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Europawahl 2009

Was bewirkt meine Stimme?

Sebastian Gievert
32 Parteien und politische Vereinigungen konkurrieren um die 99 deutschen Sitze im Europaparlament. Wie werden die Wahlstimmen ausgezählt?

Bild: Europäisches Parlament
Die Abgeordneten schließen sich nach ihrer Wahl einer der gegenwärtig sieben Fraktionen des Europaparlaments an. Bild: Europäisches Parlament
Bei der Europawahl 2009 hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme, mit der man sich für eine Partei oder sonstige politische Vereinigung entscheidet. In Deutschland beginnen die ehrenamtlichen Wahlhelfer mit der Auszählung der Stimmen, sobald die Wahllokale am Wahltag um 18 Uhr schließen. Das Ergebnis wird dann im Anschluss bekannt gegeben.

Zur Person
Sebastian Gievert ist Redaktionsleiter bei politik-digital.de und lebt in Berlin.

Wahlvorschläge der Parteien

Zur Europawahl 2009 treten in Deutschland insgesamt 32 Parteien oder sonstige politische Vereinigungen an. Sie konkurrieren dabei um die insgesamt 99 Sitze, die im EU-Parlament mit Abgeordneten aus Deutschland besetzt werden. Daher hat jede Partei oder politische Vereinigung im Vorfeld der Wahlen beim Wahlleiter einen Wahlvorschlag eingereicht. Das ist eine Liste mit den Namen der Kandidaten und einer festgelegten Reihenfolge, nach der die Bewerber ins Parlament einziehen sollen. Wer auf die Liste kommt und an welcher Stelle er oder sie steht, haben die Parteien oder sonstigen politische Vereinigungen vorab durch eine interne Wahl ermittelt.

Parteien oder sonstige politische Vereinigungen können Listenwahlvorschläge grundsätzlich für die gesamte Bundesrepublik oder für eines bzw. mehrere Bundesländer aufstellten. Einzelne Landeslisten können auch zu einer gemeinsamen Liste verbunden werden. Bei der Europawahl 2009 treten fast alle Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen in ganz Deutschland an. Einzige Ausnahme sind die Schwesterparteien CDU und CSU. Während die CSU nur in Bayern antritt, hat die CDU für alle anderen Bundesländer einen Wahlvorschlag eingereicht.

Wahlmodus und Auszählung

Gewählt wird nach der Verhältniswahl. Dabei wird die Anzahl aller gültigen Stimmen zunächst durch die Anzahl der deutschen Parlamentssitze (bei der Europawahl 2009 sind dies 99) geteilt. Diese Zahl, Divisor genannt, bestimmt, wie viele Sitze einer einzelnen Partei oder sonstigen politischen Vereinigung zustehen. Dazu werden deren Stimmen durch den Divisor geteilt, im Zweifelsfall wird dieser gerundet. Eine Partei oder sonstige politische Vereinigung bekommt zusätzliche Sitze, wenn sie mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen aber nicht mehr als die Hälfte aller Abgeordneten bekommt. Dies geht jedoch zu Lasten der anderen Bewerber, denn mehr als 99 Mandate aus Deutschland sind nach den EU-Vertragsgrundlagen nicht möglich. Die Anzahl der errungenen Sitze pro Partei oder sonstige politischer Vereinigung wird dann einfach mit den Listenwahlvorschlägen abgeglichen.

Dabei bekommen die Kandidaten ganz oben auf der Liste auch als erste ein Mandat. Hat eine Partei oder sonstige politische Vereinigung also zum Beispiel 60 Bewerber auf ihrer Liste, aber nur 20 Sitze im Parlament errungen, erhalten nur die ersten 20 Bewerber ein Mandat. Alle anderen gehen leer aus. Je weiter oben man also als Bewerber auf der Parteiliste steht, um so größer ist auch die Chance ins Parlament einzuziehen. Um bei der Verteilung der Sitze überhaupt berücksichtigt zu werden, muss jede Partei oder sonstige politische Vereinigung bundesweit mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen für sich gewinnen. Alle anderen Parteien oder sonstige politischen Vereinigungen dürfen nicht ins EU-Parlament einziehen.

Diese so genannte Fünfprozenthürde soll eine zu starke Zersplitterung der Parlamente verhindern Also auch die CSU, die nur in Bayern antritt, muss auf bundesweit mindestens fünf Prozent der Stimmen kommen. Konkret bedeutet dies, dass die CSU in Bayern sehr viel mehr als fünf Prozent der Wählerstimmen gewinnen muss.

Wahltermin

Jeder EU-Mitgliedsstaat ermittelt "seine" Europa-Abgeordneten nach nationalen Regeln. Auch der Wahltermin ist unterschiedlich. Gewählt wird im Zeitraum vom 4. bis zum 7. Juni, den Anfang machen die Briten und die Niederländer am 4. Juni. Europaweit geregelt sind lediglich die Rahmenbedingungen der Wahl und die Wahlgrundsätze. Die Wahl muss geheim, frei, allgemein, unmittelbar und gleich sein. Überall wird zudem nach Verhältniswahlrecht abgestimmt, die Sperrklausel darf landesweit nicht höher als fünf Prozent liegen.

Degressive Stimmverteilung

Wie viele Wähler ein Europaabgeordneter jeweils vertritt, ist von Staat zu Staat ebenfalls verschieden. Kleine EU-Mitgliedstaaten entsenden im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl mehr Abgeordnete in das Parlament als die bevölkerungsreichen Staaten. So soll gewährleistet werden, dass auch das Parteienspektrum kleiner Ländern im Parlament angemessen repräsentiert ist und die Abgeordneten der kleinen Länder nicht so leicht von denen aus den bevölkerungsreichen EU-Staaten überstimmt werden können

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23. April 2009

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