Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Österreichs Integrationspolitik | Österreich (2015) | bpb.de

Österreichs Integrationspolitik

Heinz Fassmann

/ 3 Minuten zu lesen

Politisch und konzeptionell war Integration ein über lange Zeit vernachlässigter Bereich. Die österreichische Politik hielt vielmehr an der Idee der temporären "Gastarbeiterwanderung" fest. Da Ausländer entsprechend dieser Vorstellung nicht lange in Österreich bleiben würden, sahen die österreichischen Regierungen auch nicht die Notwendigkeit, Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration der Arbeitskräfte zu konzipieren.

Hinweisschild zur Inskription an der Universität Wien. Österreich hat in den vergangenen Jahren integrationspolitisch unzweifelhaft aufgeholt, der Integrationspolitik Inhalte und Ideen gegeben und sie institutionell auch gerahmt. (© picture-alliance/dpa)

Integrationspolitische Bemühungen begannen auf Bundesebene erst 40 Jahre nach dem Beginn der "Gastarbeiterzuwanderung". Länder und Kommunen waren demgegenüber schon früher aktiv. So wurde in Wien bereits 1992 der Wiener Integrationsfonds gegründet, der außerhalb der Verwaltung angesiedelt war und Integrationsprozesse aktiv förderte. Am Anfang einer Reihe von Aktivitäten des Bundes stand 2002 die Aufnahme einer sogenannten "Integrationsvereinbarung" im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Neuzuwanderer aus Drittstaaten verpflichten sich damit zur Teilnahme an Deutsch- und Integrationskursen. Diese Integrationsvereinbarung wurde von Nichtregierungsorganisationen und einigen politischen Parteien mit dem Hinweis auf den verpflichtenden Charakter, die Kostenbeteiligung und die drohende Sanktionsmöglichkeit – im Extremfall Verlust des Aufenthaltstitels – heftig kritisiert. Heute gehört es aber mehr oder minder zum Common Sense der Integration, die Landessprache zu lernen, um mit der Mehrheitsgesellschaft in Kontakt treten zu können, aber auch um die persönlichen Arbeitsmarktchancen zu erhöhen.

2010 wurde von der Bundesregierung ein von Vertretern der Bundesministerien, der Bundesländer, des Gemeinde- und Städtebundes, der Sozialpartner sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen ausgearbeiteter Nationaler Aktionsplan für Integration (NAP.I) beschlossen, der die Leitlinien einer Integrationspolitik vorgezeichnet hat. Er enthält einen ausführlichen Katalog an allgemeinen integrationspolitischen Leitlinien, Herausforderungen und Zielen und ist nach sieben Handlungsfeldern gegliedert. 2010 wurde zur Umsetzung des im NAP.I festgehaltenen Maßnahmenpakets ein Expertenrat für Integration beim Bundesministerium für Inneres (BM.I) eingesetzt. Seine Aufgabe war es, die über 60 Maßnahmen des NAP.I zu verdichten und auf eine einheitliche Abstraktionsebene zu bringen. Im gleichen Jahr wurde ein kontinuierliches Interner Link: Integrationsmonitoring auf der Ebene des Bundes begründet, das anhand von 25 Indikatoren den Verlauf von Integrationsprozessen nachzeichnet.

Dazu kommen viele, seit 2011 realisierte Maßnahmen, die darauf abzielen, die Teilhabechancen der Zugewanderten zu erhöhen: die Einführung eines verpflichtenden Kindergartenbesuchs, der Ausbau des Kindergartens zu einer vorschulischen Bildungseinrichtung, die Ernennung von prominenten Integrationsbotschaftern, die als Vorbilder (role models) fungieren oder die Einrichtung von sogenannten "Welcome Desks" in allen österreichischen Landeshauptstädten. Erreicht wurde aber auch die erleichterte Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen, die Organisation von Dialogforen, insbesondere mit der islamischen Glaubensgemeinschaft, um einen strukturierten Dialog zu beginnen, und viele andere symbolische und dennoch wichtige Maßnahmen (zum Beispiel die Auslobung von Integrationspreisen im Bereich Medien oder Sport).

2014 wurde schließlich im Zuge der Regierungsbildung die Verantwortung für die Integrationspolitik vom Bundesinnenministerium auf das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) übertragen. Damit wanderte auch die Integrationssektion des BM.I in das Außenministerium und eine neue Arbeitsteilung stellte sich ein. Das BMI ist für alle Agenden im Zusammenhang mit Migration, Asyl, Flucht und Aufenthalt zuständig, das BMEIA für alle integrationsrelevanten Themen.

Österreich hat in den vergangenen Jahren integrationspolitisch unzweifelhaft aufgeholt, der Integrationspolitik Inhalte und Ideen gegeben und sie institutionell auch gerahmt. Der Außenminister ist auch Integrationsminister, die unterschiedlichen Gebietskörperschaften arbeiten in einem Integrationsbeirat zusammen und der Externer Link: Österreichische Integrationsfonds wurde zu einem wichtigen Akteur bei der Umsetzung der Integrationsvereinbarung. Diese und viele andere Maßnahmen zeigen, dass sich die objektiv messbare Integration und besonders die subjektiv empfundene Qualität des Zusammenlebens in Österreich deutlich verbessert haben. Das attestiert auch der (methodisch zu kritisierende) Externer Link: Migrant Integration Policy Index (MIPEX) 2015, der Externer Link: Österreich im Europäischen Mittelfeld sieht (Platz 20 von 38), eine Verbesserung gegenüber den Vorjahren einräumt, aber im Bereich der Antidiskriminierungspolitik und den ungenügenden Möglichkeiten politischer Partizipation Nachholbedarf sieht.

Dieser Text ist Teil des Interner Link: Länderprofils Österreich.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Hinzugekommen ist 2011 mit einer Novellierung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes die Notwendigkeit, Deutschkenntnisse (auf dem Niveau A1) bereits vor der Zuwanderung zu erwerben und nachzuweisen. Auch diese Maßnahme wurde von einigen NGOs und den Grünen kritisiert. Der Zwangscharakter, die Kosten und die limitierten Möglichkeiten in entlegenen Drittstaaten, Deutsch zu lernen, waren dabei die wichtigsten Ablehnungsgründe. Ursprünglich galt die Verpflichtung für alle Drittstaaten, nach entsprechenden Urteilen der Europäischen und der nationalen obersten Gerichte wurden türkische Zuwanderer aufgrund des Assoziierungsabkommens von 1963 ausgenommen.

  2. Zur Kritik am MIPEX siehe SVR (2015), S. 161f.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Heinz Fassmann für bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und des/der Autors/-in teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

Weitere Inhalte

Heinz Fassmann ist Professor für Angewandte Geographie an der Universität Wien, Obmann der Kommission für Migrations- und Integrationsforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Vorsitzender des Expertenrates für Integration beim österreichischen Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres sowie Mitglied des Migrationsrates beim Bundesministerium für Inneres.