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Die Funktionen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) beim Schutz der Menschenrechte | bpb.de

Die Funktionen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) beim Schutz der Menschenrechte

Themenfelder:

Polizei, Staat und Gesellschaft
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Menschenrechtsbildung

Stichworte:

Perspektivwechsel
Kritikfähigkeit
Menschenrechte
Diskursfähigkeit

Zielgruppe(n):

Polizeischüler*innen
Studierende (Diplom, Bachelor)

Bildungskontext(e):

Studium (gehobener Dienst)

Format/Methodik:

Seminar

Teilnehmerzahl:

10 bis 40

Zeitansatz:

Veranstaltungsreihe

Bedarf an externen Referent*innen:

Ja

In der Praxis seit:

4-5 Jahren

Inhaltliche Schwerpunktsetzung

Ein/eine Vertreter*in von Amnesty International stellt zwei Fälle vor, bei denen Amnesty polizeiliches Fehlverhalten festgestellt hat. Anhand dieser Fälle sollen die Studierenden animiert werden, die Perspektive von Amnesty einzunehmen. Sie sollen in der Auseinandersetzung mit den Sachverhalten erarbeiten, warum die Polizeikräfte aus Sicht von Amnesty bei diesen Einsätzen die rechtlichen und professionellen Standards nicht eingehalten haben, und dies mit ihrer eigenen Sicht abgleichen. Des Weiteren sollen sie einschätzen, welche Handlungsalternativen der Polizei in den jeweiligen Einsätzen zur Verfügung gestanden hätten.
Inhaltlich gesehen beschäftigt sich der erste Fall mit der unzulässigen Ausübung von unmitelbarem Zwang, der zweite mit dem so genannten Ethnic oder Racial Profiling.
Ein/eine Referent*in von Amnesty leitet die Diskussion und vertritt auch konsequent die Positionen von Amnesty International. Die Studierenden erhalten so die Möglichkeit, sich kritisch mit diesen Haltungen auseinanderzusetzen.

Kompetenzerwerb/Zielsetzung

Die Studierenden sollen u.a. erlernen,

  • Perspektivwechsel vorzunehmen.

  • sich mit kritischen Stimmen auseinandersetzen (Kritikfähigkeit).

  • Menschenrechtsverletzungen in Deutschland kennenzulernen.

  • mit uneindeutigen Sachverhalten umzugehen.

Ablaufplanung

Erst gibt es einen 10-15 Input darüber, wer Amnesty International ist, wie die Organisation allgemein arbeitet und wieso die Polizei immer wieder Gegenstand ihrer Arbeit ist. Anschließend wird die Gruppe in 2 Häflten aufgeteilt, die eine Gruppe bearbeitet Fall 1 und die andere Fall 2 und anschließend werden im Plenum die beiden Fälle diskutiert.

Durchführungshinweise

Für die Durchführung des Bildungskonzepts muss der Nutzer (Einzelperson, Lehrende, Organisation etc.) einen Veranstalter beauftragen. Es ist wichtig, dass die Studierenden in Kontakt mit einem Vertreter von Amnesty International kommen. Sie sollen sich mit einer kritischen Stimme direkt auseinandersetzen können.
Das Bildungskonzept kann dezentral beim Nutzer durchgeführt werden.

Anbietende Person(en) bzw. Organisation(en)

Kontakt:
Prof. Dr. Carolyn Tomerius
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Fachbereich 5 "Polizei- und Sicherheitsmanagement"
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Tel.: +49 (0)30 30877 2452
E-Mail: Externer Link: carolyn.tomerius@hwr-berlin.de
Internet: Externer Link: www.hwr.berlin.de

Alexander Bosch
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Fachbereich 5 "Polizei- und Sicherheitsmanagement"
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Tel.: +49 (0)30 30877 2887
E-Mail: Externer Link: alexander.bosch@hwr-berlin.de
Internet: Externer Link: www.hwr.berlin.de

Profil

Prof. Dr. Carolyn Tomerius ist Professorin für öffentliches Recht am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Alexander Bosch ist Sozialwissenschaftler (M.A.), Menschenrechtler und Politischer Bildner. Er arbeitet derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement an der HWR Berlin. Davor war er in der politischen Erwachsenbildung z.B. für das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg oder als Fachreferent "Antirassismus und Polizei" bei der deutschen Sektion von Amnesty International tätig. Für Amnesty International engagiert er sich seit Jahren ehrenamtlich in der Gruppe "Polizei & Menschenrechte".

Polizeibezug/Referenzen

Schwerpunkte der Lehre und Forschung von Prof. Dr. Carolyn Tomerius sind das Verfassungsrecht, insbesondere der nationale und internationale Schutz der Grund- und Menschenrechte sowie das Polizeirecht. Alexander Bosch war mehrere Jahre als Lehrbeauftragter/Referent an polizeilichen Bildungseinrichtungen in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und NRW tätig. Auch hat er an der modularen Fortbildung "Zwischen Konflikt und Konsens - Polizei und Zivilgesellschaft im Dialog" der Bundeszentrale für politische Bildung teilgenommen und publiziert regelmäßig zum Themenfeld Polizei.