Das auswärtige Handeln der EU
20.10.2010
Eine gemeinsame Außenpolitik war bei Gründung der Europäischen Gemeinschaften nicht vorgesehen. Die Außenpolitik blieb eine Domäne der Mitgliedstaaten. Allerdings wurde im Laufe der Jahre deutlich, dass man wenig erreicht, wenn jedes Land für sich alleine handelt. Aus ersten Formen der Koordination, der sogenannten Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ), entstand mit dem Vertrag von Maastricht, der 1993 in Kraft trat, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union. Durch den Vertrag von Lissabon wurde das auswärtige Handeln der Union deutlich gestärkt.
Die Europäische Union will mit ihrer Außenpolitik nicht nur "ihre grundlegenden Interessen, ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihre Unversehrtheit wahren" (Art. 21 Abs. 2 Punkt a des EU-Vertrags in der Fassung von Lissabon), sondern auch weltweit Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit fördern, zur Beseitigung der Armut in der Welt beitragen und eine "verantwortungsvolle Weltordnungspolitik" fördern (Art. 21 Abs. 2 Punkt h, EU-Vertrag).
Stärkung durch des Lissabonner Vertrag
Um ihre Außenpolitik zu verwirklichen, hat die EU einige Instrumente entwickelt. Durch den Lissabonner Vertrag wurde das Amt des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen, das von der Britin Catherine Ashton bekleidet wird. Zwar gab es schon vor dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags einen Hohen Vertreter, nämlich den Spanier Javier Solana. Allerdings war der "alte" Hohe Vertreter nur der Repräsentant des Rates der Europäischen Union, während der "neue" zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission ist. So wird das außenpolitische Handeln dieser beiden Institutionen eng miteinander verflochten. Der Hohen Vertreterin steht ein Europäischer Auswärtiger Dienst zur Seite, den man sich wie ein EU-Außenministerium mit einer Zentrale in Brüssel und Botschaften ("Delegationen") in aller Welt vorstellten kann. Die Hohe Vertreterin verfügt also über einen Apparat, mit dem sie die Außenpolitik der EU auch umsetzen kann.
Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gibt es verschiedene Instrumente, die in Art. 25 des EU-Vertrages (EUV) festgelegt sind. So erlässt die Union allgemeine Leitlinien zur GASP und fasst Beschlüsse zu ihrer Umsetzung. Dabei kann es sich um gemeinsame Standpunkte oder auch gemeinsame Aktionen handeln. Die GASP ist nicht vergemeinschaftet, sondern intergouvernemental. Das bedeutet, dass sie zwischen den Regierungen, also im Rat, verabredet und das Europäische Parlament lediglich angehört wird. Die Europäische Kommission ist über die Hohe Vertreterin eingebunden, außerdem ist die Kommission für Teile des auswärtigen Handelns außerhalb der GASP (also Entwicklungshilfe, humanitäre Hilfe, Nachbarschaftspolitik) zuständig. Da sich diese Politikfelder von der GASP nicht ganz klar trennen lassen, ist eine enge Zusammenarbeit nötig.
Die GASP ist auf Einstimmigkeit angelegt, sieht allerdings eine konstruktive Enthaltung vor. Ein Staat kann sich der Stimme enthalten und erklären, sich an der Durchführung des Beschlusses nicht zu beteiligen. Allerdings darf er nichts unternehmen, was dem Beschluss zuwider laufen würde.
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