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Staatsbürgerschaft | Vereinigtes Königreich | bpb.de

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Staatsbürgerschaft

Randall Hansen

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Das Vereinigte Königreich ist ein beliebtes Einwanderungsland. Die hohe Zahl an Einwanderern führte allerdings dazu, dass die Einwanderungspolitik zunehmend restriktive Züge angenommen hat. Davon ist auch das Staatsbürgerschaftsrecht betroffen.

Prinz Charles gratuliert Palwasha Sharifi aus Afghanistan und ihren beiden Kindern bei der ersten Einbürgerungszeremonie in London 2004: Bis 2005 war das Erlangen der Staatsbürgerschaft des Vereinigten Königreichs sehr einfach. Seit 2005 müssen zukünftige Staatsbürger einen Einbürgerungstest und einen Sprachtest bestehen. (© picture-alliance/dpa)

Bis 2005 war das Erlangen der Staatsbürgerschaft des Vereinigten Königreichs sehr einfach. Wenngleich das Prinzip der Vergabe der Staatsbürgerschaft aufgrund des Geburtsortes – jus soli – heute weitgehend als integrativ gilt, liegt sein Ursprung im Feudalismus (wer im Gebiet eines Feudalherren geboren wurde, bzw. was dort entstand, fiel unter dessen Besitz) und im Imperialismus. Im frühen 17. Jahrhundert wurde jeder, der im Herrschaftsgebiet eines Monarchen geboren wurde, Untertan dieses Monarchen. Dieser britische Untertanenstatus war die Grundlage der britischen Staatsangehörigkeit bis 1981. Das sehr einfache Prinzip wurde auch im Zeitalter des britischen Imperiums angewandt. Alle Menschen, die innerhalb der Grenzen des britischen Imperiums geboren wurden, waren britische Staatsangehörige, die theoretisch gesehen alle Rechte innerhalb des Vereinigten Königreichs genossen. Als dieses System 1948 bestätigt wurde, bedeutete dies, dass 500.000 britische Staatsangehörige anderer ethnischer Herkunft, die bis 1962 in das Vereinigte Königreich einwanderten, dies nicht als Ausländer, sondern als Staatsbürger des Vereinigten Königreichs taten. Die Vergabe der Staatsbürgerschaft einzig auf Grundlage des Geburtsortsprinzips wurde im Vereinigten Königreich 1981 abgeschafft.

Abgesehen davon weist die britische Politik im Hinblick auf die Staatsbürgerschaft jedoch ein hohes Maß an Kontinuität auf. Alle Menschen, die im Vereinigten Königreich als Kinder von dauerhaften Einwohnern oder anerkannten Flüchtlingen geboren werden, erhalten bei der Geburt die britische Staatsbürgerschaft. Alle anderen können sich nach drei Jahren Ehe mit einem britischen Staatsbürger oder nach fünf Jahren legalem Aufenthalt im Vereinigten Königreich einbürgern lassen. Das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft ist vollkommen akzeptiert. 2011 erfolgten 53 Prozent der Einbürgerungen bei Migranten, die die Voraussetzung eines fünfjährigen legalen Aufenthalts (sechs Jahre für Schweizer und Angehörige eines Landes, das nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört) erfüllt hatten.

Seit 2005 müssen zukünftige Staatsbürger sowohl einen Einbürgerungstest bestehen, der das Wissen der Bewerber über die britische Geschichte und Gesellschaft abfragt, als auch einen Sprachtest, der die Englischkenntnisse prüft. Sind die sprachlichen Fähigkeiten nicht ausreichend, kann ausgleichend jedoch ein Sprachkurs belegt werden. Während es schwerer geworden ist, die Staatsbürgerschaft zu erwerben, ist es einfacher geworden, sie zu verlieren. Die Regierung hat ihre Befugnisse ausgeweitet, die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Der Innenminister kann Doppelstaatern (eingebürgerten, registrierten und einheimischen) ihre britische Staatsangehörigkeit entziehen, wenn er der Meinung ist, dass das Beibehalten dieser Staatsangehörigkeit "nicht im öffentlichen Interesse ist" – dieses Konzept hat in der britischen Einwanderungspolitik eine lange Tradition. Desweiteren kann der Innenminister Personen, die nur die britische Staatsangehörigkeit besitzen, diese entziehen, wenn sie durch Einbürgerung erworben wurde und auch nur dann, wenn die Inhaber der Staatsbürgerschaft in erheblichem Maße gegen die vitalen Interessen der Gemeinschaft gehandelt haben; im Allgemeinen sind damit terroristische Aktivitäten gemeint. 2009 verabschiedete die britische Regierung schließlich das Gesetz über Staatsgrenzen, Staatsbürgerschaft und Einwanderung (Borders, Citizenship, and Immigration Act), das die Aufenthaltsvoraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft von fünf auf acht Jahre (und von drei auf fünf Jahre im Falle einer Ehe mit einem britischen Staatsangehörigen) erhöhte. Diese Zeitspanne konnte durch gemeinnützige Tätigkeiten um zwei Jahre verkürzt werden, also auf sechs Jahre für allgemeine Bewerber um die Staatsangehörigkeit und auf drei Jahre für Ehepartner eines britischen Staatsangehörigen. Angaben auf der Website des Innenministeriums zufolge, wurden diese Bestimmungen inzwischen wieder geändert und die zuvor geltenden Aufenthaltszeiten von fünf bzw. drei Jahren wieder in Kraft gesetzt.

Die britische Regierung hat auch die Voraussetzungen für den Erwerb einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erhöht. Seit 2007 müssen Bewerber um eine solche Aufenthaltsgenehmigung ebenfalls den Test ablegen, der bei der Einbürgerung vorausgesetzt wird. Seit Herbst 2013 müssen sie zudem Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzsystems nachweisen.

Seit den späten 2000er Jahren sind die Gebühren für Statusänderungen (gemeinsam mit den Gebühren für Visa und Arbeitserlaubnisse) deutlich erhöht worden. Der Preis für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, die man früher bei Besitz einer Arbeitserlaubnis bereits nach vier Jahren bzw. ab 2006 nach fünf Jahren erhalten konnte, stieg von 335 auf aktuell 1.093 Pfund (Stand: 2014). Die Gebühren für eine Einbürgerung wurden von 200 Pfund auf 906 Pfund (Stand: 2014) angehoben.

Dieser Text ist Teil des Interner Link: Länderprofils Vereinigtes Königreich.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Blinder (2013).

  2. Für eine Diskussion der Integrationskurse und –tests in den Niederlanden, Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich siehe Joppke (2007).

  3. Gibney (2014).

  4. Gov.uk (2014a) und Gov.uk (2014b).

  5. Home Office (2014b).

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Randall Hansen für bpb.de

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Dr. Randall Hansen ist Professor am Lehrstuhl für "Kanadische Forschung zu Einwanderung und Governance" sowie Direktor des "Zentrums für Europäische, Russische und Eurasische Studien" der Universität Toronto. E-Mail Link: r.hansen@utoronto.ca