Nationalsozialismus
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Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft (Teil 2)


5.4.2002
Nach dem Ermächtigungsgesetz schreitet die Gleichschaltung aller Bereiche schnell voran. Parteien werden verboten, Gewerkschaften und andere Organisationen gleichgeschaltet. Thamer beschreibt ausführlich, wie sich die Diktatur formiert. Zur Veranschaulichung enthält der Aufsatz eine Reihe von Quellentexten und Übersichten.

Schwarz-Weiß-Foto: Das brennende Reichstagsgebäude am 27. Februar 1933. Ein niederländischer Anarchist wurde anschließend wegen Brandstiftung verhaftet, die Nazis beschuldigen jedoch die Kommunisten und propagieren den Staatsnotstand. Einige Tage später nutzte Hitler das Feuer als Vorwand für die Aussetzung von Bürgerrechten und die Ausschaltung oppositionellen Presse und politischer Parteien. Die genauen Umstände des Reichstagsbrandes sind bis heute ungeklärt. Am 19. April 1999 hielt das bundesdeutsche Parlament nach seinem Umzug von Bonn nach Berlin seine erste Sitzung in dem renovierten Gebäude ab.Die genauen Umstände des Reichstagsbrandes vom 27. Februar 1933 sind bis heute ungeklärt. (© AP)

Ende der Parteien



Mit der Zerstörung des Parlamentarismus und der Ausschaltung des Reichstages hatten die Parteien ihren Sinn verloren, längst bevor sie zwangsweise aufgelöst wurden oder sich selbst auflösten. Daß die Auflösung und Gleichschaltung der Parteien sich so rasch vollzog, hatte auch damit zu tun, daß dieser Vorgang einherging mit Gleichschaltung der wichtigsten gesellschaftlichen Organisationen und ihres jeweiligen sozialen Umfeldes. So war die Zerstörung der Gewerkschaften, die am 1./2. Mai in einem Wechselspiel von Propaganda und Gewalt erfolgte, Voraussetzung und letzte Etappe im Prozeß der Gleichschaltung der SPD.

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Auch beim Untergang der Parteien gibt es gemeinsame Verlaufs- und Verhaltensmuster, die wir bei allen Vorgängen finden, die in einer charakteristischen zeitlichen Staffelung und in einer unterschiedlichen Dosierung von Zwang und Gewalt praktiziert wurden. Immer kamen Selbstanpassung und Resignation, die Sorge um die materielle Existenz und berufliche Karriere sowie die nackte Angst vor Repressalien, Einschüchterungen und Verfolgung zusammen. Sie führten zu einer Abnahme der Mitglieder und oft auch zu einem Streit in der Parteiführung, was den Nationalsozialisten den tödlichen Schlag erleichterte. Allerdings darf man die kriminellen Energien der Nationalsozialisten bei der Einschüchterung und Verfolgung der politischen Gegner nicht unterschätzen. Sie waren bislang unbekannt und erreichten vor dem Hintergrund einer Verrohung der politischen Kultur und einer Bürgerkriegsmentalität eine neue Dimension.

Arbeiterparteien

Die Schläge gegen die politische Linke kamen besonders schnell und mit der Wucht des nationalsozialistischen Machtwillens. Der Vernichtungsfeldzug gegen die Kommunisten war von Anfang an Bestandteil und Rechtfertigung der Machtergreifungspolitik. Die endgültige Ausschaltung der Sozialdemokratie, die seit Februar schon keine geordnete Parteiarbeit mehr durchführen konnte, begann nach der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes. Wesentlich moderater verfuhren die Nationalsozialisten mit den bürgerlichen Parteien und ihren Anhängern. Drohungen und meist kurze Verhaftungen wurden als Druckmittel eingesetzt, um den Prozeß der Selbstauflösung zu beschleunigen.

Zuerst gingen die Nationalsozialisten gegen die kommunistische Partei und ihre Nebenorganisationen von der "Revolutionären Gewerkschaftsopposition" (RGO) bis zum "Kommunistischen Jugendverband" (KJVD) vor. Sie waren schon seit dem Reichstagsbrand zerschlagen, ihre Funktionäre verhaftet oder verfolgt. Die Partei war aus taktischen Überlegungen zunächst noch nicht verboten. Als im Zuge des ersten Gleichschaltungsgesetzes der Länder vom 31. März alle kommunistischen Mandate in Ländern und Kommunen gestrichen wurden, bedeutete das zugleich, daß die KPD als politische Partei nicht mehr zugelassen war. Verheerend für die Situation vieler KPD-Mitglieder wirkte sich aus, daß sie infolge des radikalisierten Antikommunismus und einer großen Denunziationsbereitschaft kaum mit Unterstützung und Schutz in der Bevölkerung rechnen konnten. Genausowenig kam Hilfe von außen, denn die Moskauer Zentrale nahm die Kommunistenverfolgung in Deutschland als innere Angelegenheit bemerkenswert unbeteiligt hin.

Kaum weniger verhaßt war den Nationalsozialisten das "Reichsbanner", Gegner vieler Straßenkämpfe in der Spätphase der Weimarer Republik. Büros und einzelne Ortsgruppen dieser sozialdemokratischen Kampforganisation waren schon im März durch polizeiliche Zwangsmaßnahmen lahmgelegt worden. Die Mitglieder waren durch den Terror der SA entnervt. Nach der Märzwahl kam es in vielen Ländern zu förmlichen Verboten. Am 2. Mai ging der Vorsitzende Karl Höltermann in die Emigration, um der drohenden Verhaftung zu entgehen.

Mit der Zerschlagung ihrer Kampforganisation und auch der Gewerkschaften waren der SPD ihre wichtigsten gesellschaftlichen Stützen genommen. Mitglieder und Parteiführer waren durch permanente Drangsalierungen, Zeitungsverbote und der Besetzung von Parteihäusern seit Februar demoralisiert und befanden sich in einem Zustand der Resignation. Es häuften sich die Austritte von Beamten und Angestellten, die um ihre Stellung fürchteten. Ein Schulrat begründet seinen Austritt mit seinen angeblichen Loyalitätspflichten: "Da ich stets die Auffassung vertreten habe, daß es für keine Behörde und Regierung auf die Dauer tragbar ist, ihre Beamten parteipolitisch in Opposition zu wissen, erkläre ich hiermit meinen Austritt aus der Partei."

Zur Auflösung und wachsenden Repression kam die innere Schwächung durch Auseinandersetzungen über den richtigen Kurs und durch die Spaltung der Parteiführung in Emigranten und Daheimgebliebene. Der vormalige Reichstagspräsident, Paul Löbe, blieb in Berlin, um "Schlimmeres zu verhüten", während der Chefredakteur der am 28. Februar verbotenen Parteizeitung "Vorwärts", Friedrich Stampfer, Anfang Mai nach Prag ging, um die Emigration der Parteiführung vorzubereiten. Im Kern ging es bei dem innerparteilichen Konflikt um die Einschätzung des Nationalsozialismus und das angemessene Verhalten gegenüber der nationalsozialistischen Bedrohung. Sollte man sich an einen strikten Kurs der Legalität halten, um den Kern der eigenen Organisation zu retten und der NS-Regierung keinen Vorwand für ein Verbot zu liefern, oder sollte man sich zu einem entschiedenen Widerstand bekennen und dafür auch Verbot und Emigration, im schlimmsten Falle auch Verhaftung und Verfolgung hinnehmen. Zum offenen Konflikt kam es, als Hitler nach seiner propagandistisch geschickten Friedensrede an das Ausland am 17. Mai 1933 dem Reichstag eine Friedensresolution vorlegte, die die SPD vor die Alternative der Zustimmung oder der prinzipiellen Ablehnung stellte. Die Zustimmung der Reichstagsfraktion um Paul Löbe erfolgte auch aus dem Dilemma heraus, daß Innenminister Frick gedroht hatte, im Ablehnungsfalle wären Leib und Leben der bereits verhafteten Sozialdemokraten gefährdet. Löbes Entscheidung zur Zustimmung resultierte auch aus dem traditionellen Selbstverständnis der SPD, die sich in ihrer Geschichte immer für Friedensappelle und die Forderung nach nationaler Gleichberechtigung eingesetzt hatte, und nun auch meinte, sich einem solchen Aufruf nicht entziehen zu können, um nicht wieder wie im Kaiserreich als "Reichsfeinde" und "vaterlandslose Gesellen" verleumdet zu werden.

Doch weder der Rückgriff auf historische Ähnlichkeiten noch Stillhalten und das Ertragen der damit verbundenen Demütigungen halfen gegen den Vernichtungswillen der Nationalsozialisten. Nun diente die Tätigkeit der Exil-SPD, die am 18. Juni in Prag zum Sturz des Hitler-Regimes aufgerufen hatte, als Vorwand, um am 22. Juni jede politische Tätigkeit der SPD zu untersagen, die Parlamentsmandate zu kassieren und die noch greifbaren Parteiführer zu verhaften.

Mit der Vernichtung der größten Oppositionspartei war auch das Schicksal der kleinen bürgerlichen Parteien besiegelt. Fast unbemerkt vollzog sich ihre Selbstauflösung, der allerdings im Falle der Staatspartei (vor 1930: DDP) die üblichen Drohungen der Nazis vorangegangen waren. Keiner Gewaltandrohung bedurfte es bei der Deutschen Volkspartei (DVP), die einen Tag später am 28. Juni die von der Mehrheit der Mitglieder geforderte Auflösung vollzog, in dem Bewußtsein, daß ihr Ziel eines "nationalen Einheitsstaates" und der Aufhebung des "Konfessionalismus" von Hitler in "monumentaler Form" verwirklicht worden sei.

Aufgabe des Zentrums

Der Untergang des katholischen Zentrums und der bayerischen Schwesterpartei BVP vollzog sich nach demselben Mechanismus von Anpassung und Resignation, von organisatorischen Selbstbehauptungsversuchen und Auflösungstendenzen, von staatlichem Zwang und politischen Verlockungen. Nach dem Verlust der parlamentarischen Schlüsselposition und nach der Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz ging es auch für den politischen Katholizismus um die Existenzberechtigung. Zu dem wachsenden politischen Druck und den deutlichen Abwanderungsbewegungen der Anhängerschaft kam die Entscheidung der Oberhirten der katholischen Kirche in Deutschland, die der Behauptung der kulturpolitischen und seelsorgerischen Stellung der Kirche in Deutschland absoluten Vorrang vor der politischen Parteiorganisation gaben. Das war der Sinn der Erklärung der Fuldaer Bischofskonferenz vom 28. März, die zur loyalen Unterstützung des neuen Staates aufgerufen hatte. Auf dieser Linie bewegten sich die Verhandlungen über ein Reichskonkordat, die Prälat Kaaseit April zusammen mit von Papen im Auftrag der Reichsregierung in Rom führte und dafür auch die eigene Partei führungslos zurückließ. Auch Heinrich Brüning, der mit umfangreichen Vollmachten ausgestattet, am 6. Mai den Parteivorsitz übernahm, konnte der Partei den Überlebenswillen nicht wiedergeben. Dazu war der Auflösungsprozeß in der Partei und den Christlichen Gewerkschaften schon zu weit vorangeschritten, hatten die Verhaftung und Behinderungen von Parteiangehörigen den Lebensnerv schon zu sehr getroffen.

Völlig aussichtslos erschien die Situation der Partei schließlich durch das Reichskonkordat und die darin vom Vatikan gegebene Zustimmung zu einem Verbot der parteipolitischen Betätigung der katholischen Geistlichen. Für Brüning gab es keinen Zweifel mehr, daß der Vatikan die Existenz des Zentrums zu opfern bereit war. Es blieben Resignation und Selbstauflösung am 5. Juli, nachdem die Bayerische Volkspartei (BVP) denselben Schritt einen Tag vorher nach Massenverhaftungen ihrer Funktionäre vollzogen hatte.