Die bpbBestellenNewsletterPressePartnerImpressumKontakt

Home
   
FAQ Index


Themen
Publikationen
Veranstaltungen
Wissen
Lernen
Multimedia
Forschen mit GrafStat
Wahlen 2009
Projekt: Bundestagswahl
Wahlen in der Demokratie
GrafStat - Befragungen im Unterricht
Projekt: Europawahl
Dokumentation 2009
Aktuelles zur Bundestagswahl
Methoden
Glossar
Literaturtipps
Links zur Bundestagswahl
Links zur Europawahl
Medien
Installation von GrafStat
ZMI Universität Giessen Arte netzeitung.de Arte ZMI Universität Giessen taz Kulturstiftung des Bundes Berliner Konferenz Universität Duisburg-Essen Köln International School of Design
Suche
Dossier bpb.de


Wahlen 2009

Glossar


Wolfgang Sander / Julia Haarmann / Matthias Noé
Inhalt

A - D

E - H

I - L

M - O

P - Q

R - S

T - V

W - Z

Quellennachweis

A - D

Abgeordnete
Die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder eines Landes können nicht alle gleichzeitig darüber entscheiden, welche Politik gemacht wird. Sie wählen daher Frauen oder Männer in freien und geheimen Wahlen für eine bestimmte Zeit als ihre Vertreter. Diese Abgeordneten gehören meist einer Partei an. Sie sollen im Parlament, z.B. dem Bundestag, die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler vertreten und möglichst in deren Sinne entscheiden. Der wichtigste Teil der Abgeordnetenarbeit findet in Arbeitsgruppen und Ausschüssen statt. Dort wird beispielsweise beraten, wie die Jugend- oder Gesundheitspolitik aussehen soll. Die finanzielle Entschädigung für Abgeordnete, die für eine bestimmte Zeit ihren normalen Beruf nicht ausüben, nennt man (» Diäten. [1]

Acquis communautaire
Kommt aus dem Französischen und bedeutet "gemeinsamer Besitzstand". Gemeint ist damit die Summe der gemeinsamen Rechte und Pflichten der EU-Mitgliedsstaaten. Das sind
  1. die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EAG, EG) und ihre späteren völkerrechtlichen Ergänzungen (Primärrecht)
  2. Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Empfehlungen, d.h. Rechtsakte der durch das Primärrecht dazu ermächtigten EG-Organe (Sekundärrecht)
  3. die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).Voraussetzung für die Aufnahme in die EU ist u. a., dass ein Beitrittskandidat den acquis communautaire vollständig akzeptiert und in seinem Hoheitsgebiet in Kraft setzt. [2]
Agenda
Die Tagesordnung bei einer Konferenz, in der Politik wird der Begriff auch für Gesetzes- und Reformvorhaben gebraucht (z.B. "Agenda 2000" oder "Agenda 2010"). [2]

Agenda-Setting
Von den Kommunikationswissenschaften geprägter Begriff; er bedeutet "Festlegung des zu Behandelnden (der Tagesordnung)". Er bringt zum Ausdruck, dass die "Tages-Themen" von den Medien "gemacht" werden, indem sie über bestimmte Ereignisse und Vorgänge berichten und über andere nicht.

ALLBUS
Allgemeine Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften. Einige der im Materialteil ausgewerteten und auf der CD-Rom beiliegenden Daten sind Befragungsergebnisse aus der "Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften" (ALLBUS 1996 bzw. 2002). Diese Erhebungen wurden von Bund und Ländern über die GESIS (Gesellschaft sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen) finanziert. Die konkrete Durchführung ist ein Gemeinschaftsprojekt von ZUMA (Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen e.V., Mannheim) und Zentralarchiv für Empirische Sozialforschung (Köln) in Zusammenarbeit mit dem ALLBUS-Ausschuss. Die Daten sind beim Zentralarchiv für Empirische Sozialforschung (Köln) erhältlich. Die vorgenannten Institutionen und Personen tragen keine Verantwortung für die Verwendung der Daten in dieser Anwendung.

Dem ALLBUS-Ausschuss gehörten 2004 folgende Personen an: Hans-Jürgen Andreß, Universität Köln (Vorsitz); Andreas Diekmann, ETH Zürich; Hubert Feger, Freie Universität Berlin; Johannes Huinink, Universität Bremen; Heiner Meulemann, Universität Köln; Rüdiger Schmitt-Beck, Universität Duisburg; Heike Solga, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin.

Die hier verwendeten Subset-Datensätze sind im Unterschied zu den originalen ALLBUS-Daten in ihren Fallzahlen leicht reduziert (Zufallsauswahl). Dadurch wird u.a. ihre Anwendung vereinfacht, weil bei gesamtdeutschen Auswertungen (also Ost- und Westdeutschland gemeinsam) keine Gewichtung mehr erforderlich ist.
Die kompletten ALLBUS-Dokumentationen und Daten sind beim Zentralarchiv für Empirische Sozialforschung (Köln) erhältlich.
Ansprechpartner: Michael Terwey, Zentralarchiv für Empirische Sozialforschung, Postfach 41 09 60, 50869 Köln, Tel.: 0221/47694-22,
E-Mail: terwey@za.uni-koeln.de
Internet: http://www.gesis.org

Ansprechpartner zum ALLBUS-Erhebungsprogramm: Achim Koch, Michael Blohm, ZUMA, Postfach 12 21 55, 68072 Mannheim, Tel.: 0621/1246-280,
E-Mail: allbus@zuma-mannheim.de
Internet: http://www.gesis.org

ALLBUS-Ausschuss
Der ALLBUS-Ausschuss führt in Zusammenarbeit mit ZUMA und ZA im Verbund der GESIS (Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen) alle zwei Jahre die Allgemeine Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS) durch. Allensbach, Institut für Demoskopie Ein bekanntes Institut für Meinungsforschung mit Sitz in Allensbach am Bodensee, 1947 gegründet von Elisabeth Noelle-Neumann.

Ältestenrat
Eine Gruppe von erfahrenen Abgeordneten eines Parlaments, die den/die Parlamentspräsidenten/in bei seiner/ihrer Arbeit unterstützen. Der Ältestenrat legt u.a. die Termine für die Parlamentssitzungen fest und bereitet ihre Tagesordnung vor. Im Bundestag besteht der Ältestenrat gegenwärtig aus dem Präsidenten, 4 Stellvertretern/innen (Vizepräsidenten/in) und 23 Abgeordneten, die die Fraktionen entsprechend ihrer Fraktionsgröße entsenden. [3]

Amtsbonus
Der Vorteil, den der gegenwärtige Inhaber eines politischen Wahlamtes gegenüber den Mitbewerbern genießt. Bei einer in den Augen der Öffentlichkeit schlechten Amtsführung kann dieser Bonus in sein Gegenteil umschlagen (Malus).

Amtssprachen
Eine Amtssprache ist die offizielle Sprache eines Staates für Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichte und Schulen. Amtssprachen der Europäischen Union sind die Sprachen der Mitgliedsstaaten, in die alle Debatten (z.B. des Europäischen Parlaments) und alle wichtigen Dokumente ihrer Organe (z.B. Richtlinien) übersetzt werden müssen. Damit sollen alle Unionsbürger in die Lage versetzt werden, ihre Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten wahrzunehmen, aber auch ihren Pflichten nachzukommen. [2]

Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote drückt im Unterschied zur absoluten Zahl der Arbeitslosen ein relatives Verhältnis aus: nämlich den Anteil der (registrierten) Arbeitslosen an den Erwerbspersonen. [4]

Arbeitslosigkeit
Der Zustand in der Marktwirtschaft, in dem mehr Menschen eine Erwerbsarbeit suchen als finden, weil weniger Arbeitskräfte gebraucht werden als vorhanden sind. Anders ausgedrückt: Das Angebot (an Arbeitskräften) ist größer ist als die Nachfrage. [3]

Aristokratie
Herrschaft einer Gruppe von Adeligen.

Aristoteles
[384-322 v.Chr.], griechischer Philosoph, der neben Sokrates und Platon die Grundlagen der politischen Philosophie des Abendlandes schuf.

Assoziierung, Assoziierungs-Abkommen
Assoziierte Drittstaaten sind in bestimmten Politikbereichen an der Europäischen Union beteiligt, ohne Mitglied zu sein. Ist im Assoziierungsabkommen die Teilnahme am gemeinsamen Markt vereinbart, so gelten einige Regeln des Binnenmarktes gleichermaßen im assoziierten Land wie in den Mitgliedsländern der EU. Assoziierungs- Abkommen dienen auch der Heranführung beitrittswilliger Staaten auf eine Vollmitgliedschaft. Inzwischen hat die EU ein dichtes Netz von Assoziierungs- und Kooperationsabkommen geschaffen, die nicht mehr die Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten zum Ziel haben, sondern als Alternative zur bisherigen Erweiterungspolitik gedacht sind. [2]

Asyl- und Einwanderungspolitik
Das Ziel, innerhalb der EU einen "Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts" zu schaffen und der damit verbundene Wegfall der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen bei gleichzeitig ansteigendem Zuwanderungsdruck an den Außengrenzen, machte ein einheitliches Vorgehen auf diesem Gebiet erforderlich. Der Amsterdamer Vertrag von 1997 hat deshalb die Asyl-, Einwanderungs- und Visapolitik zu einer supranationalen Gemeinschaftspolitik erhoben (Art. 63 EG-Vertrag). Für die Anerkennung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, für deren vorübergehenden Schutz und Aufenthalt gelten einheitliche Mindestnormen (in Anlehnung an die Genfer Flüchtlingskonvention). Außerdem werden Flüchtlinge und Asylbewerber in einem ausgewogenen Verhältnis auf die einzelnen Mitgliedsstaaten verteilt. Mit der Fingerabdruck-Datenbank "Eurodac" soll Asylmissbrauch und illegale Zuwanderung bekämpft werden. Im Rahmen der Einwanderungspolitik können aber die Mitgliedsstaaten selbst bestimmen, wie viele Nicht-Unionsbürger in ihr Land einreisen dürfen, um eine Beschäftigung aufzunehmen. [2]

Ausschuss der Regionen (AdR)
Der Ausschuss der Regionen ist wie der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ein beratendes Organ der EU. Er besteht derzeit (EU-27) aus 344 Vertretern von Regionen und Städten bzw. Gemeinden. Bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die regionale oder kommunale Ebene haben, müssen Kommission und Rat die Stellungnahme des AdR einholen (betrifft v. a. die Bereiche Verkehr, Energie und Telekommunikation, Gesundheitswesen, Bildung und Jugend, Kultur). [2]

Austausch- und Jugendprogramme
Um die Mobilität ihrer Bürger zu fördern, finanziert die EU zahlreiche Austauschprogramme. [2]

Autoritäres Regime
Herrschaft einer kleinen Gruppe von Machthabern. Im Gegensatz zum totalitären Staat haben autoritäre Regimes keine ausgeprägte Staatsideologie und tolerieren gewisse Freiheiten (z.B. wirtschaftliche und kulturelle), solange ihre Herrschaft nicht gefährdet wird. Das wichtigste Ziel autoritärer Regimes ist die Erhaltung der eigenen Macht und die persönliche Bereicherung auf Kosten des Staates bzw. seiner Bevölkerung.

Bandwagon Effect
Eine Fehlerquelle bei Meinungsumfragen, die dadurch entsteht, dass der Befragte lieber die voraussichtlich bei einer Wahl siegreiche Partei angibt. Grundlage ist der menschliche Trieb, zu den Gewinnern gehören zu wollen.

Basisdemokratie
Eine Bezeichnung für ein politisches Entscheidungsprinzip, wonach politische Fragen nach ausgiebiger Diskussion von allen Mitgliedern einer Gruppierung (Partei, Bürgerinitiative, Haus- oder Betriebsgemeinschaft), d.h. an der Basis entschieden werden. Wenn Mandats- und Funktionsträger sich z.B. durch ein imperatives Mandat daran gebunden sehen, werden sie versuchen, diese Entscheidung in den zentralen Vertretungsgremien zu verwirklichen.

Beitrittskandidaten
Als offizielle Beitrittskandidaten sind bislang von der EU anerkannt: Bulgarien (1995), Rumänien (1995), Türkei (1999), Kroatien (2003) und Mazedonien (2005). Bulgarien und Rumänien sind am 1. Januar 2007 beigetreten. Der Beitritt kann um ein Jahr verschoben werden, wenn festgestellt wird, dass die Umsetzung des Europarechts in beiden Ländern nicht vollendet ist. Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei wurden im Oktober 2005 aufgenommen. Anhand der Kopenhagener Kriterien wird geprüft, inwieweit die Kandidatenländer beitrittsfähig sind bzw. welche Reformen für eine Mitgliedschaft in der EU nötig sind. Weitere Länder in Südosteuropa (Albanien, Bosnien-Herzegowina) oder in Osteuropa (Ukraine) haben ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union bekundet, ohne bislang offiziell als Beitrittskandidaten anerkannt zu sein. Die westlichen Balkanstaaten sollen auf ihrem Weg in die EU durch so genannte Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (z.B. mit Albanien im Jahre 2006) unterstützt werden. [2]

Beneluxländer
Die wirtschaftliche, kulturelle und politische Union zwischen Belgien, den Niederlanden (Nederland) und Luxemburg. [2]

Binnenmarkt
Ein Binnenmarkt ist ein gemeinsamer Wirtschaftsraum, in dem der freie und unbeschränkte Verkehr von Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen gewährleistet ist. Zwischen den Mitgliedsstaaten bestehen keine Zölle oder andere Handelshemmnisse mehr; der Außenhandel mit Drittstaaten unterliegt einem gemeinsamen Außenzoll. Der europäische Binnenmarkt ("Gemeinsamer Markt") besteht seit dem 1. Januar 1993 und ist mit mehr als 459 Millionen Konsumenten und einer Wirtschaftsleistung von 10,8 Billionen Euro (EU-25, 2005) der größte einheitliche Markt der industrialisierten Welt. Bereits 1957 hat man sich bei der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ein zukünftiges Europa als einen großen Markt und einheitlichen Wirtschaftsraum vorgestellt. Konkret vereinbart und bis 1968 auch verwirklicht wurde die Zollunion. Die Abschaffung der Binnenzölle bedeutete aber nicht das Ende des Protektionismus. Zur Abwehr der ausländischen Konkurrenz dienten jetzt vermehrt die nichttarifären Handelshemmnisse (engl. tarif: Zoll). [2]

Brüssel
Die Hauptstadt Belgiens und Amtssitz wichtiger EU-Organe (z.B. der Europäischen Kommission und des Rats der Europäischen Union). Der Ortsname "Brüssel" wird in den Medien auch stellvertretend für EU-Institutionen verwendet ("Brüssel hat beschlossen…"), häufig auch in kritischer Absicht ("Brüsseler Bürokratie"). [2]

Bund/Bundesstaat
Wenn sich mehrere Staaten zu einem Gesamtstaat verbinden und dabei teilweise ihre Selbstständigkeit aufgeben, wird daraus ein Bundesstaat. Im Unterschied zum Staatenbund hat der Bundesstaat ein Staatsoberhaupt und eine Regierung. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein solcher Bundesstaat. Der Bundespräsident und die Bundesregierung haben ihren Amtssitz in Berlin. Sie vertreten den Gesamtstaat, der auch "Bund" genannt wird. In den einzelnen Bundesstaaten, die bei uns "Bundesländer" genannt werden, gibt es Länderregierungen. Die staatlichen Aufgaben in einem Bundesstaat, die Verwaltung und die Gesetzgebung werden zwischen der Regierung des Gesamtstaates und den Regierungen der Bundesländer aufgeteilt. Weil die Europäische Union weder ein einfacher Staatenbund, noch ein richtiger Bundesstaat ist, hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass sie als Staatenverbund zu bezeichnen ist. [1]

Bundesbank
Nach Art. 88 GG ist die Bundesbank die "Währungs- und Notenbank" der Bundesrepublik Deutschland. Zu den Aufgaben der Bundesbank zählen die Sicherung der Währung, die Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Bundesregierung und die Funktion einer "Hausbank" des Staates. In der Wahrnehmung ihrer Aufgabe versucht die Bundesbank vor allem, die Geldmenge so zu steuern, dass eine inflationsfreie Wirtschaftsentwicklung möglich wird. Der Zentralbankrat der Bundesbank als oberstes Entscheidungsorgan ist gegenüber der Bundesregierung nicht weisungsgebunden.

Bundeskanzler/in
Der Chef oder die Chefin der Regierung heißt Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin. Er oder sie wird vom Bundestag gewählt und bestimmt die Richtlinien der Politik. Die Amtszeit dauert üblicherweise vier Jahre. Zum Bundeskanzler/zur Bundeskanzlerin kann gewählt werden, wer volljährig ist. Der Kanzler oder die Kanzlerin sucht die Ministerinnen und Minister aus, mit denen er oder sie die Regierungsmannschaft bildet. Diese werden dann vom Bundespräsidenten ernannt. Seit November 2005 ist Angela Merkel Bundeskanzlerin. Sie ist die erste Frau, die in Deutschland dieses Amt innehat.

Bisherige deutsche Bundeskanzler:
  • Konrad Adenauer (CDU) 1949-1963
  • Ludwig Erhard (CDU) 1963-1966
  • Kurt Georg Kiesinger (CDU) 1966-1969
  • Willy Brandt (SPD) 1969-1974
  • Helmut Schmidt (SPD) 1974-1982
  • Helmut Kohl (CDU) 1982-1998
  • Gerhard Schröder (SPD) 1998-2005
  • Angela Merkel (CDU) seit 2005 [1]
Bundesländer/Föderalismus
Deutschland ist ein Bundesstaat. So bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem übergeordneten Gesamtstaat. Bei uns nennt man die einzelnen Staaten Bundesländer, das sind zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Bayern. Es gibt insgesamt 16 Bundesländer, darunter auch die so genannten Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Die politische Macht wird aufgeteilt zwischen der Zentralregierung in Berlin (man spricht oft von dem "Bund") und den Regierungen der einzelnen Bundesländer. So vertritt zum Beispiel der Bund das Land nach außen (Außenpolitik). Diese Form der Machtverteilung zwischen Bund und Bundesländern nennt man Föderalismus. Der Begriff kommt vom lateinischen Wort "foedus", das heißt "Bündnis", "Staatsvertrag". Die einzelnen Bundesländer bestimmen mit ihren Regierungen, in denen auch ein Ministerpräsident oder eine Ministerpräsidentin sowie Minister und Ministerinnen sitzen, über die Organisation der Polizei oder auch die Schul- und Kulturpolitik. Daher kann es vorkommen, dass eine Abschlussprüfung in Bayern anders bewertet wird als in Mecklenburg-Vorpommern. Die Aufgabenverteilung dieser beiden politischen Ebenen - Bund und Länder - ist im Grundgesetz geregelt. [1]

Bundesminister/in
Diese Männer und Frauen gehören zu einer Regierung. Sie werden vom Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten zu Ministern oder Ministerinnen ernannt. Danach leiten sie ein Ressort, ein Ministerium, das für bestimmte Aufgaben zuständig ist. So kümmert sich zum Beispiel das Familienministerium um vieles, was mit den Familien zu tun hat, und das Außenministerium kümmert sich um die Beziehungen zu anderen Staaten. [1]

Bundespräsident/in
Der Bundespräsident ist der erste Mann, die erste Frau im Staat. Bisher gab es in Deutschland nur Männer in diesem Amt. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Die Bundesversammlung setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Bundestages und aus Personen, die von den Parlamenten der Bundesländer gewählt werden. Dies können ganz normale Bürgerinnen und Bürger oder auch Prominente sein. Zum Bundespräsidenten kann jeder Deutsche gewählt werden, der mindestens 40 Jahre alt ist. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist die Vertretung Deutschlands gegenüber dem Ausland und der Abschluss von Verträgen mit anderen Ländern. Gesetze gelten ohne seine Unterschrift nicht. Zur Arbeit des Bundespräsidenten gehört auch die Ernennung des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin und der Minister und Ministerinnen. Der Bundespräsident hat ein besonderes Recht: Er kann Gefangene begnadigen. Seit dem 1. Juli 2004 ist Horst Köhler Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.

Deutsche Bundespräsidenten seit 1949:
  • Theodor Heuss 1949-1959
  • Heinrich Lübke 1959-1969
  • Gustav Heinemann 1969-1974
  • Walter Scheel 1974-1979
  • Karl Carstens 1979-1984
  • Richard von Weizsäcker 1984-1994
  • Roman Herzog 1994-1999
  • Johannes Rau 1999-2004
  • Horst Köhler seit 1. Juli 2004 [1]
Bundesrat
Über den Bundesrat sind die Bundesländer an der Bundespolitik beteiligt. Wenn im Deutschen Bundestag ein Gesetz beschlossen wird, kann der Bundesrat ihm zustimmen, es ablehnen oder Einspruch einlegen. Manche Gesetze können nur dann gültig werden, wenn der Bundesrat zustimmt. Der Bundesrat hat 69 Mitglieder. Jedes Bundesland hat mindestens drei Stimme höchstens sechs Stimmen. Je mehr Einwohner ein Bundesland hat, desto mehr Stimmen hat es im Bundesrat. Die Vertreter der Bundesländer im Bundesrat sind nicht direkt vom Volk gewählt wie die Mitglieder des Bundestages, sondern sie gehören den jeweiligen Landesregierungen an. Der Bundesratspräsident oder die Bundesratspräsidentin, der oder die immer für ein Jahr gewählt wird, ist gleichzeitig Vertreter/in des Bundespräsidenten. [1]

Bundesrepublik Deutschland
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Das war der Zeitpunkt der Gründung des Staates, in dem wir heute leben. Zu der Gründung kam es, weil sich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs auf deutschem Boden zwei völlig unterschiedliche politische Systeme gegenüberstanden: In der sowjetisch besetzten Zone entstand die DDR; auf dem Gebiet, das von den westlichen Siegermächten USA, Frankreich und England besetzt war, entstand die Bundesrepublik Deutschland. Im Artikel 20 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Seit der Verkündung unserer Verfassung ist daher "Bundesrepublik Deutschland" die offizielle und amtliche Bezeichnung für unser Land. [1]

Bundesstaat (Föderation, föderaler Staat)
Staat, der aus mehreren Gliedstaaten besteht. Beispiele sind die USA (50 Bundesstaaten), die Schweiz (26 Kantone) und die Bundesrepublik Deutschland (16 Länder). Im Gegensatz zum Einheitsstaat ist bei einem Bundesstaat die Staatsgewalt zwischen Gesamtstaat und Gliedstaaten aufgeteilt, wobei die Teilstaaten (»Bundesländer) ein echtes Selbstbestimmungsrecht in Bereichen ihrer Zuständigkeit haben. Der Gesamtstaat entscheidet über alle wesentlichen Fragen, die für die Einheit und den Bestand wesentlich sind (z.B. Außenpolitik, Verteidigung, Staatsangehörigkeit, einheitliche Rechtsordnung). Die Gliedstaaten wirken an der politischen Willensbildung des Gesamtstaates mit (z.B. die Länder über den Bundesrat bei der Gesetzgebung des Bundes). Im Unterschied zum Bundesstaat ist der Staatenbund (Konföderation) ein Zusammenschluss von weiterhin völlig souveränen Staaten zu gemeinsamen politischen Zwecken (z.B. Verteidigungsbündnis: NATO). [2]

Bundestagspräsident/in
In der Rangfolge der wichtigsten Ämter in Deutschland steht das Amt des Bundestagspräsidenten nach dem Bundespräsidenten an zweiter Stelle. Nachdem ein neuer Bundestag gewählt worden ist, wählen die Abgeordneten in geheimer Wahl ihren Präsidenten oder ihre Präsidentin. Normalerweise gehört er oder sie der stärksten Fraktion an. Der Bundestagspräsident vertritt den Deutschen Bundestag nach außen und leitet zusammen mit seinen Stellvertretern und Stellvertreterinnen die Sitzungen des Parlaments.

Die bisherigen Präsidentinnen und Präsidenten des Deutschen Bundestages:
  • Erich Köhler (CDU) 1949-1950
  • Hermann Ehlers (CDU) 1950-1954
  • Eugen Gerstenmaier (CDU) 1954-1969
  • Kai-Uwe von Hassel (CDU) 1969-1972
  • Annemarie Renger (SPD) 1972-1976
  • Karl Carstens (CDU) 1976-1979
  • Richard Stücklen (CSU) 1979-1983
  • Rainer Barzel (CDU) 1983-1984
  • Philipp Jenninger (CDU) 1984-1988
  • Rita Süssmuth (CDU) 1988-1998
  • Wolfgang Thierse (SPD) 1998-2005
  • Norbert Lammert (CDU) seit 2005 [1]
Bundestagswahl
Die Wahlen zum Deutschen Bundestag werden nach den Prinzipien der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen vorgenommen. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; wählbar sind alle Volljährigen (Art. 38 Abs. 1 GG). Einzelheiten über die Wahlberechtigung und das Wahlverfahren enthält das Bundeswahlgesetz. Danach hat jeder Wähler eine Erststimme (Direktwahl des Kandidaten) und eine Zweitstimme (Landesliste einer Partei). Ausschlaggebend dafür, wie viele Kandidaten einer Partei in den Bundestag einziehen, ist die Anzahl der Zweitstimmen (Verhältniswahl). Der Anteil der Bundestagssitze jeder Partei wird dabei heute nach der Methode Hare-Niemeyer ermittelt. Im Ergebnis handelt es sich bei der Bundestagswahl um eine nur durch die Erststimmenabgabe modifizierte ("personalisierte") Verhältniswahl. Übersteigt die Zahl der Direktmandate einer Partei die Zahl der ihr durch die Zweitstimmen zustehenden Mandate, erhält sie zusätzliche Sitze im Bundestag (»Überhangmandate). Bei der Verteilung der Sitze nach Landeslisten werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 % der insgesamt abgegebenen Zweitstimmen erhalten oder mindestens drei Direktmandate erobert haben (Fünfprozentklausel).

Bundesverfassungsgericht
Wenn jemand der Meinung ist, dass ein Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt, kann er das prüfen lassen. Jeder Bürger, jede Bürgerin hat dann das Recht, eine Klage vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu bringen. Dieses Gericht ist der oberste Hüter der Verfassung und hat bei Streitigkeiten das letzte Wort. Sollte dort dem Kläger, der Klägerin Recht gegeben werden, muss das Gesetz zurückgenommen oder zumindest so verändert werden, dass es dem Grundgesetz nicht widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht ist den anderen hohen Verfassungsorganen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Bundespräsident/in) gegenüber unabhängig und gleichgestellt. [1]

Bundesversammlung
Wenn ein neuer Bundespräsident oder eine neue Bundespräsidentin gewählt wird (oder der bisherige wieder gewählt wird), tritt die Bundesversammlung zusammen. Dies geschieht alle fünf Jahre. In der Bundesversammlung sind alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages vertreten. Dazu kommen genau so viele Personen, die von den Landtagen der einzelnen Bundesländer gewählt werden. So wird sichtbar zum Ausdruck gebracht, dass der Bundespräsident sowohl den Bund als auch die Länder repräsentiert. [1]

Bundeswahlleiter/in
Der Bundeswahlleiter bereitet die Wahlen zum Deutschen Bundestag vor und sorgt dafür, dass sie reibungslos und rechtmäßig durchgeführt werden. Er wird vom Bundesminister des Inneren ernannt. Nach einer langen Tradition ist es stets der Präsident des Statistischen Bundesamtes, der in das Amt des Bundeswahlleiters berufen wird. Bei seiner Arbeit wird der Bundeswahlleiter von den Landeswahlleitern sowie den Leitern der Wahlkreise und Wahlbezirke unterstützt. [1]

Bundeswehr
Die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurden erstmalig 1955 zur Verteidigung aufgestellt [Art. 87a GG], sind inzwischen jedoch im Rahmen internationaler Militäreinsätze mit Teilen auch weltweit im Einsatz. Für Männer zwischen 18 und 45 Jahren besteht Wehrpflicht in der Bundeswehr, gleichzeitig können Männer und Frauen als Zeit- oder Berufssoldaten in die Bundeswehr eintreten. Die Bundeswehr hat rd. [248.00 Soldaten (2008)]. Davon sind 65.000 Wehrpflichtige und freiwillig länger Wehrdienst Leistende und 188.000 Berufs- und Zeitsoldaten. Im Bundeshaushalt [2008] (Haushaltsplan) sind [29,3 Milliarden Euro]. [3]

Bündnis '90/ Die Grünen
Im Bundestag vertretene politische Partei. Sie entstand 1993, als sich "Bündnis '90", eine aus der Bürgerbewegung der DDR hervorgegangene Partei, mit der Partei "Die Grünen" zusammenschloss. "Die Grünen" bestanden seit 1980 in Westdeutschland als Partei, die sich insbesondere den Schutz der natürlichen Umwelt auf ihre Fahnen geschrieben hatte. Mitgliederzahl am [01.06.2008: 44 700]. Nachwuchsorganisation: Grüne Jugend. [3]

Bürgerinitiative
Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern, die in ihrer unmittelbaren Umgebung meist nur ein spezielles Ziel verfolgen, z.B. dass eine Umgehungsstraße gebaut wird. Im Gegensatz zu Parteien wollen Bürgerinitiativen nicht auf Dauer bestehen, nehmen nicht an Wahlen teil und haben auch kein allgemeinpolitisches Programm. Sie können aber zu Vorstufen politischer Parteien werden. [3]

CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands)
Unmittelbar nach dem Kriegsende 1945 in allen vier Besatzungszonen entstandene politische Partei. Sie trat nach der Katastrophe für eine Rückbesinnung der Politik auf die Werte des Christentums ein. In Ostdeutschland verlor die CDU im Zuge der Errichtung einer kommunistischen Diktatur bald ihre politische Selbstständigkeit, in Westdeutschland wurde sie neben der SPD zu einer Volkspartei. Sie stellte bis [2008] fünf Bundeskanzler (von insgesamt acht), die die Bundesrepublik Deutschland zusammen [39 Jahre] regierten. [3]

Charta der Grundrechte
Die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" wurde auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza (2000) feierlich verkündet. Darin sind in 54 Artikeln die Grundrechte in den Bereichen Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte niedergelegt. Sie orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarats, enthält aber noch weitere Grundrechte (z.B. im Bereich der Bioethik und des Datenschutzes, Arbeitnehmerrechte, das Recht auf gute Verwaltung). Die Charta wurde in die Verfassung für Europa eingefügt, so dass der Grundrechtskatalog (nach Ratifizierung der Verfassung) für alle Mitgliedsstaaten der EU rechtsverbindlich wird. [2]

CSU (Christlich-Soziale Union)
Eine 1945 in Bayern gegründete politische Partei. Sie verfolgt ähnliche Ziele wie die CDU, die in Bayern nicht als eigene Partei vertreten ist. Im Bundestag bilden CDU und CSU eine gemeinsame Fraktion. Mitgliederzahl [im Juni 2008: 167.000.] Nachwuchsorganisation: Junge Union Deutschlands (Bayern). [3]

Datenauswertung
Eine Sammelbezeichnung für die Analyse und Interpretation der im Rahmen von Meinungsumfragen gewonnenen Daten, etwa im Rahmen einer Wahlprognose.

DDR
Die DDR (das war die Abkürzung für "Deutsche Demokratische Republik") entstand 1949 aus der damaligen sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Sie umfasste das Gebiet der heutigen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die DDR verstand sich als sozialistischer Staat und bezeichnete sich selbst als Arbeiter- und Bauernstaat. Die politische Macht lag alleine bei einer Partei (SED = Sozialistische Einheitspartei Deutschlands). Freie Wahlen gab es nicht, von Demokratie konnte nicht gesprochen werden. Weil viele Menschen die DDR in den ersten Jahren ihres Bestehens verlassen haben, um im Westen zu leben, haben die Machthaber in der DDR im August 1961 die Grenze zur Bundesrepublik Deutschland geschlossen und die Berliner Mauer errichtet. Fast 40 Jahre nach der Gründung der DDR sind viele Menschen im Herbst 1989 auf die Straße gegangen und haben demonstriert. Sie wollten, dass sich die DDR ändert, und sie hatten Erfolg. Die DDR und die Bundesrepublik Deutschland vereinigten sich am 3. Oktober 1990. Seither ist dieser Tag ein Feiertag und wird "Tag der Deutschen Einheit" genannt. [1]

Delegierte/r
Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und bedeutet beauftragen/ hinsenden. Ein Delegierter wird von einer Gruppe/Partei in einen Ausschuss entsandt, um dort in ihrem Sinne mitzuwirken, d.h. zu wählen oder Entscheidungen zu treffen. [3]

Demographie/demographisch
Der Begriff kommt aus dem Griechischem und bedeutet "Volksbeschreibung"; die Wissenschaft von der Bevölkerung. Sie beschreibt den gegenwärtigen Zustand der Bevölkerung (Größe, Altersaufbau, Geburtenhäufigkeit, Zuwanderung usw.) und leitet daraus Schlüsse für die Zukunft ab (Bevölkerungszunahme oder -abnahme, künftiger Altersaufbau usw.). Diese Daten sind für Politik und Wirtschaft unentbehrlich. Die Schul- und Wohnungsbaupolitik z.B., die Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik müssen sich rechtzeitig auf künftige demographische Entwicklungen einstellen, ebenso Wirtschaftsunternehmen bei ihren Zukunftsplanungen. [3]

Demokratie
Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bedeutet "Herrschaft des Volkes". In Deutschland gibt es diese Staatsform seit 1949, zuvor gab es sie bereits einmal von 1918 bis 1933. Demokratie heißt: Alle Bürger und Bürgerinnen haben die gleichen Rechte und Pflichten. Alle Menschen dürfen frei ihre Meinung sagen, sich versammeln, sich informieren. Es gibt unterschiedliche Parteien, die ihre Vorstellungen in so genannten Parteiprogrammen kundtun. Die Bürger wählen Personen und Parteien, von denen sie eine bestimmte Zeit lang regiert werden wollen. In einer Demokratie muss alles, was der Staat tut, nach den Regeln der Verfassung und der geltenden Gesetzen erfolgen. In Deutschland stehen diese Regeln im Grundgesetz. Der demokratische Staat ist also immer auch ein Rechtsstaat. In Deutschland gab es von 1949 bis 1990 einen zweiten deutschen Staat, die "Deutsche Demokratische Republik", abgekürzt DDR. Obwohl im Staatsnamen der Begriff "Demokratie" vorkam, war die DDR aber keine Demokratie. [1]

Demoskopie
Meinungsforschung

Deutscher Bundestag
"Deutscher Bundestag" ist der Name des deutschen Parlaments. Es arbeitet in der Hauptstadt Berlin. Die Mitglieder des Bundestages, die Abgeordneten, werden für vier Jahre vom Volk gewählt. Die Volksvertreterinnen und Volksvertreter gehören verschiedenen Parteien an. Alle Abgeordneten, die derselben Partei angehören, sitzen bei Versammlungen des Bundestages in einer Fraktion zusammen, wenn Gesetze diskutiert und beschlossen werden. Ein Beschluss kann aber nur gefasst werden, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder des Bundestages anwesend ist. Zu den wichtigsten Aufgaben des Bundestages gehören die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin, die Kontrolle der Regierung, die Gesetzgebung, die Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten und die Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht. [1]

Diäten
Eine Bezeichnung für das Gehalt, das Abgeordnete für ihre Tätigkeit im Parlament erhalten. Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bedeutete ursprünglich "Lebensunterhalt". [3]

Die Linke
"1989 zunächst unter dem Namen SED-PDS, dann nur noch als PDS auftretende Partei, die rechtlich die SED, die Staatspartei der DDR fortsetzt. 2005 Umbenennung in "Die Linke. PDS"."[3] 16. Juni 2007: Fusion mit der WASG (Die Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit), Umbenennung in "Die Linke". Mitgliederzahl 30.06.2008: 74.208. Die Linke naher Jugendverband: Linksjugend [’solid].

Diktatur
In einer Diktatur konzentriert sich die Macht auf einen einzelnen Akteur in form einer Einzelperson, einer Personengruppe oder einer einzelnen Partei. Weiterhin ist diese Machtkonzentration keinen Kontrollmechanismen unterworfen und es gibt keine offene Opposition zur Macht, so dass es keinen Wettbewerb im System gibt. Zwar können in Diktaturen auch Wahlen stattfinden, doch sind diese nur aufgesetzt, da es keine wählbaren Alternativen gibt. [5]

Direkte Demokratie
Eine Form der Demokratie, in der die Bürger unmittelbar selbst die politischen Entscheidungen fällen und dies nicht gewählten Vertretern (Repräsentanten) überlassen. Beispiele für direkte Demokratie in der Gegenwart sind Volksentscheid und Referendum. Gegensatz: Repräsentative Demokratie. [3]

Direktkandidat
Derjenige Kandidat, der z.B. bei der Bundestagswahl mit der Erststimme in einem Wahlkreis gewählt werden kann. Er gewinnt den Wahlkreis, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Erststimmen auf sich vereint.

Drittstaaten (Drittländer)
Ein häufig verwendeter Begriff für alle Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind. In internationalen Verträgen werden jeweils die Länder, die nicht Vertragspartner sind, als Drittstaaten bezeichnet. [2]

Druck-Version
Artikel versenden
Redaktion
Publikationen der bpb
Pocket
Die Lexika der Pocket-Reihe erklären die wichtigsten Fachbegriffe aus verschiedenen Themenfeldern so einfach wie möglich. Pocket bietet, im handlichen Format, kurze Begriffserklärungen ebenso wie ausführlichere Darstellungen von Leitbegriffen oder thematischen Konzepten. Außerdem in jeder Pocket-Ausgabe: wichtige Adressen, Tipps, Links ins Internet und teilweise auch Statistiken. Alle Ausgaben sind auch als PDF (mit verlinktem Stichwort-Index) zum Herunterladen verfügbar.
Pocket

Themen | Wissen | Veranstaltungen |
Publikationen | Lernen |
Die bpb | Bestellen | Newsletter | Presse | Partner |
Impressum | Kontakt | Home