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Globale Gerechtigkeit - Ein Gericht für die Welt? | Themen | bpb.de

Globale Gerechtigkeit - Ein Gericht für die Welt? Ein Gespräch mit Wolfgang Schomburg über die internationale Verantwortung, Verbrechen weltweit zu verfolgen

Wolfgang Schomburg

/ 4 Minuten zu lesen

Herr Schomburg, am 17. November 2008 war Ihr letzter Arbeitstag im Amt als Richter am ICTY. Mit welchem Gefühl blicken Sie auf diese Zeit zurück – Resignation oder Hoffnung?

Wolfgang Schomburg: Auf jeden Fall Hoffnung. Aber kritische Hoffnung, weil nicht all das in Erfüllung gegangen ist, was ich mir am Anfang erwartet hatte. Lange vor der Einsetzung des Jugoslawien-Tribunals hatte ich zusammen mit einem Kollegen an einem Entwurf für einen internationalen permanenten Strafgerichtshof mitgearbeitet. Da ist natürlich eine gewisse Euphorie und Enthusiasmus vorhanden und nicht alles hat sich so erfüllt, wie ich es mir vorgestellt habe. Es gab viele Widerstände, mit denen ich so nicht gerechnet habe, aber insgesamt kann ich sagen, dass die Bilanz für mich außerordentlich positiv ist. Ich möchte nicht einen einzigen Tag missen und ich bedauere sehr, dass ich jetzt aufhören muss.

Sie waren sieben Jahre am ICTY tätig. Haben Sie die Schicksale von Opfern auch persönlich berührt?

Ja, und dass mich die Schicksale der Opfer berührt haben, hat mich selbst erstaunt. Ich hatte eigentlich gemeint, nach meiner Zeit am Bundesgerichtshof, wo ich mit den schwersten Kriminalfällen der Bundesrepublik Deutschland konfrontiert wurde, hatte ich zumindest all das, wozu ein Mensch fähig ist, zumindest schon mal in den Akten gelesen. Kriegsverbrechen sind aber eine ganz andere Dimension. Vor allem die individuellen Darstellungen über das Leid der Personen sind außergewöhnlich. So außergewöhnlich, dass man sich fragt, wie ein Mensch zu derartigen Taten überhaupt fähig ist. Vor allem, weil man es stets mit hochintellektuellen Angeklagten zu tun hat, die früher als Ärzte, Priester oder in der Politik gearbeitet haben. Das ist schon eine ziemlich harte Sache. Was in Jugoslawien passiert ist und wie dort mit Menschen umgegangen wurde, das kommt jetzt sogar Jahre später in meinen Träumen wieder hoch. Und das ist schon sehr schwer.

Im Kongo herrscht Bürgerkrieg. Der Konflikt zwischen Hutus und Tutsis scheint nach dem Morden in Ruanda vor 14 Jahren im Osten des Kongo wieder aufzubrechen. Welche Möglichen hat der Internationale Strafgerichtshof einzugreifen?

Ich sehe das mit einer gewissen Traurigkeit. Denn was wir gerade in Ruanda aufarbeiten möchten, droht sich im Osten Kongos beim Konflikt Hutu gegen Tutsi zu wiederholen. Aber viel gravierender ist für mich, dass es bis zum heutigen Tag nicht gelungen ist, in Darfur einzugreifen, wo es eigentlich unstrittig ist, dass mehr als eine Viertelmillion Menschen bereits ums Leben gekommen sind und dort ein Völkermord stattfindet.

Wie kann die internationale Gemeinschaft angemessen reagieren?

Auf der einen Seite brauchen wir eine permanente militärische UN-Eingreiftruppe. Andererseits ist es erforderlich, dass auf UN-Seite ein Pool von Richtern bereitsteht, um juristisch einzugreifen und die Verantwortlichen zu verhaften. Ich bin der festen Überzeugung, hätte man die Mitglieder der damaligen ruandischen Regierung, die übrigens jetzt schon fast alle rechtskräftig abgeurteilt sind, bereits am 9. April 1994, als sie öffentlich zum Völkermord aufriefen, mit einer Eingreiftruppe aus dem Verkehr gezogen und sofort abgeurteilt, dann wäre es nicht zu dem Tod von fast einer Million Menschen gekommen.

Plädieren Sie für eine internationale Polizei, die Haftbefehle ausführen und Verbrecher an die Gerichte überstellen kann?

Ja, aber da möchte ich, Montesquieu im Hinterkopf, deutlich trennen. Einerseits die juristische Aufgabe, festzustellen, ob zum Beispiel genügend Beweise vorliegen und die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, um dann einen Haftbefehl zu erlassen. Dieser muss dann andererseits vollstreckt werden. Ob das nun die Polizei macht oder das Militär, ist zweitrangig. In einem derartigen Fall wie im Darfur wäre eine militärische Eingreiftruppe das einzig Hilfreiche.

Nicht nur im Sudan werden derzeit Menschenrechte systematisch verletzt. In Simbabwe ist einer der größten Menschenrechtsverbrecher an der Macht. Viele fordern, dass Robert Mugabe vor den Internationalen Strafgerichtshof gestellt wird. Simbabwe hat das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aber nicht unterschrieben. Kann man ihn trotzdem zur Verantwortung ziehen?

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Es ist natürlich ein großes Problem, dass in derartigen Situationen bei der jetzigen Struktur der Vereinten Nationen immer wieder die eine oder andere Nation aus völlig unterschiedlichen Gründen ein Veto einlegen kann und die Verbrecher nicht weiter verfolgt werden. Aber deshalb sehe ich ja so besonders auf Darfur. Hier hatten wir nun einmal die einzigartige Situation, dass die USA sich beim Sicherheitsratsbeschluss enthalten haben und es dadurch zum ersten Mal möglich war, die Verantwortlichkeit für die Verbrechen im Sudan auf den Internationalen Strafgerichtshof zu übertragen. Deshalb bedauere ich sehr, dass der jetzige Ankläger nicht rechtzeitiger gehandelt und intensiver eingegriffen hat.

Viele fordern, das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu erweitern. Zum Beispiel um den Tatbestand der Behinderung humanitärer Hilfe bei Katastrophen, wie das in Birma der Fall war. Wo sehen Sie in Zukunft die internationale Strafgerichtsbarkeit?

Vor 20 Jahren wurden wir mit dem Vorschlag eines Internationalen Strafgerichtshofs als Träumer belächelt. Im Alternativentwurf waren damals nicht nur Kriegsverbrechen Gegenstand der Arbeit eines derartigen Gerichtes, sondern auch sonstige Delikte gegen globale Interessen. Wir müssen uns bewusst sein, dass auch andere Delikte nicht auf nationaler oder auf regionaler Ebene bekämpft werden können. Zum Beispiel beim Schutz der globalen Umwelt oder bei der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Bei all diesen global gewichteten Straftaten sollten wir auch daran denken, dass es nicht nur Menschenrechte sind, sondern auch Menschenpflichten, die Menschenrechte wahrzunehmen und zu schützen. Wenn man Regeln einführt, dann müssen diese zur Not durchgesetzt werden. Im Zeitalter der Globalisierung brauchen wir weit über die Aufgaben des Internationalen Strafgerichtshofs hinaus eine unabhängige Justiz auf globaler Ebene.

Das Interview führte Agnes Ciuperca.

Aus: Externer Link: fluter.de

Fussnoten

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Prof. Dr. Wolfgang Schomburg, geb. 1948, war Richter am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) und am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY). An beiden Gerichten hat er als einziger Deutscher an der Verurteilung von Kriegsverbrechern mitgewirkt.