Sozialpolitik der EU
Klicken Sie auf die Grafik, um die PDF zu öffnen. (© Bundeszentrale für politische Bildung, www.bpb.de) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/Anders als beispielsweise die Agrarpolitik ist die Sozialpolitik keine originäre Zuständigkeit der Europäischen Union. Ein gemeinsamer Binnenmarkt mit der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Dienstleistern macht jedoch auch gemeinsame Standards und Regelungen im sozialen Bereich nötig.
Von Beginn an hat sich die europäische Integration auch mit sozialen Fragen beschäftigt, wenngleich mit phasenweise sehr unterschiedlicher Intensität. Als der Europäische Rat im Jahr 2000 die Lissabon-Strategie beschloss, deren Ziel es war und ist, die Europäische Union zum dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, wurde im selben Jahr mit der "Europäischen Sozialagenda" auch eine soziale Flankierung dieses Vorhabens beschlossen. Im Internet findet sich die Sozialagenda unter »consilium.europa.eu«. Die Europäische Union hat mittlerweile eine Reihe von Standards vereinbart, die in den Mitgliedstaaten nicht unterschritten werden dürfen, um so zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der EU beizutragen.
Besondere Bedeutung kommt der Gleichstellung von Mann und Frau zu, die sowohl den gleichen Zugang zu allen Berufen, identische Arbeitsbedingungen und auch die gleiche Entlohnung für die gleiche Tätigkeit zum Inhalt hat. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) achtet in seiner Rechtsprechung auf die Durchsetzung dieses Prinzips. Ein Ergebnis der EuGH-Rechtsprechung ist es, dass Frauen seit 2001 bei der Bundeswehr dienen dürfen. Eine junge Frau hatte erfolgreich geklagt, da ihre Bewerbung wegen ihres Geschlechts keine Berücksichtigung fand. Nicht diskriminiert werden dürfen auch die Erwerbstätigen anderer EU-Mitgliedstaaten, denen dieselben sozialen Rechte zustehen wie den Bürgern des jeweiligen Landes.
Auch der Arbeitsschutz ist auf europäischer Ebene vereinbart. Da es innerhalb der EU erhebliche Lohngefälle gibt, besteht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten die Gefahr des Lohndumpings, indem beispielsweise ein Unternehmen aus Rumänien in Deutschland arbeitet, seinen Arbeitnehmern aber nur die wesentlich niedrigern Löhne des rumänischem Niveaus zahlt. Diese Wettbewerbsverzerrung, die für die einheimischen Arbeitskräfte negative Folgen hätte, wird durch die Entsenderichtlinie verhindert oder doch zumindest eingeschränkt. Der Richtlinie zufolge müssen allen Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsort die gültigen Mindestlöhne oder soweit es solche – wie in Deutschland - nicht gibt die tariflich vereinbarten Entgelte gezahlt werden. Auch die weiteren Arbeitsbedingungen wie Höchstarbeitszeit, Mindestruhezeit, bezahlter Mindestjahresurlaub und Arbeits- und Hygieneschutz müssen für Inländer und EU-Ausländer gleich sein.
Sozialpolitisch aktiv wird die Europäische Union auch durch den Europäischen Sozialfonds (ESF), mit dem Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und für die berufliche Qualifzierung, gegen soziale Ausgrenzung und für die Gleichstellung von Männern und Frauen finanziert werden. Für den Zeitraum 2007 – 2013 stellt die EU im Rahmen des ESF 75 Mrd. Euro zur Verfügung. In Deutschland werden in dieser Förderperiode tausende von Menschen in unterschiedlichen Projekten mit rund 9 Mrd. Euro unterstützt. Näheres findet man auf der Internetseite der Bundesregierung für den ESF in Deutschland: »esf.de«
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- Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Strukturen
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- Sozialpolitik
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