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Bioethik, Öffentlichkeit, Politik | Bioethik | bpb.de

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Bioethik, Öffentlichkeit, Politik

Prof. Dr. Kathrin Braun

/ 9 Minuten zu lesen

Öffentliche Krisen, Konflikte und Kontroversen kennzeichnen die Geschichte der Bioethik. Der Nürnberger Ärzteprozess von 1946/1947 zeigte nachdrücklich, dass medizinisches Handeln nicht immer als innere Angelegenheit der Medizin behandelt werden kann.

Angeklagte im Nürnberger Ärzteprozess 1946/47: (l-r, von oben) 1. Reihe: Paul Rostock (Freispruch), Karl Genzken (lebenslänglich), Karl Brandt (Todesurteil), Joachim Mrugowsky (Todesurteil), Waldemar Hoven (Todesurteil) und Siegfried Handloser (lebenslänglich). 2. Reihe: Wilhelm Beiglböck (15 Jahre), Viktor Brack (Todesurteil), Konrad Schäfer (Freispruch), Adolf Pokorny (Freispruch), Helmut Poppendick (10 Jahre) und Oskar Schröder (lebenslänglich). 3. Reihe: Fritz Fischer (lebenslänglich), Georg August Weltz (Freispruch), Hermann Becker-Freysing (20 Jahre), Hans Wolfgang Romberg (Freispruch), Rudolf Brandt (Todesurteil) und Siegried Ruff (Freispruch). 4. Reihe: Kurt Blome (Freispruch), Karl Gebhardt (Todesurteil), Herta Oberhauser (20 Jahre), Gerhard Rose (lebenslänglich) und Wolfgang Sievers (Todesurteil). (© picture-alliance/dpa)

Bioethik ist in mehrfacher Hinsicht eine öffentliche Angelegenheit: Das historisch Neue an der Bioethik besteht nicht zuletzt darin, dass sie neue öffentliche oder halb-öffentliche, kollektive Formen und Verfahren der Beratung, Entscheidung und Konfliktbearbeitung hervorgebracht hat. Außerdem wurde die Entwicklung bioethischer Institutionen maßgeblich durch öffentliche Konflikte und Kontroversen angestoßen. Und schließlich können Institutionen der Bioethik selber politisch umstritten sein und zum Gegenstand öffentlicher Kontroversen werden.

Bioethik und Medizinethik

Bioethik wird oft über einen spezifischen Gegenstandsbereich definiert, zum Beispiel als "ethische Reflexion jener Sachverhalte (...), die den verantwortlichen Umgang des Menschen mit Leben betreffen" (Korff, Beck et al. 1998, 7). Demnach wäre Bioethik kein historisch und kulturell spezifisches Phänomen, sondern vielmehr so alt wie Medizin und Heilkunst selbst. Eine solche unhistorische Begriffsbestimmung erfasst jedoch weder das spezifisch Neue des Phänomens Bioethik noch trägt sie der Tatsache Rechnung, dass Bioethik ein Produkt der westlichen, genauer der nordamerikanischen und westeuropäischen Kultur ist, was sich in der Dominanz individualistischer, säkularistischer und rationalistischer Ansätze niederschlägt.

Fragt man dagegen, was die Bioethik von der traditionellen Medizinethik unterscheidet, so zeigt sich, dass die Bioethik neue Formen des Entscheidens und der Konfliktbearbeitung hervorgebracht hat, die den Rahmen des klassischen Arzt-Patientenverhältnisses überschreiten. Die Sorge der traditionellen Medizinethik galt der moralischen Integrität des Arztes, und das Vertrauen in die ärztliche Kompetenz und Integrität war die soziale Grundlage der Beziehung zwischen Arzt und PatientIn. In moralischen Konfliktsituationen war die maßgebliche moralische Instanz das individuelle ärztliche Gewissen. Demgegenüber haben sich im Kontext der Bioethik Verfahren der kollektiven Beratung und Entscheidungsfindung entwickelt, die mit einer Teilung und Verschiebung von Verantwortung verbunden sind und das Vertrauen in Wissenschaft und Medizin durch Mechanismen der Erörterung und Kontrolle zumindest ergänzen. Helen Kohlen (2011) spricht von einem "shared decision-making process", der meist auch durch die Beteiligung verschiedener Professionen gekennzeichnet ist. Bioethik kann daher im Wesentlichen als Set von Verfahren zur kollektiven Krisen- und Konfliktbewältigung im Kontext der Medizin verstanden werden (Braun 2011).

Geschichte der Bioethik

Die Geschichte der Bioethik ist eng mit öffentlichen Krisen, Konflikten und Kontroversen verbunden. Bioethische Institutionen sind in einer Zeit entstanden, als Konflikte um die Richtigkeit medizinischen Handelns nicht mehr länger allein als Gewissenskonflikte des Arztes oder innere Angelegenheit der Medizin verstanden wurden, sondern zum Gegenstand öffentlicher Erörterungen wurden, an denen auch Nicht-Mediziner wie Juristen, Journalisten, Patienten, Angehörige und Pflegende beteiligt sind. Drei einflussreiche Krisen- und Konfliktereignisse seien hier genannt:

Der Nürnberger Ärzteprozess: Die Medizinverbrechen des Nationalsozialismus haben das Vertrauen in die Integrität der Medizin nachhaltig erschüttert. Der Nürnberger Ärzteprozess 1946/47 war das erste große öffentliche Ereignis, bei dem sich Mediziner vor einer nicht-medizinischen Instanz, dem Amerikanischen Militärgerichtshof I, für ihr Handeln zu verantworten hatten. Hier standen Ärzte vor Gericht, die ihr berufliches Können systematisch zur Erniedrigung und Ermordung schutzloser Menschen eingesetzt hatten. Im Mittelpunkt der Ärzteprozesse standen dabei mörderische Menschenversuche sowie die Ermordung von Kranken und Behinderten (Annas and Grodin 1992). Der aus ihnen hervorgehende Nürnberger Kodex von 1947 postulierte: "Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich". Allerdings wäre es verfehlt, die Geschichte als reine Erfolgsgeschichte zu erzählen. Die Existenz des Nürnberger Kodex hat nicht verhindert, dass während des Kalten Krieges in den USA zahlreiche Studien durchgeführt wurden, bei denen die Menschenrechte massiv verletzt wurden und sogar der Tod der Versuchspersonen in Kauf genommen wurde (Katz 1998, 240f.). Eine dieser Studien war die Tuskegee Studie.

Die Tuskegee-Syphilis-Studie: Im Jahr 1972 trat der Epidemiologe Peter Buxtun mit Informationen über eine Studie des US Public Health Service an die Journalistin Jean Heller heran. Im Rahmen dieser Studie – sie lief bereits seit 1932 – wurde 399 afro-amerikanischen Bürgern der Stadt Tuskegee, Alabama über Jahrzehnte ein Placebo anstelle eines wirksamen Medikaments verabreicht, um "die Krankheit [sc. Syphilis] in ihrem natürlichen Verlauf" zu studieren. Die US-Seuchenschutzbehörde erklärte, dass sie keine moralischen Bedenken gegen die Studie hätte und diese bis zum Tod der letzten Versuchsperson fortsetzen werde (Rockwell, Yobs et al. 2008). Der Artikel Hellers löste massive öffentliche Empörung aus. Es folgten Entschädigungsklagen, die Einsetzung einer nationalen Kommission zur Forschungsethik sowie eine neue nationale Regulierung von Humanversuchen, der gemäß alle öffentlich geförderten Humanversuche die Zustimmung einer Ethikkommission benötigten. Auch dies ist jedoch keine reine Erfolgsgeschichte: Andere Studien, die ähnlich zynisch und menschenrechtsverletzend waren, wurden jedoch nicht oder erst viel später bekannt. Dies zeigt, dass die Frage, ob ein Missstand öffentlich wird, nicht nur – wenn überhaupt – von der Schwere des Missstands abhängt, sondern auch z.B. vom sozialen Status der Opfer. So infizierten 1946-48 amerikanische Forscher guatemaltekische Bürgerinnen und Bürger mit Geschlechtskrankheiten – ebenfalls im Auftrag des US Public Health Service. Viele der Betroffenen waren Psychiatriepatietinnen und –patienten. Erst 2010 setzte Präsident Obama dazu eine Untersuchungskommission ein (Presidential Commission for the Study of Bioethical Issues 2011).

Der "Fall" Karen Ann Quilan: Ebenfalls erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Bioethik hatte die Kontroverse um das Schicksal von Karen Ann Quilan. Quilan war 1975 ins Koma gefallen und musste beatmet werden. Es entwickelte sich ein Konflikt zwischen den Eltern, die das Beatmungsgerät abstellen wollten, und der Ärzteschaft, die sich – aus standesethischen Gründen und Furcht vor strafrechtlichen Konsequenzen – dem Wunsch widersetzte. Die Geschichte Karen Quilans wurde national und international zum Medienereignis. Das Verfassungsgericht des Staates New Jersey gab den Eltern Recht und entschied, das Recht auf Privatheit wiege schwerer als das Arzt-Patient-Verhältnis. Seit dieser Kontroverse, so Rothman, waren medizinische Entscheidungen unwiderruflich zur öffentlichen Angelegenheit geworden (Rothman 2003, 222). In den folgenden Jahren wurden in amerikanischen Kliniken immer mehr Ethikkommissionen eingerichtet. Das Gewissen des Arztes war nur noch ein Element in einem größeren System (Arney/Bergen 1984) .

Ethikkommissionen

Seit den 1970er Jahren wurden im Kontext von Medizin und Gesundheitswesen verschiedene Kategorien von Ethikkommissionen etabliert. Man kann hier drei Kategorien unterscheiden:

Ethikkommissionen in Krankenhäusern: Sie wirken bei der Beratung und Entscheidung von Behandlungskonflikten mit.

Forschungsbezogene Ethikkommissionen: Sie begutachten die Vertretbarkeit einzelner Forschungsvorhaben. Auch die "Zentrale Ethikkommission für Stammzellenforschung" (ZES) ist eine forschungsbezogene Ethikkommission. Sie entscheidet, ob ein konkretes Forschungsvorhaben die im Stammzellgesetz genannten Voraussetzungen für den Import humaner embryonaler Stammzelllinien erfüllt.

Ethikkommissionen als Institutionen der Politikberatung: Sie beschäftigen sich mit politisch regulierungsbedürftigen Fragen und beraten Bundestag, Länderparlamente, Bundes- oder Landesregierungen. Auf Bundesebene gab es in Deutschland seit den 1980er Jahren solche Ethikkommissionen, bspw. die Benda-Kommission 1984/85, die Enquête-Kommissionen des Bundestages zu "Recht und Ethik der modernen Medizin" und "Ethik und Recht der modernen Medizin" 2000-2002 bzw. 2003–2005 und den 2001 eingesetzten Nationalen Ethikrat (NER), der 2008 durch den Deutschen Ethikrat (DER) ersetzt wurde (Krippner and Pollmann 2004; Braun, Herrmann et al. 2009; Bogner 2013).

Medizin, Bioethik und Politik

Die politische Auseinandersetzung mit Medizin und Bioethik ist jedoch nicht auf die Institutionen der Politik und Politikberatung beschränkt, sondern findet auch und gerade in Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit statt. In der Bundesrepublik gab es seit Mitte der 1980er Jahre eine Reihe intensiver gesellschaftlicher Debatten. Sie drehen sich um die moralischen und sozialen Implikationen neuer medizinischer Entwicklungen wie vor allem den Gen- und Reproduktionstechnologien oder der Embryonen- oder Stammzellforschung. Fragen, die dabei immer wieder auftauchen sind: Sind diese neuen medizinischen Entwicklungen moralisch vertretbar? Sind sie wirklich notwendig? Welche Alternativen gibt es? Wie werden sie die Gesellschaft verändern? Wollen wir diese Veränderungen? Es ging jedoch nicht nur um neue Technologiemöglichkeiten, sondern auch um "alte" Themen wie Humanexperimente oder ärztlich assistierte Tötung. Eine kritische Bioethik "von unten" entwickelte sich vor allem in Reaktion auf die Forderung von Bioethikern wie Peter Singer, die Tötung behinderter Neugeborener zu legalisieren sowie gegen die Mitte der 1990er Jahre vom Europarat geplante Konvention zur Biomedizin. Diese sah vor, die sog. "fremdnützige Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Personen" sowie die "verbrauchende" Embryonenforschung und die Nutzung von Gentests durch Arbeitgeber und Versicherungen unter bestimmten Bedingungen zuzulassen (Braun 2000; Mürner, Schmitz et al. 2000; Kolb und IPPNW 2001).

Die seit den 2000ern eingesetzten Institutionen bioethischer Politikberatung sind im Kontext dieser zivilgesellschaftlichen Konflikte zu sehen. So ging die Enquête-Kommission des Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin" auf das "Bündnis für Menschenwürde" zurück, das zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen sowie eine interfraktionelle Gruppe von Bundestagsabgeordneten umfasste und gegen die Konvention des Europarates gerichtet war. Der von Kanzler Gerhard Schröder eingesetzte, stark forschungsfreundlich besetzte Nationale Ethikrat wurde in Medien und Öffentlichkeit vielfach als Gegengewicht zu dieser Enquête-Kommission gesehen. In Reaktion auf diese Kritik erweiterte der damalige Kanzler den NER um zusätzliche Mitglieder.

Mit dieser Kontroverse waren nicht nur die Inhalte, sondern auch die Institutionen und Verfahren der Bioethik zum Politikum geworden. Es entspann sich eine breite öffentliche Debatte um Fragen der Notwendigkeit, der Zusammensetzung, der Befugnisse und der Legitimation bioethischer Politikberatungsgremien. Die Fragen, die hier diskutiert wurden, haben nichts an Relevanz verloren: Sollen Institutionen der bioethischen Politikberatung in erster Linie wissenschaftliches Wissen bereitstellen und hauptsächlich mit Experten und Expertinnen besetzt sein? Oder lassen sich auch und gerade Experten und Expertinnen zu sehr von eigenen Interessen leiten? Sollen diese Institutionen nach Repräsentationsgesichtspunkten zusammengesetzt sein und wenn ja, wie? Welche gesellschaftlichen Gruppen sollen vertreten sein und warum? Sollen bspw. auch Bevölkerungsgruppen vertreten sein, die in der Politik unterrepräsentiert sind wie Einwanderer, Muslime, Menschen mit Behinderungen, Frauen, Nicht-Akademiker? Welche Befugnisse sollen diese nichtgewählten Gremien haben? Ist es demokratiepolitisch wünschenswert, dass sie Angelegenheiten von allgemeinem Interesse entscheiden oder vorentscheiden?

Inzwischen hat sich die Erwartung durchgesetzt, dass bioethische Politikberatungsinstitutionen die öffentliche Diskussion anregen und die Öffentlichkeit in die politische Willensbildung einbeziehen. Aber es gibt nicht "die" Öffentlichkeit; jede Form der Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Produkt von Entscheidungen: wer soll wann wie an was beteiligt werden? Sollen die Adressaten Interessengruppen oder unorganisierte Bürgerinnen und Bürger sein? Sollen verschiedene politische "Lager" repräsentiert sein, oder will man die politische Konfrontation gerade vermeiden? Soll ein Konsens hergestellt werden oder deckt der vermeintliche Konsens nur bestehende Konflikte zu? Welche Informationen sollen die Teilnehmer erhalten und wer soll sie aufbereiten?

Auf diese Fragen, denen weitere hinzuzufügen wären, gibt es sicher keine abschließenden Antworten. Aus demokratiepolitischer Sicht ist es daher umso wichtiger, dass sie für die öffentliche, potentiell immer konflikthafte Diskussion offen gehalten und nicht technokratisch abgeschlossen werden.

Literatur

Annas, G. J. and M. A. Grodin, Eds. (1992). The Nazi Doctors and the Nuremberg Code. Human Rights in Human Experimentation. Oxford, Oxford University Press.

Arney, W.R./Bergen, B.J. (1984): Medicine and the management of living. Taming the last great beast, Chicago and London: The University of Chicago Press.

Bogner, A. (2006). Politikberatung im Politikfeld der Biopolitik. Handbuch Politikberatung. S. Falk, Rehfeld, A. Römmele and M. Thunert. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.

Bogner, A., Ed. (2013). Ethisierung der Technik - Technisierung der Ethik. Der Ethik-Boom im Lichte der Wissenschafts- und Technikforschung. Wissenschafts- und Technikforschung Baden-Baden, Nomos.

Braun, K. (2000). Menschenwürde und Biomedizin. Zum philosophischen Diskurs der Bioethik. Frankfurt a.M./New York, Campus.

Braun, K. (2011). Between self-determination and social technology. Medicine, biopolitics and the new techniques of procedural management. An introduction. Between self-determination and social technology. medicine, biopolitics and the new techniques of procedural management. K. Braun. Bielefeld, transcript: 11-30.

Braun, K., S. L. Herrmann, et al. (2009). "Bioethik in der Politik." Aus Politik und Zeitgeschichte 8/2009.

Katz, J. (1998). Menschenopfer und Menschenversuche. Medizin und Gewissen. 50 Jahre nach dem Nürnberger Ärzteprozess - Kongreßdokumentation -. S. Kolb, H. Seithe and IPPNW. Frankfurt a.M., Mabuse Verlag: 225-243.

Kohlen, H. (2011). Shifting responsibilities in the medical field: US-American bioethics and its move into the hospital setting. Between Self-Determination and Social Technology. Medicine, Biopolitics and the New Techniques of Procedural Management. K. Braun. Bielefeld, transcript: 129-160.

Kolb, S. and IPPNW, Eds. (2001). Medizin und Gewissen. Wenn Würde ein Wert würde. Kongressdokumentation. Frankfurt a.M., Mabuse-Verlag.

Korff, W., L. Beck, et al., Eds. (1998). Lexikon der Bioethik. Gütersloh, Gütersloher Verlagsanstalt. Krippner, B. and A. Pollmann (2004). "Bioethik-Kommissionen in Deutschland – Ein Überblick." MRM -MenschenRechtsMagazin(3): 239-260.

Mürner, C., A. Schmitz, et al., Eds. (2000). Schöne, heile Welt? Biomedizin und Normierung des Menschen. Hamburg, VLA - Schwarze Risse - Rote Strasse.

Presidential Commission for the Study of Bioethical Issues (2011). "Ethically Impossible”. STD Research in Guatemala from 1946 to 1948. Washington D.C.

Reich, W. T., Ed. (1995). Encyclopedia of Bioethics. Gale Group, New York.

Rockwell, D. H., A. R. Yobs, et al. (2008). Die Untersuchung unbehandelter Syphilis von Tuskegee - nach 30 Jahren Beobachtung. Menschenversuche. Eine Anthologie. 1750-2000. N. Perthes, B. Griesecke, M. Krause and K. Sabisch. Frankfurt a.M., Suhrkamp.

Rothman, D. (2003). Strangers at the bedside: A history of how law and bioethics transformed medical decision-making. New York, NY, Aldine de Gruyter.

Prof. Dr. Kathrin Braun ist Vetretungsprofessorin Politische Theorie an der Universität Kassel. Von ihr erschien u.a. "Menschenwürde und Biomedizin. Zum philosophischen Diskurs der Bioethik, Frankfurt/New York (Campus) 2000."