Europäische Union

Die Werte der Europäischen Union

24.9.2009
Die EU ist lange Zeit als reine Wirtschaftsgemeinschaft missverstanden worden. Obwohl die Wirtschaft in der EU eine wichtige Rolle spielt, darf nicht vergessen werden, dass die EU in erster Linie eine Wertegemeinschaft ist.

Die Werte der Europäischen Union. Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union (in der Fassung des Vertrags von Lissabon).Klicken Sie auf die Grafik, um die PDF zu öffnen. (© Bundeszentrale für politische Bildung, www.bpb.de) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Europäische Union ist lange Zeit als reine Wirtschaftsgemeinschaft missverstanden worden. Wenngleich die Wirtschaft in der EU eine wichtige Rolle spielt und durch den europäischen Binnenmarkt integriert ist, darf nicht vergessen werden, dass die EU in erster Linie eine Wertegemeinschaft ist.

Im Vertrag über die Europäische Union (in der Fassung des Lissabonner Vertrags) werden die Werte in Artikel 2 erwähnt: "Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet."

Und im folgenden Artikel 3 heißt es im ersten Absatz: "Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern." Damit wird deutlich, dass die europäische Integration kein Selbstzweck ist, sondern grundsätzlichen Zielen dient, die das Leben der EU-Bürgerinnen und -Bürger bestimmen.

Der Lissabonner Vertrag hat auch die bereits Ende 2000 feierlich unterzeichnete Grundrechtecharta der Europäischen Union zu einem Teil des Primärrechts gemacht. Dort sind die Grundrechte und -freiheiten genau beschrieben und definiert. Den vollständigen Text der Grundrechtecharta findet man im Amtsblatt der EU:
»http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf«


Die Grundrechtecharta bindet zwar nur die europäischen Institutionen, sie zeigt aber gleichzeitig, auf welcher gemeinsamen Wertebasis die EU ruht. In der Präambel der Charta heißt es unter anderem: "In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet."

Mit dem Lissabonner Vertrag kann die Europäische Union auch der Europäischen Menschenrechtscharta des Europarates beitreten. Dieser Schritt hat zwar vor allem symbolische Bedeutung, da die Mitgliedstaaten ja bereits als Mitglieder des Europarates auf die Europäische Menschenrechtscharta verpflichtet sind, macht aber noch einmal deutlich, dass der Sinn der EU darin liegt, ihren Bürgern Freiheit und Demokratie zu sichern.

Ein wichtiger Wert ist auch die Rechtsstaatlichkeit. Die EU fördert diese nicht nur in den Mitgliedstaaten, sie ist selbst eine Rechtsgemeinschaft. Da es keine "EU-Polizei" gibt, die bei Rechtsverstößen der Mitgliedstaaten eingreifen könnte, ist die Europäische Union darauf angewiesen, dass die Mitgliedstaaten sich an die vereinbarten Regeln bzw. deren letztendliche Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof halten. Wäre das nicht der Fall, hätte die EU keine Zukunft, da sie ihre Gesetze und Verordnungen nicht mehr durchsetzen könnte.


 
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