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Umgang mit dem Islam | Frankreich | bpb.de

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Umgang mit dem Islam

Dr. Marcus Engler

/ 2 Minuten zu lesen

Mit etwa fünf Millionen Muslimen lebt in Frankreich die größte islamische Gemeinde der EU. Spätestens seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA versucht die französische Regierung, einen moderaten Islam zu stärken, der mit der französischen Verfassung vereinbar ist.

Eine französische Muslimin blickt auf den Conseil d’État, der das Verbot von Ganzkörperverschleierung prüft. (© picture-alliance, Pacific Press/Michael Debets)

Im Jahr 2003 wurde der erste nationale Islamrat (Conseil français du culte musulman, CFCM) gewählt. Dieser soll die Rolle einer einheitlichen Vertretung aller in Frankreich lebenden Muslime gegenüber der Regierung einnehmen und ist auch für die Ausbildung der Imame, also der muslimischen Prediger, zuständig. Gleichzeitig werden verstärkt die laizistischen Werte der Republik verteidigt, die 1905 gesetzlich niedergelegt wurden. Am 2. September 2004 trat ein Gesetz zum Verbot religiöser Zeichen in Schulen in Kraft. Dem Gesetz ging eine lange Diskussion über Laizismus, d.h. über die Form von Interner Link: Trennung zwischen Staat und Kirche/Religion , voraus. Das Gesetz verbietet »betont auffällige« Symbole aller Religionen an Schulen, darunter auch das Tragen von Kopftüchern durch muslimische Schülerinnen, welche die Diskussionen ausgelöst hatten. Die Einführung der neuen Regelung verlief weitgehend konfliktfrei. Ein weiteres Gesetz zielt darauf ab, religiösen Fundamentalismus zu bekämpfen. Es regelt den Umgang mit Personen, die zur »Provokation von Gewalt gegen eine bestimmte Person« aufrufen, und sieht in diesen Fällen die Möglichkeit der Abschiebung vor.

Für Schlagzeilen und heftige Diskussionen sorgte ein im April 2011 in Kraft getretenes Gesetz, das das Tragen einer Vollverschleierung in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt. Diese wird als Symbol der Unterdrückung von Frauen und eines fundamentalistischen Islams gewertet. Schätzungen gehen davon aus, dass in Frankreich rund 2.000 Frauen leben, die vollverschleiert und daher von diesem Gesetz betroffen sind. Gegner des Gesetzes sehen in ihm einen Verstoß gegen die Religions- und Meinungsfreiheit.

Seit September 2011 dürfen Muslime nicht mehr in der Öffentlichkeit beten. Dieses Gesetz betrifft vor allem Gläubige, die mangels ausreichend großer Gebetsräume in französischen Städten ihren Gebetsteppich auf dem Gehweg ausrollen.

Islamistisch motivierte Terroranschläge seit 2012 haben die Debatte über den Umgang mit dem Islam weiter verschärft (vgl. das Kapitel Interner Link: Jüngere migrationspolitische Entwicklungen in Frankreich ).

Dieser Text ist Teil des Interner Link: Migrationsprofils Frankreich.

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Marcus Engler ist Sozialwissenschaftler und Migrationsforscher. Seit langem verfolgt er die Entwicklungen in der französischen Migrations- und Integrationspolitik. Er absolvierte einen Freiwilligendienst in einer Beratungsstelle für Migranten in Marseille. Anschließend studierte er Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und am Institut d’Etudes Politiques in Paris. Derzeit ist er als selbständiger Autor, Referent und Berater tätig und ist Mitglied im Netzwerk Flüchtlingsforschung und im Netzwerk Migration in Europa.
E-Mail: E-Mail Link: engler@migration-analysis.eu