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Aufnahmefähigkeit | bpb.de

Aufnahmefähigkeit

B. Lippert

A. [auch: Absorptionsfähigkeit] bezeichnet die Fähigkeit der EU, neue Mitglieder aufzunehmen. Sie wird im Zusammenhang mit den Risiken einer Überdehnung und Überforderung der EU diskutiert. Sie betrifft also das Spannungsverhältnis von Vertiefung und Erweiterung. Die konkrete Ausgestaltung der A. ist politisch umstritten. Die A. der EU ist nicht objektiv zu messen und im Gegensatz zu den Aufnahmekriterien nicht genauer definiert. Bereits in den Kopenhagener Kriterien (2003) führte der Europäische Rat die Fähigkeit der EU, die Dynamik der europ. Integration zu erhalten, als einen wichtigen Gesichtspunkt bei der Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder an. Die Osterweiterung und die Größenordnung der Türkei als potenzielles neues Mitglied haben die Diskussion über die A. befeuert.

Im Dezember 2006 legte die Kommission einen Sonderbericht über die »Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder« vor. Ziel ist sicherzustellen, dass die EU durch die Aufnahme neuer Mitglieder nicht ihre in den Verträgen begründeten politischen Ziele aufs Spiel setzt. Abschätzungen der Erweiterungsfolgen beziehen sich auf die Handlungs- und Arbeitsfähigkeit der EU in politischer, finanzieller, wirtschaftlicher und institutioneller Hinsicht.

Literatur

  • Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006–2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder, KOM (2006) 649 endg., Brüssel, 8.11.2006, S. 18-27.

  • K.-O. Lang/D. Schwarzer: Die Diskussion über die Aufnahmefähigkeit der EU, SWP-Studie S 31, Berlin 2007 (Download über: http://www.swp-berlin.org).

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: B. Lippert

Fussnoten