer begehe keine Straftaten, so das BKA. Syrer, Afghanen und Iraker, die größten Asylbewerbergruppen, sind dem Lagebericht zufolge Externer Link: relativ selten in Straftaten verwickelt. Dagegen begingen Migranten aus den Maghreb-Staaten, Georgien, den Balkan-Ländern, Gambia, Nigeria und Somalia deutlich mehr Straftaten. Sie machen jeweils aber nur einen kleinen Anteil der Schutzsuchenden aus. Kriminologen Externer Link: erklären die höhere Straffälligkeit zum Teil mit den geringen Zukunftsperspektiven bzw. Bleibechancen. Zum Teil handelt es sich bei den Straffälligen um Personen, die bereits mit dem Externer Link: Ziel nach Deutschland kamen, Straftaten zu begehen. Die umfassende Kriminalstatistik für 2016 liegt noch nicht vor, doch zählte das BKA in den ersten neun Monaten 214.600 Straftaten, die von Migranten verübt worden waren. Zur Einordung: 2015 registrierte das BKA Externer Link: 6.330.649 Straftaten. Bei 114.238 von ihnen waren die Tatverdächtigen Zugewanderte.

Schaffen wir das?

Asylrechtsverschärfungen und eine steigende Zahl von Abschiebungen untermauern den zunehmend restriktiven asylpolitischen Kurs der Bundesregierung. Dennoch stand Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auch 2016 wegen ihrer Flüchtlingspolitik weiterhin in der Kritik. Im Kontext der Niederlagen bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin im September übernahm die Bundeskanzlerin die Verantwortung und räumte Versäumnisse ein. So habe die Fluchtmigration 2015 die Bundesregierung eher unvorbereitet getroffen, Ziele der Flüchtlingspolitik seien den Bürgerinnen und Bürgern offenbar nicht ausreichend erklärt worden. An der Richtigkeit ihrer im September 2015 getroffenen Entscheidung zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Ungarn hielt sie weiter fest, ebenso an der Ablehnung einer Obergrenze für die Fluchtzuwanderung.

Das Thema der Flüchtlingsaufnahme spaltet die Gesellschaft. Nach Ergebnissen der im Interner Link: November veröffentlichten "Mitte-Studie" 2016 der Friedrich-Ebert-Stiftung sei zwar die Stimmung in der Bevölkerung gegenüber Geflüchteten deutlich positiver als vielfach angenommen. Gleichzeitig gebe es aber eine "nicht ganz kleine und laute Minderheit, die Abschottung, nationale Rückbesinnung und Ungleichwertigkeit fordert", so die Autoren der Studie. Entsprechend steht auch ein hohes Interner Link: zivilgesellschaftliches Engagement in der Migrationsgesellschaft starken Abwehrhaltungen gegenüber, die sich nicht selten gewaltsam äußern. So verzeichnen zivilgesellschaftliche Initiativen wie das Internetportal "Mut gegen rechte Gewalt" eine steigende Zahl von Angriffen auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte. Demnach gab es 2015 1.251 Übergriffe auf Asylbewerber und deren Unterkünfte; 2016 waren es deutschlandweit 1.839. Das Bundeskriminalamt Externer Link: bestätigt, dass derartige Straftaten weiterhin auf einem hohen Niveau liegen.

Debatte um Integration von Geflüchteten

Parallel zu den Bestrebungen, durch Asylrechtsverschärfungen und eine konsequente Abschiebungspraxis die Fluchtzuwanderung nach Deutschland zu drosseln, stand im Laufe des Jahres 2016 die gesellschaftliche Integration in Deutschland lebender Flüchtlinge mit längerfristiger Bleibeperspektive im Fokus der Aufmerksamkeit. Ein Ergebnis dessen ist das im Juli verabschiedete Interner Link: Integrationsgesetz. Es sieht verpflichtende Sprach- und Integrationskurse sowie Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten für anerkannte Flüchtlinge vor und bestraft die Teilnahmeverweigerung mit Kürzungen der Sozialleistungen. Außerdem beinhaltet das Integrationsgesetz eine Wohnsitzauflage, nach der der Wohnsitz Externer Link: auch nach der Flüchtlingsanerkennung für die ersten drei Aufenthaltsjahre auf das Bundesland beschränkt ist, dem der Schutzsuchende nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesen wurde. Um die Aufnahme einer Arbeit zu erleichtern, verzichtet die Arbeitsagentur für drei Jahre auf die Vorrangprüfung. Wer sich noch im Asylverfahren befindet und daher keine reguläre Arbeitsstelle antreten darf, soll im Rahmen des Programms "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" für bis zu sechs Monate gegen eine geringe Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde verpflichtend einer einfachen Beschäftigung im Umfang von maximal 30 Wochenarbeitsstunden nachgehen. Geflüchtete, die eine Berufsausbildung beginnen, erhalten für den Ausbildungszeitraum eine Interner Link: Duldung. Bleiben sie in dem Betrieb, wird das Aufenthaltsrecht um zwei Jahre verlängert.

Pro Asyl und der Rat für Migration kritisierten das Integrationsgesetz als "Desintegrations-" oder "Repressionsgesetz". Zum einen stünden Wohnsitzauflagen im Widerspruch zur Freizügigkeit, die Flüchtlingen nach der Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zusteht. Zum anderen dürfe man niemanden bestrafen, der aufgrund des unzureichenden Angebots nicht an einem Integrationskurs teilnehmen könne. Des Weiteren führten Ein-Euro-Jobs auch deutsche Arbeitslose häufig nicht in den regulären Arbeitsmarkt, sodass Flüchtlingen eine dauerhafte Prekarisierung drohe.

Wie aus dem Zukunftsszenario im Externer Link: Report des Bundesinstituts für Berufsbildung hervorgeht, ist die Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt aus langfristiger Perspektive zu sehen. Rund die Hälfte der Geflüchteten ist unter 25 Jahre alt und verfügt nicht über die erforderlichen Ausbildungsnachweise. Ein Drittel der Asylsuchenden ist noch minderjährig und steht dem Arbeitsmarkt erst später zur Verfügung. Daher ist der gegenwärtige Bedarf an Spracherwerb und Bildungsleistungen zentral. Dieser wird auch in dem Externer Link: Integrationsbericht der Bundesregierung "Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland" erkannt und analysiert. Aus einer Externer Link: Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht hervor, dass die Bildungsorientierung unter seit 2013 eingereisten Geflüchteten hoch ist. Zwar verfügte der Großteil der befragten Geflüchteten bei der Einreise über keinerlei Deutschkenntnisse, doch gaben 32 Prozent der Befragten an, inzwischen gut oder sehr gut Deutsch zu sprechen. 46 Prozent wollen Schulabschlüsse und 66 Prozent berufliche Abschlüsse erwerben. Die meisten Befragten beiderlei Geschlechts gaben an, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu wollen.

Weitere Inhalte

Anna Flack ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück und Redakteurin bei focus Migration. E-Mail Link: anna.flack@uni-osnabrueck.de

Vera Hanewinkel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück und Redakteurin bei focus Migration.
E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de

Viktoria Latz ist studentische Hilfskraft in der Redaktion von focus Migration am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail Link: vlatz@uni-osnabrueck.de