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Glossar | Jugendliche zwischen Ausgrenzung und Integration | bpb.de

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Glossar

/ 15 Minuten zu lesen

Das Glossar zum Projekt "Du kommst hier nicht rein! Jugend zwischen Ausgrenzung und Integration" aus der Reihe "Forschen mit GrafStat" enthält Begriffe rund um das Thema Integration und Migration.

Glossar A - D

Abschiebung:
bezeichnet die zwangsweise (und ggf. mit Zwangsmitteln) durchgesetzte Ausweisung von Ausländern aus Deutschland, die keine Aufenthaltsberechtigung bzw. -erlaubnis haben.

Anwerbestopp:
1973 wird vom Bundeskabinett beschlossen, dass keine ausländischen Arbeitnehmer aus den damaligen -> Anwerbestaaten mehr zum Zwecke der Arbeitsaufnahme nach Deutschland einreisen dürfen. In der Zwischenzeit sind jedoch Griechen, Portugiesen und Spanier - ehemalige Anwerbeländer - Mitgliedsstaaten der EU geworden. Für ihre Staatsangehörigen besteht Freizügigkeit, d.h. sie können in jedem Mitgliedsstaat Arbeit aufnehmen. Zwar ist der A. auch weiterhin gesetzlich festgeschrieben, allerdings besitzt er aufgrund der vielen Ausnahmeregelungen und der Erweiterung der EU kaum noch Gültigkeit. Eine gänzliche Aufhebung des Gesetzes steht aber noch aus.

Anwerbevertrag:
Am 20. Dezember 1955, unterzeichneten in Rom der italienische Außenminister, der deutsche Arbeitsminister und der deutsche Botschafter den deutsch-italienischen Anwerbevertrag. Dieses Datum gilt als der Beginn der Migrationsbewegungen im 20. Jahrhundert in Deutschland. Es folgen weitere Anwerbeverträge mit Spanien und Griechenland (1960), mit der Türkei (1961), Portugal (1964), Tunesien und Marokko (1965) sowie Jugoslawien (1968). Eine Begrenzung innerhalb der EU erfolgt heute zum Beispiel durch das -> Arbeitnehmer Entsendegesetz.

Arbeitsmigration:
Unter Arbeitsmigration versteht man das -> Auswandern von Menschen aus ihrer Heimat zu dem Zweck einer Arbeit in einem fremden Land. Hierbei ging (und geht auch heute noch) die Wanderung vorwiegend aus industriell unterentwickelteren Ländern in die Industrienationen. Die Arbeitsmigration sollte früher durch -> Anwerbeverträge gesteuert werden. Heute wird seitens der Länder der Zuzug eher nach Qualifikationsbedarf gesteuert -> Green-Card Initiative.

Arbeitnehmer-Entsendegesetz:
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 01.03.1996 regelt die zwingenden Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern, die zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland kommen. Diese Arbeitsbedingungen beziehen sich hauptsächlich auf Mindestlohn und Urlaubsanspruch.

Assimilation:
Assimilation bezeichnet die Anpassung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen aneinander. Es beschreibt also die vollständige Anpassung einer Minderheit an die Mehrheitsgesellschaft bei Verlust von Sprache und Kultur des Herkunftlandes. Umstritten ist, ob es sich bei der Assimilation um ein gezieltes "Aufzwingen" der Eigenschaften und Einstellungen der dominanten Gesellschaft handelt.

Asyl:
Unter der Bezeichnung Asyl versteht man einen Zufluchtsort, von dem man nicht gewaltsam weggeholt wird. Das Grundgesetz gewährt politischen Flüchtlingen Asyl (Art. 16 a GG), wenn eine Prüfung ergibt, dass der Asylsuchende politisch verfolgt wird und deshalb seine Heimat verlassen musste.

Asylbewerber:
Asylbewerber sind Menschen, die in einem fremden Land ->Asyl, das heißt um Aufnahme und Schutz vor politischer, religiöser oder geschlechtsspezifischer Verfolgung beantragen. Wird ihr Antrag um Asyl abgelehnt, müssen sie Deutschland wieder verlassen. Herrscht allerdings in ihrem Heimatland Krieg oder Bürgerkrieg, wird die -> Abschiebung ausgesetzt.

Aufenthaltsgesetz:
Das Aufenthaltsgesetz enthält die gesetzlichen Grundlagen über die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Es ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft und ersetzt das -> Ausländergesetz. Es ist Hauptbestandteil des -> Zuwanderungsgesetzes.

Aufenthaltserlaubnis:
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Titel nach dem neuen -> Aufenthaltsgesetz. Sie bezeichnet den befristeten Aufenthalt für mindestens sechs Monate, wobei dies nicht immer mit einer Arbeitserlaubnis verbunden sein muss. Eine Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn die Voraussetzungen für die Aussetzung einer -> Abschiebung gegeben sind.

Aufenthaltstitel:
Der Aufenthaltstitel ist ein Oberbegriff für das Visum, die befristete -> Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete -> Niederlassungserlaubnis. Ausländer: Als Ausländer werden in Deutschland alle Menschen bezeichnet, die keinen deutschen Pass besitzen, die also keine deutschen Staatsbürger sind. Ausländerfeindlichkeit: Ausländerfeindlichkeit beschreibt eine negative, vorurteilsvolle Einstellung gegenüber -> Ausländern. Dies zeigt sich durch Ausgrenzung oder auch durch Gewaltanwendung.

Auswanderung:
Auswanderung oder Emigration ist das dauerhafte Verlassen des eigenen Heimatlandes. Wahre Auswanderungswellen wurden in der Vergangenheit durch Wirtschaftskrisen oder durch Naturkatastrophen ausgelöst, die einen weiteren Aufenthalt in den Ursprungsgebieten unmöglich machten.

Bleiberecht:
Im November 2006 wurde in der Innenministerkonferenz beschlossen, dass seit Jahren in Deutschland lebenden Ausländern ein Bleiberecht gewährt werden soll, wenn sie nachweisen können, dass sie sich durch eigene Arbeit ernähren. Ihnen wird somit ein gesicherter -> Aufenthaltstitel zugesprochen.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF):
Das Bundesamt als Kompetenzzentrum für Migration, Integration und Asyl nimmt vielfältige Aufgaben wahr. Es entscheidet über Asylanträge und Abschiebeschutz von -> Flüchtlingen. Weiterhin gehört zu den Schwerpunkten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die sprachliche, soziale und gesellschaftliche Integration von Zuwanderern in Deutschland zu fördern und zu koordinieren.

Bündnis für Demokratie und Toleranz:
Im Jahr 2000 gründeten die Bundesministerien des Inneren und der Justiz am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, nach einer Serie rechtsextremer Gewalttaten das "Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt" und gaben damit den Bürgern einen zentralen Ansprechpartner. Das Bündnis verfügt über einen Beirat von 22 Personen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik.

Chancengleichheit:
Vor dem Gesetz sind alle Bürgerinnen und Bürger gleich. Das gilt auch für die Chancen, die jeder Bürger haben soll und unabhängig vom Geschlecht, von der Hautfarbe oder der Religion eines Menschen.

Deutsche Staatsbürgerschaft:
Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit werden in Deutschland synonym verwendet. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben. Wenn also ein Elternteil deutsch ist, wird das Kind auch deutsch. -> Ausländer können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die -> Einbürgerung beantragen und dann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Diversity:
Der Begriff Diversity, wird meist mit Heterogenität, Vielfalt oder Verschiedenartigkeit übersetzt. Das Konzept beachtet die Vielfalt, hebt sie positiv hervor und möchte sie zum Vorteil aller Beteiligten nutzen.

Doppelte Staatsbürgerschaft:
-> Mehrfache Staatsbürgerschaft

Duldung:
Die Duldung bezeichnet eine vorübergehende Aussetzung der -> Abschiebung. Die Duldung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis, was reguläre Lohnarbeit oder Selbstständigkeit ausschließt. In der Praxis leben rund 200 000 Geduldete in Deutschland, fast die Hälfte schon seit mindestens 10 Jahren. Da die Duldungen immer nur kurzfristig ausgesprochen werden und so jederzeit mit baldiger Abschiebung gerechnet werden muss, bedeutet dieser Zustand eine erhebliche Belastung für die Betroffenen. Auch die Kinder geduldeter Personen haben in Deutschland wenig Zukunft. Sie dürfen keine weiterführende Schule besuchen, keine Ausbildung machen, nicht arbeiten. Zusätzlich werden sie alle 12 Monate schriftlich daran erinnert, dass sie jederzeit ausgewiesen werden können, unabhängig davon, ob sie schon in Deutschland geboren wurden oder schon zwischen 10 und 20 Jahren hier leben. Einige Verbesserungen für die Betroffenen bieten die neuen Beschlüsse zum -> Bleiberecht.

Quellen:

Asylmagazin Online, Externer Link: www.asyl.net
Auenthaltstitel Online: Bleiberrecht, Externer Link: www.aufenthaltstitel.de
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Externer Link: www.bamf.de
Bundesministerium der Justiz: Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), Externer Link: http://bundesrecht.juris.de
Hanisauland: Chancengleichheit, Externer Link: www.hanisauland.de
Hanisauland: Staatsangehörigkeit, Externer Link: www.hanisauland.de
Interkultur: Diversity und Interkulturelles, Externer Link: www.interkultur.info/interkultur.html
Uno-Flüchtlingshilfe: Was bedeutet es geduldet zu sein? Externer Link: www.uno-fluechtlingshilfe.de
(Alle Quellen: Stand 06.12.2007)

Glossar E - H

Einbürgerung:
Ausländer, die in Deutschland leben, die keine Staatsangehörigkeit haben, können die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Damit der Antragssteller eingebürgert werden kann, muss er bestimmte Auflagen erfüllen. So muss er zum Beispiel in Deutschland wohnen, für sich selbst sorgen können und er darf keine Straftaten begangen haben. Kinder ausländischer Eltern erwerben mit der Geburt das Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland wohnt.

Einbürgerungstest:
Ein Einbürgerungstest ist eine Prüfung, bei der die politische und ethische Gesinnung, sowie bestimmtes staatsbürgerliches Wissen eines Antragsstellers abgefragt werden. Der Test wird in der Regel von einer Behörde, die über die Einbürgerung zu entscheiden hat, abgenommen. Abgefragt werden in den meisten Ländern Kenntnisse in Bezug auf die jeweiligen Werte, die Geschichte, die Kultur und das Staatswesen des jeweiligen Landes. Außerdem sollten Antragsteller für die deutsche Staatsangehörigkeit einen Sprachtest absolvieren, der sicherstellen soll, dass sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Die Durchführung dieser Einbürgerungstests ist umstritten. Die Fragen seien einseitig und voller Vorurteile formuliert.

Einwanderung:
Einwanderung bezeichnet den dauerhaften Eintritt einer Person in ein Land, welches nicht ihr Heimatland ist. Besonders geprägt von dem Phänomen der Einwanderung ist die USA. Neben Kanada und Australien bilden die Vereinigten Staaten eines der "klassischen" Einwanderungsländer.

Einwanderungsland:
Die Bundesrepublik Deutschland kann im Jahr 2007 sicher als Einwanderungsland bezeichnet werden. Wanderungsbewegungen in der Vergangenheit und Gegenwart haben dazu geführt, dass die deutsche Gesellschaft heute eine ähnliche ethnische, kulturelle und religiöse Vielfalt aufweist wie andere Einwanderungsgesellschaften. "Die Kommission stellt fest, dass Deutschland – übrigens nicht zum ersten Mal in seiner Geschichte – ein Einwanderungsland geworden ist" [Bericht der Unabhängigen Kommission Zuwanderung, 2001. Vorsitz: Prof. Dr. Süssmut]

Ethnisierung:
Begriff aus der Rasseforschung, der einen Diskurs beschreibt, durch den Personen wegen ihres Aussehens oder ihrer Lebensgewohnheiten einer homogenen Gruppe zugeordnet werden können. "´Ethnisierung´ ist ein sozialer Ausgrenzungsmechanismus, der Minderheiten schafft, diese (fast immer) negativ etikettiert und damit die Privilegien einer herrschenden Mehrheit zementiert."

Familiennachzug:
Grundsätzlich ist ein Familiennachzug bei Ausländern mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland möglich, wenn ausreichender Wohnraum vorhanden und der Lebensunterhalt gesichert ist. Die Familie bildet einen wichtigen Integrationsfaktor. Deshalb ist der Nachzug der Kernfamilie für eine gelingende Integration der Einwanderer als wichtig zu erachten.

Flüchtling:
Flüchtlinge sind Menschen, die aus "begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung" fliehen und nicht zurück in ihr Herkunftsland können.

"Forum Integration": Das "Forum Integration" bietet ein Dach für Veranstaltungen zu den unterschiedlichen integrationspolitischen Themen und Fragestellungen des Nationalen Integrationsplans. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich hier über ihre Erfahrungen austauschen.

Fremdenfeindlichkeit:
Fremdenfeindlichkeit wird sehr allgemein als eine Verhaltensweise oder Einstellung anderen Menschen oder gegenüber verstanden, die sich als fremd klassifizieren lassen. Fremdenfeindlichkeit richtet sich gegen Menschen, die sich durch Herkunft, Nationalität, Religion oder Hautfarbe von der eigenen Umwelt unterscheiden. Sie äußert sich in Ausgrenzung, tätlichen Angriffen, systematischer Vertreibung bis hin zur Ausrottung.

Gastarbeiter:
Der Begriff Gastarbeiter wurde in den 1960er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Der gewählte Begriff des Gastes ist missverständlich, da er suggeriert, dass eine Rückkehrabsicht besteht. Im Gastland Deutschland war nur ein vorübergehender Aufenthalt zur Leistung von Arbeit vorgesehen. Auf der anderen Seite ist es wohl kaum die Aufgabe eines Gastes, für seinen Aufenthalt die Gegenleistung der Arbeit zu erbringen. Mittlerweile ist der Begriff Gastarbeiter für die ursprünglich gemeinten Personen nicht mehr zutreffend und kaum noch gebräuchlich. Stattdessen wird von ausländischen Mitbürgern gesprochen, ungeachtet dessen, ob sie deutsche Staatsbürger sind.

Genfer Flüchtlingskonvention:
Die Genfer Flüchtlingskonvention dient zur Entwicklung eines international gültigen Rechts, das im Kriegsfall den Schutz von Zivilbevölkerung, Flüchtlingen oder Kriegsgefangenen festlegt. Kriegsgefangene dürfen zum Beispiel weder gefoltert noch getötet werden. Verstößt ein Staat gegen diese Vorschriften, so kann er vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag angeklagt werden. Fast alle Staaten der Erde haben die betreffenden Verträge inzwischen unterschrieben.

Ghetto/Ghettoisierung:
Der Begriff "Ghetto" wird heute in Bezug auf Stadtviertel verwendet, dessen Bewohner besonderen ethnischen oder sozialen Gruppen angehören. In der Vergangenheit war das Leben in Ghettos meist staatlich erzwungen und räumlich auf bestimmte städtische Gebiete beschränkt. Heute wird der Begriff allerdings nicht mehr allein zur Kennzeichnung räumlicher Einschränkungen benutzt, sondern beschreibt zusätzlich auch die Einschränkung der "Ghetto-Bewohner", denen durch ihre Lebenssituation die Teilhabe an geistigem, politischen oder kulturellem Leben der Gesamtgesellschaft nicht möglich ist, oder die als Minderheiten diskriminiert werden.

Green-Card-Initiative:
Bei der Green-Card handelt es sich um zwei Verordnungen, welche die Arbeitsaufnahme und den Aufenthalt ausländischer IT- Spezialisten regeln. Sie wurde vom Arbeitsamt vergeben. Die erste Green-Card ging an einen 25-jährigen indonesischen IT-Spezialisten. Zum 31.12.2004 ist die Green-Card-Initiative ausgelaufen, nachdem insgesamt rund 3000 Green-Cards vergeben wurden. An ihre Stelle sind die Bestimmungen des -> Aufenthaltsgesetzes getreten, die Hochqualifizierten Ausländern die Zuwanderung ermöglichen, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat und davon auszugehen ist, dass die -> Integration und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet ist. Diese Gruppe von Menschen kann in besonderen Fällen von Beginn an eine -> Niederlassungserlaubnis erhalten.

Quellen:

Bundeszentrale für politische Bildung: Migration und Bevölkerung, Externer Link: www.migration-info.de
Die ZEIT, Nr. 45, 31.Oktober 2007, S. 57
Hanisauland: Einbürgerung, Externer Link: www.hanisauland.de
Hanisauland: Genfer Konvention Externer Link: www.hanisauland.de
(Alle Quellen: Stand 06.12.07)

Glossar I - N

Informelles Einwanderungsland:
Es bezeichnet einen Staat, "in dem die Zuwanderung im weitesten Sinne dauerhaft die Auswanderung übersteigt. Es versteht sich nicht als Einwanderungsland, bietet aber vielleicht trotzdem fließende Übergänge von Arbeitswanderungen über Daueraufenthalte zu Einwanderungen. Es fehlen aber Einwanderungsgesetzgebung und Einwanderungspolitik, die für ein formelles Einwanderungsland charakteristisch sind."

Integration:
Ganz allgemein bedeutet Integration die Herstellung einer Einheit, die Eingliederung in ein größeres Ganzes. Zuwanderer gelten dann als integriert, wenn sie sich in das Leben ihrer neuen Heimat eingliedern und von der Mehrheitsgesellschaft nicht als Fremde ausgegrenzt werden. Integration verlangt nicht, die eigene kulturelle Herkunft vollständig aufzugeben (Religion, Muttersprache, Sitten und Gebräuche), dabei würde es sich um -> Assimilation handeln.

Integrationskurse:
Der Integrationskurs ist eine Maßnahme für Ausländer in Deutschland, die Sprachkenntnisse vermitteln soll. Sie können zur Teilnahme verpflichtet werden, zum Beispiel wenn sie keiner Arbeit nachgehen oder keine Bildungseinrichtung besuchen. Die Kosten für die Durchführung der Kurse trägt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Integrationsplan:
Auf dem ersten nationalen Integrationsgipfel im Sommer 2006 wurde vereinbart, bis Mitte 2007 einen Integrationsplan zu entwickeln. Durch den Integrationsplan sollen u.a. die Integrationskurse verbessert, das Erlernen der deutschen Sprache gefördert, die allgemeine Bildung und Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhöht werden.

Mehrfache Staatsbürgerschaft:
Mehrstaatigkeit wird unkorrekt oft doppelte Staatsangehörigkeit genannt. Es bezeichnet den Fall, dass eine Person mehr als eine Staatsbürgerschaft gleichzeitig besitzt. Die Mehrstaatigkeit bei Geburt kann bei Kindern bi- oder multinationaler Eltern, die gleichberechtigt alle ihre Staatsbürgerschaften auf das Kind übertragen auftreten.

Migration:
Menschen, die einzeln oder in Gruppen ihre bisherigen Wohnorte verlassen, um sich an anderen Orten dauerhaft oder zumindest für längere Zeit niederzulassen, werden als Migranten bezeichnet. Überschreiten Menschen im Zuge ihrer Migration Ländergrenzen, werden sie aus der Perspektive des Landes, das sie betreten, Einwanderer, Zuwanderer oder Immigranten genannt. Die Gründe für Migration waren und sind vielfältig. Manche Menschen wurden oder werden aus religiösen oder politischen Motiven verfolgt, manche sehen für sich und ihre Kinder keine Zukunft mehr dort, wo sie leben. "Migrare" heißt auf Latein "wandern", "sich bewegen".

Migrationshintergrund:
Migrationshintergrund ist ein vor allem seit 2006 zunehmend beliebter werdender Begriff. Er ersetzt und ergänzt Begriffe wie "Ausländer" oder "Deutsche ausländischer Herkunft".

Migrationspolitik
Ziel von Migrationspolitik ist die staatliche Steuerung von Wanderungen zwischen verschiedenen Staaten. Es geht in der Migrationspolitik einerseits darum, wer wann in ein Land einreisen und wie lange bleiben darf. Andererseits versucht die Migrationspolitik die Frage zu beantworten, ob die Zuwanderer in die Aufnahmegesellschaft integriert, von ihr -> assimiliert oder von ihr separiert werden sollen.

Multikulturelle Gesellschaft:
Dieses Schlagwort bezeichnet eine Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Kultur, Herkunft, Nationalität, Sprache, Religion und Ethnie zusammenleben. Erstmals ist der Begriff 1957 in der Schweiz benutzt worden, in Deutschland wurde er in der öffentlichen Diskussion um die Migrationspolitik seit Ende der 1980er Jahre bekannt.

Nationalismus:
Nationalismus bezeichnet ein übersteigertes Bewusstsein vom Wert und der Bedeutung der eigenen Nation. Nationalismus glorifiziert die eigene Nation und setzt andere herab.

Nationaler Integrationsgipfel:
Am 14. Juli 2006 fand auf Einladung von Bundeskanzlerin Merkel der erste Nationale Integrationsgipfel statt. Neben Migrantinnen und Migranten nahmen Vertreterinnen und Vertreter maßgeblicher politischer und gesellschaftlicher Gruppierungen teil. Einige türkische Verbände kritisierten im März 2007 die Änderung der bundesdeutschen Ausländergesetze und boykottierten teilweise das zweite Treffen im Juli; der dritte Integrationsgipfel soll im Herbst 2008 stattfinden.

Nationaler Integrationsplan:
Gemeinsam mit Ländern und Kommunen, mit Migrantenverbänden und zahlreichen anderen nichtstaatlichen Akteuren hat die Bundesregierung am 12. Juli 2007 über 400 Maßnahmen und Selbstverpflichtungen zur Integration verabschiedet. Mit dem Nationalen Integrationsplan wird die Integrationspolitik in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt. Der Nationale Integrationsplan enthält klare Ziele, konkrete Maßnahmen und Selbstverpflichtungen der staatlichen und nichtstaatlichen Akteure. Diese werden ergänzt durch Kriterien für die Evaluation und Umsetzung der Zielvorgaben und Maßnahmen.

Neonazi:
Eine Person, die heute noch dem Gedankengut der Nationalsozialisten (abgekürzt: Nazis) anhängt, die von 1933-1945 in Deutschland eine Diktatur errichtet hatten.

Niederlassungserlaubnis:
Der Aufenthaltstitel der Niederlassungserlaubnis wird durch das Aufenthaltsgesetz, erstmals ab dem 01.01.2005 eingeführt. Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind in der Regel: der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die Sicherung des Lebensunterhalts, der Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, die grundsätzliche Straffreiheit, die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer, der Besitz der Kenntnis zur Ausübung der Erwerbstätigkeit, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland und ausreichender Wohnraum.

Quellen:

Aufenthaltstitel Online: Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler, Externer Link: www.aufenthaltstitel.de
Aufenthaltstitel Online: Niederlassungserlaubnis Externer Link: www.aufenthaltstitel.de
Bundeszentrale für politische Bildung: Von der "Gastarbeiter"-Anwerbung zum Zuwanderungsgesetz, Externer Link: www.bpb.de
Hanisauland: Staatsangehörigkeit, Externer Link: www.hanisauland.de
Hanisauland: Migration, Externer Link: www.hanisauland.de
Politik Netzwerk: Möglichkeiten und Grenzen der Zuwanderungspolitik, Externer Link: www.politik-netzwerk.de

(Alle Quellen: Stand 06.12.07)

Glossar O - Z

Parallelgesellschaft:
Der Begriff der Parallelgesellschaft wird in Deutschland häufig verwendet und steht in der öffentlichen Debatte für die Vorstellung von ethnisch homogenen Bevölkerungsgruppen, die sich räumlich, sozial und kulturell von der Mehrheitsgesellschaft abschotten. Der Begriff impliziert zugleich massive Kritik an der Lebensweise von Migrantinnen und Migranten und enthält die Forderung nach kultureller -> Assimilation.

Rassismus:
Rassismus ist eine Form der Fremdenfeindlichkeit, die sich auf tatsächliche oder behauptete Rassenunterschiede stützt. Die rassistische Ideologie dient der Legitimation von Herrschaft über andere Menschengruppen, indem man diese als minderwertig bezeichnet und sie diskriminiert. Rassisten behaupten, dass Menschen sich nicht nur in ihren biologischen Merkmalen, z.B. Hautfarbe, unterscheiden, sondern dass ihr gesamtes Wesen von ihrer "Rassezugehörigkeit" geprägt sei. Damit verbunden ist auch der Glaube, die "eigene Rasse" sei höherwertig.

Rat für Migration:
Der RfM ist ein bundesweiter Zusammenschluss von rund 35 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.). Der Rat sieht seine zentrale Aufgabe in einer öffentlich kritischen Begleitung der Politik in Fragen von Migration und Integration. Er setzt sich seit rund einem Jahrzehnt in seinen Publikationen, Auftritten in der Öffentlichkeit und Stellungnahmen in den Medien für eine differenzierte Politik in Deutschland ein, die Migration und Integration aktiv und weitsichtig gestaltet.

Rechtsextremismus:
Rechtsextremismus ist eine Sammelbezeichnung für politische Handlungsweisen und Ideologien, die den demokratischen Verfassungsstaat offen oder verdeckt ablehnen. Rechtsextremismus impliziert den Willen, die demokratische Grundstruktur abzuschaffen.

Rückkehrförderungsgesetz:
Die Regierung Kohl verabschiedete 1983 das so genannte Rückkehrförderungsgesetz, das finanzielle Anreize für die Heimkehr von Gastarbeitern und ihren Familien bot. Das Gesetz wurde neben ökonomischen Erwägungen auch im Hinblick darauf verabschiedet, dass man der vorwiegend türkischen Bevölkerungsteilen die Fähigkeit zur Integration in ein christlich geprägtes westeuropäisches Land absprach. Das Gesetz hatte nur relativ wenig Erfolg. Das Rückkehrförderungsgesetz hat vermutlich in erster Linie die Entscheidungen von Personen beeinflusst, die sowieso vorhatten, die Bundesrepublik zu verlassen.

Segregation/Ausgrenzung:
Dies beschreibt einen Prozess der Homogenisierung von Bevölkerungsgruppen und Nachbarschaften. Ein Resultat von stark ausgeprägter Segregation ist die Ausbildung charakteristischer Stadtviertel. Segregation wird somit auch als eine Trennung von Bevölkerungsgruppen aus religiösen, ethnischen oder sozialen Gründen definiert.

Spätaussiedler:
Eine besondere Zuwanderergruppe bilden die in Deutschland aufgenommenen Spätaussiedler. Hierbei handelt es sich um Personen deutscher Herkunft, die in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und in den anderen ehemaligen Ostblockstaaten leben. Spätaussiedler wurden in Folge des Zweiten Weltkrieges auf Grund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit in den Siedlungsländern massiv verfolgt. Sofern Nachwirkungen von Benachteiligungen auch heute noch wirksam sind, können die Betroffenen und ihre Familienangehörigen, die nicht selbst als deutsche Volkszugehörige gelten, in einem speziellen Aufnahmeverfahren in Deutschland aufgenommen werden und erwerben mit Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen kraft Gesetzes die -> deutsche Staatsangehörigkeit.

Zuwanderung:
Mit Zuwanderung wird der Zuzug von Personen aus dem Ausland bezeichnet, die dauerhaft in Deutschland leben wollen. Die Zuwanderung nach Deutschland regelt das -> Zuwanderungsgesetz. Bürger aus anderen EU-Staaten wandern gewöhnlich nach Deutschland, aber nicht ein, denn sie behalten meist ihre eigene Staatsangehörigkeit. Der Zuwanderer bleibt rechtlich Ausländer. Zuwanderung ist sowohl legal als auch illegal möglich (Illegale Zuwanderung meint somit die Einreise ohne Aufenthaltserlaubnis).

Zuwanderungsgesetz:
Das Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern) regelt wesentliche Teile des deutschen Ausländerrechts neu. Das Zuwanderungsgesetz wurde am 5. August 2004 verkündet und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Diskussionen und politische Auseinandersetzungen hierzu erfolgten in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2004. Für die illegale Migration enthält das Gesetz die entsprechenden Strafbestimmungen, auch illegal Eingereiste können aber – sofern sie sich bei den Behörden melden – unter Umständen Flüchtlingsschutz oder eine Duldung beanspruchen.

Quellen:

Aufenthaltstitel Online: Segregation, Externer Link: www.aufenthaltstitel.de
Hanisauland: Rechtsextremismus, Externer Link: www.hanisauland.de
Quantara: Türkische Diaspora in Deutschland, Externer Link: www.qantara.de
Rat für Migration: Externer Link:

(Alle Quellen: Stand 06.12.07)

Fussnoten