Fakten zur Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft 2011
1.2.2011
Was ist ein Wahlkreis? Wie viele Stimmen habe ich? Und was ist der Unterschied zwischen dem Landeslisten- und dem Wahlkreisstimmzettel? Auf einen Blick finden Sie hier die wichtigsten Infos zur Hamburg-Wahl!
Wer wird gewählt?
Die mindestens 121 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft. Die Bürgerschaft ist das Landesparlament der Freien und Hansestadt Hamburg.
Wann wird gewählt?
Am 20. Februar 2011 von 8 bis 18 Uhr.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt bei der Hamburgischen Bürgerschaftswahl ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens 3 Monaten in Hamburg seinen Wohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Was ist ein Mandat?
Das Wort Mandat kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Auftrag oder Ermächtigung. Die Abgeordneten erhalten also einen Auftrag (= Mandat) von den Wählern.
Was ist ein Wahlkreis?
Für die Wahl zur Bürgerschaft ist Hamburg in 17 Wahlkreise unterteilt. Die Einteilung überwacht eine Wahlkreiskommission. Aus jedem Wahlkreis werden Abgeordnete direkt in die Bürgerschaft gewählt. Jeder Wahlkreis entsendet 3, 4 oder 5 Abgeordnete - je nachdem wie viele wahlberechtigte Personen in einem Wahlkreis leben.
Wie viele Stimmen habe ich?
Zum ersten Mal verfügt jeder Wähler und jede Wählerin bei Hamburgischen Bürgerschaftswahl über insgesamt 10 Stimmen. 5 Stimmen können auf dem Landeslistenstimmzettel vergeben werden, die übrigen 5 auf dem Wahlkreislistenstimmzettel.
Was ist der Landeslistenstimmzettel?
Der Stimmzettel mit den Landeslisten ist in allen Wahlkreisen gleich. Auf diesem gelben Stimmzettel stehen die Parteien und Wählervereinigungen mit ihren jeweiligen Kandidaten. Einzelbewerber stehen nicht auf diesem Stimmzettel!
Hinter jeder Partei, jeder Wählervereinigung, jeder Kandidatin und jedem Kandidat finden sich 5 Kreise für die Stimmvergabe. Bei der Verteilung ihrer insgesamt 5 Stimmen sind die Wähler völlig frei: Sie können zum Beispiel alle 5 Stimmen einer Partei oder einer Person geben, sie können die Stimmen aber auch zwischen den Parteien und oder Personen frei verteilen.
Genauere Informationen finden Sie online in dem »PDF-Wahlflyer« oder der »PDF-Wahlbroschüre« der Landeszentrale für politische Bildung und des Jugendinformationszentrums.
Was ist der Wahlkreisstimmzettel?
Jeder der 17 Wahlkreise hat seinen eigenen roten Wahlkreisstimmzettel. Auf diesem stehen die Wahlkreiskandidatinnen der Parteien aber auch Einzelbewerber, die sich in dem Wahlkreis zur Wahl stellen. Hinter jedem Kandidaten und jeder Kandidatin stehen 5 Kreise für die Stimmvergabe. Auch hier sind die Wähler vollkommen frei darin, wie sie ihre 5 Stimmen auf die Kandidaten verteilen.
Mehr Informationen finden Sie in dem »PDF-Wahlflyer« oder der »PDF-Wahlbroschüre« der Landeszentrale für politische Bildung und des Jugendinformationszentrums.
Kann man pro Stimmzettel mehr als 5 Stimmen vergeben?
Nein. Pro Stimmzettel können maximal 5 Stimmen vergeben werden. Wer mehr Stimmen oder gar keine Stimmen verteilt, macht seinen Stimmzettel ungültig. Allerdings können auch weniger als 5 Stimmen pro Stimmzettel vergeben werden.
Wer gewinnt die Wahl?
Die jeweils 3, 4 oder 5 Kandidaten mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis ziehen direkt in die Hamburgische Bürgerschaft ein. Für die Frage, wie viele Sitze eine Partei insgesamt in der Bürgerschaft erhält, sind aber allein die Stimmen auf dem Landeslistenstimmzettel wichtig. Hierbei werden die Gesamtstimmen ermittelt - also wie viele Stimmen eine Partei und ihre Kandidatinnen und Kandidaten insgesamt errungen haben. Parteien mit weniger als 5 Prozent der Gesamtstimmen ziehen nicht in die Bürgerschaft ein (Fünf-Prozent-Hürde).
Wann tritt die neu gewählte Bürgerschaft zusammen?
Die erste und damit konstituierende Sitzung der neu gewählten Bürgerschaft muss innerhalb von drei Wochen nach der Wahl stattfinden. Voraussichtlich tritt die neue Bürgerschaft am 9. März 2011 zusammen.
Was ist die Briefwahl?
Wer am Wahltag nicht in sein Wahllokal gehen kann, weil er oder sie etwa im Urlaub ist, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem 20. Februar seine Stimme abgeben und per Brief an die zuständige Stelle schicken. Wie die Briefwahl genau funktioniert, erklärt der »Landeswahlleiter auf seiner Internetseite«.
Bürgerschaftswahl Hamburg 2011
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