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Kommentar: Aufkündigung des INF-Vertrags: Zur deutschen Position | Russland-Analysen | bpb.de

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Kommentar: Aufkündigung des INF-Vertrags: Zur deutschen Position

Dr. Hans-Joachim Schmidt

/ 5 Minuten zu lesen

Er war ein wichtiges Puzzlestück in der nuklearen Abrüstung nach dem Kalten Krieg. Doch Ende Oktober 2018 kündigte der US-Präsident Donald Trump den INF-Vertrag mit Russland auf. Dieser Kommentar beleuchtet Deutschlands sicherheitspolitische Interessen bezüglich dieses Konflikts.

Zur Unterzeichnung des INF-Vertrages am 08. Dezember 1987 tauschen der US-Präsident Ronald Reagan (rechts) und der Präsident der Sowjetunion Michail Gorbatschow Stifte aus. (© picture-alliance/AP)

Am 21. Oktober 2018 hatte US-Präsident Donald Trump am Rande einer Wahlkampfveranstaltung in Nevada ohne vorherige Konsultation in der NATO angekündigt, den bilateralen INF-Vertrag (Intermediate-Range Nuclear Forces, dt. Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme) mit der Sowjetunion aus dem Jahre 1988 aufzukündigen. Der INF-Vertrag verbietet erstmals weltweit für die USA und Sowjetunion (bzw. Russland) eine ganze Waffenkategorie von bodengestützten nuklearfähigen Flugkörpern (Raketen und Marschflugkörper) mit einer Reichweite von 500–5.500 km, die bis 1991 vollständig abgerüstet wurden. 10 Jahre später endete das Verifikationsregime. Verdachtsinspektionen sind in beiden Ländern seither nicht mehr vorgesehen. Eine Special Verification Commission soll außerdem alle Vertragsprobleme klären.

Da die Sowjetunion 1991 zerfiel, wurden die Verpflichtungen aus dem INF-Vertrag auf Russland, Ukraine, Weißrussland und Kasachstan ausgeweitet. Der Vertrag besitzt seither einen begrenzten multilateralen Charakter. Westdeutschland hätte aus russischer Sicht eigentlich 1987 Vertragsmitglied werden sollen, weil es damals mit 72 Pershing 1A-Startgeräten und zusätzlich 18 Reserveflugkörpern, die etwa 750 km weit flogen, ebenfalls INF-Systeme besaß. Doch die USA wollten die spezifische nukleare Bündniskooperation Westdeutschlands aus dem bilateralen Vertrag heraushalten. Westdeutschland sicherte der Sowjetunion daher die einseitige Abrüstung seiner INF-Bestände zu. Daraus resultiert auch das besondere sicherheitspolitische Interesse der jetzigen Bundesregierung an der Zukunft des Vertrages.

US-Präsident Trump und sein sicherheitspolitischer Berater John Bolton begründen den Rückzug einmal mit den seit 2014 erstmals offiziell erwähnten Vertragsverletzungen Russlands durch die Entwicklung einer Cruise Missile ähnlichen Variante des landgestützten Iskanderflugkörpers mit der russischen Bezeichnung 9M729. Im November 2018 haben die USA ihren NATO-Bündnispartnern erstmals umfangreiche Nachweise dafür vorgelegt. Zweitens weisen sie auf die massive Aufrüstung von INF-Flugkörpern besonders in China, Nordkorea und Iran hin. Russland verweist umgekehrt auf Vertragsprobleme der USA, die den Flugkörperstartkanister Mk-41, der früher für bodengestützte US-Marschflugkörper diente, nun auch für die SM3-Raketenabwehrflugkörper in Rumänien und später auch in Polen einsetzen. Die wechselseitigen Vorwürfe sind trotz vieler hochrangiger Treffen auch der Special Verification Commission ungelöst, weil auf beiden Seiten der interne Widerstand gegen den INF-Vertrag wuchs.

Anzeichen dafür, dass die USA den Vertrag aufkündigen könnten, erhielt die Bundesregierung schon letztes Jahr. Die Große Koalition brachte daher am 27. Februar 2018 einen Antrag im Bundestag ein, den "INF-Vertrag als Grundpfeiler nuklearer Sicherheitsarchitektur und Kernelement europäischer Sicherheit zu erhalten" [siehe dazu: Bundestagsdrucksache 19/956, Externer Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/009/1900956.pdf]. Am 27. April 2018 fasste der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition (CDU/CSU, SPD), der FDP- und AfD-Fraktion den Beschluss: "Die Bundesregierung solle daher auf internationaler Ebene geeignete Schritte unternehmen, um ein neues nukleares Wettrüsten zu verhindern, auf die Einhaltung des INF-Vertrages hinzuwirken und den weiteren Ausbau von Abrüstungs- und Rüstungskontrollregimen sowie von vertrauensbildenden Maßnahmen zu unterstützen" [siehe dazu: Bundestagsdrucksache 19/1925, Externer Link: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/019/1901925.pdf].

Die Fraktionen der Linken und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme, da der Beschluss kein ausdrückliches Stationierungsverbot für neue INF-Waffen beinhaltete. Die Linke und viele Grüne fordern außerdem den Abzug aller amerikanischen sub-strategischen Nuklearwaffen aus Deutschland und die deutsche Unterstützung für die im letzten Jahr verabschiedete Nuklearwaffenkonvention. Dazu ist aber die Große Koalition, die an der nuklearen Teilhabe in der NATO festhalten will, nicht bereit.

Die Austrittsankündigung Trumps hat im Auswärtigen Amt Betriebsamkeit ausgelöst. In einer Pressemitteilung vom 21. Oktober 2018 bedauerte Außenminister Heiko Maas zunächst die Entscheidung des US-Präsidenten. Weiterhin will er mit seinem am 3. November im Spiegel angekündigten 4-Punkteplan versuchen, einmal Zeit zu gewinnen, um doch noch den INF-Vertrag zu retten, zweitens will er der Rüstungskontrolle mittel- und langfristig neue Impulse verleihen [Externer Link: www.spiegel.de/politik/ausland/heiko-maas-wir-muessen-ueber-ruestung-reden-a-1236449.html]. Dafür beantragte die Große Koalition am 8. November eine aktuelle Stunde zum INF-Vertrag im Bundestag, in der Heiko Maas seine Vorschläge erläuterte.

Erstens soll ein neuer "sicherheitspolitischer Austausch zwischen den USA, Russland und Europa" geschaffen werden. Dabei soll auch an der deutschen Initiative von 2016 für die konventionelle Rüstungskontrolle und den Strukturierten Dialog in der OSZE angeknüpft werden. Die russisch-deutsche Hohe Arbeitsgruppe für Sicherheitspolitik hat hierzu am 12. November 2018 erstmals seit sechs Jahren in Berlin getagt; ein weiteres Treffen ist für 2019 geplant. Zweitens will Maas "die Diskussion um ein umfassendes internationales Transparenzregime für Raketen und Marschflugkörper voranbringen". Drittens muss Rüstungskontrolle wieder ein Kernbestandteil internationaler Diplomatie werden, dafür will er auch bei seinem Besuch in Peking für mehr Transparenz und Rüstungskontrolle werben. Viertens muss dafür gesorgt werden, dass internationale Standards Schritt halten mit der modernen Waffenentwicklung. Vollautonome Waffen sollen weltweit geächtet und die menschliche Kontrolle von Hyperschall- und Weltraumwaffen beraten werden. Dafür soll auch der deutsche Sitz im UN-Sicherheitsrat und eine internationale Konferenz in Berlin im nächsten Jahr genutzt werden.

Die Außenminister der NATO-Staaten haben auf ihrer Sitzung am 4. Dezember 2018 einstimmig die Verletzung des INF-Vertrags durch Russland festgestellt. Die USA haben Russland eine letzte Frist von 60 Tagen für die Regelung des Vertragsverstoßes eingeräumt. Sollte diese Frist von Moskau nicht genutzt werden, wollen die USA danach offiziell vom Vertrag im Rahmen der 6-Monatsfrist zurücktreten.

Trotzdem ist die kurzfristige Rettung des INF-Vertrags eher unwahrscheinlich. Denn die US-Regierung und Russlands Führung scheinen sich schon einig zu sein, diesen ohne großes Aufsehen zu beenden. Es geht daher eher um Schadensbegrenzung und darum, wie sich der multilateralen Rüstungskontrolle mittelfristig wieder neues Leben einhauchen lässt. Dabei dürfte es hilfreich sein, dass die US-Demokraten in den Mid-term-Wahlen die Mehrheit im US-Repräsentantenhaus gewannen. Sie stehen vielen nuklearen Modernisierungsmaßnahmen der Trumpregierung aus Kosten- und Stabilitätsgründen eher kritisch gegenüber und wollen, dass Donald Trump den NSTART-Vertrag mit Russland 2021 um weitere fünf Jahre verlängert. Damit lässt sich zwar das Ende des INF-Vertrags nicht verhindern, aber möglicherweise amerikanische Aufrüstungsbestrebungen in diesem Bereich begrenzen, solange auch Russland sich hier in Europa zurückhält.

Innenpolitisch unterstützt die AfD, auch wenn sie den Beschluss der Großen Koalition vom 27. April 2018 mittrug, am ehesten die Politik der US-Regierung. Sie plädiert für eine Neuverhandlung des INF-Vertrags mit allen relevanten Nuklearmächten. Da solche Gespräche derzeit unrealistisch sind, wird implizit das von Trump angestrebte Ende des INF-Vertrags akzeptiert. Alle übrigen Parteien im Bundestag würden den INF-Vertrag genauso wie die Bundesregierung gerne erhalten, vermuten aber, dass dies eher unwahrscheinlich ist. Die CDU/CSU, die FDP und Teile der SPD werden dabei auch weiterhin an der nuklearen Teilhabe in der NATO festhalten und sich die Option der Stationierung neuer Mittelstreckensysteme offen halten, sollte Russland die NATO dort erneut herausfordern. Umgekehrt wollen die Linken in der SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke eine erneute Stationierung amerikanischer Mittelstreckensysteme in Deutschland und Europa unbedingt verhindern. Nur bei einer ernsthaften Wiederbelebung multilateraler Rüstungskontrolle dürfte Letzteres eine Chance haben.

Fussnoten

Dr. Hans-Joachim Schmidt war von 1981 bis 2017 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) und arbeitete dort unter anderem zu konventioneller Rüstungskontrolle in Europa und der nuklearen Frage auf der koreanischen Halbinsel. Seit seinem Ruhestand Ende 2017 engagiert er sich als assoziierter Forscher weiterhin für die HSFK. Er ist Mitglied im Arbeitskreis Abrüstung des Auswärtigen Amts und vertritt die HSFK im OSCE Network of Think Tanks and Academic Institutions.