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Porentief rein?

Wasserverschmutzung und Abwassertechnik


30.3.2009
Wasser wächst nicht nach. Wir können es uns nur aus dem globalen Wasserkreislauf leihen. Wenn wir es zurückgeben, sollte es möglichst unbelastet sein. Um auch Krankheitserreger oder Reststoffe von Arzneimitteln aus dem Abwasser zu entfernen, sind neue Reinigungsverfahren notwendig.

Nicht genau datiertes Foto aus dem jahr 1992: Luftansicht auf die BASF-Kläranlage, die sowohl für die Städte Ludwigshafen und Frankenthal als auch für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim seit 15 Jahren tätig ist.Kläranlage (© AP)

Trotz intensiver Sparmaßnahmen besteht sowohl in der Industrie als auch in den privaten Haushalten noch immer ein hoher Bedarf an gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser. Der Wasserverbrauch ist jedoch regional sehr unterschiedlich. In Berlin verbrauchten die privaten Haushalte 2006 rund 124 Liter pro Einwohner und Tag, in Hamburg hingegen 142 und in Bayern 135 Liter. Im Durchschnitt verbraucht jeder Bundesbürger täglich 126 Liter Trinkwasser. Auch innerhalb der gleichen Industriebranchen gibt es unterschiedlichen Frischwasserverbrauch, was im Wesentlichen mit der Produktionsweise der einzelnen Unternehmen zusammenhängt.

Hierbei ist festzustellen, dass Wasser im eigentlichen Sinne nicht verbraucht, sondern lediglich gebraucht wird. Nach der Nutzung wird es entweder der kommunalen Abwasseraufbereitung zugeführt oder geht nach einer innerbetrieblichen Abwasserbehandlung in den Produktionsprozess zurück und wird mehrfach verwendet. Dies wird als Kreislaufschließung bezeichnet. Aber auch hier wird die Ressource Wasser früher oder später dem globalen Wasserkreislauf wieder zurückgeführt. Wird das Abwasser mit einer entsprechenden Qualität aufbereitet, bevor es in den Wasserkreislauf zurückgeht, sprechen wir von einer nachhaltigen Wasserwirtschaft.

Problematische Verunreinigungen



Häusliche Abwässer und Industrieabwässer verfügen über eine unterschiedliche Zusammensetzung so genannter Inhaltsstoffe und sind nur sehr schwer vergleichbar. Während die Abwässer aus privaten Haushalten in der Regel sehr gut in kommunalen Kläranlagen aufzubereiten sind, können bestimmte Bestandteile in Industrieabwässern giftig für im Wasser lebende Pflanzen und Tiere sein und damit umweltgefährdend wirken.

Durch immer genauere Messtechniken lassen sich mittlerweile Inhaltsstoffe aufspüren, die auch in sehr geringen Mengen Einfluss auf unsere Umwelt haben. Unter anderem lassen sich Spuren von Medikamenten wie Antibiotika, Mutagene oder Schmerzmittel, die zum Teil unverbraucht den menschlichen Körper passieren, in Flüssen nachweisen. Stoffe, die wir im alltäglichen Leben verbrauchen, sowie deren industrielle Produktion belasten über den Wasserweg nicht nur unser Trinkwasser, sondern auch Pflanzen und Tiere.

Die kommunale Kläranlage



Die Anforderungen an die erforderliche Verfahrenstechnik werden durch die Art und Menge der Inhaltsstoffe eines anfallenden Abwassers in Zusammenhang mit dem gewünschten Reinigungsziel definiert. Eine kommunale Kläranlage (s. Abb. 1) besteht in der Regel aus einer mechanischen/physikalischen Vorbehandlung mittels Rechen und Sandfang, einem Vorklärbecken (ab einer Baugröße, die für mehr als 5.000 Einwohner ausgelegt ist), einer Belebungsstufe sowie einem Nachklärbecken, wobei auf die Schlammrückführung sowie die Überschussschlammbehandlung und -entsorgung nicht weiter eingegangen werden soll.

Rechtliche Anforderungen und Abwasserkosten



Das Reinigungsziel beziehungsweise die Ablaufqualität einer kommunalen Kläranlage wird durch den Gesetzgeber mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Abwasserverordnung (AbwV) und dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) vorgeschrieben oder über die Abwasserkosten zumindest beeinflusst. Die darin genannten Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Vorfluter) kann regional durch die Wasserbehörden verschärft werden. Wird das Abwasser in einen Vorfluter eingeleitet, bei dem es sich um ein Badegewässer handelt, so sind seit 2006 zusätzlich die Anforderungen der EU-Badegewässerverordnung zu berücksichtigen.

Während sich die Gebühren für Abwässer aus dem privaten Haushalt aus einem Gebührensatz pro Kubikmeter Abwasser ergeben, kann bei industriellem Abwasser zusätzlich ein Starkverschmutzerzuschlag berechnet werden, das heißt, je stärker das Abwasser belastet ist, desto höher ist die Abwassergebühr. Außerdem ist es rechtlich möglich, dass von einem Industriebetrieb eine Abwasservorbehandlung verlangt wird, bevor das Wasser in das kommunale Abwassernetz eingeleitet wird. Häufig ist das der Fall, wenn im Abwasser schwer abbaubare Inhaltsstoffe wie Halogene, Phenole, Cyanide oder Schwermetalle vorhanden sind. So wird erreicht, dass diese Inhaltsstoffe nicht in die kommunale Kläranlage gelangen und die Reinigungsleistung beeinträchtigen.


 


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