Sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung als Menschenrecht
Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen gegenüber LSBTI-Personen werden heute international thematisiert und angeprangert – ein vergleichsweise neues Phänomen. Dennoch tragen die herrschenden Normen von Zweigeschlechtlichkeit und Heterosexualität weiterhin zur Diskriminierung bei: So sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften in fast allen Staaten schlechter gestellt als heterosexuelle. Transgeschlechtliche Menschen erfahren Gewalt, weil ihr Verhalten und Äußeres nicht geltenden Normen entsprechen.
Die Menschenrechtslage von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und von trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) ist seit langem in vielen Staaten desolat. Homosexuelle Handlungen sind in mindestens 72 Staaten strafbar, in acht Staaten werden Homosexuellen sogar mit dem Tod bestraft[1]. LSBTI sind in allen Staaten Diskriminierungen ausgesetzt – bis hin zu Gewalt. In den vergangenen Jahren nahm die Diskriminierung von LSBTI weltweit sogar zu. In vielen Regionen Russlands ist es seit 2011 strafbar, die Regenbogenflagge bei Demonstrationen zu tragen. Im Jahr 2016 haben einige Bundesstaaten der USA Gesetze eingeführt, die es transgeschlechtlichen Menschen verbieten, auf die für sie richtige Toilette zu gehen. In Deutschland kämpfen besorgte Eltern gegen Antidiskriminierungsarbeit und Sexualaufklärung in Schulen. Diese Entwicklungen stehen im Kontrast zur durchaus positiven Entwicklung des internationalen Menschenrechtsregimes in den vergangenen zehn Jahren.
LSBTI werden oft zusammen genannt, aber hinter der Abkürzung verbergen sich ganz verschiedene Menschen, die ebenso verschiedenen Diskriminierungen ausgesetzt sind. Gemeinsam haben sie die Ursache, die oft als "Heteronormativität" bezeichnet wird: die herrschenden Normen von Zweigeschlechtlichkeit und Heterosexualität. Ein 'richtiger Mann" hat einen männlichen Körper, verhält sich männlich und fühlt sich von Frauen angezogen, Frauen jeweils andersherum.