Europäische Union

Rechts- und Innenpolitik der Europäischen Union

24.9.2009
Die Leitvorstellung der Europäischen Union ist der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, der es den Bürgern der EU ermöglichen soll, in der gesamten Union so frei zu leben, wie man das traditionell aus dem Nationalstaat kennt.

Rechts- und Innenpolitik. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des RechtsKlicken Sie auf die Grafik, um die PDF zu öffnen. (© Bundeszentrale für politische Bildung, www.bpb.de) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Leitvorstellung der Europäischen Union ist der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, der es den Bürgern der EU ermöglichen soll, in der gesamten Union so frei zu leben, wie man das traditionell aus dem Nationalstaat kennt.

Die Europäische Union verankert die Ziele Freiheit, Sicherheit und Recht in einem Konzept, das mit dem Vertrag von Amsterdam 1999 in Kraft getreten ist.

Freiheit bedeutet in erster Linie die Verwirklichung der sog. vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarkts, den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Während die drei letzen Grundfreiheiten in die Wirtschaftspolitik fallen, gehört die Personenfreizügigkeit zur Rechts- und Innenpolitik. Jeder Unionsbürger darf sich in jedem EU-Land niederlassen, um dort zu arbeiten oder zu leben. Nur wenn er dauerhaft die sozialen Sicherungsnetze des Gastlandes in Anspruch nimmt, kann sein Aufenthalt beschränkt werden. Zudem werden Reisende in 22 der derzeit 27 Mitgliedsländern an den Staatsgrenzen nicht kontrolliert. Diese Aufhebung der Grenzkontrollen ist im Schengener Abkommen geregelt. Während Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien und Rumänien dieser Übereinkunft nicht oder noch nicht angehören, nehmen andererseits Nicht-EU-Staaten wie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein daran teil.

Alle EU-Bürger besitzen neben ihrer nationalen Staatsangehörigkeit die Unionsbürgerschaft, die ihnen in anderen Mitgliedsländern das kommunale und europäische Wahlrecht sichert. Wer in einem Drittland Hilfe benötigt, aber nicht auf eine Botschaft seines Landes zurückgreifen kann, erhält als Unionsbürger von einer anderen EUMission Unterstützung.

Die Grundrechte aller Personen, die sich in der EU aufhalten, gleich ob Unionsbürger oder nicht, werden von der Grundrechtecharta der EU abgedeckt. Sie wurde bereits im Jahr 2000 unterzeichnet und ist mit dem Lissabonner Vertrag ein Teil des EU-Rechts geworden.

Ebenfalls im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geregelt ist der Umgang der EU-Staaten mit Drittstaatsangehörigen. Die EU unterscheidet hier zwischen drei Personengruppen: Erstens, Personen mit dem von der EU definierten Anspruch auf Asyl. Zweitens, Personen, die für die Arbeitsmärkte der EU benötigt werden oder die ein Recht auf Familienzusammenführung haben. Für diese Personen will die EU in den nächsten Jahren eine Einwanderungspolitik entwickeln. Drittens, Personen, die kein Anrecht auf eine Einreise in die EU haben und die als sog. illegale Migranten an der Einreise gehindert werden sollen. Um ihre Zahl zu reduzieren, hat die EU ihre Außengrenzsicherung verstärkt und eine eigene Grenzschutzagentur, FRONTEX, ins Leben gerufen.

An den Außengrenzen sollen auch Straftäter gefasst werden. Darüber hinaus koordiniert die gemeinsame Polizeidienststelle EUROPOL Daten und Ermittlungen über Grenzen hinweg. Bei schweren Straftaten kann ein Haftbefehl grenzüberschreitend ausgeführt werden – und zwar auch gegen die Bürger des Heimatstaates. Zusätzlich wird die Terrorismusbekämpfung zwischen den Mitgliedstaaten von der EU koordiniert. In Brüssel gibt es dafür einen Anti-Terrorbeauftragten der EU, der im Auftrag des Rates der Europäischen Union handelt.

Für die Zusammenarbeit in der gerichtlichen Strafverfolgung haben die EU-Staaten die Institution EUROJUST gegründet. Je mehr EUBürger sich über die Binnengrenzen der EU bewegen, dort leben, heiraten, sich scheiden lassen, sterben und erben, desto wichtiger ist eine EU-weite Zusammenarbeit auch im Zivilrecht, die mittlerweile entsteht. Hierzu gehört auch eine gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen. Gleichzeitig findet eine Standardanpassung des Internationalen Privatrechts innerhalb der EU statt um zu verhindern, dass man bei grenzüberschreitenden Vereinbarungen – zum Beispiel Versicherungen – zwischen die Mühlsteine unterschiedlicher rechtlicher Normen in verschiedenen EU-Staaten gerät.


 
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