Fakten zur Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 2011
26.8.2011
Wer wird gewählt? Wie viele Stimmen habe ich? Und was ist eigentlich ein Direktmandat? Auf einen Blick finden Sie hier die wichtigsten Infos zur Wahl in Berlin!
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses 2011.
Wer wird gewählt?
Das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung. In das 17. Berliner Abgeordnetenhaus werden mindestens 130 Abgeordnete gewählt. Davon werden 78 Mandate nach relativer Mehrheitswahl und alle übrigen durch Parteilisten vergeben. Die 55 zu wählenden Bezirksverordneten vertreten die Bürger auf der Ebene der zwölf Berliner Stadtbezirke.
Wann wird gewählt?
Am 18. September 2011 von 8 bis 18 Uhr.
Seit wann wird das Berliner Abgeordnetenhaus gewählt?
Das 1. Berliner Abgeordnetenhaus wurde am 3. Dezember 1950 im damaligen Westteil der Stadt gewählt. Seit 1990 vertritt das Abgeordnetenhaus das gesamte Berlin als Hauptstadt des wiedervereinigten Deutschlands. Die letzten Wahlen fanden am 17. September 2006 statt.
Wie oft wird gewählt?
Seit 1999 finden die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus alle fünf Jahre statt (zuvor alle vier Jahre). Dieser Rhythmus ändert sich nur, wenn es zu vorzeitigen Neuwahlen kommt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin ihren Wohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer ist wählbar?
In das Berliner Abgeordnetenhaus wählbar ist prinzipiell jede oder jeder Deutsche, wenn er oder sie das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens seit drei Monaten in Berlin wohnt und das aktive Wahlrecht besitzt. Daneben darf ihm oder ihr nicht die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher durch einen richterlichen Beschluss aberkannt worden sein.
Wie viele Stimmen habe ich?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Eine Stimme für die Wahl einer Person im eigenen Wahlkreis (Erststimme) und eine Stimme für die Wahl einer Landes- oder Bezirksliste im Wahlgebiet (Zweitstimme).
Wie werden Personen in den Wahlkreisen gewählt?
In jedem Wahlkreis ist die Person gewählt, die die meisten Erststimmen erhalten hat (relative Mehrheit).
Was ist ein Direktmandat?
Erzielt ein Kandidat in seinem Wahlkreis die relative Mehrheit der abgegeben Erststimmen, dann erhält dieser ein direktes Mandat - also einen Sitz im Abgeordnetenhaus.
Erhält jede Landesliste, die Zweitstimmen erhält, automatisch einen Sitz im Berliner Abgeordnetenhaus?
Nein, denn für die Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen können (sog. Sperrklausel) - oder mindestens ein Direktmandat erzielt haben.
Wie verteilen sich die zugewiesenen Sitze der Parteien im Abgeordnetenhaus?
In den Wahlkreisen sind diejenigen Kandidaten gewählt, die die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Erststimmen erzielen. Für die Verteilung der Gesamtmandate nach Verhältniswahlgrundsätzen werden von der Ausgangszahl von 130 Sitzen diejenigen Wahlkreissitze abgezogen, die von Kandidaten errungen wurden, die keiner Landes- oder Bezirksliste angeschlossen sind. Diese verbleibende Sitzzahl wird auf die Parteien, die die Fünf-Prozent- Hürde überspringen konnten, nach dem Verfahren Hare/Niemeyer entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt im Land erreichten Zweitstimmenzahlen verteilt. Hat eine Partei Bezirkslisten aufgestellt, so werden die für die Partei landesweit so ermittelten Mandate nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren auf ihre Bezirkslisten unterverteilt. Von den so auf die Landes- und Bezirkslisten der Parteien entfallenden Sitzen werden die in den Wahlkreisen direkt errungenen Mandate abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden entsprechend der Reihenfolge der Bewerber auf der Landes- oder Bezirksliste vergeben. Bewerber, die in einem Wahlkreis gewählt sind, bleiben auf der Liste unberücksichtigt. Ist die Landes- oder Bezirksliste erschöpft, bleiben weitere Sitze unbesetzt.
Warum variiert die Sitzanzahl im Abgeordnetenhaus?
Erzielt eine Partei in den Wahlkreisen über die Erststimme mehr Mandate als ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustehen, behält die Partei diese zusätzlichen Sitze (Überhangmandate). Die übrigen Parteien, die in das Abgeordnetenhaus eingezogen sind, erhalten dafür Ausgleichsmandate.
Was ist die Briefwahl?
Wer am 18. September 2011 nicht in sein Wahllokal gehen kann, weil er oder sie etwa im Urlaub ist, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben und per Brief an das zuständige Wahllokal schicken. Die Briefwahlunterlagen werden jedoch frühestens ab dem 4. August 2011 versandt.
Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2011
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