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Thematische Materialien
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Wie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel? |
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Unterrichtseinheit Wahlvorschläge
Methodischer Ansatz
Mehrere Arbeitsgruppen erhalten unterschiedliche Aufgaben, die darauf ausgerichtet sind, das Zulassungsverfahren eines Kandidaten bzw. einer Kandidatin in den wesentlichen Punkten nachzustellen.
Arbeitsgruppen
Eine oder zwei Arbeitsgruppen "erfinden" aus der Sicht einer Partei Wahlvorschläge, d.h., sie erstellen das Profil einer/s oder mehrerer Abgeordneten mit Name, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, ggfs. Parteizugehörigkeit, in wenigen Stichworten ein politisches "Programm" etc. Ziel ist es, alle notwendigen Antragsvoraussetzungen zu erfüllen. Dies wird z.B. in einer Checkliste dokumentiert.
Eine weitere Arbeitsgruppe bildet einen Wahlausschuss, der über die Wahlvorschläge entscheidet. Auch hier werden checklistenartig Prüfkriterien zusammengestellt, um eine objektive Entscheidungsgrundlage zu erhalten.
Beide Arbeitsgruppen erhalten als Einführungstext die nachfolgende kurze Darstellung der Zusammenhänge und recherchieren die notwendigen Voraussetzungen bzw. Prüfkriterien (für den Ausschuss) direkt aus dem Landeswahlgesetz oder anderen Quellen.
Präsentation
In einer Präsentation werden die Wahlvorschläge dem "Wahlausschuss" präsentiert, der dann anhand von Prüfkriterien ggfs. auch durch Nachfragen prüft, ob die Wahlvorschläge zur Kandidatur bei der Wahl zugelassen wird.
Wie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel?
Einleitung
Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen werden mindestens 181 Abgeordnete in den Landtag gewählt. Aber wie gelangen die Vorschläge auf den Wahlzettel?
Da Wahlen das herausragende Merkmal einer demokratischen Ordnung sind, ist alles, was die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen angeht, bis aufs kleinste Detail durch Gesetze und Vorschriften geregelt. Dies betrifft die Bestimmungen des Wahlrechts, die Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Parteien, die Organe und Regelungen zur Durchführung einer Wahl bis zur Ausstattung der Wahllokale oder der Kandidaten-Reihenfolge auf den Wahlzetteln.
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen hierzu sind zu finden
sowie bei den wahlbezogenen Landesregelungen
- in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen
- im Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen
- sowie in der Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen
http://www.im.nrw.de/bue/92.htm
Wegen der unterschiedlichen landesspezifischen Wahlgesetze der Bundesländer wird in den folgenden Abschnitten in einer kurzen Übersicht die Frage behandelt, welche Voraussetzungen in Nordrhein-Westfalen notwendig sind, damit die Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Wahlzettel (Stimmzettel) aufgenommen werden.
17. April 2010 |
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