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Die sechs Creative-Commons-Lizenztypen im Überblick

Till Kreutzer

/ 4 Minuten zu lesen

Um den unterschiedlichen Bedürfnissen verschiedener Publikationsstrategien gerecht zu werden, bietet CC insgesamt sechs Lizenzen und zwei Public-Domain-Werk-zeuge an. Jede Lizenz beinhaltet eines oder mehrere von vier grundlegenden Elementen (die "Lizenzmodule"), die durch Abkürzungen und Piktogramme dargestellt werden.

"BY" steht für Namensnennung (die Verpflichtung, den Autor und andere Personen zu nennen); "NC" (NonCommercial) steht für "nicht-kommerziell" (die kommerzielle Nutzung ist von der Lizenzerteilung ausgenommen); "ND" (NoDerivatives) bedeutet "keine abgeleiteten Werke" (nur exakte Kopien des Werks dürfen geteilt werden); und "SA" (ShareAlike) bedeutet, dass das Werk geändert werden darf, und geänderte Versionen veröffentlicht werden dürfen, jedoch nur unter der ursprünglichen oder einer kompatiblen Lizenz.

Diese vier Module bilden die Bausteine einer festgelegten Gruppe von sechs CC-Lizenzen:

Die freizügigste Lizenz ist CC BY. Sie erteilt unbeschränkte, unwider-rufliche, gebührenfreie, weltweite, unbegrenzte Rechte zur Nutzung des Werks auf jede beliebige Weise durch beliebige Nutzer für beliebige Zwecke. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Nutzer den Autor und andere Parteien, die genannt werden müssen, nennt und Urheberrechts- und Lizenzvermerke beibehält. Alle anderen Lizenztypen enthalten weitere Beschränkungen. Die restriktivste Lizenz ist CC BY-NC-ND. Sie erlaubt weder Änderungen am Werk noch dessen kommerzielle Nutzung. Dieser Abschnitt gibt einen kurzen Überblick über die verschiedenen CC-Lizenztypen. Die verschiedenen Lizenzmodule, Einschränkungen und Verpflichtungen werden in Abschnitt 3.5 näher beschrieben.

A) CC BY (Attribution)

Wie bereits erwähnt, erteilt CC BY eine unbeschränkte Lizenz zur Nutzung des jeweiligen Inhalts. Wie der Inhalt genutzt wird, z. B. im Original oder in geänderter Form, von wem oder für welchen Zweck, 
ist ohne Belang. Gemäß Abschnitt 3a des Rechtstextes sind folgende Verpflichtungen einzuhalten: # Autor und zu nennende Dritte müssen so genannt werden, wie es der Lizenz-geber verlangt, sofern diese Form der Nennung angemessen ist.

Sofern vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt, müssen Urheberrechtshinweise, ein Verweis auf die CC-Lizenz (vorzugsweise als Link auf die CC-Webseite), ein Verweis, der sich auf den Garantie- und Haftungsausschluss bezieht, und ein Link zur Originalquelle angegeben werden. Wird das Werk in einer veränderten Version geteilt, muss angegeben werden, dass es sich um eine geänderte Version handelt. Bereits enthaltene Änderungshinweise müssen (wenn das Werk schon zuvor modifiziert wurde) beibehalten werden (siehe Abschnitt 3.a.1.B des Rechtstextes). Soweit der Lizenzgeber dies fordert und es angemessen ist, ist der Nutzer verpflichtet, die unter Ziffer 2 genannten Informationen zu entfernen. Der Lizenznehmer darf nicht den Eindruck erwecken, dass seine Nutzung vom Lizenzgeber oder einem Dritten, der Anspruch auf Namensnennung hat, in irgendeiner Weise unterstützt wird (siehe Abschnitt 2.a.6 des Rechtstextes).

B) CC BY-SA (Attribution-Share-Alike)

Als generelle Lizenz von Wikipedia ist CC BY-SA eine der wichtigsten und meist verbreiteten CC-Lizenzen. Wer vorhat, seine Inhalte mit Wikipedia-Inhalten zu kombinieren, sollte diese Lizenz verwenden.

Der einzige Unterschied zwischen CC BY-SA und CC BY ist das SA-Modul sowie die dazugehörige Klausel in Abschnitt 3b des Rechtstextes. Unter der CC BY-Lizenz ist jeder, der das Werk bearbeitet, berechtigt, seine geänderte Version unter Bedingungen seiner Wahl weiter zu verteilen. Bearbeiter sind also nicht an die Lizenz des Ursprungs-werks gebunden. Dagegen bindet CC BY-SA den Bearbeiter an die ursprüngliche Lizenz. Mit anderen Worten: Bearbeitete Versionen dürfen nur unter CC BY-SA oder einer kompatiblen Lizenz veröffentlicht und geteilt werden. Außer den oben erwähnten Pflichten zum Hinweis auf Änderungen muss die "Lizenz des Bearbeiters" den folgenden Bedingungen entsprechen:

1. Der Bearbeiter muss entweder die Originallizenz oder eine spätere Version dieser Lizenz verwenden. Frühere Versionen dürfen nicht verwendet werden. Es kann auch eine andere CC-Lizenz verwendet werden, die dieselben Lizenzmodule enthält, zum Beispiel eine portierte Version der CC BY-SA-Lizenz.

2. Auf die Lizenz des Bearbeiters muss mit einem Hyperlink oder einem anderen angemessenen Hinweis hingewiesen werden.

3. Die Nutzung der geänderten Version darf nicht durch zusätzliche Bedingungen und Bestimmungen oder technische Schutzmaßnahmen eingeschränkt werden.

C) CC BY-ND (Attribution-No-Derivatives)

Die CC BY-ND-Lizenz erlaubt keine Be-arbeitungen des Werkes. Um die Integrität des Werks zu schützen, dürfen nur unveränderte Kopien veröffentlicht und geteilt werden. Die Einschränkung "Keine Bearbeitungen" (NoDerivatives) kann zu erheblichen Problemen mit der Kombination verschiedener Inhalte, z. B. beim Remixen, Sampeln oder bei gemeinsamen Publikationen, führen. Abgesehen davon sind die Lizenzbedingungen dieselben wie bei der oben beschriebenen CC BY-Lizenz.

D) CC BY-NC (Attribution-Non-Commercial)

Im Gegensatz zu den oben erwähnten Lizenzen wird bei der CC BY-NC-Lizenz das Recht vorbehalten, den Inhalt kommerziell zu nutzen, d. h. ein Nutzer darf das Werk nicht zu kommerziellen Zwecken verwenden. Die betreffende Einschränkung findet sich in Abschnitt 2.a.1 des Rechts-textes. Abgesehen davon ist die Lizenz identisch mit CC BY und unterliegt daher denselben Bedingungen.

E) CC BY-NC-SA (Attribution-NonCommercial-ShareAlike)

CC BY-NC-SA ist eine Kombination von drei Modulen. Das Werk kann bearbeitet werden und bearbeitete Versionen können unter den in Ziffer 2 oben genannten Bedingungen geteilt werden. Eine kommerzielle Nutzung des Lizenzmaterials ist jedoch weder im Original noch in einer geänderten Form zulässig. Diese Lizenz wird z. B. vom Massachusetts Institute of Technology (MIT) im Open Courseware Project (OCW) verwendet.

F) CC BY-NC-ND (Attribution-NonCommercial-ShareAlike-NoDerivatives)

CC BY-NC-ND ist die restriktivste CC-Lizenz. Sie erlaubt weder Änderungen noch kommerzielle Nutzungen. Die in Ziffer 1 erwähnten allgemeinen Verpflichtungen gelten auch für diese Lizenz.


Fussnoten

Fußnoten

  1. Hier wird das CC-Lizenzmodell erklärt: Externer Link: http://creativecommons.org/licenses/?lang=en.

  2. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle Hinweise auf CC-Lizenzen auf Version 4 (CCPL4). Zu den einzelnen Lizenzversionen siehe Kapitel 3.1.

  3. Normalerweise wird der Lizenzgeber verlangen, dass sein wirklicher Name genannt wird. Wird auf dem lizenzierten Material jedoch ein Pseudonym genannt oder wurde es anonym veröffentlicht, muss der Nutzer dies ebenfalls angeben.

  4. Siehe zu Details des SA-Moduls Kapitel 3.5, Abschnitt c.

  5. Der Ausdruck "Lizenz des Bearbeiters" wird in Abschnitt 1b des Rechtstextes definiert. Er bezieht sich auf die Lizenz, die ein Bearbeiter verwendet, um seine modifizierte Version des Werkes zu veröffentlichen.

  6. Siehe hierzu Kapitel 3.1, Abschnitt b.

  7. Siehe: Externer Link: http://ocw.mit.edu/index.htm.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY 4.0 - Namensnennung 4.0 International" veröffentlicht. Autor/-in: Till Kreutzer für bpb.de

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Dr. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt, Rechtswissenschaftler und Publizist. Er ist geschäftsführender Partner des iRights.Lab, dem unabhängigen Think Tank über Strategien für die digitale Welt sowie Gründungsmitglied und Herausgeber von iRights.info, dem mehrfach prämierten (u. a. Grimme-Online-Award 2006) Internetportal für Verbraucher und Kreative zum Urheberrecht in der digitalen Welt.