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Landtagswahl Bayern 2008

Kann ich gewählt werden?


Sebastian Gievert
Inhalt

Einleitung

Wahlvorschläge

Wie kann ich eine Partei oder Wählergruppe gründen?

Einleitung
Bild: Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto Rolf Poss
Grossansicht des Bildes
Der Plenarsaal des Bayerischen Landtags. Bild: Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto Rolf Poss

Wer in Bayern wählen kann, kann auch gewählt werden. Grundvoraussetzung ist also, dass man deutscher Staatsbürger ist, am Wahltag mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens seit drei Monaten in Bayern lebt und gemeldet ist. In seltenen Fällen kann jedoch die Wählbarkeit oder die Eignung für ein öffentliches Amt durch einen Richter aberkannt sein.

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Bewerber für die Landtagsmandate werden in Bayern von den Parteien oder organisierten Wählergruppen aufgestellt. Die Möglichkeit wie in anderen Bundesländern als Einzelbewerber ohne Unterstützung einer Partei oder organisierten Wählergruppe anzutreten, gibt es in Bayern nicht. Für die Landtagswahlen am 28. September 2008 sind die Bewerbungsfristen bereits am 30. Juni 2008 verstrichen.

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