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Wahlrecht für alle | bpb.de

Wahlrecht für alle einfach POLITIK aktuell: Hören in einfacher Sprache

von: Rita Vock

Im deutschen Grundgesetz steht: Alle erwachsenen Bürger dürfen wählen. Bisher gab es aber Ausnahmen: Manche Menschen mit einer Behinderung durften nicht wählen. Das soll sich jetzt ändern.

Inhalt

Das Wahlrecht wird geändert. In Zukunft dürfen alle Menschen wählen.

Im Gesetz stand bisher: Wenn ein Mensch mit Behinderung eine Vollbetreuung hat, dann darf er nicht wählen.

Vollbetreuung bedeutet: Man hat ständig einen Betreuer oder eine Betreuerin, weil man wichtige Dinge nicht selbst regeln kann. Zum Beispiel: zur Bank gehen oder Verträge unterschreiben. Es kann verschiedene Gründe geben, warum jemand diese und andere Dinge nicht selbst tun kann.

Dagegen haben Betroffene geklagt. Das Bundes-Verfassungsgericht hat entschieden. Das Bundes-Verfassungsgericht ist das höchste Gericht in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe.

Die Richter in Karlsruhe haben gesagt: Es ist wichtig, dass alle wählen dürfen. Wenn eine bestimmte Gruppe nicht wählen kann, dann muss das im Gesetz genau begründet sein. Die Richter finden: Das bisherige Gesetz war nicht in Ordnung. Denn es stand keine gute Begründung darin.

Deshalb musste das Wahlrecht jetzt geändert werden.

Bis das neue Gesetz gilt, dauert es aber noch etwas. Es tritt erst nach der Europawahl in Kraft.

Mehr Informationen

  • Redaktion: Wolfram Hilpert/bpb

  • Produktion: narando GmbH

  • Sprecher: Pascal Simon Grote

  • Produktion: 25.03.2019

  • Spieldauer: 6 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

Lizenzhinweise

Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht. Autor/-in: Rita Vock für bpb.de

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