Haushalt der Europäischen Union
Klicken Sie auf die Grafik, um die PDF zu öffnen. (© Bundeszentrale für politische Bildung, www.bpb.de) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/Im EU-Haushaltsrecht wird zwischen Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungen oder Zahlungsermächtigungen unterschieden. Die Verpflichtungsermächtigungen bezeichnen die Summe, über die Zusagen gegeben werden dürfen. Aber nicht alle Verpflichtungsermächtigungen werden "kassenwirksam", weil beispielsweise Projekte sich über einen längeren Zeitraum hinziehen oder gar nicht zustande kommen. Tatsächlich gibt die EU also weniger aus. Im Jahr 2009 standen Verpflichtungsermächtigungen von 133,8 Mrd. Euro tatsächliche Zahlungen von etwas über 116 Mrd. Euro gegenüber.
45 Prozent der Ausgaben werden für die Kohäsionspolitik aufgewendet, durch die die Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und die Beschäftigung in benachteiligten Regionen unterstützt wird. Vor allem Regionen, deren Wirtschaftskraft unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt, profitieren davon, aber auch Wirtschaftsräume mit besonderen Strukturproblemen wie hoher Arbeitslosigkeit.
41,9 Prozent sind für die Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen der Union eingeplant. Darunter fallen die Ausgaben für den Umweltschutz, den Löwenanteil machen jedoch die Agrarausgaben aus. Alleine für Landwirtschafts-Subventionen (Preisstützungen und Direktzahlungen) werden über 30 Prozent des Gesamthaushalts aufgewendet. 2009 sind das über 41 Mrd. Euro. Dennoch wird heute für die Agrarpolitik prozentual deutlich weniger Geld aufgewendet als in früheren Jahren, in denen der Anteil deutlich über 50 Prozent der Gesamtausgaben lag.
6,1 Prozent des Haushalts fließen in die EU-Außen- und Entwicklungspolitik und weitere 5,7 Prozent werden für die Verwaltung der Europäischen Union ausgegeben. Dieser recht niedrige Prozentsatz erstaunt viele, da in der Öffentlichkeit der Eindruck vorherrscht, die EU sei ein bürokratisches Monster, das die meisten Mittel für sich selbst verbrauche. Tatsächlich fließen, wie die Folie zeigt, über 87 Prozent der Mittel im Rahmen der EU-Politiken an die Mitgliedstaaten zurück. Die Ausgleichszahlungen für Bulgarien und Rumänien sind vorübergehend, um zu verhindern, dass die beiden – relativ armen - Länder zu Nettozahlern werden, da sie schon Beiträge zahlen, aber die Zahlungen aus den verschiedenen Programmen zum Teil noch nicht erhalten.
Der Haushaltsplan wird im Rahmen einer siebenjährigen Vorschau ("Finanzielle Vorausschau") von der Europäischen Kommission erstellt. Die gegenwärtige Finanzperiode umfasst die Jahre 2007 bis 2013. Nach oftmals zähen Verhandlungen zwischen den verschiedenen Institutionen wird der Haushalt dann vom Rat der Europäischen Union sowie dem Europäischen Parlament gemeinsam beschlossen.
Die Einnahmen werden allerdings im Rahmen der Finanziellen Vorausschau von den Mitgliedstaaten alleine bestimmt. Dabei gibt es eine Obergrenze von 1,24 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE), die allerdings zurzeit bei weitem nicht erreicht wird. Die Zahlungen an die EU belaufen sich vielmehr auf ca. 1 Prozent des BNE.
Die Einnahmen der EU setzen sich einerseits aus Zöllen und Abschöpfungen zusammen, die an den EU-Außengrenzen für den Import von Waren und Agrargütern aus Drittländern erhoben werden. Andererseits wird von den Mitgliedstaaten ein – nach einem einheitlichen Schlüssel berechneter – Mehrwertsteueranteil erhoben. Der mit über zwei Dritteln mit Abstand größte Teil des Haushalts wird durch einen Anteil am Bruttonationaleinkommen der Mitgliedstaaten generiert. Soweit Mittel im Laufe des Haushaltsjahres nicht ausgegeben werden, fließen sie im Folgejahr an die Mitgliedstaaten zurück.
Die Europäische Union darf keine Kredite aufnehmen und ist von daher völlig schuldenfrei. Über die ordnungsgemäße Verwendung des Geldes wacht der Europäische Rechnungshof. Außerdem unterhält die Europäische Kommission eine eigene Kontrollbehörde (OLAF), die Betrug mit den EU-Mitteln verhindern soll bzw. verfolgt.

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