Chronologie der Beitrittsverhandlungen
Der Weg der Türkischen Republik nach Brüssel dauerte lange. Zwischen dem türkischen Assoziierungsantrag an die EWG und der offiziellen Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit der EU lagen rund 46 Jahre. Die einzelnen Stationen im chronologischen Überblick.1959
Assoziierungantrag der Türkei an die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, gegründet 1957).
1963
12.09. – Assoziierungsabkommen (Ankara-Abkommen), in Kraft 01.12.1964 (fünf Jahre Vorbereitungsphase, maximal 12 Jahre Übergangsphase, Schlussphase mit Option zur Vollmitgliedschaft in der EWG). Verzögerungen im Fahrplan durch Strukturanpassungsprobleme der Türkei in wirtschaftlichen und administrativen Bereichen.
1980
12.09. – Militärputsch in der Türkei, Einfrieren der Beziehungen zwischen EG und Türkei.
1982
Aussetzung des Ankara-Abkommens.
1987
14.04. – Beitrittsantrag der Türkei zur EG (Europäischen Gemeinschaft, 1967 aus der EWG hervorgegangen) unter Regierung Özal (1983-1989).
1988
Formale Wiedereinsetzung des Ankara-Abkommens.
1989
Dezember – unbefristete Zurückstellung des türkischen Antrags auf Empfehlung der EG-Kommission.
1993
Gründung der EU (Europäischen Union) durch die Maastricher Verträge von 1992; Kopenhagener Kriterien (für die Osterweiterung) des Europäischen Rats: Neben der Forderung nach funktionierender Marktwirtschaft auch Forderungen nach stabiler demokratischer und rechtsstaatlicher Ordnung, nach Wahrung der Menschenrechte und Minderheitenschutz.
1995
06.03. – Abkommen zwischen der EU und der Türkei unter der Regierung Çiller (1993-1995) über Zollunion, erstes Zollunionsabkommen zwischen der EU und einem Nichtmitglied; in Kraft ab
1996
01.01. – Von diesem Datum an gilt in der Türkei das europäische Wirtschaftsrecht, welchem das Land seine Handelsbeziehungen mit Drittländern anpassen muss, ohne ein Mitspracherecht in Brüssel zu haben.
1997
12./13.12. – Auf dem EU-Gipfel in Luxemburg fällt die Entscheidung, dass die Türkei für einen Beitritt in Frage kommt. Sie erhält jedoch keinen offiziellen Beitrittsstatus.
1998
12./13.03. – EU-Gipfel in London mit elf Beitrittskandidaten; aus Enttäuschung über die Zurückstellung ihres Antrags nimmt die Türkei unter der Regierung Yılmaz (1997/98) nicht daran teil.
1999
03./04.06. – auf dem EU-Gipfel in Köln werden die Weichen für eine Kandidatenstatus der Türkei gestellt.
10./11.12. – EU-Gipfel in Helsinki. Am 10.12. beschließt der Gipfel 15 mit dem Beitritt der Türkei gekoppelte Bedingungen (u.a. Beendigung des territorialen Disputs mit Griechenland bis 2004, Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, insbesondere bei den Menschenrechten); nach Annahme der Bedingungen wird die Türkei am 11.12 offiziell auf gleiche Stufe mit den anderen Beitrittskandidaten gestellt.
2000
04.-07.12 – EU-Gipfel in Nizza: Vorbereitung der Osterweiterung und Vertrag über die Beitrittspartnerschaft mit der Türkei. Nach heftigem politischen Tauziehen im Vorfeld fordert der Vertrag "politische Kriterien und verstärkten politischen Dialog" bei der Lösung der Zypernfrage, vermeidet die Erwähnung der Kurden, fordert jedoch mittelfristig die Einführung "anderer Muttersprachen außer Türkisch" an den Schulen und den "Nationalen Sicherheitsrat" der Türkei in Einklang mit europäischen Normen zu bringen.
2001
08.03 – der Europäische Rat verabschiedet seinen Beschluss über "Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkischen Republik".
19.03 – "Nationales Aktionsprogramm" der Türkei unter der Regierung Ecevit (1999-2002) verabschiedet; zurückhaltende Reaktionen in EU-Kreisen. Juni – Verfassungsänderungen in der Türkei (Demokratisierungspaket). August – Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten, 12-Punke Reformpaket.
2002
Juli/August – weitere Reformen in der Türkei.
28.-29.10. – Treffen der Beitrittskandidaten in Kopenhagen; Bericht der EU-Kommission bescheinigt der Türkei Fortschritte in Hinblick auf EU-Angleichung, aber noch weitere Anstrengungen seien nötig.
11.-12.12. – EU-Gipfel in Kopenhagen: Über Beitrittsverhandlungen soll nach Vorlage eines positiven Berichts der EU-Kommission im Dezember 2004 entschieden werden, da bislang noch Defizite bei der Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen in die Praxis herrschten.
2004
02.04. – Aufnahme von zehn Ländern in die EU, darunter Zypern.
06.10. – Fortschrittsbericht der EU-Kommisson mit Empfehlung von Beitrittsverhandlungen unter strikten Auflagen. Die vorgesehene weitgehende Rechtsreform der Regierung Erdoğan (2003-) in der Türkei festige die Rechtsstaatlichkeit.
17.12. – Entscheidung des Europäischen Rats über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zum 03.10.2005.
2005
03.10. – die 25 in Luxemburg versammelten Außenminister der EU einigen sich auf einen gemeinsamen Rahmentext für die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei: Beitrittsverhandlungen während der nächsten 10 bis15 Jahre, danach Prüfung, ob a) die Türkei die Beitrittsbedingungen erfülle und b) die EU die Aufnahme wirtschaftlich und politisch verkrafte. Suche nach "alternativen" Lösungen bei den Themen Arbeitsmarkt, Landwirtschaft und EU-interne Beitrittshürden. Offizielle Eröffnung der Beitrittsverhandlungen noch in der Nacht zum 4.10.
04.10. – Aufnahme von ergebnisoffenen Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Türkei. Frühest möglicher Beitritt 2015.
09.11. – Jahresbericht des EU-Erweiterungskommissars Günter Verheugen bescheinigt der Türkei Fortschritte auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet, kritisiert jedoch vor allem die Lage der Menschenrechte, der Meinungsfreiheit und den Schutz von Minderheiten.
weitere Inhalte:
- Der EU-Beitritt aus dem Blickwinkel der Türkei
- Die europäische Debatte
- Die feministische Debatte
- Die juristische Debatte
- Die politische Praxis: Institutionen und Verfahren
- Die religiöse Debatte
- Die Türkei als Modell für die arabischen Staaten?
- Die Türkei in der EU: Heftiger Ausschlag des Stimmungsbarometers
- Die Türkei und die europäische Identität
- "Europa muss positiver auf die Umbrüche reagieren"
- Herausforderungen im 21. Jahrhundert
- Konfliktstoff Kopftuch
- Menschen- und Minderheitenrechte: die Türkei und die europäischen Standards
- Nicht nur "ein Stück Stoff"
- Religionsfreiheit oder Neutralitätsgebot?
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