Währungsunion (Euro)
15.5.2009
Zum gemeinsamen Markt gehört seit 1999 eine gemeinsame Währung, der Euro. Er ist gedacht als Währung aller EU-Staaten, aber zehn Länder haben ihn noch nicht übernommen. Dabei handelt es sich zum einen um Großbritannien und Dänemark, die sich derzeit einen so weit gehenden Souveränitätsverzicht noch nicht vorstellen können und sich deshalb beim Vertrag von Maastricht, mit dem der Euro 1993 vereinbart wurde, eine Ausnahme (eine sogenannte Opt-out-Klausel) ausbedungen haben. Schweden hat den Euro bislang - nach einer Volksabstimmung im Jahr 2003, die die Euroeinführung abgelehnt hat - ebenfalls nicht übernommen, ohne über diese Ausnahmeregel zu verfügen.
Bei den anderen Ländern, die noch keine Euro-Staaten sind, handelt es sich um solche, die erst seit 2004 beigetreten sind und die Bedingungen noch nicht erfüllen. Dies sind die Tschechische Republik, in der es aber auch eine breite Ablehnung des Euro gibt, Ungarn, Polen, Lettland, Litauen, Bulgarien und Rumänien.
Stabilitäts- und Wachstumspakt
Es gibt nämlich strenge Anforderungen für jedes Mitglied der Eurogruppe, die im Stabilitäts- und Wachstumspakt von 1997 festgelegt sind:
- Das öffentliche Defizit darf 3 % des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten, und der öffentliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 % des Bruttoinlandsprodukts betragen.
- Die Preisstabilität muss gewährleistet sein. Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozent über der liegen, die die drei Eurostaaten mit der geringsten Inflation zu verzeichnen haben.
- Die Zinsen dürfen nicht um mehr als 2 Prozent über denen liegen, die die drei Staaten mit der höchsten Preisstabilität aufweisen.
- Der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz darf um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in den drei Mitgliedstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.
- Außerdem muss das Land mindestens zwei Jahre dem Europäischen Wechselkursmechanismus angehört haben, ohne dass es in dieser Zeit zu großen Kursabweichungen gekommen ist. Die Währung muss also stabil sein.
"Griechenlandkrise" und Rettungsschirm
Im Jahr 2010 sah es dann so aus, dass Griechenland nicht mehr in der Lage sein würde, seine Schulden "zu bedienen", d. h. wie mit den Kreditgebern vereinbart zurückzuzahlen. Darunter litt das Vertrauen der internationalen Finanzmärkte in den Euro. Man hatte Angst, die Europäische Zentralbank würde Griechenland dadurch helfen, dass sie eine Inflation in Kauf nähme, also Geld drucken würde. Der Euro verlor 20 Prozent seines Außenwertes, d. h. gegenüber anderen bedeutenden Währungen. Die Eurostaaten haben daraufhin beschlossen, Griechenland mit Krediten und Bürgschaften zu helfen, das Land aber gleichzeitig zu einem strikten Sparkurs zu verpflichten.
Wenn Griechenland in der Lage sein wird, seine Schulden zurückzuzahlen, entstehen den europäischen Steuerzahlern keine Kosten. Sollte Griechenland dazu nicht fähig sein, müssten die Eurostaaten gemeinsam mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) einspringen. Damit anderen Staaten mit einer hohen Verschuldung und bzw. oder einer nicht so hohen Produktivität nicht ebenfalls in die Krise rutschen, hat die EU einen "Euro-Rettungsschirm" aufgespannt, durch den notfalls bis zu 750 Mrd. Euro als Kreditgarantien zur Verfügung stünden. Deutschland ist an diesem Rettungspaket im äußersten Fall mit bis zu 148 Mrd. Euro beteiligt. Allerdings darf man sich nicht vorstellen, dass dieses Geld tatsächlich irgendwo eingezahlt worden wäre. Es handelt sich nur um Garantieerklärungen für den Fall der Fälle, von dem man hofft, dass er gerade wegen der Garantien und des klaren Signals, die gemeinsame Währung stabil halten zu wollen, nicht eintritt.
Durch die Verschuldungskrise, die beinahe zum Zusammenbruch Griechenlands geführt hätte, sind alle EU-Länder vor den Folgen zu hoher Kreditaufnahmen gewarnt und unternehmen jetzt Anstrengungen, die Verschuldung zurück zu führen. Dies führt in den verschiedenen Ländern zum Teil zu heftigen Protesten.

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