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Die politische Praxis: Institutionen und Verfahren | Türkei | bpb.de

Türkei Editorial Vom Reich zur Republik: die "kemalistische Revolution" Ideologische Grundlagen und Verfassungsrahmen Die politische Praxis: Institutionen und Verfahren Wirtschaft und Gesellschaft Zwischen Tradition und Neuorientierung: die Außenpolitik Herausforderungen im 21. Jahrhundert Zeittafel: Republik Türkei (1918-2011) Karten Literaturhinweise und Internetadressen Autor, Impressum und Anforderungen

Die politische Praxis: Institutionen und Verfahren

Heinz Kramer

/ 26 Minuten zu lesen

Eine herausragende politische Rolle im türkischen Staat spielen neben den Parteien, der Regierung und dem Staatspräsidenten die hohe Justiz und das Militär, wobei letzteres inzwischen deutlich an Einfluss verloren hat. Kaum zu durchschauen ist das Phänomen des "tiefen Staates", wie die vielfältigen Verflechtungen von Politik, Justiz, Verwaltung und organisiertem Verbrechen in der Türkei genannt werden.

Das türkische Parlament in Ankara. (© picture-alliance/AP)

Einleitung

Ideologische Grundlagen und der Verfassungsrahmen bilden gleichsam den Hintergrund, vor dem das öffentliche politische Leben abläuft. Dieses wird von staatlichen Institutionen, politischen und gesellschaftlichen Organisationen und deren Zusammenspiel geprägt. Das politische System der Republik Türkei beruht auf dem Prinzip der Gewaltenteilung. Die exekutive Gewalt liegt bei der Regierung. Die legislative Gewalt wird sowohl von der Regierung (im Wege von Dekreten) als auch - und das ist die Regel - vom Parlament ausgeübt. Die Justiz ist formal unabhängig von der exekutiven und legislativen Gewalt. Wie in allen demokratischen Gesellschaften bilden Wahlen, Parteien und Parlament den wichtigsten politischen Komplex. Aufgrund der historischen Entwicklung spielen und spielten in der Türkei jedoch das Militär, Teile der Staatsbürokratie und Angehörige der obersten Gerichte eine überaus wichtige politische Rolle. Zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligen sich hingegen erst relativ kurz am politischen Leben.

Wahlsystem und Regierungen seit 1950

Seit der Etablierung des Mehrparteiensystems in den Wahlen von 1950 wurde in der Türkei eine Vielzahl an Wahlsystemen ausprobiert, vom anfänglichen Mehrheitswahlrecht bis zum Verhältniswahlrecht mit Sperrklausel. Ziel war dabei in erster Linie die Herrschaftssicherung der führenden Partei und/oder die Verhinderung einer zu großen parteipolitischen Zersplitterung des Parlaments. Das gegenwärtige Wahlsystem ist ein Verhältniswahlrecht mit Wahlkreislisten und einer landesweiten Zehn-Prozent-Sperrklausel. Damit wird regelmäßig der Einzug einer, in der Regel nur im Südosten starken, kurdischen Partei ins Parlament verhindert. Doch können in den Wahlkreisen unabhängige Kandidaten antreten, für die die Sperrklausel nicht gilt. Die Legislaturperiode beträgt für die 550 Abgeordneten, die mindestens 25 Jahre alt sein müssen, vier Jahre. Für vakant gewordene Sitze gibt es keine Nachrücker; dafür werden innerhalb der Legislaturperiode Zwischenwahlen durchgeführt.

Trotz der wahlrechtsbezogenen Bemühungen um eine Parteienkonzentration im Parlament kam es häufig genug zu Wahlergebnissen, die eine Koalitionsregierung notwendig machten, so etwa in der Zeit von 1974 bis 1980 und von 1991 bis 2002. Diese Phasen waren in der Regel von einer wachsenden politischen Instabilität und einer mäßigen Regierungsleistung geprägt, weil sich die Koalitionspartner aus ideologischer oder persönlicher Rivalität häufig gegenseitig blockierten. Des Öfteren gab es vorgezogene Neuwahlen, weil die Koalitionen aus diesen Gründen platzten.

Die Zeiten einer klaren Mehrheitsherrschaft einer Partei (Demokratische Partei [DP] 1950 bis 1960; Mutterlandspartei [AnaP] 1983 bis 1991 und AKP 2002 bis 2011/15) waren auch jene Jahre, in denen erhebliche politische Veränderungen stattfanden. In der Regel begünstigten sie die Position religiös-konservativer Kreise und brachten damit eine Lockerung des strengen kemalistisch-laizistischen Korsetts der Republik mit sich. Die DP-Jahre unter Ministerpräsident Adnan Menderes waren durch die Festigung der Westbindung der Türkei sowie eine gewisse Rückkehr des politischen Islam gekennzeichnet. Die Ära von Ministerpräsident Turgut Özal (AnaP) brachte die wirtschaftliche und teilweise auch gesellschaftliche Öffnung gegenüber der weiteren Außenwelt und legte so die Grundlagen für das breite Erwachen bürgerlich-demokratischer Ideen in der türkischen Gesellschaft sowie für die globale Emanzipation der konservativ-religiösen zentralanatolischen Bourgeoisie.

Die AKP-Jahre unter Premierminister Recep Tayyip Erdogan stehen für die bisher größten formalen demokratischen Veränderungen seit der Gründungsphase der Republik als Konsequenz aus dem seit 1999 in Gang gesetzten Beitrittsprozess zur EU, der nach 2002 zeitweise Fahrt aufnahm. Gleichzeitig wurde der politische Einfluss des Militärs erheblich beschnitten und der Einfluss der kemalistischen Staatseliten begrenzt. Die konservativ-religiösen Kreise der Gesellschaft gewannen deutlich an Selbstbewusstsein. Der bisherige "Rand" der Gesellschaft fing an, sich im "Zentrum" zu etablieren.

Parteienlandschaft nach 2002

Am 12. Juni 2011 gewann die regierende Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) die turnusmäßigen Parlamentswahlen mit 49,9 Prozent der Stimmen. Sie konnte damit 326 Abgeordnete in die 550 Sitze umfassende Nationalversammlung entsenden. Außer der AKP gelang dies nur noch der Republikanischen Volkspartei CHP (25,9 Prozent; 135 Sitze) und der Partei der nationalistischen Bewegung MHP (12,9 Prozent; 53 Sitze). Außerdem zogen 36 Abgeordnete der kurdischen Partei für Frieden und Gerechtigkeit (BDP) ins Parlament ein, die als Unabhängige kandidiert hatten, um der Zehnprozenthürde für den Einzug ins Parlament zu entgehen. Diese vier Gruppierungen repräsentieren etwa 95 Prozent der türkischen Wählerinnen und Wähler. Mit diesem Ergebnis wurde die dominante politische Position der AKP ebenso eindrucksvoll bestätigt wie der tiefe Wandel in der türkischen politischen Landschaft, der mit den Wahlen vom 3. November 2002 seinen Anfang genommen hatte.

Damals war das türkische Parteiensystem erheblich aus der Balance geraten, weil außer der AKP und der CHP keine andere Partei die Zehnprozenthürde überwinden konnte. AnaP, DYP und DSP wurden vom Wähler für ein Jahrzehnt verfehlter Wirtschafts- und Sozialpolitik, begleitet von hemmungsloser Korruption, abgestraft. Diese Entwicklung wurde in den Wahlen von 2007 weitgehend bestätigt: Die AKP konnte ihre Mehrheit deutlich ausbauen. Die CHP hielt ihre Stellung als stärkste Oppositionspartei. Die MHP kam wieder ins Parlament. Neu war, dass erstmals seit 1994 eine "kurdische" Fraktion in der Nationalversammlung vertreten war, weil genügend kurdische Politiker als "Unabhängige" gewählt wurden, die sich dann zur Fraktion der Partei der demokratischen Gesellschaft (DTP) zusammenschlossen.

Die Wahlen vom 12. Juni 2011 stabilisierten die seitdem etablierte Kräfteverteilung im politischen System. Die politische Mitte wird von der konservativ-traditionellen AKP dominiert. Die Opposition bilden die im kemalistischen Erbe der Republik verwurzelte CHP und die rechts-nationalistische MHP sowie eine kleine Gruppierung des organisierten kurdischen Nationalismus. Die alten Parteien der rechten und linken Mitte konnten sich nach dem Desaster von 2002 nicht regenerieren.

Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP)

Die türkische Parteienlandschaft wird seit 2002 klar von der AKP beherrscht. Diese präsentiert sich als ein breites, informelles Bündnis von überwiegend religiös-konservativen Kräften, religiös-nationalen Gruppen, islamistischen Zirkeln, bürgerlich-liberalen Einsprengseln und einer kurdischen "Fraktion". Zudem konnte sich die AKP durch eine intensive Basisarbeit in großstädtischen Randgebieten das Image einer sozial-fürsorglichen Partei zulegen und damit ein eher sozialdemokratisches Themen- und Aufgabengebiet besetzen. Dieser Charakter einer "Volkspartei", der durch die demokratische Reformpolitik vor allem der Jahre 2002 bis 2004 und eine äußerst erfolgreiche Wirtschaftspolitik mit erkennbarer Wohlstandsmehrung für alle Bürgerinnen und Bürger unterstrichen wurde, erlaubte es ihr, weit über ihre Kernklientel hinaus Wählerinnen und Wähler auch in Kreisen des modernen städtischen Mittelstandes und in den kurdischen Südostprovinzen zu gewinnen.

Die AKP hat ihre Wurzeln im politischen Islam der Türkei, ist aber keine islamistische Partei. Sie entstand 2001 aus der Spaltung dieses politischen Lagers in die "moderne" AKP und in die der islamistischen Tradition unter ihrem Führer Necmettin Erbakan (1926-2011) verhaftet bleibende Glückseligkeitspartei (SP). Die Führung der AKP löste sich von Erbakans Linie der politischen Instrumentalisierung religiöser Elemente. Sie betonte stattdessen einen demokratisch gefärbten Konservatismus und bekannte sich zur Eingliederung der Türkei in die moderne, sich immer stärker globalisierende Welt des 21. Jahrhunderts. Dies äußerte sich vor allem in einem klaren Bekenntnis zum türkischen Wunsch eines EU-Beitritts und einer weiteren Liberalisierung und Öffnung der türkischen Wirtschaft zum Weltmarkt, die schon in den 1980er-Jahren unter Ministerpräsident Turgut Özal, ebenfalls ein ehemaliger Anhänger Erbakans, begonnen worden war. Mit dieser Politik machte sich die AKP die Kreise des auch international aufstrebenden, gesellschaftlich aber traditionellen Vorstellungen verhafteten anatolischen Wirtschaftsbürgertums gewogen. Dieses bildet das wirtschaftliche Rückgrat der AKP.

Erdogan und seine Gefolgsleute bezeichneten diese neue Orientierung als "konservative Demokratie" und verglichen sich eher mit europäischen Christdemokraten als mit ihren islamistischen Vorgängern in der Türkei. Die Mehrheit der AKP-Anhänger und viele ihrer lokalen Funktionäre sehen die "richtige" Türkei als eine Gemeinschaft von frommen Sunniten, die die Republik und ihre demokratischen Grundlagen respektieren, die traditionellen Werte in der Familie und im gesellschaftlichen Zusammenleben achten und für eine weltoffene Marktwirtschaft eintreten, in der politische Amtsträger ihre Parteifreunde und Sympathisanten begünstigen.

Generell gibt es durchaus Anlass zu der Frage, wie liberal das Laizismus- und Demokratieverständnis der AKP tatsächlich ist. Es ist jedenfalls auffallend, wie oft im politischen Diskurs auch von AKP-Führungspersonen die Positionen der Partei mit einem Hinweis auf den "Volkswillen" gerechtfertigt werden. In diesem Anspruch, aus einer Mehrheitsposition die Legitimation zur alleinigen Repräsentation "des Ganzen" abzuleiten, zeigt sich nicht nur ein unterentwickeltes Verständnis von Politik in einer pluralistischen Gesellschaft. Es zeigt sich auch eine Ähnlichkeit mit dem Anspruch der klassischen kemalistischen Eliten, aufgrund ihrer von Fortschritt und Rationalität geprägten Ideologie den "unwissenden Massen" den richtigen Weg weisen zu müssen.

Zudem zeigt die AKP Anzeichen politischer Ermüdung und einer parteipolitischen Normalisierung. Dies wird vor allem in der nahezu absoluten innerparteilichen Machtkonzentration beim Parteivorsitzenden deutlich sowie in den zunehmenden Korruptionsvorwürfen gegen führende AKP-Vertreter. Solange ihre Politik aber wirtschaftlichen Fortschritt für die Mehrheit der Bevölkerung bringt, ist ihre Popularität ungebrochen. Das umso mehr, als die Opposition keine gleichermaßen Erfolg versprechende wirtschaftliche Alternative bieten kann.

Republikanische Volkspartei (CHP)

Die Opposition zur AKP wird von der kemalistisch-nationalistischen CHP und von der turko-nationalistischen Partei der nationalistischen Bewegung (MHP) gebildet. Die CHP ist nach dem durch einen öffentlichen Skandal im Mai 2010 erzwungenen Rücktritt des langjährigen Vorsitzenden Deniz Baykal dabei, sich unter der Führung von Kemal Kiliçdaroglu neu zu finden. Sie möchte an die sozialdemokratischen Traditionen der Partei anknüpfen, ohne den Nimbus der "Partei Atatürks" einzubüßen. Damit hält auch die neue Führung an der Janusköpfigkeit der CHP fest.

Die CHP wurde 1923 von Mustafa Kemal gegründet und steht als älteste Partei der Republik gleichzeitig für das kemalistische Erbe. Immer noch führt sie die "sechs Pfeile" des Kemalismus in ihrem Emblem. Damit symbolisiert sie aber gleichzeitig auch dieintellektuelle Verkrustung, in die der Kemalismus seit Beginn des Mehrparteiensystems versunken ist. Die CHP stellte sich nach 2002 unter der Führung von Deniz Baykal ganz in diese republikanisch-kemalistische Tradition. Als größte Oppositionsgruppierung übernahmsie den ideologischen Gegenpart zur AKP, die von den Kreisen der etablierten Republikelite wegen ihrer religiösen Wurzeln mit größtem Misstrauen betrachtet wurde. Opposition wurde aus primär ideologischen Motiven zur prinzipiellen Negierung allen Regierungshandelns. Das galt auch für die Mehrzahl der von der Regierung Erdogan im Interesse des türkischen EU-Beitritts mit Verve betriebenen Politikreformen. So bezeichnete Baykal die Position, die die EU 2005 bei den Beitrittsverhandlungen bezog, als das Angebot einer "Mitgliedschaft zweiter Klasse". Ebenso lehnte die CHP den auch von der EU befürworteten Annan-Plan zur Regelung des Zypernproblems (siehe S. 53) ab, da er türkischen Interessen zuwiderlaufe.

Insbesondere die Schwächung der politischen Rolle des Militärs wurde von der CHP scharf kritisiert. Die Partei nahm das Militär gegen alle nach 2007 von der Justiz ergriffenen Verfolgungsmaßnahmen in Schutz und bezeichnete den dabei erhobenen Vorwurf umstürzlerischer Aktivitäten als ideologisch geprägten, von der AKP gesteuerten Versuch, die laizistische kemalistische Republik in einen islamischen Staat zu verwandeln.

Die im Frühjahr 2010 etablierte neue Führung unter Kemal Kiliçdaroglu konnte im Dezember des Jahres die verbliebenen Anhänger der Baykal-Fraktion klar in eine innerparteiliche Minderheitenposition verweisen und versucht seitdem, das "sozialdemokratische Erbe" der Partei wieder in den Vordergrund zu stellen. Dazu will man verstärkt auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen und sich um ihre Alltagsprobleme (Sozialpolitik, Gesundheitspolitik) kümmern, ohne allerdings den laizistisch-kemalistischen Kern der CHP aus den Augen zu verlieren. Dazu gehört auch eine, allerdings sehr vorsichtige, Annäherung an eine Politik der Öffnung in der Kurdenfrage.

Die Ablehnung der Verfassungsreformen beim Referendum vom 12. September 2010 brachte hingegen das Interesse an der Bewahrung kemalistischer Grundsätze ebenso zum Ausdruck wie die im Wahlkampf 2011 geäußerte Solidarität mit den Angeklagten des Ergenekon-Prozesses. Für die "neue" CHP werden die Bemühungen um eine neue Verfassung ebenso zum Test ihrer Kompromissfähigkeit wie für die AKP.

Die Partei der nationalistischen Bewegung (MHP)

Die MHP teilte mit der Baykal-CHP die Vorbehalte gegen von außen kommende angebliche Zersetzungsversuche der nationalen Einheit der Republik und ihres türkischen Volkes. Vor allem lehnt sie Forderungen ab, auf kurdische Wünsche nach ethnisch-kultureller Anerkennung einer kurdischen Identität einzugehen. Die MHP trat 2002 als einzige Partei mit einem dezidierten Anti-EU-Programm zur Wahl an. Mit der AKP verbindet sie eine erhebliche Toleranz gegenüber religiös-konservativen Positionen, gehören zu ihrer anatolischen Kernanhängerschaft doch auch größere Gruppen frommer, sunnitisch-türkischer Muslime. Daher geht sie in Einzelfragen, wie der Wahl des AKP-Außenministers Abdullah Gül zum Staatspräsidenten oder dem vor dem Verfassungsgericht gescheiterten Versuch, das türban-Verbot an den Universitäten aufzuheben, auch immer wieder eine begrenzte Zusammenarbeit mit der AKP ein.

Zu ihrem Standarddiskurs gehört der Vorwurf an westliche ausländische Regierungen in Europa und den USA, eine Politik der bewussten Schwächung und Spaltung "der großen türkischen Nation" zu betreiben. Zwar hat es Parteichef Devlet Bahçeli verstanden, der MHP den Nimbus einer zur gewaltsamen Radikalität neigenden national-chauvinistischen Partei zu nehmen, doch hat sie neben den sunnitisch-nationalen Gruppierungen vor allem auch viele Anhänger in den neonationalistischen Zirkeln. Diese zeichnen verantwortlich für politisch motivierte Gewalttaten an Christen, gegenüber Kurden in der Süd- und Westtürkei sowie für die Ermordung des türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink. Die MHP distanzierte sich zwar von diesen Vorfällen, doch verzichtet sie bewusst darauf, sich von den gewaltbereiten nationalistischen Kreisen klar abzugrenzen.

Mit diesen Positionen konnte sich die MHP seit ihrer Gründung im Jahre 1969 durch den Oberst Alparslan Türkes, einen der Militärputschisten von 1960, als Repräsentantin des nationalistischen "Bodensatzes" der türkischen Bevölkerung etablieren und auch wiederholt Einfluss auf die Politik verschiedener Koalitionsregierungen der 1970er-Jahre und von 1999 bis 2002 ausüben. Auch wenn sie nach 1980 des Öfteren an der Zehnprozenthürde gescheitert ist, wie zum Beispiel 2002, ist sie nie vollständig von der politischen Bühne verschwunden und wird auch künftig das politische Leben des Landes mitprägen.

Kurdische Parteien

Der kurdische Nationalismus ist als politisches Phänomen schon seit der Gründungsphase der Republik bekannt, doch gab es lange Zeit keine dauerhafte politische Organisationsform. Zahlreiche "assimilierte" Kurden waren jedoch in allen Parteien vertreten und sahen sich in der Nationalversammlung auch als Vertreter regionaler Interessen des Südostens, jedoch nicht als kurdische Nationalisten. Das änderte sich mit der Gründung der Arbeitspartei des Volkes (HEP) im Juni 1990. Diese gelangte 1991 durch ein Wahlbündnis mit der SHP mit einer Gruppe von 20 Abgeordneten ins Parlament. Allerdings konnte sich die Partei nie völlig von dem Vorwurf befreien, ein "parlamentarischer Arm" der PKK zu sein. Sie wurde 1993 wegen angeblicher separatistischer Umtriebe vom Verfassungsgericht verboten. Ihre Abgeordneten traten in die als Ersatzorganisation gegründete Demokratie-Partei (DEP) ein, die allerdings im Juni 1994 ebenfalls verboten wurde.

Nach mehreren Verboten und Parteineugründungen schaffte die 2005 gegründete Partei der Demokratischen Gesellschaft (DTP) den Sprung ins Parlament. Sie konnte 20 Sitze erringen, weil sie darauf verzichtete, mit einer eigenen Wahlliste anzutreten, und ihre Kandidaten als "Unabhängige" ins Rennen schickte. Für diese gilt die Zehnprozenthürde nicht. Die Partei bestätigte ihre starke Position in den kurdischen Regionen bei den Kommunalwahlen von 2009.

Wie ihre Vorgängerinnen war auch die DTP in sich gespalten in eine Fraktion, die Verbindungen zur PKK hielt, deren Kampf positiv wertete und Öcalan als kurdische Führungsfigur anerkannte, und in eine Gruppierung, die die kurdischen Interessen in größerer Abgrenzung zur PKK vertreten wollte. Dieser innerparteiliche Zwiespalt machte es der AKP-Regierung nahezu unmöglich, die DTP als "Verbündete" für ihre Bemühungen zur Lösung der Kurdenfrage in Betracht zu ziehen. Denn eine Politik, die im Verdacht steht, einen Ausgleich mit der PKK und ihrem Führer Öcalan anzustreben, findet in der türkischen Bevölkerung keine Mehrheit.

Nach dem Verbot der DTP im Dezember 2009 trat die bereits 2008 "auf Vorrat" gegründete Partei für Frieden und Demokratie (BDP) an ihre Stelle. Sie sieht sich den gleichen Problemen gegenüber, ihre Unabhängigkeit von der PKK und Abdullah Öcalan glaubhaft zu machen. Anfang 2010 wurden zahlreiche Funktionäre und Mitglieder wegen des Verdachts, die PKK zu unterstützen, verhaftet; im Oktober 2010 wurde gegen 135 von ihnen, darunter auch Bürgermeister verschiedener Gemeinden im Südosten, der Prozess eröffnet. Dennoch gelang es ihr, in den Wahlen vom Juni 2011 ihre Position deutlich zu behaupten: In sieben der südöstlichen "Kurdenprovinzen" konnten ihre "unabhängigen" Kandidaten zusammen mehr Stimmen erringen als die landesweit siegreiche AKP. Doch konnten fünf von ihnen das Mandat nicht antreten, weil die Justiz mit dem Verweis auf das laufende Verfahren sie nach der Wahl nicht aus der Untersuchungshaft entließ. Daraufhin verweigerte die BDP bis zum Oktober 2011 die Mitarbeit im Parlament, was die Spannungen mit der regierenden AKP erhöhte.

Parlament, Regierung und Präsident

Auch wenn die türkischen Abgeordneten die ganze Nation vertreten, ist ihr faktischer Einfluss auf die Gestaltung der Politik gering. In der Regel geht es darum, Gesetzesvorlagen der Regierung zu verabschieden. Das geschieht zwar in oft zeitraubenden Detaildebatten in den Fachausschüssen, doch setzen die Abgeordneten der Regierungspartei(en) normalerweise den vom Kabinett vorgelegten Text durch. Das türkische Parlament arbeitet viel, führt aber kaum wegweisende politische Debatten. Insbesondere findet nur eine sehr begrenzte Kontrolle des Regierungshandelns statt. Das gilt auch mit Blick auf den Haushalt.

Die zentrale politische Institution ist die Regierung. Zwar gibt es keine Richtlinienkompetenz, doch übt der Ministerpräsident eine starke informelle Lenkungsfunktion aus. Dabei kommt ihm die übliche Koppelung der Ämter des Regierungs- und Parteichefs entgegen. In Koalitionsregierungen hatten bisher die einzelnen Partner in ihren Bereichen ein deutliches Maß an politischer Autonomie, die allerdings sowohl durch die informelle Leitfunktion des Ministerpräsidenten als auch durch den Umstand beschränkt wurde, dass Gesetzesentwürfe grundsätzlich von allen Kabinettsmitgliedern gebilligt werden müssen.

In der Vorstellung vieler Türken gibt es neben der Regierungspolitik auch eine "Staatspolitik", die dem parteipolitischen Streit enthoben bzw. übergeordnet ist. Staatspolitik in diesem Sinn sind alle Fragen, die die Existenz der (kemalistischen) Republik betreffen und für deren Beantwortung die Staatsräson die Leitlinie vorgibt. Das gilt besonders für alle Fragen der äußeren und inneren Sicherheit (wie beispielsweise Krieg und Frieden, terroristische Gewalt, separatistische Bestrebungen, Minderheitenfragen). In diesen Bereichen galt auch in der Mehrparteienperiode lange Zeit die Vorherrschaft des "Staates" vor der "Politik".

Dieser Staat wurde (und wird) nach Auffassung vieler Türken nicht durch die gewählte Regierung repräsentiert, die ihrer Meinung nach von kurzsichtigen parteipolitischen Interessen geleitet wird, sondern von aus ihrer Sicht besonders vertrauenswürdigen staatlichen Institutionen wie der Armee, der hohen Gerichtsbarkeit und den Verwaltungsspitzen wichtiger Ministerien. Diese staatszentrierte Sichtweise hat mit der Öffnung der Türkei zur Außenwelt und den erheblichen Demokratisierungsschüben seit Ende der 1990er-Jahre an politischer Wirkungskraft verloren, ohne jedoch schon völlig aus dem gesellschaftlichen Bewusstsein verschwunden zu sein.

Befugnisse des Präsidenten

Ein besonderer Repräsentant dieser Idee des Staates ist der türkische Präsident. Er ist in den Augen vieler Türkinnen und Türken nicht nur oberster Vertreter des Staates, sondern immer auch Nachfolger des Staatsgründers und ersten Präsidenten der Republik, Mustafa Kemal Atatürk. In seiner Rolle ist er also gleichzeitig Repräsentant der jeweils aktuellen Republik sowie Vertreter und Hüter der kemalistischen Tradition. Diese Doppelfunktion spielte bei der Besetzung des Amtes immer eine besondere Rolle: Von den bisherigen elf Präsidenten (inklusive Atatürk) waren sechs ehemals führende Militärs, neun können als eindeutige oder pragmatische "Kemalisten" angesehen werden. Nur bei zweien, Turgut Özal und Abdullah Gül, waren bzw. sind Zweifel an ihrem grundsätzlichen Bekenntnis zu den kemalistischen Grundwerten, nicht jedoch zur türkischen Republik an sich, angebracht.

Aus diesem Grund versuchten kemalistisch-laizistische Gruppierungen im Frühjahr 2007 mit (fast) allen Mitteln, die Wahl von Abdullah Gül zu verhindern. Nach einer Erklärung auf der Website des Generalstabs, die als Ankündigung eines Putsches ausgelegt wurde, und einem höchst umstrittenen negativen Urteil des Verfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des ersten Wahlgangs in der Nationalversammlung gelang ihnen das zunächst auch. Gül wurde erst nach dem überzeugenden Sieg der AKP bei den vorgezogenen Neuwahlen vom Juli 2007, der den kemalistischen Gruppen öffentlich ihre Minderheitenposition bescheinigte, im August 2007 mit Unterstützung der oppositionellen MHP zum Präsidenten gewählt.

Die formale Funktion des Staatspräsidenten war im Laufe der Republikgeschichte mehrfach Änderungen unterworfen. Die letzten erfolgten im Herbst 2007 in einer Volksabstimmung, die Ministerpräsident Erdogan als Konsequenz aus den Eingriffen von Militär und Verfassungsgericht in die Präsidentenwahl vom Mai 2007 durchsetzte. Danach wird der Präsident für fünf Jahre vom Volk (und nicht mehr wie bisher vom Parlament) gewählt; eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Er steht als Staatsoberhaupt über den Parteien, muss also ein eventuell bestehendes Abgeordnetenmandat ebenso aufgeben wie seine Parteimitgliedschaft.

Obwohl mit der Volkswahl eine deutliche Stärkung der Legitimation des Amtes verbunden ist, wurden die Kompetenzen des Präsidenten nicht verändert. Sie sind zwar größer als in vielen anderen parlamentarischen Demokratien, doch bleiben sie klar hinter denen in einem Präsidialsystem zurück. Bei der Ernennung des Ministerpräsidenten und der Kabinettsmitglieder sowie bei der Auflösung des Parlamentes ist echter präsidialer Einfluss an das Vorliegen einer politischen Ausnahmesituation gebunden.

Anders sieht es beim Recht des Präsidenten aus, die Spitzen oder Mitglieder wichtiger öffentlicher Institutionen zu ernennen. Er ernennt die Mitglieder des Staatskontrollrates und kann dieses ihm zugeordnete Gremium damit beauftragen, in den Körperschaften des öffentlichen Rechts, einschließlich der Tarifpartnerorganisationen, Nachforschungen oder Kontrollen "jeder Art" anzustellen. Er wählt aus ihm von den Institutionen vorgelegten Listen die Mitglieder des Hochschulrates, des obersten Aufsichtsgremiums der türkischen Hochschulen, sowie die Rektoren der Universitäten. Präsident Gül wurde in diesem Zusammenhang aus kemalistischen Kreisen der Vorwurf gemacht, dabei häufig Kandidaten bevorzugt zu haben, deren Einstellung zum Laizismus "zweifelhaft" sei.

Außerdem wählt der Präsident nach der Verfassungsänderung vom 12. September 2010 14 der 17 Mitglieder des Verfassungsgerichts aus Vorschlagslisten, die ihm von verschiedenen hohen Institutionen des Rechtswesens und der öffentlichen Verwaltung vorgelegt werden. Auch hier wurde in der öffentlichen Diskussion der Vorwurf geäußert, dass sich diese Kompetenz parteipolitisch missbrauchen lasse. Allerdings sind in die Regeln zur Erstellung der Vorschlagslisten zahlreiche "Vorsichtsmaßnahmen" eingebaut, die einen einfachen Durchgriff des Präsidenten auf die Zusammensetzung des Gerichts erheblich erschweren.

Der Präsident hat jedoch mit Ausnahme der Tatsache, dass er symbolisch die Rolle des Oberbefehlshabers der Streitkräfte im Namen der Großen Türkischen Nationalversammlung wahrnimmt, keinerlei Exekutivbefugnisse. Formaler Natur ist auch die ihm zustehende Entscheidung über den Einsatz der türkischen Streitkräfte, da diese immer das Ergebnis des vorangegangenen parlamentarischen Prozesses ist.

Justiz: Reformen und "altes Denken"

Das türkische Rechtswesen ist inhaltlich und institutionell weitgehend nach europäischen Vorbildern gestaltet. Auch die letzten großen Reformen des türkischen Zivilrechts im Jahre 2001 und des Strafrechts im Jahre 2004/2005 richteten sich nach europäischen Vorgaben. Sie erfolgten als Reaktion auf den türkischen Beitrittsprozess zur EU und damit verbundene Forderungen der Europäischen Kommission.

Neben zahlreichen anderen Änderungen brachten sie vor allem eine wesentliche Verbesserung in der rechtlichen Gleichstellung der Frauen. Das gilt sowohl für das Familienrecht (Scheidung, Erbrecht) wie auch für das Strafrecht, wo zum Beispiel bisherige "Entschuldigungsgründe" bei Vergewaltigung und "Ehrenmord" abgeschafft wurden. Türkisches Zivil- und Strafrecht erfüllen seit diesen Reformen die in der EU üblichen Standards. Allerdings gibt es bei der Anwendung des "neuen Rechts" noch Probleme, denn das "alte Denken" ist weder aus den Köpfen der Staatsanwälte und Richter noch aus denen der Bevölkerung komplett verschwunden.

Alle Reformen nach 2002 haben trotz der Fortschritte im materiellen Recht nur bescheidene Ergebnisse in der Modernisierung des institutionellen Apparates des türkischen Rechtswesens gebracht. Nach wie vor klagen Öffentlichkeit und zahlreiche Angehörige der Justizorgane über eine unzureichende personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte. Das führt zu einer unnötig langen Prozessdauer, einer gewissen Korruptionsanfälligkeit sowie zu häufigen Urteilsanfechtungen.

Unter diesen Unzulänglichkeiten können insbesondere "politische" Verfahren leiden. Hier geht es um Verfahren, die sich mit angeblichen Straftaten gegen die Republik und ihre Grundlagen beschäftigen. Im Blickpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit standen dabei Verfahren wegen "Verunglimpfung des Türkentums" nach § 301 des reformierten Strafrechts, Parteiverbotsverfahren wegen angeblichen Verstoßes gegen eine oder mehrere der zahlreichen Vorschriften des Parteienrechts, die das freie Agieren der Parteien einschränken, oder Strafverfahren wegen Handlungen, die sich angeblich gegen "die unteilbare Einheit des Staates und der Nation" richten. Dazu zählen insbesondere die Unterstützung separatistischer Organisationen, also der PKK und ihrer Ziele. Hierbei geht es häufig um Meinungsdelikte, das heißt die rechtliche Bewertung politischer Äußerungen.

Die im europäischen Vergleich unverhältnismäßig hohe Zahl derartiger Verfahren (allein 25 Parteiverbotsverfahren seit Beginn der Mehrparteienperiode) hat ihre Ursache in einer Besonderheit des türkischen Rechts bzw. seiner Interpretation durch Staatsanwälte und Gerichte: Eine vorrangige Aufgabe des türkischen Rechtswesens wird im Schutz der Republik oder des Staates vor Verletzungen durch die Bürger und ihre Organisationen gesehen. Diese Tendenz zum "Staatsschutz vor Rechtsschutz" ist seit 1961 in den Verfassungen angelegt und wurde von vielen Staatsanwälten und Richtern, besonders an den Obergerichten, verinnerlicht. Die Urteilsbegründungen in den verschiedenen Fällen zeigen deutlich, dass es dem Gericht dabei weniger um die Sicherung der Existenz der Republik als vielmehr um die Unantastbarkeit ihrer ideologischen Grundlagen in der vorherrschenden rigiden kemalistischen Interpretation ging. Damit setzte es sich oft genug in Gegensatz zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

Zwar haben die im Zuge des EU-Beitrittsprozesses erfolgten Anpassungen türkischer Rechtsvorschriften an europäische Standards eine erhebliche Verbesserung der Gesetzeslage gebracht, doch fällt es vielen Richtern immer noch schwer, den Geist der neuen Texte in juristische Praxis umzusetzen. Selbst nach 2005 haben entsprechende Studien gezeigt, dass eine Mehrzahl von Richtern und Staatsanwälten dem Schutz der kemalistischen Republik Vorrang vor der Durchsetzung liberal-demokratischer Grundsätze einräumt bzw. internationalen Rechtsvereinbarungen, die dem Schutz demokratischer Prinzipien dienen sollen, wenig Bedeutung beimisst. Neuerdings ist in den Medien und der Öffentlichkeit der Vorwurf zu hören, dass die AKP-Regierung die dringend notwendigen institutionellen Reformen des türkischen Justizwesens vorrangig dazu nutze, das kemalistisch indoktrinierte Personal durch ein muslimisch-konservativ inspiriertes zu ersetzen. Wandel zu mehr Rechtsstaatlichkeit sähe jedenfalls anders aus.

Militär: Vormund der Republik?

Neben der hohen Justiz bildet das Militär eine weitere Säule der kemalistischen Republik, die ihre staatstragende Rolle aus "eigenem Recht" und nicht aus einer demokratischen Legitimation ableitet. Allerdings ist diese Rolle insbesondere in der Zeit nach 2005 erheblich in Frage gestellt worden und einem zunehmenden Wandel unterworfen.

Das türkische Militär ist mit einer Gesamtstärke von 510000 Mann (Stand 2010) die größte Institution des Landes. Davon sind etwa 360000 Mann im Heer (325000) und in der Marine (35000) Wehrpflichtige, die fünfzehn Monate dienen müssen. Die türkischen Streitkräfte stellen nach den USA die zweitgrößte Armee in der NATO. Wenngleich die Armee ihre frühere Funktion als "Schule der Nation" weitgehend verloren hat, so erfährt doch das Offizierskorps eine moderne, qualitativ hoch stehende Ausbildung. Sie nimmt bereits in Kadettenschulen ihren Anfang, die ihre Schüler zum Abitur führen. Danach entscheidet sich, wer in den verschiedenen Akademien der Streitkräfte die Ausbildung zum Berufsoffizier bzw. Berufsunteroffizier machen kann. Mit ihrem umfassenden Ausbildungssystem knüpft die Armee der Republik an die Bildungstradition der osmanischen Armee in der Spätphase des Osmanischen Reiches an. Ein Kernbestand der Offiziersausbildung ist auch heute noch die Indoktrination mit Inhalt und Geist der kemalistischen Ideologie als geistiger Grundlage der Republik.

Die türkischen Streitkräfte waren nie in größere kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt. Die Hauptaktivität in dieser Hinsicht war und ist der Guerilla-Kleinkrieg mit den Terrorgruppen der PKK im Südosten der Türkei und zeitweise im nordirakischen Grenzgebiet. Hierfür sind die einem strengen Drill unterworfenen Wehrpflichtigen jedoch in der Regel schlecht vorbereitet und ausgerüstet. Die Armee konnte deshalb erst die Oberhand gewinnen, nachdem gezielt entsprechend ausgebildete Spezialtruppen zum Einsatz kamen. Doch immer noch gibt es nach in der Presse kolportierten Aussagen des früheren Generalstabschefs Isik Kosaner, die unwidersprochen blieben, auf allen Führungsebenen des Militärs deutliche Defizite im Kampf gegen die PKK.

Als NATO-Mitglied seit 1952 ist die Türkei an allen Aktivitäten des Bündnisses beteiligt. Im Kalten Krieg erfüllte die türkische Armee die wichtige Funktion, die Südostflanke der Allianz (zusammen mit den Griechen) zu sichern. Wegen des lange Zeit niedrigen wirtschaftlichen Entwicklungsstandes war die Türkei auf Militärhilfe ihrer Verbündeten angewiesen. Das hat dazu geführt, dass die Ausrüstung der Streitkräfte im Wesentlichen aus US-amerikanischen (und einigen deutschen) Waffensystemen besteht. Auch für die laufende Modernisierung ist die türkische Armee auf Käufe in den USA angewiesen. Doch unternimmt das Land seit Mitte der 1990er Jahre mit einigem Erfolg erhebliche Anstrengungen, eine eigene Rüstungsindus-trie aufzubauen.

Im Rahmen der Atlantischen Allianz oder der Vereinten Nationen (VN) hat die Türkei auch nach dem Ende des Ost-West-Konflikts wichtige militärische Beiträge in verschiedenen Teilen der Welt geleistet. So unterstützte sie zum Beispiel 1992/93 die UNOSOM-Mission in Somalia, beteiligt sich am NATO-Einsatz in den Post-Jugoslawienkriegen und den anschließenden Friedensmissionen und ist Teil der ISAF-Truppen in Afghanistan (allerdings ohne Kampfeinsätze). Ihre größte eigenständige Unternehmung war die Militärintervention auf Zypern im Jahr 1974 und die seitdem andauernde militärische Kontrolle des Inselnordens durch eine Streitmacht von 36000 Mann.

Die politische Sonderrolle des türkischen Militärs reicht bis ins Osmanische Reich zurück. Das Militär war sodann der wichtigste Träger und Motor des Modernisierungsprozesses in der Endphase des Reiches und der ihm nachfolgenden Republik. Seit ihrer Gründung sah sich das Militär in der Rolle des "Hüters" der kemalistischen Republik. Deren "Geschäftsführung" überließ es allerdings von Anfang an bewusst zivilen Politikern oder zu "Zivilisten" gewandelten früheren Militärs, wie Atatürk selbst einer war.

Der politische Einfluss, der in der Gründungsphase auf "natürliche Weise" gegeben war, wurde im Gefolge des Militärputsches von 1960 durch die Schaffung des Nationalen Sicherheitsrates (MGK) in der Verfassung von 1961 institutionalisiert. In diesem Gremium sind unter dem Vorsitz des Staatspräsidenten die Militärführung und die für nationale Sicherheitsfragen relevanten Minister der Regierung vertreten. Es hat den Zweck, die Regierung über die Position des Militärs zu Fragen der nationalen Sicherheit zu informieren. Damit ist die (sicherheits)politische Gleichberechtigung der Militärführung gegenüber der demokratisch legitimierten Regierung auch institutionell verankert.

Laut Verfassung ist der Generalstab ein eigenständiges Organ und nicht dem Verteidigungsministerium unterstellt. Dieses erfüllt eher die Funktion einer Streikräfteversorgungsinstitution, die dem Militär das Material bereitstellen muss, das zur Erfüllung seiner Aufgaben für notwendig erachtet wird. Sicherheits- und Militärpolitik im engeren Sinn fallen hingegen in die Kompetenz des Generalstabs.

Da Sicherheitspolitik gemäß der Verfassung und dem Gesetz über die internen Regularien des Militärs auch alle Fragen der inneren Sicherheit betrifft, übte die Armee eine umfassende Mitwirkung und Kontrolle in den wichtigsten politischen Bereichen der Republik aus. Das kam auch im institutionellen Aufbau des Generalsekretariats des MGK zum Ausdruck, in dem es Einheiten für alle wesentlichen Fragen türkischer Politik gab und das in diesen Feldern ein eigenständiges Kontrollrecht über die zivile Politik ausübte.

Verstärkt wurde der Einfluss der Militärführung noch durch die Einrichtung ähnlicher Einheiten im türkischen Generalstab, die unabhängig von den zivilen Ministerien und Behörden arbeiteten. Es entstand so im Laufe der Zeit, insbesondere nach dem Militärputsch von 1980, ein "Staat im Staate" in Form der obersten Militärführung und der ihr zugeordneten Bürokratie. Daran änderte auch nichts, dass der Generalstabschef laut Verfassung dem Ministerpräsidenten verantwortlich ist.

Vor diesem Hintergrund sah sich die Armeeführung auch zu den verschiedenen Interventionen legitimiert, mit denen sie 1960, 1971 und 1980 die gewählten Regierungen aus dem Amt jagte und tief greifende Veränderungen in der politischen Landschaft der Türkei herbeiführte. Ähnlich wollte sie im April/Mai 2007 bei ihrem letztlich vergeblichen Versuch verfahren, die Wahl Abdullah Güls zum Präsidenten zu verhindern.

Insbesondere das letztgenannte Ereignis ist ein deutlicher Indikator für den weit reichenden Wandel, den die politische Rolle des Militärs vor allem nach der Jahrtausendwende erfahren hat. Nicht zuletzt gestützt auf die demokratischen Reformforderungen der EU konnte die AKP-Regierung den Einfluss der Armeeführung zurückdrängen. Die Bedeutung des MGK wurde bereits im Jahr 2001 durch eine Verfassungsänderung erheblich eingeschränkt, die ihn explizit zu einem Beratungsorgan der Regierung machte und sein Generalsekretariat "zivilisierte"; seit 2004 ist der Generalsekretär ein Ex-Botschafter.

Ebenso wurden im Zuge verschiedener Reformen die Vertreter des Militärs aus zivilen staatlichen Einrichtungen wie dem Hochschulrat oder der nationalen Aufsichtsbehörde für elektronische Medien RTÜK abgezogen. Mit der Verfassungsreform vom 12. September 2010 wurde die Kompetenz der Militärgerichte auf rein militärische Angelegenheiten beschränkt und die Zuständigkeit für alle "Staatssicherheitsverfahren" allein den entsprechenden zivilen Strafgerichten übertragen. Damit wurde nicht zuletzt die Strafverfolgung von Militärangehörigen in derartigen Verfahren durch zivile Justizorgane festgeschrieben.

Der "Staat im Staate" befindet sich in deutlicher Auflösung. Das Militär hat den Status einer Kaste der "Unantastbaren" verloren. Darunter dürfte auch sein Ansehen in der Bevölkerung gelitten haben. Dies wurde deutlich, als im Juli 2011 der Generalstab, mit Ausnahme des Kommandanten der Gendarmerie, aus Protest gegen die in seinen Augen politisch motivierte Verfolgung hoher Militärs durch die Justiz geschlossen zurücktrat. Was früher Anlass zu einer Staatskrise gewesen wäre, wurde nunmehr von der Regierung geschäftsmäßig behandelt, und eine Woche später wurde ein neuer Generalstab vorgestellt. Die öffentliche Aufregung hielt sich in Grenzen. Dennoch zeigen Umfragen, dass das Militär immer noch diejenige türkische Institution ist, die von den Bürgern als die vertrauenswürdigste angesehen wird. Der Mythos der Republikgründung wirkt immer noch nach.

Der "tiefe Staat" und Ergenekon

Die politische Entwicklung der Türkei hatte vor allem in den Jahrzehnten nach 1980 unter einer "institutionellen Besonderheit" zu leiden - dem "tiefen Staat". Darunter versteht die türkische Öffentlichkeit nicht genau zu beschreibende Netzwerke von Angehörigen staatlicher Institutionen (Justiz, Militär), dem organisierten Verbrechen und politischen Kreisen. Diese Netzwerke unterstanden nie einer einheitlichen Führungsstruktur. Der "tiefe Staat" diente in seinen verschiedenen Erscheinungsformen unter Missachtung aller gesetzlichen Vorschriften teils der persönlichen Bereicherung der Beteiligten, teils der Verfolgung und Vernichtung von Systemgegnern.

Aktueller Höhepunkt der öffentlichen Auseinandersetzung mit dem "tiefen Staat" ist der "Fall Ergenekon". Hier geht es um ein seit 2007 laufendes Strafverfahren gegen inzwischen mehrere hundert Verdächtige und Angeklagte aus Kreisen der Streitkräfte, der Medien, der Justiz und der Universitäten sowie einiger national-kemalistischer NGOs. Ihnen werden verschiedene Attentate in der Vergangenheit zur Last gelegt wie ein Anschlag auf die Redaktion der Zeitung "Cumhuriyet" oder den Staatsrat, für die zunächst islamistische Kreise verantwortlich gemacht wurden.

Inzwischen lautet der weitergehende Hauptvorwurf gegen die Ergenekon-Angeklagten, dass sie durch Gewaltakte und andere Terrormaßnahmen ein öffentliches Klima der allgemeinen Unsicherheit herbeiführen wollten, das ein Eingreifen des Militärs und damit den Sturz der islamisch-konservativen AKP-Regierung bewirken sollte. Einigen Angeklagten wird neben diesen Staatsstreichabsichten auch die Planung von direkten Attentaten auf Ministerpräsident Erdogan und einige seiner engsten Berater zum Vorwurf gemacht. Außerdem wurde ein ausschließlich gegen hohe Militärs, einschließlich aktiver Generäle, gerichtetes Verfahren eingeleitet. Ihnen wird vorgeworfen, unter dem Codenamen "Vorschlaghammer" (türk.: balyoz) einen Staatsstreich gegen die AKP-Regierung geplant zu haben.

Die Verfahren und die in diesem Zusammenhang anhaltenden Verhaftungen spalten die politische Öffentlichkeit der Türkei, einschließlich der Medien. Kemalistische Kreise und die CHP- sowie die MHP-Anhänger, aber zunehmend auch großstädtische Liberale sehen in dem Vorgang einen gezielten Versuch der Regierung Erdogan, sich ihrer Gegner und Kritiker mit Hilfe willfähriger Staatsanwälte und Richter zu entledigen und das Militär als Ins-titution zu zerstören. Mittlerweile sind über hundert Angehörige des Militärs unter den Angeklagten. Für die AKP und ihre Sympathisanten, zu denen auch liberale Kreise gehören, ist das Verfahren hingegen der entscheidende Schritt, um mit der vom Militär und von kemalistischen Nationalisten gesteuerten "Vormundschaftsdemokratie" der Vergangenheit und ihren im "tiefen Staat" endenden Praktiken endgültig zu brechen.

Inzwischen ist der ganze Vorgang nicht mehr zu überblicken. Nach vier Jahren ist gegen zahlreiche Inhaftierte immer noch keine Anklage erhoben worden. Das gegen die zuerst Verhafteten eröffnete Strafverfahren kommt seit seiner Eröffnung im Jahre 2008 nicht so recht von der Stelle. Das kann bei einer Anklageschrift, die inzwischen auf viertausend Seiten angeschwollen ist, und der Vielzahl der angeblichen Straftaten, die mittlerweile in das Verfahren Eingang gefunden haben, auch nicht verwundern. Es steht zu befürchten, dass das Verfahren sich noch Jahre hinziehen und eine objektive Rechtsfindung immer unwahrscheinlicher wird.

Trotz aller Undurchsichtigkeit und widersprüchlichen Einschätzungen ist dem Ganzen eine nachhaltige politische Wirkung nicht abzusprechen. Das Bewusstsein weiter Teile der Öffentlichkeit um den defizitären Charakter der türkischen Demokratie und ihrer wichtigsten Institutionen war noch nie so hoch. Das öffentliche Ansehen des Militärs hat erheblich gelitten, und davon werden sich die Streitkräfte als politische Institution kaum wieder erholen können. Das Misstrauen national-kemalistischer Kreise, aber auch eines deutlichen Teils der liberalen Intellektuellen gegenüber dem demokratischen Reformwillen der AKP um Ministerpräsident Erdogan ist im Vergleich zur ersten Regierungszeit erheblich gewachsen.

Seit einiger Zeit macht sich zudem in Anti-AKP-Kreisen die These vom Entstehen eines neuen "tiefen Staates" breit, der seit Jahren mit Duldung oder Unterstützung der AKP-Regierung von Anhängern des islamistischen Predigers Fetullah Gülen aufgebaut werde und die muslimisch-konservative Umgestaltung der türkischen Gesellschaft zum Ziel habe. Die politisch-ideologische Spaltung der türkischen Gesellschaft verfestigt sich, die Chancen für einen neuen gesamtgesellschaftlichen Konsens über die weitere Entwicklung der Republik schwinden. Für ausländische Beobachter, einschließlich der Politiker in den EU-Mitgliedstaaten, ist die innenpolitische Situation in der Türkei in einem für die rechtsstaatliche Entwicklung des Landes wichtigen Bereich nicht mehr zu durchschauen.