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Europawahl 2009

Kann ich gewählt werden?

Sebastian Gievert
Nach der Wahl am 7. Juni werden 99 deutsche Abgeordnete in das neue Europaparlament einziehen. Wie wählen die Parteien und politischen Vereinigungen ihre Kandidaten aus?

Bild: Europäisches Parlament
Abgeordnete stimmen im Plenum über eine Änderung der Tagesordnung ab. Bild: Europäisches Parlament
Wer bei der Europawahl wählen darf (aktives Wahlrecht), der oder die kann sich auch selbst zur Wahl stellen und von anderen gewählt werden (passives Wahlrecht). Grundvoraussetzung ist, dass man mindestens das 18. Lebensjahr (in Österreich das 16.) vollendet hat und Bürger eines EU-Mitgliedsstaates ist. Daher können in Deutschland nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern auch EU-Ausländer als Kandidaten zur Wahl antreten, solange sie hauptsächlich in der Bundesrepublik leben und wohnen.

Zur Person
Sebastian Gievert ist Redaktionsleiter bei politik-digital.de und lebt in Berlin.

Umgekehrt können sich auch Deutsche in anderen EU-Ländern zur Wahl stellen. Allerdings muss man sich entscheiden, ob man in seinem Herkunftsland oder einem anderen EU-Staat antreten möchte: Die gleichzeitige Bewerbung in mehreren Mitgliedsstaaten ist nämlich verboten. In bestimmten Fällen kann ein Gericht einzelnen Personen ihr passives Wahlrecht (ihre Wählbarkeit) oder die Eignung für ein öffentliches Amt absprechen.

Wahlvorschläge

Bei der Europawahl können nur Parteien oder sonstige politische Vereinigungen Wahlvorschläge einreichen. Die Rolle von Parteien im politischen System der Bundesrepublik regelt das Grundgesetz in Artikel 21, Abs. 1: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben." Wer eine Partei gründen möchte, muss dazu eine Gründungsversammlung abhalten und ein politisches Programm sowie eine Parteisatzung demokratisch beschließen. Außerdem muss ein Parteivorstand gewählt werden. Auch für die politischen Vereinigungen gelten bestimmte Regeln: Sie müssen mitgliedschaftlich organisiert sein und ausgerichtet auf Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess und eine Mitwirkung in Volksvertretungen. Parteien und politische Vereinigungen, die sich zur Wahl stellen wollen, müssen zudem ihren Sitz und Arbeitsschwerpunkt in der Europäischen Union haben.

Ihre Wahlbewerber – also ihre Kandidaten für die Wahl – ermitteln die Parteien und politischen Vereinigungen in internen und geheimen Wahlen. Da niemand gegen seinen Willen gewählt werden darf, muss jeder Bewerber schriftlich sein Einverständnis erklären. Wahlbewerber müssen zwar nicht zwingend Parteimitglieder sein, meist bevorzugen die Parteidelegierten aber Mitglieder der eigenen Partei.

Unterstützungsunterschriften

Nicht alle Parteien oder politische Vereinigungen, die zur Wahl antreten möchten, stehen am Wahltag auch auf den Stimmzetteln. Denn für eine Zulassung prüft der Wahlleiter, ob deren Wahlvorschläge auch genügend Rückhalt in der Bevölkerung haben. Die Parteien oder politischen Vereinigungen können den Rückhalt einerseits auf Grund vergangener Wahlerfolge beweisen oder anhand von Unterstützungsunterschriften. So gelten Parteien oder politische Vereinigungen automatisch als zugelassen, wenn sie seit der jeweils vergangenen Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag, einem Landtag oder im Europaparlament vertreten waren. Bei der Europawahl 2009 trifft dies auf CDU, SPD, Grüne, CSU, Die Linke, FDP und die DVU zu. Alle anderen müssen in der Bevölkerung für ihren Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften sammeln.

Generell muss ein Tausendstel der Wahlberechtigten eines Landes bei der jeweils vergangenen Europawahl den Wahlvorschlag unterzeichnen. Für ein Bundesland liegt die Höchstgrenze dabei jedoch bei 2000 Unterschriften. Für das Bundesgebiet müssen 4000 Unterschriften gesammelt werden. Die Unterzeichner müssen wahlberechtigt sein und dürfen ihre Unterstützungsunterschrift nur für eine Partei abgeben. An dieser Hürde scheitern viele der Klein- und Kleinstparteien.

Die Unterschriften müssen am 66. (eine Landesliste) bzw. am 68. (eine Liste für alle Länder) Tag vor der Wahl beim jeweiligen Wahlleiter eingereicht werden. Für die Europawahl 2009 sind die Fristen somit bereits verstrichen. Der Wahlleiter entscheidet anhand des Europawahlgesetzes über die Zulassung für die Wahl. Für die Europawahl 2009 war dies der 10. April und somit der 58. Tag vor der Wahl. Diese Fristen sind im Europawahlgesetz festgelegt.

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Lizenziert unter der Creative Commons-Lizenz by-nc-nd/3.0/de.



23. April 2009

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