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Chronik "Migration und Integration in Deutschland"


GrafStat - Unterrichtsmaterial "Ausgrenzung und Integration"

M 05.09 Gleichbehandlung nach dem Gesetz



In der Bundesrepublik Deutschland darf nach Artikel 3 des Grundgesetzes niemand "wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." (Abs. 3) Außerdem heißt es: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." (Abs. 2).

Das bedeutet, dass alle in Deutschland lebenden Menschen durch das Gesetz grundsätzlich vor Diskriminierung geschützt sind. Durch dieses Grundrecht wurden jedoch bestimmte Situationen nicht erfasst, so z.B. die Besetzung von Arbeitsstellen, weshalb von der Europäischen Union in jedem Mitgliedsstaat die Einführung eines Antidiskriminierungsgesetzes gefordert wurde. In Deutschland gibt es seit dem 14. August 2006 deshalb das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Hier heißt es in Paragraph 1, dass "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen" sind.

Aufgabe:

In welchen Gesetzen der BRD ist festgelegt, dass Menschen nicht diskriminiert werden dürfen? Gib den Inhalt der Gesetze mit eigenen Worten wieder.

Max ist siebzehn Jahre alt und hat gerade zusammen mit seinem Freund Sofian seinen Gesamtschulabschluss gemacht. Nun suchen beide eine Lehrstelle als Bankkaufmann. Sie haben eine Menge Bewerbungen geschrieben und Max wurde zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Sofian hat einen genauso guten Schulabschluss gemacht wie sein bester Freund, in Deutsch hatte er sogar eine bessere Note. Doch Sofian wurde nicht eingeladen. Am Tag des Bewerbungsgesprächs zieht sich Max den neu gekauften Anzug an und bindet seine langen Haare zu einem Zopf zusammen. Er ist pünktlich im Büro des Filialleiters der Bank. Max fühlt sich gut und kann auf alle Fragen sicher antworten. Als es um die Politik in Deutschland geht, ist er besonders in seinem Element. Aber Max merkt, dass der Filialleiter plötzlich das Gespräch abkürzt und schnell zum Ende kommen will. Zwei Tage später erhält Max einen Anruf von der Sekretärin der Bank, die ihm mitteilt, dass er die Lehrstelle leider nicht erhält. Auf seine Nachfrage, warum das so ist, antwortet sie ihm nur, dass es eine Gymnasiastin gab, die aufgrund ihres Schulabschlusses besser geeignet sei.

Aufgabe:

Warum, denkst du, wurde Sofian nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen und warum hat Max die Lehrstelle nicht bekommen? Hat der Filialleiter der Bank nach dem Gesetz gehandelt? Diskutiert in der Klasse darüber.

Was sollten Sofian und Max tun?
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10. Februar 2012
Redaktion
Themenblätter im Unterricht (Nr. 67)
Inländisch, ausländisch, deutschländisch
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Nach über 50 Jahren Migrationsgeschichte in Deutschland sind Eigen- und Fremdwahrnehmung von in- und ausländischen Personen vielfältiger geworden.
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Themenblätter in Unterricht (Nr. 59)
Gleiche Chancen für Anne und Ayshe?
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Im Sommer 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten. Doch der Umgang mit Diskriminierung bleibt gesellschaftlich umstritten. Schwerpunkt dieses Heftes ist die Gleichbehandlung im Arbeits- und Privatleben.
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Themenblätter im Unterricht
Nr. 31 - Zuwanderung nach Deutschland
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Deutschland ist ein Einwanderungsland. Worin liegen die Ursachen und Gründe für Migration? Welche unterschiedlichen Formen existieren? Und wie wichtig ist der Aspekt der Integration?
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Themenblätter im Unterricht
Nr. 25 - Heimat ist, wo ich mich wohlfühle
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Was ist Heimat? Geborgenheit und Verwurzelung oder kontrollierte Enge und Chauvinismus? Heimat wurde trivialisiert und für politische Zwecke missbraucht. Wo ist Heimat in der sich wandelnden globalisierten Welt?
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