Föderalismus in Deutschland

Editorial

27.5.2008
Jutta KlaerenJutta Klaeren
Wie lange die Geschäfte geöffnet sind oder nach wie vielen Schuljahren die Abiturprüfungen anstehen, ob und in welcher Höhe Studiengebühren anfallen - das alles ist in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache. Dezentrale, föderale Strukturen haben in Deutschland eine lange Tradition, die bis zum Heiligen Römischen Reich zurückreicht. An diese knüpften die Alliierten 1945 an, als sie dem befreiten Deutschland eine neue Ordnung gaben und föderale Strukturen statt des im Nationalsozialismus gleichgeschalteten Staates einführten, um auf diese Weise die Machtkonzentration zu begrenzen.

Die Balance von Einheit und Vielfalt, von Bund und Ländern wurde 1949 verfassungsrechtlich verankert. Allerdings kam es insbesondere seit den 1960er Jahren zu einer zunehmend problematischen Verflechtung der Aufgaben von Bund und Ländern. Der Bund zog auch im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung immer mehr Kompetenzen an sich, um die Voraussetzungen für einheitliche Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zu schaffen. Die Länder verloren - auch im Zuge des europäischen Einigungsprozesses - an Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Staat büßte - nicht zuletzt durch parteipolitisch motivierte Blockaden im Bundesrat - an Effizienz und Leistungsfähigkeit ein und war damit nicht mehr in der Lage, notwendige Reformen durchzuführen. 2003 wurde eine "Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" von Bundesrat und Bundestag eingesetzt. Nach langwierigen Verhandlungen trat am 1. September 2006 die Föderalismusreform in Kraft. Mit ihr einher ging die umfangreichste Änderung des Grundgesetzes seit Jahrzehnten. Ziel war es, die gesamtstaatliche Aufgabenverteilung transparenter zu gestalten und die beiden politischen Ebenen, Bundesregierung und Bundestag sowie Bundesrat und Landesregierungen, zu entzerren. Die Landtage erhielten zum Ausgleich für den teilweisen Rückzug aus der Mitgestaltung der Bundespolitik durch den Bundesrat mehr Gesetzgebungsbefugnisse. So sind sie beispielsweise nun - wenn auch nicht immer unumstritten - allein zuständig für einen Großteil des Hochschulrechts, die Gesetzgebung im Strafvollzug und den Nichtraucherschutz in ihrem Land.

Ein große und unverzichtbare Aufgabe bleibt: die Föderalismusreform II, die die Finanzverfassung betrifft, eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Übertragen wurde diese Aufgabe einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Ziele sind eine größere finanzielle Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und damit verbunden die ausreichende Ausstattung mit finanziellen Mitteln zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben. Es geht auch um die Frage, wie die hohe Verschuldung von Bund und Ländern vermindert und die Neuverschuldung begrenzt werden kann. Die Voraussetzungen für eine Umsetzung scheinen in einer großen Koalition im Bund eher günstig.

Eine gelungene Föderalismusreform kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Bundesstaatsmodell stärken. Denn dezentralisierte, kleinere politische Einheiten schaffen Bürgernähe und größere Beteiligungsmöglichkeiten. Regionaler Vielfalt wird Rechnung getragen. Der Wettbewerb zwischen den Ländern, den die föderalen Strukturen ermöglichen, verlangt - so unsere Autorin - einerseits den Bürgerinnen und Bürgern die Bereitschaft und Kompetenz ab, sich zu informieren und die Landespolitik zu verstehen, eröffnet ihnen andererseits aber auch deutlich mehr Chancen zur Partizipation als in einem Einheitsstaat mit Einheitslösungen.

Jutta Klaeren


 

Themengrafik

Bundesländer mit Hauptstädten, Einwohnern und Stimmen im Bundesrat

Föderalismus und Bundesländer

In Deutschland gibt es 16 Bundesländer: Im kleinsten leben nur etwa 700.000 Menschen, im größten mehr als 18 Millionen. Die Einwohnerzahl bestimmt auch die Anzahl der Stimmen im Bundesrat. Weiter... 

Lexika-Suche