Die bpbBestellenNewsletterPressePartnerImpressumKontakt

Home
   
FAQ Index


Themen
Publikationen
Veranstaltungen
Wissen
Lernen
Multimedia
Forschen mit GrafStat
Wahlen 2009
Projekt: Bundestagswahl
Wahlen in der Demokratie
GrafStat - Befragungen im Unterricht
Projekt: Europawahl
Aktuelles zur Bundestagswahl
Methoden
Glossar
Literaturtipps
Links zur Bundestagswahl
Links zur Europawahl
Medien
Installation von GrafStat
ZMI Universität Giessen Arte netzeitung.de Arte ZMI Universität Giessen taz Kulturstiftung des Bundes Berliner Konferenz Universität Duisburg-Essen Köln International School of Design
Suche
Dossier bpb.de


Wahlen 2009

Glossar


Wolfgang Sander / Julia Haarmann / Matthias Noé
Inhalt

A - D

E - H

I - L

M - O

P - Q

R - S

T - V

W - Z

Quellennachweis

M - O

Macht
Macht bedeutet das Vermögen, seinen Willen auch gegen den Widerstand anderer durchzusetzen. Macht wird in allen Bereichen des menschlichen Lebens, v.a. aber im staatlichen Bereich, ausgeübt. Bei der Bestimmung der Macht sind folgende Grundgedanken zu berücksichtigen:
  1. Macht tritt nicht nur bei Menschen, sondern auch bei anderen Lebewesen auf (vgl. z.B. die "Hackordnung auf dem Hühnerhof").
  2. Macht entsteht durch individuelle psychische und physische Qualitäten einzelner Lebewesen (Alter, körperliche Kraft, geistige Fähigkeiten, magische Qualitäten) und durch unterschiedliche Gruppen- und Gesellschaftsbeziehungen (Besitzunterschiede, Verfügung über Produktionsmittel, kriegerische Stärke).
  3. Die Attribute der Macht, wie Über- und Unterordnung, Führung und Gehorsam, Prestige und Autorität, Vertrauen, Strafe oder Angst, sind, wie die Macht selbst, aus der Gruppendynamik und dem Willensbildungsprozess einer sozialen Gruppe erklärbar. Macht ist nicht "ihrem Wesen nach böse" (J. Burkhardt) und unmoralisch, sondern hinsichtlich ihrer Legalität und Legitimität zu prüfen.
  4. Jeder Machtträger neigt jedoch zur Behauptung der einmal errungenen Stellung und besonders bei ihrer Bedrohung auch zur Anwendung aller zweckdienlicher Mittel bis hin zur Gewalt. Um Machtmissbrauch zu verhindern, sind Machtwechsel, Gewaltenteilung und Legitimation von Macht, überhaupt Machtbeschränkung und Machtkontrolle für die demokratische Gesellschaft der Gegenwart charakteristisch.
  5. Nicht immer muss Macht zur Herrschaft werden, Herrschaft ohne Macht jedoch ist selten. Daher müssen die Probleme der Machtausübung und Kontrolle besonders berücksichtigt werden.
Machtkontrolle
Einschränkung und Kontrolle staatlicher Instanzen durch verschiedene Mechanismen, vor allem durch » Gewaltenteilung.

Mandat
[von lateinisch mandatum "Auftrag, Weisung"]: allgemein Auftrag, Vollmacht. Im Staatsrecht bezeichnet Mandat die Übertragung politischer Aufgaben und Rechte auf Abgeordnete (Mandatsträger) durch die Wähler. Das Abgeordnetenmandat ist im Grundgesetz als freies Mandat festgelegt (Art. 38 GG). Es gibt dem gewählten Abgeordneten das Recht, nach seinem Gewissen und Sachwissen zu entscheiden. Die Entscheidungsgewalt wird ihm hier auf Zeit übertragen. Im Unterschied dazu ist der Mandatsträger bei dem imperativen Mandat gehalten, die Entscheidungen und Aufträge seiner Partei oder Wählergruppe zu vertreten, von der er entsandt wurde.

Marktwirtschaft
Modell einer Wirtschaftsordnung. In ihr soll der Markt – und nicht etwa irgendeine staatliche Behörde – bestimmen, welche Waren hergestellt und zu welchem Preis sie verkauft werden. Das soll so funktionieren: Weil sie Gewinne machen wollen, stellen die Produzenten vernünftigerweise nur diejenigen Waren her und bieten sie – auf einem gedachten Marktplatz – an (Angebot), die die Verbraucher auch wirklich haben wollen und wofür sie deshalb bereit sind, ihr Geld auszugeben (Nachfrage). Die Preise sind nicht starr, sondern richten sich danach, wie groß jeweils das Angebot bzw. die Nachfrage ist. [3]

Massenmedien
Sammelbezeichnung für Presse, Rundfunk und Fernsehen, im weiteren Sinne auch für Bücher, CDs, Videos und Internet, also für Mittel (= Medien), mit denen Nachrichten und Unterhaltung in Schrift, Ton und Bild zu einem breiten Publikum kommen. [3]

Maßnahmepaket
wird von der Europäischen Kommission vorgelegt und ist Grundlage für Gesetzgebung.

Mehrheit
In der Demokratie entscheidet bei Abstimmungen die Mehrheit. Unterschieden werden die relative Mehrheit (die meisten Stimmen) und die absolute Mehrheit (mindestens 50% der Stimmen plus eine Stimme). Ferner gibt es speziell festgelegte Mehrheiten, die im Einzelfall erzielt werden müssen.

Mehrheitswahl
Bezeichnung für ein Wahlsystem bei Parlamentswahlen, bei dem es ursprünglich darum ging, Städte oder Bezirke im Parlament zu vertreten. Die Mehrheitswahl beruht auf folgendem Prinzip: Das gesamte Wahlgebiet wird in Wahlkreise eingeteilt, aus denen in der Regel ein Abgeordneter zu entsenden ist. Als gewählt gilt entweder, wer mehr Stimmen als seine Konkurrenten erhält (relative Mehrheitswahl, z.B. in Großbritannien) oder wer über 50 % der Stimmen auf sich vereint (absolute Mehrheitswahl). Erreicht kein Bewerber auf Anhieb die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt (z.B. Frankreich). Hierbei kann eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten des ersten Wahlgangs angeordnet sein, oder aber es entscheidet nunmehr die einfache Mehrheit zwischen den alten und möglicherweise neu hinzugekommenen Bewerbern. Die Mehrheitswahl kann dazu führen, dass Minderheiten, die im gesamten Wahlgebiet eine beträchtliche Stimmenzahl erreichen, trotzdem nicht zum Zuge kommen, weil sie in keinem Wahlkreis die Mehrheit erringen, während lokal beschränkte Minderheiten in einigen Wahlkreisen erfolgreich sind.

Mehrparteienprinzip
Kennzeichen für einen demokratischen Staat, in dem es mehrere Parteien gibt, die bei Wahlen miteinander um die Macht im Staat konkurrieren. [3]

Meinungsforschung
In der Meinungsforschung wird in der Regel ein relativ kleiner Personenkreis (Stichprobe) zu unterschiedlichen Themen befragt. Aus den Äußerungen dieser Personen wird dann auf die Meinung der Gesamtbevölkerung zu diesen Fragen geschlossen. Dies ist nur dann zulässig, wenn die Stichprobe repräsentativ ist. Befragungsinstrument ist meist ein Fragebogen.

Meinungsfreiheit
Das Grundrecht, seine Meinung frei zu äußern, ist im Grundgesetz [Art. 5 GG] garantiert. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete die Meinungsfreiheit als "eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...], in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit". [3]

Meinungsführer
Person oder Instanz (z.B. Zeitung), die die Möglichkeit besitzt, die öffentliche Meinung zu dominieren oder doch zumindest maßgeblich zu beeinflussen.

Menschenwürde
Das Grundgesetz erklärt die Würde des Menschen für unantastbar (Art. 1 GG). Damit ist gemeint: Kein Mensch darf wie eine Sache behandelt, vollständig entrechtet, unmenschlichen und erniedrigenden Strafen und Behandlungsweisen ausgesetzt, gefoltert oder als so genanntes lebensunwertes Leben vernichtet werden. [3]

MEP
Mitglied des europäischen Parlaments

Merkmal
» Variable

Merkmalsausprägung
z.B. Merkmal: Geschlecht; Ausprägungen: weiblich, männlich.

Ministerrat
» Rat der Europäischen Union

Mitbestimmung
Rechte von Arbeitnehmern, an Entscheidungen innerhalb ihres Betriebes mitzuwirken. Die Rechte sind im Einzelnen in verschiedenen Gesetzen festgeschrieben. [3]

Monarchie
Erbliche Herrschaft eines Einzelnen, d.h. eines Königs, Kaisers oder Fürsten.

Montesquieu, Charles de
[1689-1755], französischer Philosoph und Schriftsteller, der die Idee der Gewaltenteilung entwickelte. Seine Idee wurde damit zur Grundlage aller demokratischen Staatsverfassungen.

Nation
Eine große Gruppe von Menschen, die sich gegenüber anderen Großgruppen als zusammengehörig fühlen und den Willen haben, jetzt und in Zukunft zusammenzubleiben. Zur Entstehung des Zusammengehörigkeitsgefühls tragen bei: gemeinsame Sprache, Geschichte, Religion, Kultur und – soweit vorhanden – ein gemeinsamer Staat. [3]

Nationalismus
Übersteigertes Bewusstsein vom Wert und der Bedeutung der eigenen Nation. Im Gegensatz zum Nationalbewusstsein und zum Patriotismus (Vaterlandsliebe) glorifiziert der Nationalismus die eigene Nation und setzt andere Nationen herab. Zugleich wird ein Sendungsbewusstsein entwickelt, möglichst die ganze Welt nach den eigenen Vorstellungen zu formen. [3]

Nebenwahl
Die sog. second-order elections ziehen geringere Konsequenzen für die Machtverteilung in einem Land nach sich bzw. sind nur von regionaler/lokaler Bedeutung. Auch die Europawahl wird als Nebenwahl beschrieben.

Nichtwähler
Gruppe von Wahlberechtigten, die nicht an der Wahl teilnimmt und damit z.B. Missbilligung der gegenwärtigen Politik, möglicherweise aber auch Zufriedenheit mit dem Bestehenden signalisiert.

Nominalskala
Eine nominalskalierte Variable erlaubt die Unterscheidung einzelner Befragter nach einfach klassifizierten Merkmalen wie Alter, Geschlecht.

Non Governmental Organization (NGO)
(engl.: Nicht-Regierungsorganisation). NGOs sind Organisationen, die auf der Basis privater Initiative transnationale politische und gesellschaftliche, aber auch soziale oder ökonomische Ziele vertreten. Sie übernehmen dabei Funktionen im politischen Willensbildungsprozess: Artikulation, Aggregation sowie Implementation von Interessen. Dies erreichen NGOs durch Themensetzung in Medien, Vertretung von Interessen über nationale Grenzen hinweg sowie durch konkrete Projektarbeit. NGOs engagieren sich vor allem auf den Politikfeldern Entwicklungspolitik, Menschenrechte, Humanitäre Hilfe sowie Ökologie. Bekannte Vertreter sind amnesty international (ai), Greenpeace und kirchliche Organisationen wie Brot für die Welt oder misereor. [9]

NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands)
Vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Partei. Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung haben 2001 vor dem Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbot der NPD beantragt. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2003 aus formalen Gründen das Verfahren ein, ohne Entscheidung darüber, ob die NPD eine verfassungswidrige Partei ist oder nicht. [3]

NATO (North Atlantic Treaty Organization)
Nordatlantikpakt. Verteidigungsbündnis der USA und Kanadas mit zunächst 10 westeuropäischen, heute 24 Staaten (B, BG, CZ, D, DK, E, EST, F, GB, GR, H, I, IS, L, LT, LV, NL, N, P, PL, RO, SK, SLO, TR). Die NATO wurde 1949 gegründet, Westdeutschland gehört ihr seit 1955, Gesamtdeutschland seit 1990 an. [3]

Nominalskala
Eine nominalskalierte Variable erlaubt die Unterscheidung einzelner Befragter nach einfach klassifizierten Merkmalen wie Alter, Geschlecht.

Öffentliche Meinung
Ein Unscharfer Begriff, mit dem Verschiedenes gemeint sein kann:
  • Die Meinung der Mehrheit in der Bevölkerung, wie sie die Demoskopie ermittelt;
  • ungeschriebene Gesetze, nach denen der Einzelne, aber auch die Regierenden sich klugerweise richten;
  • die Meinung, die von den Massenmedien verbreitet wird. Die Politiker nehmen auf diese veröffentlichte Meinung große Rücksicht, weil viele Wähler sich an den Medien orientieren. [3]
Ombudsmann
Der Europäische Bürgerbeauftragte (schwedisch "ombudsman": "Vermittler") wird vom Europäischen Parlament für fünf Jahre gewählt. Er ist Anlaufstelle für alle EU-Bürger, die sich benachteiligt fühlen oder sich über Missstände in der Verwaltung beschweren wollen (2005: 3.920 Beschwerden). Seine Zuständigkeit beschränkt sich auf die Hauptorgane (Kommission, Rat, Parlament, Gerichtshof und Rechnungshof) und weitere Einrichtungen der Europäischen Union. Der Bürgerbeauftragte führt alle Untersuchungen durch, die er zur Klärung eines vermuteten Missstands für notwendig hält. Die EU-Institutionen sind verpflichtet, dem Bürgerbeauftragten die von ihm erbetenen Auskünfte zu erteilen. [2]

Opposition
[lat. opponere – sich entgegenstellen] Diejenigen Fraktionen im Parlament, die nicht zur Regierungskoalition gehören und den Absichten und Handlungen der Regierung eigene Entwürfe entgegenstellen. [3]

Oligarchie
Herrschaft von Wenigen. Im Gegensatz zur Aristokratie spielt die Abstammung keine wesentliche Rolle.

Ordinalskala
Im Gegensatz zur Nominalskala ist es bei der Ordinalskala möglich, eine Rangordnung innerhalb eines Merkmales festzustellen. Typisches Beispiel: Merkmal: Schulleistung, Ordinalskala: Schulnoten.

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Die OSZE wurde 1995 aus der vormaligen Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) entwickelt. Die KSZE (1973) diente der Milderung des Ost-West-Konfliktes im Rahmen der Entspannungspolitik. Die ursprüngliche Absicht Russlands, die OSZE anstelle der NATO zur zentralen Sicherheitsorganisation in Europa zu machen, ist gescheitert. Der OSZE gehören alle 46 europäische und acht zentralasiatische Staaten sowie Kanada und die USA an. Für Abstimmungen gilt das Konsensprinzip. Ihre Missionen (hauptsächlich in Südosteuropa und Asien) dienen der Konfliktverhütung, u.a. durch Förderung des Dialogs zwischen ethnischen Gruppen, Hilfen bei der Durchführung von Wahlen oder bei der Vereinbarung von Autonomieregelungen. [2]

Osterweiterung
Die Bezeichnung für die fünfte und größte Erweiterung der Europäischen Union. Am 1. Mai 2004 wurden zehn vorwiegend mittel- und osteuropäische Staaten in die EU aufgenommen. Beigetreten sind Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Der Europäische Rat legte 1993 die Bedingungen für den Beitritt neuer Mitgliedsländer fest (» Kopenhagener Kriterien). Bulgarien und Rumänien sind am 1. Januar 2007 der EU beigetreten. [2]

Druck-Version
Artikel versenden
Redaktion
Publikationen der bpb
Pocket
Die Lexika der Pocket-Reihe erklären die wichtigsten Fachbegriffe aus verschiedenen Themenfeldern so einfach wie möglich. Pocket bietet, im handlichen Format, kurze Begriffserklärungen ebenso wie ausführlichere Darstellungen von Leitbegriffen oder thematischen Konzepten. Außerdem in jeder Pocket-Ausgabe: wichtige Adressen, Tipps, Links ins Internet und teilweise auch Statistiken. Alle Ausgaben sind auch als PDF (mit verlinktem Stichwort-Index) zum Herunterladen verfügbar.
Pocket

Themen | Wissen | Veranstaltungen |
Publikationen | Lernen |
Die bpb | Bestellen | Newsletter | Presse | Partner |
Impressum | Datenschutz | Kontakt | Home