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Unterrichtsmaterialien
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Extremistische Parteien |

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Unterrichtseinheit – Konzeption
Übersicht
| Thema |
Extremistische Parteien |
| Zeit |
90 Min / 2 Unterrichtsstunden plus Hausarbeit |
| Inhalte |
Was ist eine extremistische Partei? Welche Parteien gelten als extremistisch? |
| Ziele |
Die Schülerinnen und Schüler sollen eine Definition und Kriterien für die Einstufung extremistischer Strömungen zusammenstellen.
Sie sollen Erfahrung in Internetrecherche und Umgang mit
digitalen Dokumenten sammeln,
und Komplexe Aussagen zutreffend und verständlich
zusammenfassen. |
| Methodik |
Gruppenarbeit, Plenum,
Recherche, Ergebnispräsentation, Diskussion |
| Materialien |
Arbeitsanleitungen für die Gruppenarbeit, Internet-
Links
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Ansatz
In Lerngruppen befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit den zur
Wahl antretenden extremistischen Parteien. Dabei stehen vor allem die
Kriterien und Merkmale im Focus, die dazu geeignet sind, Parteien als
extremistisch einschätzen zu können.
Die Gruppen werden mit Arbeitsblättern ausgestattet und organisieren
eine weitere Arbeitsteilung eigenverantwortlich in der Gruppe.
Die Ergebnisse der Recherchen werden im Plenum zusammengeführt und
präsentiert.
In einer zweiten Variante werden die Ergebnisse am Ende in Form eines
Rollenspiels zusammengefasst, bei dem drei Teams miteinander über das
Verbot einer historischen, fiktiven oder realen Partei diskutieren.
Ablaufübersicht
Phase 1 - Einführung Plenum
Einführung und Übersicht über die Unterrichtseinheit durch die
Lehrerin/den Lehrer. Anschließend werden zwei/drei Themengruppen
gebildet:
Themengruppe 1: "Was ist extremistisch?"
- Welche Merkmale machen eine extremistische Partei aus?
- Wie unterscheidet man links- und rechtsextrem?
- Was unterscheidet "extremistisch" und "radikal"?
Material: s.u., Hinweise zur Arbeitsgruppe 1
Themengruppe 2: "Welche Parteien gelten als extremistisch?"
- Wo erhalte ich Informationen zu extremistischen Strömungen?
- Wer stellt den extremistischen Charakter einer Partei fest?
- Welche der antretenden Parteien werden als extremistisch eingestuft
und warum?
Material: s.u., Hinweise zur Arbeitsgruppe 2
Dauer Phase 1: etwa 10 Min.
Themengruppe 3: Verbot einer Partei
Wer kann das Verbot einer Partei beantragen?
Wer entscheidet über das Verbot einer Partei?
Welche Kriterien werden für eine Parteiverbot herangezogen?
Welche Äußerungen der gewählten Partei könnten zum Verbot führen?
Material: s.u., Hinweise zur Arbeitsgruppe 3
Dauer Phase 1: etwa 10 Min
Phase 2 - Arbeitsgruppen
Die Arbeitsgruppe vereinbart eine Aufgabenteilung sowie den
Präsentationsrahmen und beginnt anschließend in Kleingruppen ihre
Recherchen. In Hausarbeit sollen die Recherchen fertiggestellt sowie die
Ergebnisse für eine gemeinsame Gruppenpräsentation aufbereitet werden.
Dauer Phase 2: verfügbare Gruppenarbeitszeit in den Schulstunden plus
Hausarbeit
Phase 3 - Präsentation im Plenum
Präsentation der Gruppenergebnisse. Form und Methodik der Präsentation
wird in den Arbeitsgruppen vereinbart.
Dauer Phase 3: jeweils 15 Min / Gruppe
Phase 4 – Variante 1: Abschlussdiskussion
Ziel der Diskussion ist es, die Ergebnisse der Arbeitsgruppen miteinander
in Bezug zu setzen.
Leitfragen
- Welche Fragestellungen oder Kriterien sind für die Identifikation
extremistischer Parteien hilfreich?
- Wie und wo kann man sich einfach und zuverlässig über extremistische
Parteien informieren?
Dauer Phase 4: 15 Min
Phase 4 – Variante 2: Rollenspiel "Das gehört verboten!"
Ziel dieser Variante ist es Diskussion ist es, die Ergebnisse der beiden
Arbeitsgruppen miteinander in Bezug zu setzen, die Komplexität und
Tragweite der Debatte um ein Parteienverbot erfahrbar zu machen und die
Fähigkeit zur Diskussion zu schulen.
Die Mitglieder der drei Themengruppen teilen sich hierzu am Anfang
gleichmäßig auf drei neuen Gruppen auf: eine Gruppe "die betroffenen
Bürger", eine Gruppe "die Partei" und eine Gruppe "die Experten". Die
Gruppe der Bürger möchte die zu Anfang gewählte Partei verbieten
lassen, die Partei verteidigt sich, die Experten beurteilen die Argumente
der beiden anderen Gruppen. Jeweils hintereinander darf jede Gruppe
einmal fünf Minuten lang ein Argument absprechen und vortragen, die
Gegengruppe dann ebenso lang ihr Gegenargument absprechen und
vortragen, die letzte Gruppe schließlich die Argumente beider Gruppen
beurteilen.
Dauer Phase 4: 45 Min
Arbeitsgruppe 1: "Was ist extremistisch?"
Hinweise für die Gruppenarbeit
Aufgabenstellung
Manche Parteien sind (noch) nicht verboten, gelten aber als extremistisch.
Was heißt eigentlich extremistisch oder radikal? Dieser Frage soll diese
Arbeitsgruppe nachgehen und Merkmale oder Kriterien zusammenstellen,
die dazu führen, einer Partei die Eigenschaft "extremistisch" zuzuweisen.
Vorgehensweise
Zunächst vereinbart die Gruppe
- die Arbeitsteilung (z.B. ein Team pro Aspekt, ein Team Online-
Recherche und ein Team Präsentationsgestaltung/Vortrag),
- die Vorgehensweise (z.B. Zeitplan),
- die gemeinsame Präsentation (Medium, Umfang, Dauer etc.).
Anschließend werden die Recherche durchgeführt und die Ergebnisse für
die Präsentation aufbereitet.
Leitfragen
- Welche Merkmale sind der Eigenschaft "extremistisch" zuzuordnen?
- Gibt es unterschiedliche Merkmale für links- bzw. rechtsextremistische
Einstufung?
- Was ist der Unterschied am linken und rechten Rand zwischen
"extremistisch" und "radikal"?
Arbeitsgruppe 2: "Welche Parteien gelten als extremistisch?"
Hinweise für die Gruppenarbeit
Aufgabenstellung
Manche Parteien sind (noch) nicht verboten, gelten aber als extremistisch.
Wer schätzt so etwas ein? Welche Parteien gelten als extremistisch und
warum? Dieser Frage soll diese Arbeitsgruppe nachgehen und Merkmale
darstellen, die dazu führen, einer Partei die Eigenschaft "extremistisch"
zuzuweisen.
Vorgehensweise
Zunächst vereinbart die Gruppe
- die Arbeitsteilung (z.B. ein Team pro Aspekt, ein Team Online-
Recherche und ein Team Präsentationsgestaltung/Vortrag),
- die Vorgehensweise (z.B. Zeitplan),
- die gemeinsame Präsentation (Medium, Umfang, Dauer etc.).
Anschließend werden die Recherche durchgeführt und die Ergebnisse für
die Präsentation aufbereitet.
Leitfragen
- Wer befasst sich mit exremistischen politischen Strömungen?
- Werden antretende Parteien von den Verfassungsschutzbehörden des
Landes oder des Bundes beobachtet?
- Wie werden diese eingeschätzt? Welche Hauptgründe nennen die
Verfassungsschutzberichte für ihre Einstufungen extremistischer
Parteien?
Arbeitsgruppe 3: "Ende eines Parteienlebens"
Hinweise für die Gruppenarbeit
Aufgabenstellung
Diese Arbeitsgruppe soll aufzeigen, welche Umstände zur Auflösung einer
Partei führen können und wie es zum Verbot einer Partei kommen kann.
Vorgehensweise
Die Klasse einigt sich vorab, ob sie eine historische, aktuelle oder fiktive
Partei zum Gegenstand ihrer Diskussion machen möchte. Die Auswahl
dient der Gruppe als Arbeitsgrundlage.
Zunächst einigt sich die Gruppe darauf, in welche Arbeitspakete sie das
Thema aufteilen möchte und welche Kleingruppen sich dieser
Arbeitspakete annehmen.
Anschließend sollten ein paar Festlegungen für die gemeinsame
Präsentation getroffen werden (Medium, Umfang, Dauer etc.), an die sich
jede Kleingruppe mit ihren Arbeitspaketen orientieren kann.
Nach der Recherche und Analyse sollen die aufbereiteten Gruppenergebnisse
in einem etwa 15-minütigen Referat präsentiert werden.
Leitfragen
- Wer kann das Verbot einer Partei beantragen?
- Wer entscheidet über das Verbot einer Partei?
- Welche Kriterien werden für eine Parteiverbot herangezogen?
- Welche Äußerungen der gewählten/fiktiven Partei könnten zu einem
Verbot führen?
Hilfreiche Links
Mit Hilfe eines Thesenkatalogs bietet die bpb einen Blick auf die Parteienlandschaft der
anstehenden Wahlen. Für die Inhalte sind die Parteien verantwortlich.
www.wer-steht-zur-wahl.de
Linkliste zu den Landeswahlleitern, die Informationen zu den zur Wahl zugelassenen
Parteien sowie zu vergangenen Wahlergebnissen anbieten.
http://www.bundeswahlleiter.de/landeswahlleiter/
Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu verfassungsfeindlichen
Strömungen und Organisationen
http://www.verfassungsschutz.de/
Linkliste zu den Verfassungsschutzbehörden der Länder für weitere Informationen zu
verfassungsfeindliche Strömungen und Organisationen auf Landesebene
http://www.verfassungsschutz.de/de/landesbehoerden/
allgemeine Informationen zu den Landtagswahlen und den antretenden Parteien
http://www.bpb.de/methodik/30XZ64
Das Grundgesetz legt die Rahmenbedingung für die Gründung und Betätigung von
Parteien fest (Art 9 und Art 21)
http://www.bpb.de/wissen/AQEPIM
Das Parteiengesetz enthält die Bundesgesetzlichen Bestimmungen zu den Aufgaben der
Parteien und den Bedingungen ihrer Tätigkeit.
http://www.bpb.de/wissen/1J1Y4S
Sammlung zu allgemeinen Rechtsgrundlagen bei Wahlen
http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/ informationen/rechtsgrundlagen.html |
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