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Landtagswahl Bayern 2008

Was bewirkt meine Stimme?


Sebastian Gievert
Inhalt

Einleitung

Von der Wählerstimme zum Mandat

Überhangmandate und Mehrheitssicherung

Einleitung
Bild: 7an, www.flickr.com, by-nc-sa/2.0
Grossansicht des Bildes
Der Landtag in München bei Nacht. Bild: 7an, www.flickr.com, by-nc-sa/2.0
Sobald der Abstimmungszeitraum am Abend des 28. September 2008 um 18 Uhr abgelaufen ist, beginnen die ehrenamtlichen Wahlhelfer mit der Auszählung der Stimmen. Welche Partei oder Wählergruppe wie viele Sitze im Landtag erhält, ergibt sich aus den Erst- und Zweitstimmen in den jeweiligen Wahlbezirken. Eine bayerische Besonderheit ist, dass auch die Erststimmen für Bewerber, die kein Direktmandat erhalten haben, bei der Ermittlung der Mandate einfließen.

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Die zusammengezählten Erst- und Zweitstimmen werden Gesamtstimmen genannt. Sie sind die Grundlage dafür, wie viele Mandate jeder Partei oder Wählergruppe in jedem Wahlkreis zustehen. Nicht in den Landtag einziehen dürfen jedoch Bewerber von Parteien oder Wählergruppen, die landesweit weniger als fünf Prozent aller gültigen Erst- und Zweitstimmen (also aller Gesamtstimmen) erhalten haben. Diese 5-Prozent-Hürde soll verhindern, dass - wie in der Weimarer Republik (Deutsches Reich zwischen 1918 und 1933) - zu viele Parteien oder Wählergruppen die Bildung von Mehrheiten verhindern.

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