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Bundestagswahl 2009

PIRATEN

 
Logo der PIRATEN
Logo der PIRATEN
Gründungsjahr: 2006

Mitgliederzahl: ca. 5.300

Bundesvorsitz: Jens Seipenbusch

Kontakt: Andreasstr. 66 / 10243 Berlin



Partei-Profil
Autor: Dr. Carsten Schymik, Stiftung Wissenschaft und Politik Berlin

Die "Piratenpartei Deutschland" (Piraten) wurde im September 2006 in Berlin gegründet. Landesverbände existieren mittlerweile in allen 16 Bundesländern; die Mitgliederzahl liegt bei knapp 6200 (Stand: August 2009). Die deutschen Piraten sind nach dem Vorbild der im Januar 2006 in Schweden gegründeten Piratpartiet entstanden. Sie verstehen sich als Teil einer globalen Bewegung für eine freie Informationsgesellschaft. Gleichgesinnte Piratenparteien gibt es bereits in mehr als 20 Ländern weltweit – von Kanada bis Neuseeland.

Steht zur Wahl...

... im gesamten Bundesgebiet außer Sachsen.

Die Piraten sind eine so genannte Ein-Themen-Partei. Ihr Hauptanliegen ist die informationelle Selbstbestimmung, vor allem im Hinblick auf digitale Kommunikationstechniken wie das Internet. Die Piraten setzen sich für den freien Zugang zu Wissen und Kultur und für die Wahrung von Privatsphäre und Datenschutz ein.

Konkret fordern die Piraten unter anderem eine Reform des Urheberrechts mit dem Ziel, digitale Werke aller Art (Filme, Musik etc.) frei zugänglich zu machen und ihre nichtkommerzielle Vervielfältigung nicht zu bestrafen. Auch das Patentwesen soll liberalisiert werden, so dass eine Patentierung zum Beispiel von Lebewesen und Genen, Geschäftsideen und Software ausgeschlossen ist. Sie sprechen sich gegen ein Verbot von Gewaltspielen aus und fordern stattdessen mehr Medienkompetenz von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten sowie den verantwortungsbewussten Umgang mit Computerspielen.

Die Piraten wenden sich auch gegen den zunehmenden Einsatz digitaler Technik zu Überwachungszwecken, zum Beispiel in Form der Vorratsdatenspeicherung oder der Videoüberwachung öffentlicher Räume. Stattdessen fordern sie den Ausbau des traditionellen Briefgeheimnisses zu einem allgemeinen Kommunikationsgeheimnis sowie umfassende Auskunfts- und Einsichtsrechte der Bürger auf allen Ebenen von Politik und Verwaltung.


01. September 2009

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