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Dossier bpb.de

Europawahl 2009

Wie funktioniert die Wahl in Deutschland?

Sebastian Gievert
In Deutschland haben über 64 Millionen Menschen die Möglichkeit, sich am 7. Juni 2009 an der Wahl zum neuen Europaparlament zu beteiligen. Wie läuft die Wahl ab?

Bild: Europäisches Parlament
Deutschland stehen im Europaparlament 99 von insgesamt 736 Sitzen zu. Bild: Europäisches Parlament
Am 7. Juni werden die 99 deutschen Abgeordneten des Europaparlamentes direkt gewählt. In Deutschland dürfen rund 64,3 Millionen Menschen ihre Stimme abgeben. Etwa 62,2 Millionen der Wahlberechtigten sind Deutsche und rund 2,1 Millionen sind hier lebende Bürger aus anderen EU-Staaten. Die Wähler entscheiden darüber, welche Abgeordneten für die kommenden fünf Jahre in das Europaparlament einziehen. In allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind rund 375 Millionen Bürger aufgerufen, zwischen dem 4. und 7. Juni die 736 Mitglieder des Europäischen Parlamentes neu zu wählen.In Deutschland konkurrieren die Kandidaten von insgesamt 32 Parteien und sonstigen politische Vereinigungen um die 99 Sitze, die Deutschland im Europa-Parlament zustehen. Sie alle wollen im einzigen direkt gewählten Organ der Europäischen Union mitwirken und die europäische Politik mitgestalten.

Zur Person
Sebastian Gievert ist Redaktionsleiter bei politik-digital.de und lebt in Berlin.

Wie läuft die Wahl ab?

In der Bundesrepublik Deutschland hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Diese kann man für die Listen der Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen abgeben. Auf dem Stimmzettel sind der Parteiname und die Namen, Berufe sowie Wohnorte der ersten zehn Kandidaten der Parteiliste abgedruckt. Daneben befindet sich das Feld, in dem man durch Ankreuzen seine Stimme abgibt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder in der Bundesrepublik lebenden EU-Bürger, die am Wahltag mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland gemeldet sind oder in der Europäischen Union leben. In ganz seltenen Fällen kann das Wahlrecht von einem Richter aberkannt werden.

Jeder Wahlberechtigte bekommt spätestens bis zum 17. Mai 2009 automatisch eine Wahlbenachrichtigung nach Hause geschickt. Ist dies nicht der Fall, sollte man sich bei seiner Wohnortgemeinde melden. EU-Bürger in Deutschland können sich entscheiden, ob sie in ihrem Herkunftsland oder in der Bundesrepublik wählen wollen. Das gilt auch für Deutsche, die im Ausland leben. Neu ist, dass auch Deutsche wählen können, die schon länger als 25 Jahre nicht mehr in der Bundesrepublik leben. Diese müssen seit Gründung der Bundesrepublik am 23. Mai 1949 entweder drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik oder einem Mitgliedsstaat der EU gewohnt haben. Wer nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, sollte sich bei seiner Wohnort- oder Heimatgemeinde melden.

Auf der Wahlbenachrichtigung sind unter anderem der Wahltermin (7. Juni 2009) und das Wahllokal abgedruckt. Dort kann man am Wahltag von 8 bis 18 Uhr seine Stimme abgeben. Dazu zeigt man einfach seinen Ausweis und seine Wahlbenachrichtigung vor und erhält dann vom Wahlvorstand einen Stimmzettel. Hat man seine Wahlbenachrichtigung nicht parat, genügen auch Reisepass oder Personalausweis.

Die eigentliche Wahl findet in der Wahlkabine statt. Dort kreuzt man auf dem Stimmzettel die Liste seiner Wahl an, faltet diesen zusammen und wirft ihn beim Wahlvorstand in eine versiegelte Urne. Die Wahlurne wird am Abstimmungstag erst nach 18 Uhr geöffnet, wenn die Auszählung beginnt. Die ist übrigens öffentlich. Das heißt, jeder kann sich ein Bild von der ordnungsgemäßen Stimmenauszählung machen. Die Wahlergebnisse dürfen erst nach Schließung der letzten Wahlergebnisse in der EU um 22 Uhr am 7. Juni 2009 bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenmedien werden jedoch ab 18 Uhr Prognosen und Hochrechnungen veröffentlichen.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wer am Wahltag nicht persönlich in das Wahllokal kommen kann, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Die entsprechenden Unterlagen kann man bei seiner Gemeinde schriftlich beantragen. Die Wahlunterlagen erhält man dann per Post oder kann diese persönlich abholen. Beim Abschicken sollte man jedoch auf die Zustellung achten: Ist der Wahlbrief bis 18 Uhr am Wahltag nicht bei der zuständigen Stelle eingetroffen, wird die Stimme nicht gezählt. Wichtig ist, dass man den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag legt und diesen verschließt. Der mit den Briefwahlunterlagen zugesandte Wahlschein unterschreibt man und packt ihn zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in ein weiteres Kuvert. So wird das Wahlgeheimnis gewahrt, denn die Stimmzettelumschläge werden vor Ende des Wahlzeitraums nicht geöffnet.

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23. April 2009

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