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Genfer Flüchtlingskonvention | bpb.de

Genfer Flüchtlingskonvention

Genfer Flüchtlingskonvention

Die Genfer Flüchtlingskonvention ist eine Vereinbarung zwischen vielen Staaten. In der Vereinbarung stehen Rechte für Interner Link: Flüchtlinge.

Genf ist eine Stadt in der Schweiz. In Genf haben die Interner Link: Vereinten Nationen im Jahr 1951 aufgeschrieben, welche Rechte Flüchtlinge haben. Flüchtlinge sind Menschen.
Menschen, die ihre Heimat verlassen, weil sie Angst um ihr Leben haben.

Genfer Konvention (© bpb)

Diese Vereinbarung heißt Genfer Flüchtlingskonvention. Sie erklärt die Menschenrechte für Flüchtlinge.

Sehr viele Interner Link: Staaten auf der ganzen Welt haben die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben.

Die Staaten sagen mit der Unterschrift,

  • dass sie sich an die Vereinbarung halten werden und

  • dass sie die Rechte von Flüchtlingen achten werden.

Die Vereinten Nationen achten darauf, ob die Staaten sich an die Vereinbarung halten. Dazu schreiben die Staaten regelmäßig einen Bericht für die Vereinten Nationen.

Die Genfer Flüchtlingskonvention sagt zum Beispiel:
Flüchtlinge dürfen nicht in Interner Link: Staaten zurückgeschickt werden, in denen sie bedroht werden.

Die Genfer Flüchtlingskonvention gilt auch in der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland und in den anderen Staaten Europas. Das ist ein Grund, warum Flüchtlinge in Deutschland Schutz bekommen.

Die Genfer Flüchtlingskonvention ist kein Gesetz. Flüchtlinge können in Deutschland nur die Rechte einklagen, die in den deutschen Gesetzen stehen.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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