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Wahlen 2009
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Glossar |

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Wolfgang Sander / Julia Haarmann / Matthias Noé
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Rat der Europäischen Union/Ratspräsidentschaft
Der Rat der Europäischen Union (häufig "Ministerrat" oder einfach nur "der Rat" genannt) ist das wichtigste gesetzgebende Organ der EU. Der Rat und das Europäische Parlament teilen sich die Legislativbefugnisse und die Verantwortung für den EU-Haushalt. Sie entscheiden über den Beitritt weiterer Staaten. Der Rat schließt darüber hinaus internationale Abkommen ab, die von der Kommission ausgehandelt wurden. Jedes Mitgliedsland entsendet einen Minister bzw. eine Ministerin in den Rat. Je nachdem, in welchem Fachbereich Entscheidungen anstehen, treffen sich die Außenminister/-innen (Allgemeiner Rat), die Wirtschafts- und Finanzminister/-innen ("ECOFIN-Rat"), die Landwirtschaftsminister/-innen, die Umweltminister usw. Der Vorsitz - die "Ratspräsidentschaft" - wechselt halbjährlich. [2]
Rationaler Wähler
Theoretisches Konzept der Wahlforschung. Grundlage ist die Annahme, dass die Wahlentscheidung so gefällt wird, dass der politische Nutzen aus der Regierungstätigkeit der gewählten Partei maximiert wird.
Recall-Verfahren
Bei dem so genannten Recall-Verfahren wird in den Fragebogen eine Erinnerungsfrage eingebaut. Der Befragte soll z.B. angeben, für welche Partei er sich bei der letzten Wahl entschieden hat. Der Vergleich mit dem tatsächlichen Wahlergebnis erlaubt dann eine Kontrolle und entsprechende Gewichtung der Rohdaten. In der Erinnerung überbewertete Parteien werden heruntergewichtet und umgekehrt.
Rechtsextremismus
Sammelbegriff für ein politisches Einstellungsmuster, zu dem (in unterschiedlichen Ausprägungen) ein extremer Nationalismus, Antisemitismus und eine generelle Ablehnung der demokratischen Ordnung gehören.
Rechtsnorm
Handlungsnorm, die in Gesetzesform die Unterscheidung zwischen "richtigem" und "unrechtem" Handeln erlaubt.
Rechtsprechung
Nach Art. 92 GG ist die rechtsprechende Gewalt den Richtern anvertraut; sie umfasst danach alle Angelegenheiten, die nach der Rechtsordnung persönlich und sachlich unabhängigen Richtern (die frei von Weisungen und beruflichen Rücksichten sind und allein aufgrund der Rechtslage entscheiden können) zur Erledigung zugewiesen sind. Ein wesentliches Merkmal der Rechtsprechung besteht darin, dass sie zur Wahrung der Rechtsordnung und zur Gewährung von Rechtsschutz, insbesondere zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten, erfolgt. Hauptaufgabe der Rechtsprechung ist, im Einzelfall verbindlich zu entscheiden, was rechtens ist.
Regierung
Die Regierung leitet den Staat. Sie besteht aus einer Gruppe von Personen, die man auch Regierungsmannschaft oder Kabinett nennt. Chef der Regierung ist in Deutschland der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Die Regierung trifft sich regelmäßig in Sitzungen. Dort werden die nötigen Entscheidungen über die Innen- und Außenpolitik eines Staates getroffen. Oder es wird beraten und festgelegt, wie die Beziehungen Deutschlands zu anderen Ländern am besten geregelt werden können. In Deutschland gehört der Regierungschef oder die Regierungschefin normalerweise der stärksten Partei im Deutschen Bundestag an. [1]
Repräsentative Demokratie
In der repräsentativen Demokratie beratschlagt und entscheidet das Volk nicht mehr selbst, sondern es wählt lediglich seine "Repräsentanten", die anstelle der Wähler Beschlüsse fassen. Den Abgeordneten wird dabei ein freier Verhandlungs- und Entscheidungsspielraum zugestanden, der es ihnen ermöglicht, unter Berücksichtigung des Wählerwillens, aber ohne Bindung an bestimmte Aufträge und wechselnde Wählerstimmungen selbstverantwortlich Entscheidungen zu fällen, Kompromisse auszuhandeln und eine auf längere Dauer (Wahlperiode) stetige Politik zu verfolgen.
Repräsentative Wahlstatistik
Sonderauszählung bei Wahlen in Deutschland, mit deren Hilfe repräsentative Ergebnisse nach Alter, Geschlecht, Erst- und Zweitstimme auf der Basis der Stimmabgabe ermittelt werden. Für die Bundestagswahlen 1994 und 1998 wurden keine repräsentativen Wahlstatistiken erstellt.
Repräsentativsystem
Das Regierungssystem, in dem die politische Herrschaft (Anordnungen und Kontrollen, z.B. Gesetzgebung, Regierung und Verwaltung) durch gewählte Volksvertreter (Repräsentanten) und von ihnen abhängige Organe wahrgenommen wird.
Richtlinie
Sie ist das wichtigste Mittel im Rahmen der EU-Gesetzgebung. Eine Richtlinie der EU ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist (in der Regel: alle), verbindlich. Allerdings bleibt den einzelnen Staaten die konkrete Wahl der Form und Mittel überlassen. Wenn sich ein Mitgliedstaat zu lange Zeit lässt, um eine Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, wozu sie in der Regel zwei Jahre Zeit hat, kann die EU-Kommission es schließlich beim Europäischen Gerichtshof verklagen. [8]
Römische Verträge
Die Römischen Verträge sind die Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG/Euratom) sowie deren Zusatzprotokolle. Sie wurden in Rom am 25. März 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Wichtigster Vertrag ist der EWG-Vertrag - seit 1993 umbenannt in EG-Vertrag. Die Römischen Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft. [8]
Rousseau, Jean-Jacques
[1712-1778], französischer Schriftsteller und Kulturphilosoph. Großes Aufsehen erregte er mit der Behauptung, der kulturelle und gesellschaftliche Fortschritt habe die Menschen nur verdorben; sie müssten wieder zu Freiheit, Unschuld und natürlicher Sittlichkeit zurückfinden. Mit seiner Forderung, die natürliche Rechtsgleichheit aller Menschen wiederherzustellen, wurde er zu einem Wegbereiter der Französischen Revolution.
Schengen-Abkommen
Die Schengen-Abkommen sind nicht im Rahmen der EU-Gesetzgebung zustande gekommen, sondern es handelt sich um eine Sammlung 1985 geschlossener völkerrechtlicher Verträge zwischen einzelnen (nicht allen) EU-Mitgliedstaaten. Als der Amsterdamer Vertrag 1997 in Kraft trat, wurden die im luxemburgischen Schengen vereinbarten Bestimmungen in den Rechtsrahmen der Europäischen Union einbezogen. Das Abkommen beinhaltet den Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Staatsgrenzen, d.h. es regelt zum Beispiel, ob Unionsbürger an den Binnengrenzen ihren Ausweis zeigen müssen, welche Reisefreiheiten bzw. Aufenthaltsrechte Personen aus Drittstaaten haben oder welchen Modalitäten die grenzübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit folgt. Nicht alle EU-Staaten haben das Abkommen von Schengen ratifiziert (von den EU-15 fehlen Irland und Großbritannien), dafür aber einige Nicht-EU-Staaten, etwa Island. [8]
Sekundäres Gemeinschaftsrecht
Das Gemeinschaftsrecht der EU setzt sich zusammen aus primärem und sekundärem Gemeinschaftsrecht. Als sekundäres Gemeinschaftsrecht bezeichnet man Rechtsakte, die EU-Kommission, Ministerrat und Europäisches Parlament auf Grundlage des primären Gemeinschaftsrechts erlassen. Dabei handelt es sich um Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen. [8]
Sonntagsfrage
"Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, welcher Partei würden Sie dann Ihre Stimme geben?" Diese Frage findet sich in dieser Formulierung in allen Fragenbögen, die der Erstellung von Wahlprognosen dienen.
Souveränität
Souveräne Staaten können frei und unabhängig über die Art der Regierung, das Rechtssystem und die Gesellschaftsordnung innerhalb ihres Staatsgebietes bestimmen (innere Souveränität). In Demokratien beruht die höchste Staatsgewalt auf dem Willen des Volkes (Volkssouveränität). Das Völkerrecht postuliert die Unabhängigkeit und Gleichheit aller Staaten in den internationalen Beziehungen (äußere Souveränität). Staaten können sich durch völkerrechtliche Verträge zusammenschließen, indem sie Souveränitätsrechte (» Hoheitsrechte) auf supranationale Organisationen übertragen. [2]
SPD
Sozialdemokratische Partei Deutschlands, die älteste deutsche Partei. Die Wurzeln der SPD liegen in der Arbeiterbewegung.
Spitzenkandidat
Der Spitzenkandidat einer Partei ist der Bewerber für das höchste Regierungsamt auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene.
Staatenverbund
Juristische Bezeichnung für die EU. Der vom Bundesverfassungsgericht eigens geprägte Begriff soll ausdrücken, dass die "gemeinsam handelnden Mitgliedstaaten" der EU völkerrechtlich (noch) kein Staat sind (auch kein Bundesstaat), aber aufgrund der Souveränitätsübertragung bereits über einen Staatenbund hinausgehen. [2]
Stammwähler
Wähler, der über einen längeren Zeitraum hinweg bei der Stimmabgabe einer bestimmten Partei die Treue hält.
Stichprobe
Auswahl weniger Untersuchungseinheiten (z.B. Wähler) aus der Grundgesamtheit (z.B. alle Wahlberechtigten), auf die sich die Fragestellung einer Untersuchung richtet. Beim Quotenverfahren wird die statistische Repräsentativität der Stichprobe dadurch angestrebt, dass sie nach sozialstatistischen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Beruf und Einkommen, deren Verteilung bekannt ist, die gleiche Zusammensetzung hat wie die Grundgesamtheit. Von den Ergebnissen der Stichprobe ausgehend dürfen nur dann Aussagen über die Grundgesamtheit gemacht werden, wenn die Stichprobe repräsentativ ist.
Stimmen-Splitting
Nach dem Wahlsystem in der Bundesrepublik Deutschland hat jeder Wähler bei Bundestagswahlen zwei Stimmen. Diese zwei Stimmen geben dem Wähler die Möglichkeit zum Stimmen-Splitting. Er kann seine beiden Stimmen verschiedenen politischen Richtungen geben.
Strukturpolitik/Strukturfonds
Die europäische Strukturpolitik soll das Entwicklungsgefälle zwischen den verschiedenen Regionen und Mitgliedstaaten verringern. Dies geschieht zum einen aus Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürgern der Regionen, die gemessen am Durchschnitt der EU wirtschaftlich und sozial benachteiligt sind; zum anderen, um den Zusammenhalt (die Kohäsion) in der EU zu fördern, denn alle profitieren, wenn sich die Kluft zwischen den wohlhabenden und den ärmeren Regionen verringert. Regional und strukturpolitische Maßnahmen werden aus den vier Strukturfonds, dem Kohäsionsfonds und weiteren Beihilfen, z.B. für die Beitrittsländer Ost- und Mitteleuropas, finanziert (Fonds: Geldmittel, -vorrat). [2]
Subsidiaritätsprinzip
Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll eine staatliche Aufgabe soweit wie möglich von der jeweils unteren bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden. Der Gesamtstaat soll erst dann eingreifen, wenn die Probleme auf der Ebene der Gemeinde oder Region (Bundesland) nicht zu bewältigen sind. Nach Art. 36 EG-Vertrag darf die Europäische Gemeinschaft nur tätig werden, wenn die Aufgabe dies erfordert - so z.B. Schutz der Fischbestände in der Nordsee - und die Mitgliedstaaten die EU eigens dazu ermächtigen ("Vergemeinschaftung nur soweit wie nötig"). Damit soll ein übertriebener europäischer Zentralismus verhindert und mehr Bürgernähe geschaffen werden. [2]
Subventionen
Zuwendungen, z.B. direkte Geldleistungen (Finanzhilfen) oder steuerliche Nachlässe (Steuervergünstigungen, Steuersubventionen), die der Staat bestimmten Unternehmen oder Wirtschaftsbereichen (Bergbau, Landwirtschaft) ohne direkte marktwirtschaftliche Gegenleistung gewährt. Subventionen an private Haushalte (z.B. Sozialhilfe, Wohngeld) bezeichnet man auch als Transferzahlungen oder Sozialleistungen. Der alle zwei Jahre von der Bundesregierung zu erstellende Subventionsbericht bezieht auch solche Leistungen an private Haushalte mit ein, durch die bestimmte Güter verbilligt werden, etwa bei der Wohnungsbauförderung.
Auch die EU gewährt Finanzhilfen oder Steuervergünstigungen, um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, regionale Standortnachteile auszugleichen und den Strukturwandel (z.B. von veralteten zu modernen Produktionsweisen) zu erleichtern.
[2] [11] |
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Pocket
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