Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

M 05.04 Das neue Zuwanderungsgesetz | Jugendliche zwischen Ausgrenzung und Integration | bpb.de

Projekt: Integration Didaktische Konzeption Einstieg in das Thema (B1) Befragung an der Schule (B2) Eigene Identität (B3) Zusammen leben (B4) Integrationspolitik (B5) Aktionsvorschläge (B6) Sachinformationen für Lehrpersonen Materialien für den Unterricht Links ins Internet Staatliche Behörden und Gesetze Portale und Dossiers Infos für Jugendliche Medien und Unterricht Empirische Studien Glossar Literatur und Medientipps Chronik "Migration und Integration in Deutschland" Redaktion

M 05.04 Das neue Zuwanderungsgesetz

/ 3 Minuten zu lesen

Der Text zum neuen Zuwanderungsgesetz beschäftigt sich mit den Unterschieden von Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis. Außerdem mit Fragen zu Asylverfahren und Abschiebung.

Anfang 2005 sind für viele Ausländer neue Regeln in Kraft getreten. Das Ausländergesetz heißt jetzt Aufenthaltsgesetz und bestimmt Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Integration von Ausländern in der Bundesrepublik. [...]
Statt den bisher fünf verschiedenen Arten, wie man sich in Deutschland als Ausländer aufhalten darf (Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsbewilligung, befristeter und unbefristeter Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsberechtigung), gibt es nur noch zwei: eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine Niederlassungserlaubnis.

Bei der Aufenthaltserlaubnis wird unterschieden zwischen Ausbildung (z.B. Studierende), Erwerbstätigkeit (ausländische Arbeitnehmer), humanitären Gründen (z.B. Flüchtlinge und Asylsuchende) sowie familiären Motiven (Familiennachzug). Sie berechtigt grundsätzlich nur dann zum Arbeiten, also zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, wenn sie es ausdrücklich vorsieht.
An die Niederlassungserlaubnis sind relativ hohe Anforderungen geknüpft. Dafür bietet sie einen besseren Schutz gegen Ausweisung, berechtigt zum dauerhaften Aufenthalt und zur fast unbeschränkten Erwerbstätigkeit und kann nach mehrjährigem Aufenthalt zur Einbürgerung führen. Der Aufenthalt ist zudem nicht an einen besonderen Zweck gebunden. (Aus: Jan Schneider: Rückblick Zuwanderungsgesetz 2005. Dossier Migration, 15. Mai 2007. Online unter: Externer Link: (03.12.07).

Letztere werden vor allem die hoch qualifizierten Fachkräfte erhalten, die es nach Deutschland zieht um mit ihrem Wissen Geld zu verdienen: Mindestens 84.000 Euro im Jahr müssen sie als Einkommen vorweisen, um dauerhaft im Land bleiben zu dürfen. Selbstständige erhalten eine Niederlassungserlaubnis bei einer Investition von mindestens 1 Mio. Euro im Land und der Schaffung von mindestens zehn Arbeitsplätzen. Deutschland will so im Wettbewerb um die besten Köpfe attraktiver werden. Deshalb haben jetzt auch ausländische Studenten nach erfolgreichem Studienabschluss die Möglichkeit, für ein Jahr zur Arbeitssuche in Deutschland zu bleiben.

Für gering und normal qualifizierte Zuwanderer wird der so genannte Anwerbestopp im Grundsatz beibehalten. Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland sollen freie Arbeitsplätze zuerst Deutschen und EU-Bürgern vorbehalten bleiben.

Ausländer, die dauerhaft nach Deutschland ziehen, müssen ausreichende statt bisher einfache Kenntnisse der deutschen Sprache und Kultur aufweisen können. Sie erhalten einen Anspruch auf die Teilnahme am Integrationskurs: Eine erfolgreiche Teilnahme ermöglicht eine Fristverkürzung bei der Einbürgerung. Der Nachzug der im Ausland verbliebenen Kinder ist bis zu ihrem 18. Lebensjahr möglich. Zuvor lag die Altersgrenze bei 16 Jahren. Für EU-Bürger wird die Antragspflicht für eine Aufenthaltserlaubnis abgeschafft. Zukünftig besteht nur noch eine Meldepflicht bei den Behörden.

Asylverfahren und Abschiebung
Seit dem 1. Januar 2005 wird unterschieden zwischen Personen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können und denen, die dies nicht wollen. Letztere erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Die Aussetzung der Abschiebung wird allerdings weiterhin bescheinigt, jedoch nicht über einen Zeitraum von 18 Monaten hinaus.

Wer nicht zurückkehren will oder sich der Ausreisepflicht mit Absicht entzieht, kann in ein so genanntes Ausreisezentrum eingewiesen werden, das auf die Abschiebung vorbereitet, bzw. die freiwillige Ausreise fördern soll. In diesem Fall sowie auch bei der illegalen Einwanderung sind die Regelungen des Ausländergesetzes verschärft worden. Besonders die Ausweisung von als gefährlich eingestuften Ausländern wird beschleunigt.

Gekürzt nach: Landschek, Elise: Rechte und Pflichten. Kontrollierte Zuwanderung. Fluter, 09.08.04. Online unter: Externer Link: (03.12.07).

Aufgabe:

Wie schwierig oder leicht ist es für die folgenden fünf Personen in Deutschland zu arbeiten und zu leben:

  • Computerexperte aus Marokko,

  • 17jähriger Schüler aus Indien, dessen Vater bereits seit mehreren Jahren in Deutschland lebt und arbeitet,

  • ungarische Krankenschwester,

  • Student aus Griechenland und

  • sudanesischer Flüchtling?

Begründe deine Entscheidung.

Fussnoten