
 |

Wahlen 2009
 |
 |
 |
 |
 |
Glossar |

 |
 |
Wolfgang Sander / Julia Haarmann / Matthias Noé
|
 |
 |
 |
 |
EFTA
Eine Abkürzung für "European Free Trade Association, EFTA". Die EFTA wurde 1960 zum Schutz der Handelsinteressen derjenigen europäischen Staaten gegründet, die nicht der EG angehörten. Heute gehören ihr nur mehr Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an. Mit Ausnahme der Schweiz bilden die EFTA- und die EU-Länder seit 1994 den sog. »Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Einheitliche Europäische Akte (EEA)
Eine Bezeichnung für die erste große Vertragsreform der EG (1.7.1987). Beschlossen wurde die "Vollendung des Binnenmarktes" bis zum 31.12.1992 mit Beseitigung der Personen und Warenkontrollen an den Grenzen. Die EG erhielt größere Zuständigkeiten in den Bereichen Forschung, Technologie und Umweltschutz. Außerdem wurde das Europäische Parlament gestärkt. [2]
EMNID
Ein Meinungsforschungsinstitut mit relativ hohem Anteil an politischer Forschung. Auftraggeber sind u.a. Parteien und Regierungsinstitutionen, aber auch Zeitschriften wie DER SPIEGEL.
Enquetekommission
Der Begriff kommt von dem französischen "enquête" und bedeutet "Untersuchung". Das ist eine Kommission, die von Parlamenten mit dem Auftrag eingesetzt wird, Material zusammenzutragen, damit eine geplante politische Entscheidung möglichst gut vorbereitet ist. [3]
Entwicklungszusammenarbeit
Die EU ergänzt die Entwicklungshilfe ihrer Mitgliedsstaaten durch eine gemeinschaftliche Entwicklungspolitik. Besonders enge Beziehungen unterhält die EU zu den AKP-Staaten (zumeist ehemalige Kolonialgebiete der EG-Staaten). Der Vertrag von Cotonou (Benin) aus dem Jahre 2000 vereinbart neben wirtschaftlichen auch politische Ziele und Maßnahmen:
- Vorrangig soll die Armut bekämpft werden.
- Der politische Dialog soll gestärkt werden, um innerstaatliche Krisen zu vermeiden.
- Die Zusammenarbeit und die Finanzhilfen sind an eine verantwortliche
Regierungsführung und an die Einhaltung der Menschenrechte gebunden.
- Handelsvereinbarungen zwischen der EU und den AKP-Staaten müssen mit den Regeln der WTO übereinstimmen.
- Personen, die sich illegal in der EU aufhalten, werden in die Herkunftsländer zurückgebracht. [2]
Erststimme
Eine Besonderheit des bundesrepublikanischen Wahlsystems; der Wähler wählt mit der sog. Erststimme den Direktkandidaten einer Partei in seinem Wahlkreis.
EU (» Europäische Union)
Häufig verwendete Abkürzung für die Europäische Union; besonders in Zusammensetzungen wie EU-Länder, EU-Kommission, EU-Recht. Das Kürzel EU-27 bedeutet, dass die Europäische Union 27 Mitgliedsstaaten hat. [2]
EU-Beitritt
Jedes europäische Land kann beantragen, Mitglied in der EU zu werden (Art. 49 EUV). Beitrittswillige Länder stellen ihren Antrag an den Rat, der ihnen ggf. den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verleiht. Um der Europäischen Union beitreten zu können, müssen sie die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Die Europäische Kommission untersucht laufend die politische, rechtliche und wirtschaftliche Lage in jedem Bewerberland und überwacht den Fortschritt im Beitrittsprozess anhand dieser Kriterien. Dazu erstellt die Kommission umfangreiche jährliche Fortschrittsberichte. Um die Reformen in den Beitrittsländern zu unterstützen, finanziert die EU verschiedene Hilfsprogramme in den Bereichen Umwelt und Infrastruktur, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und zum Aufbau von Verwaltungen, zur Ausbildung von Fachkräften, zur Finanzierung von Investitionen (PHARE). Der Rat entscheidet nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments über die Aufnahme neuer Mitglieder. Die Aufnahmeabkommen müssen in jedem Mitgliedsland und im Beitrittsland ratifiziert werden (durch Parlamentsbeschluss und/oder Volksabstimmung).
EU-Erweiterung
Beitritt neuer Mitgliedsstaaten in die EU, häufig auch Bezeichnung für den Aufnahmeprozess von den Beitrittsverhandlungen bis zur vollständigen Integration neuer Mitgliedsstaaten nach einer Übergangsphase. In den 50er Jahren gründeten sechs Staaten die Europäischen Gemeinschaften: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande ("Gründerstaaten"). Die Erweiterung erfolgte bisher in sechs Schritten durch den Beitritt von:
- 1973 Dänemark, Irland und Großbritannien (Norderweiterung)
- 1981 Griechenland (Süderweiterung)
- 1986 Spanien, Portugal (Süderweiterung)
- 1990 Neue Länder (Am 3. Oktober wird die deutsche Einheit durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik vollzogen. Mit ihrem Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehörten die fünf ostdeutschen Bundesländer unmittelbar auch den Europäischen
Gemeinschaften an.)
- 1995 Finnland, Österreich, Schweden
- 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (» Osterweiterung)
- 2007 Bulgarien und Rumänien [2]
Euro
Der Euro ist die gemeinsame Währung verschiedener Staaten in Europa. Es sind die folgenden 15 Staaten, die eine Währungsunion bilden: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien und Zypern. Der Euro gilt außerdem in Monaco, San Marino, Vatikanstadt, Montenegro und dem Kosovo. Der Name wurde 1995 von einer Versammlung des Europäischen Rates in Madrid beschlossen. Ein Euro sind gleich 100 Euro-Cent. [1]
Eurobarometer
Eine regelmäßig von der EU-Kommission durchgeführte Stimmungs- und Meinungsumfrage. Untersucht werden die Einstellung der Bürger zur Europäischen Integration im Allgemeinen und zu zentralen Fragen und Politikbereichen der EU. [2]
Eurokorps
Der multinationale Militärverband mit [circa 60.000 Soldaten im Jahr 2008] aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Spanien ist seit 1995 einsatzfähig und hat seinen Sitz in Straßburg. Ursprünglich als Kern einer europäischen Armee gegründet, dient er heute der EU und der NATO als schnelles Krisenreaktionskorps. [2]
Europa (Begriff)
Der griechischen Sage zufolge stammte Europa, die Namensgeberin unseres Kontinents, aus Asien. Sie war die Tochter des Königs Agenor von Phönikien (syrisch-libanesisch-israelische Mittelmeerküste). Göttervater Zeus verliebte sich in das Mädchen, als er sie mit ihren Gefährtinnen am Meer spielen sah. Da Agenor seine Tochter streng behütete,
mischte sich Zeus - als Stier verwandelt - unter die Herde des Agenor. Europa spielte mit dem Stier und fand ihn so zahm, dass sie auf seinen Rücken kletterte, um auf ihm zu reiten. Daraufhin eilte der Stier mit seiner Beute zum Strand und entschwand in den Weiten des Meeres. Erst auf Kreta – also in Europa – gab sich Zeus zu erkennen. Die Entführung der Europa wurde in der bildenden Kunst häufig dargestellt. "Europa mit dem
Stier" ist noch heute als gängiges Motiv in zahlreichen Karikaturen zu finden: In immer neuen Variationen dient es zur satirischen Darstellung der Europapolitik.
Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM oder EAG)
Der Vertrag zur Gründung einer Europäischen Atomgemeinschaft gilt als einer der drei "Gründungsverträge" der Europäischen Gemeinschaft (neben EWG und EGKS-Vertrag). Er wurde von Frankreich, Italien, den Benelux-Staaten und Deutschland am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet (Römische Verträge). Ziel der EAG war die schnelle Entwicklung von Kernindustrien in Europa, z.B. durch Förderung der Kernforschung und des Reaktorbaus. Die friedliche Nutzung der Kernenergie sollte den rapide wachsenden Energiebedarf decken und die Abhängigkeit der europäischen Industriestaaten vom Öl verringern. [2]
Europäische/r Bürgerbeauftragte
» Ombudsmann
Europäische Gemeinschaft, Europäische Gemeinschaften (EG)
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische
Atomgemeinschaft (EURATOM) wurden von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet (Römische Verträge, unterzeichnet am 25. 3. 1957). Durch den Fusionsvertrag von 1967 wurden EWG, EURATOM und die bereits seit 1952 bestehende Montanunion (EGKS) zu den Europäischen Gemeinschaften zusammengelegt. Seither sind eine gemeinsame Kommission und ein gemeinsamer Rat für alle drei Gemeinschaftspolitiken zuständig. Mit der Gründung der Europäischen Union (1993) wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt. [2]
Europäischer Gerichtshof
Das ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Der Europäische Gerichtshof wurde im Jahr 1957 gegründet und hat seinen Sitz in Luxemburg. Er muss vor allem darauf achten, dass die Verträge, die zwischen den Mitgliedsstaaten der EU vereinbart wurden, und die rechtlichen Bestimmungen, die in allen EU-Ländern gelten, eingehalten werden. Auch muss dieses Gericht prüfen, ob neue Entscheidungen und Beschlüsse, die von den EU-Staaten gefasst werden, mit den Gesetzen der EU zu vereinbaren sind. [1]
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Dieses Gericht wurde 1959 in Straßburg gegründet und hat dort bis heute seinen Sitz. Es achtet darauf, dass die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte von den Staaten, die sie seit 1953 unterzeichnet haben, eingehalten wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann sowohl von Staaten, als auch von einzelnen Personen direkt angerufen werden, wenn sie sich in ihren Grund- und Menschenrechten beeinträchtigt sehen. Die Urteile dieses Gerichtshofes sind bindend und können nicht mehr angefochten werden. [1]
Europäische Investitionsbank (EIB)
Die EIB ist ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut zur Finanzierung von Projekten, mit denen die Ziele der Europäischen Union verwirklicht werden (gegründet 1958 in Rom). Dazu gehören unter anderem die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, die Förderung der kleineren und mittleren Unternehmen und der Ausbau Transeuropäischer Netze. Projekte, die die EIB finanziert, sollen benachteiligten Regionen Vorteile bringen. Sie werden nicht aus Mitteln des EU-Haushalts finanziert, sondern durch Anleihen der Mitgliedsstaaten. [2]
Europäische Kommission
Die Kommission der EU (Sitz Brüssel) ist ein überstaatliches Organ der EU. Die Kommission besitzt ein weites Aufgabenfeld. Wichtig sind vor allem drei Bereiche:
- Gesetzgebung: Die Kommission verfügt allein über das Initiativrecht, d.h. sie ist das einzige Organ, das neue EU-Gesetze vorschlagen kann (über die dann das Europäische Parlament und der Rat entscheiden). Mit ihren Gesetzesvorschlägen hat die Kommission viel zur Weiterentwicklung der Gemeinschaft beigetragen und wird deshalb häufig als "Motor der Integration " bezeichnet. Die Kommission stellt auch den Haushaltsplan auf.
- Überwachung des Gemeinschaftsrechts: Als "Hüterin der Verträge" sorgt die Kommission für die Umsetzung und Einhaltung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten. Sie kann z.B. eine Regierung, die den EU-Vertrag verletzt, vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen oder ein Unternehmen mit Geldstrafen belegen, wenn es gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt.
- Exekutive: Die Kommission sorgt für die Durchführung der Gemeinschaftspolitiken der Union (z.B. Agrarpolitik, Regionalpolitik, Entwicklungspolitik usw.) und verwaltet die dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsgelder.
Europäische Menschenrechtskonvention
Die "Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten" (1950) wurde vom Europarat erarbeitet und garantiert die darin niedergelegten Rechte allen Menschen, die sich auf dem Hoheitsgebiet der inzwischen 46 Mitgliedsstaaten aufhalten. Dies sind vor allem die klassischen Freiheitsrechte (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Gewissens- und Religionsfreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit). Außerdem verbietet sie Folter, erniedrigende Strafen und Zwangsarbeit. Das am 3. Mai 2002 in Vilnius unterzeichnete 13. Zusatzprotokoll sieht die vollständige Abschaffung der Todesstrafe vor. Die Wahrung dieser Rechte wird gerichtlich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg überwacht, der nicht mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg verwechselt werden darf. [2]
Europäischer Rat (ER)
Oberstes Entscheidungsgremium in der EU. Im Europäischen Rat kommen mindestens zweimal jährlich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten sowie der Kommissionspräsident zusammen (vormals "Gipfelkonferenzen"). Der ER legt die allgemeinen politischen Leitlinien der Europäischen Union fest. Die Richtlinienkompetenz des Europäischen Rates gilt für grundsätzliche Fragen, z.B. die Festlegung der Beitrittsbedingungen (Kopenhagener Kriterien) und umfassende Reformvorhaben (z.B. Agenda 2000). [2]
Europäischer Rechnungshof (EuRH)
Der EuRH versteht sich als das "finanzielle Gewissen" der Europäischen Union. Er überwacht die Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der EU-Organe und überprüft die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und deckt Missbrauch
(z.B. Subventionsbetrug) auf. [2]
Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)
Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) entwickelt
die EU auch eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), um ihre zivilen und militärischen Fähigkeiten auf dem Gebiet des Krisenmanagements und der Konfliktverhütung auf internationaler Ebene auszubauen. Aufgaben der bis 2003 geschaffenen "Schnellen Eingreiftruppe" von 60 000 Soldaten sind humanitäre Missionen und Rettungseinsätze, Frieden schaffende und erhaltende Maßnahmen einschließlich Kampfeinsätze, Stabilisierungsmaßnahmen nach (militärischen) Konflikten und – nach den Anschlägen vom 11. September 2001 – Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus. Im Rahmen der ESVP werden zur Zeit acht zivil-militärische Operationen durchgeführt, u. a. im Sudan (Darfur), im Kongo, in Indonesien (Aceh), in Bosnien und Herzegowina. [2]
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Das Abkommen über den gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraum zwischen den Mitgliedsländern der EFTA und der EG tritt 1994 in Kraft. Die Regeln des Binnenmarktes
gelten damit auch in den EFTA-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz). Landwirtschaft und Fischerei wurden nicht einbezogen. Auch bewahrten sich die EFTA-Staaten ihre handels-, steuer- und währungspolitische Eigenständigkeit. Sie sind nicht der EG-Zollunion beigetreten und bestimmen ihren Außenzoll weiterhin selbst. [2]
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ist wie der Ausschuss der Regionen ein
beratendes Gremium der EU. Die 317 Vertreter (EU-25) werden für vier Jahre vom Rat ernannt und vertreten die Interessen der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und verschiedener anderer Interessengruppen (Landwirte, Handwerker, Nichtregierungsorganisationen im Sozial- oder Umweltbereich). [2]
Europäisches Parlament (EP)
Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker und Menschen in Europa. Seit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 wählen die Bürger ihre Volksvertreter direkt für eine Amtszeit von fünf Jahren in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen (Europawahlen). Die Zahl der Abgeordneten für jedes Mitgliedsland orientiert sich an der Größe der jeweiligen Bevölkerung. Die kleinen Staaten sind aber "überrepräsentiert". Ihnen wurde eine Mindestzahl an Abgeordneten zugestanden, damit die (partei-)politischen Grundströmungen in ihren Ländern angemessen im Parlament vertreten sind. Für die innerparlamentarische Willensbildung ist die parteipolitische Zugehörigkeit der Abgeordneten wichtiger als ihre nationale Herkunft. In der 6. Wahlperiode (2004– 2009) umfasst das EP sieben Fraktionen mit 732 Parlamentariern aus über 150 nationalen Parteien. Die EP-Abgeordneten üben ihre Tätigkeit in Straßburg und Brüssel aus. Das Europäische Parlament hat seine Kompetenzen stetig ausgebaut:
- Das EP entscheidet in der Gesetzgebung der EU in allen wichtigen Bereichen (mit Ausnahme der Agrarpolitik) gleichberechtigt mit dem Rat. Das EP hat kein Initiativrecht, kann aber die Kommission auffordern, Vorschläge für Gesetze auszuarbeiten.
- Das EP kann den Haushaltsplan der Kommission in seiner Gesamtheit ablehnen. Letztlich entscheiden kann das Parlament über die nichtobligatorischen Ausgaben (ca. ein Drittel des Etats).
- Das EP hat verschiedene Kontrollrechte. Dazu gehören Fragestunden, Anfragen und die Debatten des Tätigkeitsberichts der Kommission. Außerdem kann es Untersuchungsausschüsse einsetzen und der Kommission das Misstrauen aussprechen.
- Das EP muss völkerrechtlichen Verträgen (z.B. einem Beitrittsbeschluss) zustimmen. [2]
Europäische Union (EU)
Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss von 27 Staaten in Europa (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern). [Im Jahr 2008 leben hier rund 491] Millionen Bürger, die mit einer Wirtschaftsleistung (BIP) von rund 10 900 Mrd. Euro (2005) den weltgrößten Binnenmarkt bilden. Die EU entwickelte sich vom Schuman-Plan ausgehend schrittweise in einer Reihe von Vertiefungen und Erweiterungen. Die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten blieb aber weitgehend auf die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes zwischen den Mitgliedsstaaten beschränkt. Mit dem Maastrichter Vertrag vom 7. Februar 1992 wurde die EG zur politischen Union weiterentwickelt (daher die neue Bezeichnung "Europäische Union"). Neben der wirtschaftlichen Integration wurde auch eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei und Justiz vereinbart. Außerdem befasst sich die EU mit vielen Fragen, die sich unmittelbar auf das tägliche Leben auswirken wie z.B. die Schaffung von Arbeitsplätzen oder die Wahrung der Bürgerrechte. Die EU versteht sich als Wertegemeinschaft: Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich zur Wahrung des Friedens, der Freiheit, der Demokratie und des Pluralismus. Sie ist auch eine Solidargemeinschaft, in der die wirtschaftlich Stärkeren die Schwächeren unterstützen. Die Mitgliedsstaaten handeln in vielen Bereichen gemeinsam und fassen Beschlüsse, die für alle 25 Länder gelten. Deshalb haben sie der EU bestimmte Aufgaben und einen Teil ihrer Hoheitsrechte übertragen. Sie ist deshalb auch eine Rechtsgemeinschaft. Die EU ist aber weder ein Bundesstaat (wie die USA) noch einfach eine internationale Organisation, in der die Regierungen zusammenarbeiten (wie die UNO). Die Mitgliedsstaaten bündeln ihre Hoheitsrechte, um international mehr Einfluss zu erreichen und Fragen von gemeinsamem Interesse auf europäischer Ebene demokratisch zu klären (Subsidiarität supranational). Dazu haben die Mitgliedsstaaten ihre Entscheidungsbefugnisse an die von ihnen geschaffenen Institutionen übertragen.
Die wichtigsten Organe der EU sind:
- das Europäische Parlament (vertritt die Belange der Bevölkerung)
- der Rat der Europäischen Union (Vertretung der Regierungen der Mitgliedsstaaten)
- die Europäische Kommission ("Motor der Union" und ausführendes Organ)
- der Europäische Gerichtshof (sichert die Einhaltung der Gesetze)
- der Europäische Rechnungshof (kontrolliert die rechtmäßige Verwaltung des EU-Haushalts).
Sie werden durch fünf weitere wichtige Einrichtungen ergänzt: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Ausschuss der Regionen, Europäische Zentralbank, Europäischer Bürgerbeauftragter, Europäische Investitionsbank. [2]
Europäisches Währungssystem (EWS)
Das Europäische Währungssystem wurde 1979 eingerichtet, um die währungspolitische Zusammenarbeit zwischen EG-Staaten zu fördern und im Binnenmarkt eine Zone mit möglichst stabilen Wechselkursen zu bilden. [2]
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)
Eine Währungsunion ist ein Zusammenschluss von Staaten mit unterschiedlichen Währungen zu einem einheitlichen Währungsraum. Im Gegensatz zu einer Währungsreform bleibt bei der Währungsunion der Wert des Geldes erhalten. Die beteiligten Währungen werden lediglich nach einem bestimmten Austauschverhältnis in die neue Währung umgerechnet. Die EWWU wurde in drei Stufen verwirklicht:
1) Am 1. Juli 1990 begann die erste Stufe, in der es hauptsächlich darum ging, den Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten zu liberalisieren und die nationale Wirtschafts- und Währungspolitik aufeinander abzustimmen.
2) Mit Beginn der zweiten Stufe am 1. Januar 1994 begannen die eigentlichen Vorarbeiten zur Errichtung der Währungsunion. Das Europäische Währungsinstitut (EWI) wurde gegründet, um die (rechtlichen, institutionellen und logistischen) Voraussetzungen für die Einführung des Euro zu schaffen und die Errichtung der Europäischen Zentralbank vorzubereiten. Sie koordinierte die (nationale) Geldpolitik der potentiellen Teilnehmer an
der Währungsunion. Nur wer die Konvergenzkriterien erfüllte, konnte der Währungsunion endgültig beitreten. Um zu gewährleisten, dass der Euro auch nach der Einführung stabil bleibt, wurde ein Stabilitäts- und Wachstumspakt geschlossen.
3) Am 1. Januar 1999 begann die dritte Stufe. Die Wechselkurse der teilnehmenden Länder (Belgien, Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien) wurden unwiderruflich fixiert und der Euro im bargeldlosen Zahlungsverkehr als gemeinsame Währung eingeführt. [Alle 27 Länder in der EU sind auch Mitglied der EWWU. Mitglieder der » Eurozone sind, sind allerdings nur die Ländern, den Euro faktisch als Währung eingeführt haben.] In Frankfurt wurde die » Europäische Zentralbank errichtet, sie bestimmt die Geldpolitik in den inzwischen 15 Mitgliedstaaten. [Griechenland, Malta, Slowenien und Zypern traten der EWWU in den folgenden Jahren bei.] Am 1. Januar 2002 wurden Euro-Münzen und -Banknoten in Umlauf gebracht. [2]
Europäische Zentralbank
Alle Staaten der EU, die an der Europäischen Währungsunion teilnehmen und den Euro als Zahlungsmittel eingeführt haben, haben gemeinsam eine zentrale Bank. Diese Europäische Zentralbank, kurz EZB genannt, wurde 1998 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist unabhängig. Keine Regierung darf ihr Weisungen geben oder Vorschriften machen. Die wichtigste Aufgabe der EZB ist es, dafür zu sorgen, dass der Euro seinen Wert behält, also stabil bleibt. Die Ausgabe der Euro-Banknoten gehört ebenfalls zu den Aufgaben der EZB. Und die Anzahl der Euro-Münzen, die ein Staat ausgibt, muss ebenfalls von der EZB genehmigt werden. [1]
Europarecht
Das Recht der Europäischen Union wird eingeteilt in das Primärrecht (Vertragsrecht) und das Sekundärrecht (Gemeinschaftsrecht). Zum Primärrecht zählen alle (völkerrechtlichen) Verträge, die die Gründerstaaten miteinander geschlossen haben, oder ihre grundlegende Reformen. Das Primärrecht wird heute durch den Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten) ausgehandelt und durch die Mitgliedsstaaten ratifiziert.
Das Sekundärrecht entspricht der Gesetzgebung der Gemeinschaft. Über "EU-Gesetze" entscheiden das Europäische Parlament und der Ministerrat. Dazu sind sie aufgrund der Verträge (Primärrecht) legitimiert. Deshalb bezeichnet man ihre Rechtsakte ("Gesetze") als sekundär (lat. zweitrangig). Es gibt verschiedene Formen von "Gesetzen" in der Europäischen Union:
- Eine Verordnung gilt als einheitliches Recht unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten, ersetzt also nationales Recht.
- Eine Richtlinie muss von allen EU-Ländern innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei ist das in der Richtlinie genannte Ziel verbindlich, die Wahl der Mittel bleibt aber den Mitgliedsstaaten überlassen.
- Eine Entscheidung richtet sich direkt an einen bestimmten Mitgliedsstaat, Unternehmer oder EU-Bürger und ist für diesen verbindlich.
- Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich. [2]
Europatag
Es gibt faktisch zwei Europatage: Der 5. Mai ist der Europatag des Europarates, der an diesem Tag seine Gründung am 5. Mai 1949 feiert. Der 9. Mai ist der Europatag der Europäischen Union. Am 9. Mai 1950 unterbreitete Robert Schuman seinen Vorschlag, die Kohle- und Stahlindustrie in Frankreich und Deutschland einer gemeinsamen obersten Behörde zu unterstellen. Der Schuman-Plan gilt als Grundstein der heutigen Europäischen Union. [2]
Europawahlen
Häufig auch Direktwahlen genannt, denn die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden seit 1979 von den Bürgern direkt gewählt; zuvor wurden sie von den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten delegiert. Die Europa-Abgeordneten werden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Verhältniswahlsystem gewählt. Das Wahlverfahren kann nach innerstaatlicher Tradition von Mitgliedsland zu Mitgliedsland variieren. Die Europawahl in der Bundesrepublik ist eine reine Listenwahl, d.h. es gibt keine Wahlkreiskandidaten, und die Wähler können nur die Liste einer Partei wählen, aber die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste nicht beeinflussen. Gewählt sind Abgeordnete der Parteien, die mehr als fünf Prozent der Stimmen erhalten (Fünfprozentklausel). Die Wahlbeteiligung ist von 60,7 % (1979) auf 45,5 % (2004) kontinuierlich zurückgegangen. [2]
Europol
Das unabhängige Polizeiamt der Europäischen Union mit Sitz in Den Haag koordiniert seit 1999 die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung internationaler Schwerkriminalität (u. a. Terrorismus, illegaler Waffenhandel, Drogenhandel, Kinderpornographie und Geldwäsche). Das europäische Polizeiamt mit Sitz in Den Haag ist kein Organ der EU, sondern eine unabhängige Einrichtung auf intergouvernementaler Grundlage (Vereinbarung zwischen den teilnehmenden Staaten). Wichtigste Aufgabe ist die Sammlung und der Austausch von Kriminaldaten. Europol arbeitet über Verbindungsbeamte mit jeweils nur einer nationalen Polizeistelle (in Deutschland dem Bundeskriminalamt) zusammen. Europol hat selbst (noch) keine operativen Befugnisse (oder eigene Fahndungsgruppen), sondern soll die grenzüberschreitende Polizeiarbeit durch einen reibungslosen und schnellen Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeistellen verbessern. [2]
Eurostat
Das statistische Amt der EU erhebt Daten aus den Mitgliedsländern nach einheitlichen Normen und Methoden, um zu möglichst unverfälschten Ländervergleichen zu gelangen. [2]
Eurozone, Euroraum
Das Gebiet der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion umfasst die Mitgliedsländer der EU, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, [Malta], Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien [und Zypern]. Einige Staaten sind bereits eine Währungsunion mit einzelnen Euroländern eingegangen und haben demzufolge ebenfalls den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt: Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt. [2]
EU-Richtlinie
Die EU-Richtlinie ist eine Gesetzesnorm der EU, die für jeden Mitgliedsstaat, an den sie gerichtet wird, verbindlich ist hinsichtlich des zu erreichenden Zieles; der nationale Gesetzesgeber ist verpflichtet zur Umsetzung in nationales Recht, aber frei in Wahl von Form und Mittel. [6]
EU-Verordnung
Die beiden wesentlichen Arten gesetzlicher Regelungen, die auf diese Weise beschlossen werden, heißen Verordnung und Richtlinie. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in jedem Mitgliedstaat. [7]
EU-Vertrag
» Vertrag von Maastricht
Extremismus
Der Begriff kommt von dem Lateinischen "extremus" und bedeutet "äußerst, der äußerste Rand". Gemeint ist eine politische Haltung, die am äußersten rechten bzw. linken Meinungsrand angesiedelt ist. Extremisten wollen die politische Ordnung umstürzen und die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen. Sie scheuen nicht vor der Anwendung von Gewalt zurück, um ihre Ziele zu erreichen. [3]
FDP (Freie Demokratische Partei)
Die FDP entstand 1948 als Zusammenschluss von Parteien in Westdeutschland, die nach 1945 unter verschiedenen Namen gegründet worden waren, die sich aber alle zum Liberalismus bekannten. Von 1949 bis 1998 war die FDP als "Zünglein an der Waage" mit nur zwei Ausnahmen an sämtlichen Bundesregierungen beteiligt. Mitgliederzahl am 31.12.2007: 64078. [3]
Fernsehen, Rolle im Wahlkampf Im Medienzeitalter ist das Fernsehen eines der zentralen Mittel, die Wahlbevölkerung direkt anzusprechen und im Sinne der eigenen parteipolitischen Position zu beeinflussen. Die Medien werden wegen ihrer zunehmend einflussreichen Rolle auf die Geschehnisse im Staat auch als "vierte Macht/Gewalt" bezeichnet (» Gewaltenteilung).
Forschungsgruppe Wahlen e.V.
Meinungsforschungsinstitut, das ausschließlich politische Forschung betreibt. Bekannt ist die Forschungsgruppe vor allem durch das monatlich erstellte ZDF-Politbarometer und die ZDF-Wahlanalysen.
Fragebogen
Instrument der Datenerhebung für demoskopische Untersuchungen.
Fraktion
Vereinigung von sich politisch nahe stehenden Abgeordneten in einem Parlament zur besseren Abstimmung und Durchsetzung ihrer Interessen. In der Bundesrepublik Deutschland bilden die Abgeordneten einer Partei ab einer Größe von 5 % aller Mitglieder des Bundestages eine Fraktion. Möglich ist auch die Fraktionsgemeinschaft mehrerer einander nahe stehender Parteien (z.B. von CDU und CSU). Die Fraktionen dienen zugleich der technischen Bewältigung der Arbeit eines Parlaments (z.B. Benennung von Abgeordneten für die Parlamentsausschüsse, Festlegung der Arbeitsschwerpunkte).
Fraktionszwang
Von "Fraktionszwang" spricht man, wenn auf die Mitglieder einer Fraktion (durch die Fraktionsführung oder andere Fraktionsmitglieder) Druck ausgeübt wird, damit alle bei einer Abstimmung einheitlich wählen. In der heutigen Bundesrepublik Deutschland gibt es aufgrund von Artikel 38 Grundgesetz, nach dem Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind, keinen Fraktionszwang, aber auch hier agieren die Abgeordneten aufgrund der Fraktionsdisziplin oder Fraktionssolidarität meist geschlossen. [1]
Freiheitliche demokratische Grundordnung
Eine Bezeichnung für die obersten Grundwerte der Demokratie in Deutschland. [3]
Freizügigkeit
Jeder Unionsbürger kann innerhalb der Union frei reisen (zumeist ohne Grenzkontrollen), an beliebigen Orten alles kaufen, an jedem Ort wohnen, sich politisch beteiligen, studieren oder arbeiten. Er kann sich (als Selbständiger) in allen Mitgliedsstaaten niederlassen oder seine Dienstleistung anbieten. Der Binnenmarkt garantiert die vier Freiheiten oder Freizügigkeiten: Freiheit des Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs. Das Grundrecht der Freizügigkeit verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. [2]
Fünfprozentklausel
Eine Bestimmung im Wahlrecht, nach der Parteien, die weniger als 5 % der Stimmen auf sich vereinigen, bei der Verteilung der Sitze im Parlament nicht berücksichtigt werden.
Gemeinde
Die Gemeinden (Kommunen) bilden das unterste politische Gemeinwesen im Staat und sind die unterste Stufe in der politischen Gliederung der Bundesrepublik Deutschland. Die Gemeinden besitzen das Recht der Selbstverwaltung [Art. 28 GG]. Im Rahmen der Gesetze regeln sie alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung. [3]
Gemeinwohl
Bezeichnet (im Gegensatz zum Privatinteresse) das, was im Interesse aller, z.B. aller Angehörigen eines Staates liegt. Staatliche Tätigkeit ist zur Förderung des Gemeinwohls verpflichtet. Was das Gemeinwohl ist, wird in der Philosophie seit Aristoteles diskutiert. Die Schwierigkeit einer eindeutigen Bestimmung liegt darin, dass sich sehr unterschiedliche und historisch wandelnde Anschauungen damit verbinden können, häufig auch spezielle Gruppeninteressen als Gemeinwohl ausgegeben werden. In modernen Demokratien werden oftmals der Kompromiss zwischen Gruppeninteressen oder die Entscheidung der Mehrheit mit dem Gemeinwohl gleichgesetzt, was nicht unproblematisch ist.
Generaldirektion (GD)
Die Verwaltungsabteilung der Europäischen Kommission. Jede der insgesamt 37 Generaldirektionen ist für einen bestimmten Politikbereich zuständig (z.B. Umwelt, Landwirtschaft, Forschung, Erweiterung) und untersteht unmittelbar den Kommissaren. [2]
Gesetz
Staatliche Anordnung, die sich nicht auf einen Einzelfall bezieht, sondern allgemein gilt und von jedermann zu befolgen ist. Einzelfallgesetze sind im Rechtsstaat nur in engen Grenzen zugelassen, ein Beispiel ist der Haushaltsplan. [3]
Gesetzgebung EU
Im Unterschied zu einem Staat ist die EU nicht für alles zuständig, sondern kann nur das entscheiden, was ihr die Mitgliedsstaaten an Kompetenzen übertragen haben. Deshalb gibt es kein allgemein gültiges Gesetzgebungsverfahren, sondern eine Vielzahl von Entscheidungswegen. Wie europäisches Recht zustande kommt, hängt davon ab, um welche Materie es sich handelt, wer daran beteiligt ist, wie abgestimmt wird und welche Abläufe und Fristen vorgeschrieben sind. In der Regel entscheidet der Rat auf Vorschlag der Kommission. Je nachdem, in welchem Umfang das Europäische Parlament beteiligt wird, unterscheidet man folgende Gesetzgebungsverfahren:
1) Mitentscheidungsverfahren: Der Rat und das Europäische Parlament sind gleichberechtigt an der Verabschiedung eines Gesetzes beteiligt und müssen (u. U. mit Hilfe des Vermittlungsausschusses) einen Konsens finden. Das Verfahren der Mitentscheidung wird heute in ca. drei Viertel aller Fälle angewendet und ist damit das wichtigste.
2) Zustimmungsverfahren: Der Rat kann nur mit Zustimmung des Europäischen Parlaments entscheiden (z.B. Aufnahme neuer Mitglieder, Ernennung der Kommission).
3) Zusammenarbeitsverfahren: Die Kommission muss Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments bedenken und ggf. eine Ablehnung begründen. Die Entscheidung liegt aber allein beim Rat (z.B. Wirtschaftspolitik).
4) Anhörungsverfahren: Das Europäische Parlament darf Fragen an den Rat richten und muss von ihm gehört werden – mehr nicht (z.B. Agrarpolitik, Wettbewerbsrecht).
5) Einfaches Verfahren: Das Europäische Parlament wird nicht beteiligt (z.B. bei der Festlegung des Zolltarifs). [2]
Gewaltenteilung
Die Vorstellung der Teilung staatlicher Gewalt lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen. Sie ist neben der Gewährleistung von Menschenrechten das tragende Prinzip moderner Verfassungsstaaten. Geläufig ist die Unterscheidung nach Funktionen in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (vollziehende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung), denen besondere Träger (Parlament, Regierung und Verwaltung, Gerichte) zugeordnet werden. Sie sollen sich gegenseitig kontrollieren. Im parlamentarischen Regierungssystem spielt die Unterscheidung von Regierungsmehrheit und Opposition eine der ursprünglichen Gewaltenteilungskonzeption vergleichbare Rolle, da hier unterschiedliche Gruppen der Gesellschaft im Wettkampf um die Macht im Staate stehen und sich gegenseitig kontrollieren.
Gewerkschaft
Eine Vereinigung von Arbeitnehmern, die das Ziel haben, durch ihr geschlossenes Auftreten ihre wirtschaftlichen und sozialen Interessen bei den Arbeitgebern wirkungsvoller durchzusetzen. [3]
Gewichtung
Eine Bezeichnung für ein Verfahren in der empirischen Meinungsforschung, mit dem sichergestellt werden soll, dass die gezogene Stichprobe statistisch repräsentativ ist. Dabei werden z.B. all die Merkmale, die in einer Stichprobe zu häufig vertreten sind, relativ zu den anderen Merkmalen heruntergewichtet.
Gipfel, EU-Gipfel, Europagipfel
Eine häufig gebrauchte Bezeichnung für Tagungen des Europäischen Rates, da an ihnen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten teilnehmen. Entsprechend der jeweiligen Verfassung ist dies der Staatspräsident (Frankreich, Finnland), Premierminister (Polen, Großbritannien) oder Bundeskanzler (Deutschland, Österreich). [2]
Globalisierung
Ursprünglich die Bezeichnung dafür, dass die Wirtschaft heute weltweit verflochten ist, weltweite Konkurrenz und Arbeitsteilung herrschen und Informationen dank Satellitentechnik, Fax, Laptop, Mobiltelefon und Internet nahezu gleichzeitig an jedem Punkt der Erde zur Verfügung stehen. Inzwischen wird der Begriff allgemein für die immer stärkere Verkoppelung von Vorgängen rund um den Globus benutzt. Globalisierungskritiker setzen sich für eine politische Regulierung ein, die den Vormarsch der Wirtschaft zügeln soll. [3]
Grünbuch Die von der EU-Kommission veröffentlichten Grünbücher sollen auf europäischer Ebene eine Debatte über grundlegende politische Ziele in bestimmten Bereichen (etwa Sozialpolitik, einheitliche Währung, Fernmeldewesen) in Gang setzen. Die durch ein Grünbuch eingeleiteten Konsultationen können die Veröffentlichung eines Weißbuches zur Folge haben, in dem konkrete Maßnahmen für ein gemeinschaftliches Vorgehen vorgeschlagen werden. [8]
Grundgesetz
Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Das GG trat 1949 als provisorische Verfassung für Westdeutschland in Kraft. Seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3.10.1990 gilt das GG für Gesamtdeutschland. [3]
Grund- und Menschenrechte
Das Grundgesetz garantiert grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Unverletzlichkeitsrechte, die dem Einzelnen in Deutschland gegenüber dem Staat, aber auch allgemein in der Gesellschaft zustehen (Art.1-17, 33, 101-104 GG). Die meisten dieser Grundrechte sind zugleich Menschenrechte, das bedeutet, nicht nur deutsche Staatsbürger können sich auf sie berufen, sondern alle Menschen, die in Deutschland leben. [3]
Hare/Niemeyer
Eine abkürzende Benennung für ein Verfahren, mit dem die Zahl der Mandate berechnet werden kann, die bei der Verhältniswahl auf die beteiligten Parteien entfallen. Berechnungsweise: (Parteistimmenzahl/Gesamtstimmenzahl)*(Quote/Gesamtsitzzahl)
Die Form macht deutlich, dass der Stimmenanteil dem Sitzanteil entspricht, wobei die Sitzzahl natürlich gemäß dem größten Rest auf- oder abgerundet wird. Künftig werden die Sitze nach Sainte-Lague/Schepers berechnet, ein Verfahren, das bereits in der Weimarer Republik angewendet wurde.
Haushalt, Haushaltsplan (auch: Budget, Etat)
Bedeutet allgemein eine Auflistung aller für die Dauer eines Jahres zu erwartenden Einnahmen (Steuern) und vorgesehenen Ausgaben eines Staates. Die geplante Verteilung der Ausgaben spiegelt das politische Programm einer Regierung wider. Die Entscheidung über den Haushaltsplan liegt beim Parlament (Haushaltsrecht). Viele Staaten verfehlen das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts (Einnahmen = Ausgaben) und müssen durch Kredite das Haushaltsdefizit ausgleichen. [2]
Herrschaft
Herrschaft stellt eine institutionalisierte Machtausübung dar, die im Gegensatz zur Gewalt, welche einseitig ist, auf einem gegenseitigen Verhältnis beruht. Max Weber (1864-1920) definiert Herrschaft als "die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden". Herrschaft setzt ein Herrschaftsverhältnis voraus, d.h. eine mehr oder weniger dauerhafte Unterteilung der Gesellschaft in legitim Herrschende und Beherrschte.
Hochrechnung
Ein computergestütztes mathematisches Verfahren, mit dem auf der Grundlage von Teilergebnissen ein Gesamtergebnis vorausgesagt wird. Häufig eingesetzt nach Wahlen, wenn Ergebnisse aus einigen Wahlbezirken bereits vorliegen und daraus – meist ziemlich genau – das voraussichtliche Endergebnis errechnet wird. [3]
Hoheitsrechte
Befugnisse, die einem souveränen Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben zustehen. Demnach kann der Staat innerhalb seines Territoriums ein bestimmtes Verhalten vorschreiben und mit Zwang durchsetzen. Hoheitsrechte sind u.a. das Recht, Gesetze zu verabschieden und in Kraft zu setzen (Gesetzgebungshoheit), das Recht, Steuern zu erheben (Finanzhoheit) und das Recht, bewaffnete Streitkräfte aufzustellen (Wehrhoheit). Zur Verwirklichung eines vereinten Europas kann die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 GG Hoheitsrechte auf die EU übertragen. |
 |
 |

|
 |
 |
Publikationen der bpb |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Pocket
Die Lexika der Pocket-Reihe erklären die wichtigsten Fachbegriffe aus verschiedenen Themenfeldern so einfach wie möglich. Pocket bietet, im handlichen Format, kurze Begriffserklärungen ebenso wie ausführlichere Darstellungen von Leitbegriffen oder thematischen Konzepten. Außerdem in jeder Pocket-Ausgabe: wichtige Adressen, Tipps, Links ins Internet und teilweise auch Statistiken. Alle Ausgaben sind auch als PDF (mit verlinktem Stichwort-Index) zum Herunterladen verfügbar. |
 |
|
 |
 |
 |
|
 |
 |

|